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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-München
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 534258-2022 (ID: 2022093010060498524)
Veröffentlicht: 30.09.2022
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  DE-München: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2022/S 189/2022 534258
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Freie Waldorfschule München Südwest e.V.
   Postanschrift: Züricher Str. 9
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 81476
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabe@waldorfschule-msw.de
   Telefon: +49 89-7240638-12
   Fax: +49 89-7240638-29
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.waldorfschule-msw.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A6D14/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A6D14
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Vorhabenbezogener öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99
   Nr. 4 GWB, wenn die Fördermittel für das Vorhaben 50% übersteigen;
   eingetragener Verein (e.V.).
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Objektplanungsleistungen - Gebäude und Innenräume - Leistungsphasen
   (LPH) 5 bis 9 - stufenweise - für den Neubau des Gebäudeabschnittes BA
   2b "Theatersaal" der Waldorfschule München Südwest
   Referenznummer der Bekanntmachung: Waldorfschule_Südwest_MSW017.0001
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
   Ingenieurbüros und Prüfstellen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Objektplanungsleistungen - Gebäude und Innenräume - Leistungsphasen
   (LPH) 5 bis 9 - stufenweise - für den Neubau des Gebäudeabschnitts BA
   2b "Theatersaal" bestehend aus Festsaal mit Bühnenhaus, verschiedenen
   Unterrichtsräumen und offener Garage als Anbau an den bestehenden BA 2a
   für die Waldorfschule München Südwest in München Forstenried.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 482 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
   planungsbezogene Leistungen
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Freie Waldorfschule München Südwest e.V. Züricher Straße 9 81476
   München
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung der
   Objektplanungsleistungen - Gebäude und Innenräume - Leistungsphasen 5
   bis 9 (stufenweise) für den neuen Gebäudeabschnitt BA 2b "Theatersaal"
   der Waldorfschule Südwest bestehend aus einem Festsaal mit Bühnenhaus,
   verschiedenen Unterrichtsräumen und einer offenen Garage als Anbau an
   den bestehenden BA 2a für die Waldorfschule München Südwest in München
   Forstenried.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 482 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/11/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   1. Stufenweise Beauftragung
   Die Architektenleistungen werden stufenweise nach
   - Grundleistungen;
   - fest definierten Besonderen Leistungen
   und
   - (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen
   beauftragt.
   Fest definierte Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden
   entsprechend des Vertragsentwurfs im Wesentlichen pauschal vergütet.
   2. Optionale weitere Besondere Leistungen
   Werden (optionale) weitere Besondere Leistungen nach Vertragsschluss
   nach Aufwand beauftragt, werden diese zu den nachfolgend genannten
   Stundensätzen (netto) vergütet:
   - Auftragnehmer: 90,- EUR (netto)
   - Mitarbeiter (Ingenieur): 75,- EUR (netto)
   - Sonst. Mitarbeiter: 55,- EUR (netto)
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die oben unter "Beschreibung der Verlängerungen" enthaltenen Angaben
   zur Verlängerungsoption gelten entsprechend für die gegenständlichen
   "Angaben zu Optionen".
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Architekten sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
   Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der
   Bietergemeinschaft) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die
   Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der
   Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der
   Bietergemeinschaft) benennen und nachweisen, dass ihm die für den
   Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur
   Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende
   vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen
   Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der
   Bietergemeinschaft) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
   diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der
   Bietergemeinschaft) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für
   das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen
   Unternehmen vorzulegen.
   Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für
   die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und
   Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige
   berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der
   Bietergemeinschaft) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
   Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und
   Mitglieder der Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche
   wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist
   dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des
   Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens
   (eignungsverleihende Unterauftragnehmer und alle Mitglieder der
   Bietergemeinschaft) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
   haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
   Bestandteil des Angebots einzureichen.
   HINWEIS: Bietergemeinschaften, haben in jedem Fall (also auch wenn sie
   keinen eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einsetzen) die Anlage
   204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots
   einzureichen.
