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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-München
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 534258-2022 (ID: 2022093010060498524)
Veröffentlicht: 30.09.2022
*
DE-München: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 189/2022 534258
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freie Waldorfschule München Südwest e.V.
Postanschrift: Züricher Str. 9
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabe@waldorfschule-msw.de
Telefon: +49 89-7240638-12
Fax: +49 89-7240638-29
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.waldorfschule-msw.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A6D14/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A6D14
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Vorhabenbezogener öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99
Nr. 4 GWB, wenn die Fördermittel für das Vorhaben 50% übersteigen;
eingetragener Verein (e.V.).
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Objektplanungsleistungen - Gebäude und Innenräume - Leistungsphasen
(LPH) 5 bis 9 - stufenweise - für den Neubau des Gebäudeabschnittes BA
2b "Theatersaal" der Waldorfschule München Südwest
Referenznummer der Bekanntmachung: Waldorfschule_Südwest_MSW017.0001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Objektplanungsleistungen - Gebäude und Innenräume - Leistungsphasen
(LPH) 5 bis 9 - stufenweise - für den Neubau des Gebäudeabschnitts BA
2b "Theatersaal" bestehend aus Festsaal mit Bühnenhaus, verschiedenen
Unterrichtsräumen und offener Garage als Anbau an den bestehenden BA 2a
für die Waldorfschule München Südwest in München Forstenried.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 482 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Freie Waldorfschule München Südwest e.V. Züricher Straße 9 81476
München
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung der
Objektplanungsleistungen - Gebäude und Innenräume - Leistungsphasen 5
bis 9 (stufenweise) für den neuen Gebäudeabschnitt BA 2b "Theatersaal"
der Waldorfschule Südwest bestehend aus einem Festsaal mit Bühnenhaus,
verschiedenen Unterrichtsräumen und einer offenen Garage als Anbau an
den bestehenden BA 2a für die Waldorfschule München Südwest in München
Forstenried.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 482 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/11/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
1. Stufenweise Beauftragung
Die Architektenleistungen werden stufenweise nach
- Grundleistungen;
- fest definierten Besonderen Leistungen
und
- (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen
beauftragt.
Fest definierte Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden
entsprechend des Vertragsentwurfs im Wesentlichen pauschal vergütet.
2. Optionale weitere Besondere Leistungen
Werden (optionale) weitere Besondere Leistungen nach Vertragsschluss
nach Aufwand beauftragt, werden diese zu den nachfolgend genannten
Stundensätzen (netto) vergütet:
- Auftragnehmer: 90,- EUR (netto)
- Mitarbeiter (Ingenieur): 75,- EUR (netto)
- Sonst. Mitarbeiter: 55,- EUR (netto)
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die oben unter "Beschreibung der Verlängerungen" enthaltenen Angaben
zur Verlängerungsoption gelten entsprechend für die gegenständlichen
"Angaben zu Optionen".
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Architekten sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der
Bietergemeinschaft) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die
Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der
Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der
Bietergemeinschaft) benennen und nachweisen, dass ihm die für den
Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur
Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende
vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen
Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der
Bietergemeinschaft) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der
Bietergemeinschaft) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für
das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen
Unternehmen vorzulegen.
Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für
die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und
Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige
berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der
Bietergemeinschaft) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und
Mitglieder der Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist
dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des
Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens
(eignungsverleihende Unterauftragnehmer und alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen,
haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
HINWEIS: Bietergemeinschaften, haben in jedem Fall (also auch wenn sie
keinen eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einsetzen) die Anlage
204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots
einzureichen.
Hierbei muss die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot Art und Umfang der
Inanspruchnahme jedes einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft
angeben, und nachweisen, dass der Bietergemeinschaft die für den
Auftrag erforderlichen Mittel dieser Mitglieder der Bietergemeinschaft
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem die Bietergemeinschaft
beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche
Verpflichtungserklärung [Anlage 214] jedes einzelnen Mitglieds der
Bietergemeinschaft im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
3. Keine Abweichung von der VOB/B
Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im
Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das
Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen
Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin
privilegiert.
Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn
einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB
erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann,
wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen
wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche
Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht
- zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht
mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit
einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann.
Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist
deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die
VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem
ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie
bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von
Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine
VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln
aufgenommen werden.
Als VOB/B-widrig gelten insbesondere:
- Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen
- Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind,
es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich
vor.
Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen
VOB/B-widrig sein.
Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige
Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden
Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer
(Architekten/Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bieter haben folgende Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben:
1. Bietergemeinschaften
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem
Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im
Auftragsfall erklärt ist, und
- dass die Bietergemeinschaft nicht wettbewerbsbeschränkend handelt
gemäß § 1 GWB.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften
sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform
anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202
"Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil
ihres Angebots ausgefüllt einzureichen.
2. Ausschlussgründe
2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden
ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
§ 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a
des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen
ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
- weder das Unternehmen des Bieters noch eine Person, deren Verhalten
dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das
Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden
ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation
befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen
getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe
grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen
Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen
(wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur
Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von
Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als
geeignet anzusehen ist.
Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden und als Bestandteil seines
Angebots einzureichen.
Vor der Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche Auftraggeber, ob
Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs.
5 Satz 1 VgV). Dem Bieter wird es freigestellt, bereits bei Abgabe
seines Angebots, die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für
den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201
"Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots
ist keine verbindliche Vorgabe.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende
Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a. mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens
- 3.000.000,00 EUR für Personenschäden
- 1.500.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden);
b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
der jeweiligen Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen und / oder einer geringeren
Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der
Bieter nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung
oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des
Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im
Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst
werden / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.
Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der
gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind
Mindestanforderungen an die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung.
Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis oder eine
entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens
für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender
Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des
Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden
Unterauftragnehmer einzureichen.
2. Tätigkeitsbezogener Jahresumsatz
Eigenerklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags Objektplanungsleistungen - Gebäude und
Innenräume - Leistungsphasen (LPH) 3 bis 9 der letzten drei (3)
Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist ein Umsatz (netto) in Höhe von mindestens
300.000,- EUR in jedem der letzten drei (3) Geschäftsjahre (2019, 2020
und 2021) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung
die Anlage 205 "Haftpflichtversicherung" zu verwenden und als
Bestandteil seines Angebots einzureichen.
2. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an den
tätigkeitsbezogenen Jahresumsatz.
Bei Bietergemeinschaften ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2019,
2020 und 2021) der jeweilige Jahresumsatz (netto) in dem
Tätigkeitsbereich des Autrags (Objektplanerleistungen Gebäude und
Innenräume) der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; bei
Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Jahresumsatzes (netto)
je Geschäftsjahr (2019, 2020 und 2021) maßgeblich für die Einhaltung
der vorgenannten Mindestanforderungen.
2. Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für die Erklärung des
tätigkeitsbezogenen Jahresumsatzes die Anlage 208
"Tätigkeitsbezogener_Jahresumsatz" zu verwenden und als Bestandteil des
Angebots einzureichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Beschäftigtenzahl und Führungskräfte
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl des Bieters, jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft
und jedes - soweit relevant - eignungsverleihenden Unterauftragnehmers
und die Zahl deren Führungskräfte in den letzten drei (3)
abgeschlossenen Jahren (2019, 2020 und 2021) ersichtlich ist.
Für alle Bieter gilt, dass nur solche Beschäftigte und Führungskräfte
anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder sonstigen
Befähigungsnachweis als Architekt oder Bauingenieur oder zum staatlich
geprüften Bautechniker verfügen.
Mindestanforderung ist eine durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl inkl. Führungskräften von mindestens vier (4)
Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten
drei (3) abgeschlossenen Jahre (2019, 2020 und 2021), die jeweils über
ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt,
Bauingenieur oder staatlich geprüfter Bautechniker verfügen.
Bei Bietergemeinschaften ist die jährliche Beschäftigtenzahl inkl.
