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Ausschreibung: Kunststoffe in Primärformen - DE-Hamburg
Kunststoffe in Primärformen
Dokument Nr...: 533898-2022 (ID: 2022093009584198191)
Veröffentlicht: 30.09.2022
*
  DE-Hamburg: Kunststoffe in Primärformen
   2022/S 189/2022 533898
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
   Postanschrift: Martinistr. 52
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Postleitzahl: 20251
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Strategischer Einkauf - Submissionsstelle
   E-Mail: [6]submissionsstelle@uke.de
   Telefon: +49 040741055481
   Fax: +49 040741057412
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.uke.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Tierhaltungsausstattung lose, Campus Forschung II + Hamburg Center for
   Translational Immunology (HCTI)
   Referenznummer der Bekanntmachung: VV 006-22
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   24500000 Kunststoffe in Primärformen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung eines IVC-Haltungssystems
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE60 Hamburg
   Hauptort der Ausführung:
   Hamburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Für die Forschungstierhaltung im Neubau des Forschungsgebäudes Campus
   Forschung II und Hamburg Center for Translational Immunology (HCTI)
   soll eine komplette Tierhaltungsausstattung bestehend aus IVC-Racks,
   IVC-Käfigschalen, IVC-Käfighauben, Gebläseeinheiten, Umsetzstationen,
   Transportwagen, Flaschenkörbe sowie weiteres Zubehör beschafft werden.
   Für diese ausgeschriebenen Komponenten der Tierhaltungsausstattung wird
   eine Einbringung, Montage und Inbetriebnahme gefordert.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Werte unter II. 1. 7) und unter V.2.4) werden zur Wahrung der
   Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nur
   mit 0,01 EUR benannt.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen
       Vorschriften der Richtlinie genügt
   Erläuterung:
   Eine Beauftragung im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen
   Teilnahmewettbewerb ist zulässig, da es sich um die Beschaffung von
   zusätzlichen Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers
   handelt. Die Forschungstierhaltung betreibt bereits
   IVC-Haltungssysteme, welche von der Fa. Tecniplast stammen. So arbeitet
   die Forschungstierhaltung im UKE bereits mit 130 IVC-Racks und 40
   Gebläseeinheiten der Fa. Tecniplast. Im Rahmen des Vergabeverfahrens
   006-22 sollen nun 32 weitere IVC-Racks und 18 weitere Gebläseeinheiten
   der Fa. Tecniplast beschafft werden. Es handelt sich somit um eine
   Erweiterung einer bereits erbrachten Leistung. Ein Wechsel des
   Unternehmens würde dazu führen, dass es keine Kompatibilität zwischen
   den neu zu beschaffenden und den bereits vorhandenen IVC-Systemen der
   Fa. Tecniplast gäbe. So sind die Schnittstellen zwischen den
   Gebläseeinheiten und IVC-Racks bei verschiedenen Herstellern
   unterschiedlich ausgeführt und die Systemparameter weichen voneinander
   ab, sodass ein sicherer, hygienischer Betrieb nicht garantiert werden
   kann. In Haltungssystemen verschiedener Hersteller ist es aufgrund des
   unterschiedlichen Aufbaus der Systeme (z.B. Luftführung) unvermeidbar,
   dass sich die Haltungsbedingungen auf Käfigebene unterscheiden, selbst
   wenn alle Parameter, wie z.B. Luftwechselrate oder Druck, gleich
   eingestellt sind. Bei einem Einsatz von Systemen unterschiedlicher
   Hersteller kann daher nicht sichergestellt werden, dass die Haltung von
   der Aufzucht bis zum Versuch immer unter den gleichen Bedingungen
   erfolgt. Valide und reproduzierbare tierexperimentelle Daten können nur
   erhoben werden, wenn die Forschungstiere unter stabilen und
   einheitlichen Haltungsbedingungen gehalten werden. Die Beschaffung von
   Systemen eines anderen Herstellers würde also eine technische
   Unvereinbarkeit beim Gebrauch des Systems mit sich bringen. Eine
   Erweiterung des bestehenden IVC-Systems mit einem IVC-System eines
   anderen Herstellers würde aufgrund der mangelnden Kompatibilität zudem
   zu einem unverhältnismäßig hohen Logistikaufwand führen, da stets
   sichergestellt werden müsste, dass die Käfige und Gestelle eines
   Herstellers immer wieder zu den gleichen Arbeitsgruppen verbracht
   werden (§ 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV)
   Ein anderes Unternehmen als der ursprüngliche Auftragnehmer ist weder
   rechtlich noch tatsächlich dazu in der Lage, den Beschaffungsbedarf zu
   decken und Waren zu liefern, die mit denjenigen der ursprünglichen
   Anschaffung identisch sind. Die Fa. Tecniplast beliefert die Kunden
   (Labore etc.) nur direkt und bedient sich keines Händlernetzes.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Bezeichnung des Auftrags:
   Tierhaltungsausstattung lose, Campus Forschung II + Hamburg Center for
   Translational Immunology (HCTI)
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   27/09/2022
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Tecniplast Deutschland GmbH
   Postanschrift: Bahnhofstr. 69
   Ort: Hohenpeißenberg
   NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
   Postleitzahl: 82383
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
   Konzession: 0.01 EUR
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
   Postanschrift: Gänsemarkt 36
   Ort: Hamburg
   Postleitzahl: 20354
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vergabekammer@fb.hamburg.de
   Telefon: +49 40428231690
   Fax: +49 40428232020
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr
   als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Insb. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB
   sind zu beachten. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 10
   Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu
   rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
   Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
   wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
   der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
   öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
   später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
   ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung.
   Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   gelten ergänzend die Fristen aus § 135 (Abs. 3) GWB.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   27/09/2022
References
   6. mailto:submissionsstelle@uke.de?subject=TED
   7. http://www.uke.de/
   8. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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