   Hierbei muss die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot Art und Umfang der
   Inanspruchnahme jedes einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft
   angeben, und nachweisen, dass der Bietergemeinschaft die für den
   Auftrag erforderlichen Mittel dieser Mitglieder der Bietergemeinschaft
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem die Bietergemeinschaft
   beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche
   Verpflichtungserklärung [Anlage 214] jedes einzelnen Mitglieds der
   Bietergemeinschaft im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   3. Keine Abweichung von der VOB/B
   Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im
   Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das
   Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen
   Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin
   privilegiert.
   Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn
   einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB
   erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann,
   wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen
   wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche
   Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht
   - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht
   mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit
   einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann.
   Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist
   deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die
   VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem
   ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie
   bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von
   Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine
   VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln
   aufgenommen werden.
   Als VOB/B-widrig gelten insbesondere:
   - Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen
   - Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind,
   es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich
   vor.
   Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen
   VOB/B-widrig sein.
   Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige
   Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden
   Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer
   (Architekten/Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Bieter haben folgende Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben:
   1. Bietergemeinschaften
   Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem
   Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
   - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
   Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
   Vertreter bezeichnet ist,
   - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
   Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
   - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im
   Auftragsfall erklärt ist, und
   - dass die Bietergemeinschaft nicht wettbewerbsbeschränkend handelt
   gemäß § 1 GWB.
   Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften
   sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform
   anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
   Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202
   "Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil
   ihres Angebots ausgefüllt einzureichen.
   2. Ausschlussgründe
   2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
   Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren
   Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig
   verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
   Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden
   ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
   - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
   129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
   § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
   Vereinigungen im Ausland),
   - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
   Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
   Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
   finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
   verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
   Strafgesetzbuchs zu begehen,
   - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
   erlangter Vermögenswerte),
   - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
   den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
   von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
   - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
   Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
   richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
   werden,
   - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
   geschäftlichen Verkehr),
   - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
   Mandatsträgern),
   - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
   Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
   (Ausländische und internationale Bedienstete),
   - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr) oder
   - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a
   des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
   2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
   Sozialversicherung
   Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von
   Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen
   ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
   2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
   Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
   - weder das Unternehmen des Bieters noch eine Person, deren Verhalten
   dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher
   Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
   Verpflichtungen verstoßen hat,
   - das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das
   Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein
   vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
   Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden
   ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation
   befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
   - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine
   schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
   Unternehmens infrage gestellt wird,
   - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen
   getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
   des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
   - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
   eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
   oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
   Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
   geführt hat.
   Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe
   grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen
   Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen
   (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur
   Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
   einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von
   Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als
   geeignet anzusehen ist.
   Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder
   eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
   Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden und als Bestandteil seines
   Angebots einzureichen.
   Vor der Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche Auftraggeber, ob
   Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs.
   5 Satz 1 VgV). Dem Bieter wird es freigestellt, bereits bei Abgabe
   seines Angebots, die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für
   den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201
   "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots
   ist keine verbindliche Vorgabe.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung
   Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende
   Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
   a. mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens
   - 3.000.000,00 EUR für Personenschäden
   - 1.500.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden);
   b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
   der jeweiligen Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss,
   bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines
   Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
   zugelassenen Versicherungsunternehmens.
   Im Falle von geringeren Versicherungssummen und / oder einer geringeren
   Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der
   Bieter nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung
   oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des
   Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der
   Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im
   Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst
   werden / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.
   Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der
   gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
   Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind
   Mindestanforderungen an die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung.
   Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis oder eine
   entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens
   für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
   Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender
   Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des
   Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden
   Unterauftragnehmer einzureichen.
   2. Tätigkeitsbezogener Jahresumsatz
   Eigenerklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem
   Tätigkeitsbereich des Auftrags Objektplanungsleistungen - Gebäude und
   Innenräume - Leistungsphasen (LPH) 3 bis 9 der letzten drei (3)
   Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) ersichtlich ist.