Führungskräften der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; bei
Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe der Beschäftigtenzahl
inkl. Führungskräften je abgeschlossenem Jahr (2019, 2020 und 2021)
maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
2. Unternehmensbezogene Referenzen
Mit dem Angebot ist mindestens ein (1) geeignetes Referenzprojekt über
früher ausgeführte Objektplanungsleistungen - Gebäude und Innenräume -
Leistungsphasen (LPH) 5 bis 8 sowie kreative Planungsleistungen der
Leistungsphase (LPH) 3 (entweder Grundleistungen und / oder Besondere
Leistungen) im Referenzzeitraum vom 01.01.2012 bis zum Ablauf der
Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren anzugeben
in Form einer Liste der erbrachten wesentlichen Dienstleistungen,
jeweils mit Angabe
- des Namens des Referenznehmers (Name des Unternehmens, das die
Leistungen ausgeführt hat);
- der Projektbezeichnung (Objektplanungsleistungen - Gebäude und
Innenräume - Leistungsphasen (LPH) 5 bis 8 sowie kreative
Planungsleistungen der Leistungsphase (LPH) 3 (entweder Grundleistungen
und / oder Besondere Leistungen));
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender
Auftragnehmer; ausführender Unterauftragnehmer; ausführendes Mitglied
der Arbeitsgemeinschaft);
- des Auftragswerts (vereinnahmtes Honorar in EUR netto für
Objektplanung Gebäude und Innenräume; mindestens 300.000,- EUR (netto)
für die LPH 5 bis 8 sowie kreative Planungsleistungen der
Leistungsphase (LPH) 3 (entweder Grundleistungen und / oder Besondere
Leistungen));
- des Erbringungszeitraums (Beginn der LPH 5 nicht vor dem 01.01.2012;
Abschluss der LPH 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier
gegenständlichen Vergabeverfahren, jeweils unter Angabe eines Datums
(TT.MM.JJJJ));
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name des Auftraggebers).
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf
hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt
werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1
Hs.2 VgV).
Das Referenzprojekt ist allerdings nur dann geeignet, wenn mit der LPH
5 nicht vor dem 01.01.2012 begonnen und die Leistungsphase 8 jeweils
spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen
Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist mit einem vereinnahmten
Honorar für Objektplanung Gebäude und Innenräume - LPH 5 bis 8
einschließlich kreativer Planungsleistungen der Leistungsphase (LPH) 3
(entweder Grundleistungen und / oder Besondere Leistungen) - in Höhe
von mindestens 300.000,- EUR (netto) [Mindestanforderungen].
Kann ein Bieter nicht mindestens ein (1) Referenzprojekt angeben, das
diese Mindestanforderungen erfüllt, führt das zum Ausschluss des
Angebots.
Bei Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1)
Referenzprojekt anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche
Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der
Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen
Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die
Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft
zugerechnet.
3. Hinweis
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen eines Bieters kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c)
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von
Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Beschäftigtenzahl und Führungskräfte
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
Beschäftigtenzahl und Führungskräfte.
Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant
der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
Anlage 209 "Beschäftigtenzahl" zu verwenden und als Bestandteil des
Angebots einzureichen.
2. Unternehmensbezogene Referenzen
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
Referenzprojekte.
Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant
der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
Anlage 206 "Referenzprojekte" zu verwenden und als Bestandteil des
Angebots einzureichen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1. Vertrag
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag
geschlossen:
2. Datenschutz
2.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von
Vergabeverfahren, insbesondere
- zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen;
- zur Beantwortung von Bieterfragen;
- zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen;
- zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und
Leistungsfähigkeit;
- zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen;
- zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung);
- zu Dokumentationszwecken;
- zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung;
- zu Kommunikationszwecken.
Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens
sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden
auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO erhoben.
2.2 Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen
Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden - soweit dies erforderlich ist -
weitergegeben an
- das Bundesamt für Justiz zur Einholung von
Gewerbezentralregister-Auskünften gem. § 150a Gewerbeordnung
- Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
- beauftragte externe Dienstleister (z. B. Projektsteuerer, Planungs-
bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.)
- Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die
Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen
- die Fachabteilung zur Prüfung der eingegangenen Angebote und
Erteilung des Zuschlags
- an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw.
Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein
Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.
3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile
des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte
zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die
Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 203
"Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des
Angebots einzureichen.
Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den
Bietern /den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl
kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen,
dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur
Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
4. Erklärung Bezug Russland
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge
und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder
Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder
Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar,
mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Der Bieter und jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese
Eigenerklärung die Anlage 127 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden.
Der Bieter hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots
einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/10/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/10/2022
Ortszeit: 10:00
Ort:
Auf der Vergabeplattform (DTVP)
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein (§ 55
Abs. 2 Satz 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A6D14
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [10]Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse:
[11]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustae
ndigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs.
1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage
nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die
Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/09/2022
References
6. mailto:vergabe@waldorfschule-msw.de?subject=TED
7. http://www.waldorfschule-msw.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A6D14/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A6D14
10. mailto:Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
11. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
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The Office for Official Publications of the European Communities
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