   Mindestanforderung ist ein Umsatz (netto) in Höhe von mindestens
   300.000,- EUR in jedem der letzten drei (3) Geschäftsjahre (2019, 2020
   und 2021) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
   Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung.
   Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder
   eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung
   die Anlage 205 "Haftpflichtversicherung" zu verwenden und als
   Bestandteil seines Angebots einzureichen.
   2. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an den
   tätigkeitsbezogenen Jahresumsatz.
   Bei Bietergemeinschaften ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2019,
   2020 und 2021) der jeweilige Jahresumsatz (netto) in dem
   Tätigkeitsbereich des Autrags (Objektplanerleistungen Gebäude und
   Innenräume) der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; bei
   Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Jahresumsatzes (netto)
   je Geschäftsjahr (2019, 2020 und 2021) maßgeblich für die Einhaltung
   der vorgenannten Mindestanforderungen.
   2. Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder
   eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für die Erklärung des
   tätigkeitsbezogenen Jahresumsatzes die Anlage 208
   "Tätigkeitsbezogener_Jahresumsatz" zu verwenden und als Bestandteil des
   Angebots einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Beschäftigtenzahl und Führungskräfte
   Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche
   Beschäftigtenzahl des Bieters, jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft
   und jedes - soweit relevant - eignungsverleihenden Unterauftragnehmers
   und die Zahl deren Führungskräfte in den letzten drei (3)
   abgeschlossenen Jahren (2019, 2020 und 2021) ersichtlich ist.
   Für alle Bieter gilt, dass nur solche Beschäftigte und Führungskräfte
   anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder sonstigen
   Befähigungsnachweis als Architekt oder Bauingenieur oder zum staatlich
   geprüften Bautechniker verfügen.
   Mindestanforderung ist eine durchschnittliche jährliche
   Beschäftigtenzahl inkl. Führungskräften von mindestens vier (4)
   Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten
   drei (3) abgeschlossenen Jahre (2019, 2020 und 2021), die jeweils über
   ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt,
   Bauingenieur oder staatlich geprüfter Bautechniker verfügen.
   Bei Bietergemeinschaften ist die jährliche Beschäftigtenzahl inkl.
   Führungskräften der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; bei
   Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe der Beschäftigtenzahl
   inkl. Führungskräften je abgeschlossenem Jahr (2019, 2020 und 2021)
   maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
   2. Unternehmensbezogene Referenzen
   Mit dem Angebot ist mindestens ein (1) geeignetes Referenzprojekt über
   früher ausgeführte Objektplanungsleistungen - Gebäude und Innenräume -
   Leistungsphasen (LPH) 5 bis 8 sowie kreative Planungsleistungen der
   Leistungsphase (LPH) 3 (entweder Grundleistungen und / oder Besondere
   Leistungen) im Referenzzeitraum vom 01.01.2012 bis zum Ablauf der
   Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren anzugeben
   in Form einer Liste der erbrachten wesentlichen Dienstleistungen,
   jeweils mit Angabe
   - des Namens des Referenznehmers (Name des Unternehmens, das die
   Leistungen ausgeführt hat);
   - der Projektbezeichnung (Objektplanungsleistungen - Gebäude und
   Innenräume - Leistungsphasen (LPH) 5 bis 8 sowie kreative
   Planungsleistungen der Leistungsphase (LPH) 3 (entweder Grundleistungen
   und / oder Besondere Leistungen));
   - der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender
   Auftragnehmer; ausführender Unterauftragnehmer; ausführendes Mitglied
   der Arbeitsgemeinschaft);
   - des Auftragswerts (vereinnahmtes Honorar in EUR netto für
   Objektplanung Gebäude und Innenräume; mindestens 300.000,- EUR (netto)
   für die LPH 5 bis 8 sowie kreative Planungsleistungen der
   Leistungsphase (LPH) 3 (entweder Grundleistungen und / oder Besondere
   Leistungen));
   - des Erbringungszeitraums (Beginn der LPH 5 nicht vor dem 01.01.2012;
   Abschluss der LPH 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier
   gegenständlichen Vergabeverfahren, jeweils unter Angabe eines Datums
   (TT.MM.JJJJ));
   - des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name des Auftraggebers).
   Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf
   hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt
   werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1
   Hs.2 VgV).
   Das Referenzprojekt ist allerdings nur dann geeignet, wenn mit der LPH
   5 nicht vor dem 01.01.2012 begonnen und die Leistungsphase 8 jeweils
   spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen
   Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist mit einem vereinnahmten
   Honorar für Objektplanung Gebäude und Innenräume - LPH 5 bis 8
   einschließlich kreativer Planungsleistungen der Leistungsphase (LPH) 3
   (entweder Grundleistungen und / oder Besondere Leistungen) - in Höhe
   von mindestens 300.000,- EUR (netto) [Mindestanforderungen].
   Kann ein Bieter nicht mindestens ein (1) Referenzprojekt angeben, das
   diese Mindestanforderungen erfüllt, führt das zum Ausschluss des
   Angebots.
   Bei Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1)
   Referenzprojekt anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche
   Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der
   Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen
   Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die
   Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft
   zugerechnet.
   3. Hinweis
   Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
   Informationen eines Bieters kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c)
   des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von
   Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1. Beschäftigtenzahl und Führungskräfte
   Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
   Beschäftigtenzahl und Führungskräfte.
   Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant
   der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
   Anlage 209 "Beschäftigtenzahl" zu verwenden und als Bestandteil des
   Angebots einzureichen.
   2. Unternehmensbezogene Referenzen
   Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
   Referenzprojekte.
   Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant
   der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
   Anlage 206 "Referenzprojekte" zu verwenden und als Bestandteil des
   Angebots einzureichen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1. Vertrag
   Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag
   geschlossen:
   2. Datenschutz
   2.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
   Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von
   Vergabeverfahren, insbesondere
   - zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen;
   - zur Beantwortung von Bieterfragen;
   - zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen;
   - zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und
   Leistungsfähigkeit;
   - zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen;
   - zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung);
   - zu Dokumentationszwecken;
   - zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung;
   - zu Kommunikationszwecken.
   Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens
   sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden
   auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO erhoben.
   2.2 Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen
   Daten
   Ihre personenbezogenen Daten werden - soweit dies erforderlich ist -
   weitergegeben an
   - das Bundesamt für Justiz zur Einholung von
   Gewerbezentralregister-Auskünften gem. § 150a Gewerbeordnung
   - Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
   - beauftragte externe Dienstleister (z. B. Projektsteuerer, Planungs-
   bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.)
   - Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die
   Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen
   - die Fachabteilung zur Prüfung der eingegangenen Angebote und
   Erteilung des Zuschlags
   - an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw.
   Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten
   Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein
   Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.
   3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
   Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile
   des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte
   zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die
   Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 203
   "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des
   Angebots einzureichen.
   Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den
   Bietern /den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl
   kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen,
   dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur
   Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
   4. Erklärung Bezug Russland
   Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge
   und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder
   Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der
   Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder
   Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar,
   mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte
   Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
   Der Bieter und jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese
   Eigenerklärung die Anlage 127 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden.
   Der Bieter hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots
   einzureichen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 27/10/2022
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/12/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 27/10/2022
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   Auf der Vergabeplattform (DTVP)
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein (§ 55
   Abs. 2 Satz 2 VgV).
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A6D14
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse:
   [11]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustae
   ndigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
   - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
   der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs.
   1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
   Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
   Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
   der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
   frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
   informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
   die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
   Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
   ergangen ist.
   Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage
   nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die
   Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
   werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
   durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
   und Bewerber kommt es nicht an.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   26/09/2022
References
   6. mailto:vergabe@waldorfschule-msw.de?subject=TED
   7. http://www.waldorfschule-msw.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A6D14/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A6D14
  10. mailto:Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
  11. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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