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Ausschreibung: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit - DE-Stuttgart
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Dokument Nr...: 530997-2022 (ID: 2022092909030695300)
Veröffentlicht: 29.09.2022
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DE-Stuttgart: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
2022/S 188/2022 530997
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Postanschrift: Dorotheenstraße 8
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@nvbw.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.nvbw.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNB66CZ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNB66CZ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ausschr. Ortsmitten Visualisierung II
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2400
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing,
Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber möchte einen Dienstleister beauftragen, der Bilder und
Pläne von Ortsmitten
bearbeitet.
Das Land sucht so mit dieser Ausschreibung einen Dienstleister für die
Bereitstellung eines Service zur Visualisierung von
Umgestaltungsmöglichkeiten von Ortsmitten. Dieser Service hat das Ziel,
interessierten Kommunen die kostenfreie grafische Bearbeitung von
Bildern anzubieten. Je nach Wunsch der Kommunen soll sowohl die
Anfertigung von fotorealistischen 3D-Visualisierungen wie auch von
Planansichten umgestalteter Ortsmitten basierend auf von der Kommune
bereitgestellten Fotos und Plänen erfolgen.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich
aus Teil B, Kap. 6 ff.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 800 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Dorotheenstraße 8 70173
Stuttgart
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
siehe oben
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Angebots / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Eingebrachte Leistungsfähigkeit des Bieters
/ Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Organisatorische und kommunikative
Abwicklung des Auftrags / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 800 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 30/09/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
siehe Leistungsbeschreibung
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
siehe Leistungsbeschreibung
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
5. Anforderungen an den Bieter, Nachweis der Eignung
5.1 Ausschlussgründe
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die
unter §§ 123 und 124 GWB genannten
Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125
GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann
hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im
Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende
Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die
aufgrund eines der in Artikel 57
Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig
verurteilt worden sind.
5.4 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die
Bietergemeinschaft in ihrem
Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben.
In dieser Erklärung muss die Bildung
einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein.
Darüber hinaus sind alle Mitglieder
der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des
Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu
benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen.
Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle
Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der
Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die
Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung
von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
5.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte
(Subunternehmer) erbringen zu lassen.
Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der
Leistungen anzugeben, die er an
Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu
benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur
nach schriftlicher Zustimmung
des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der
Weitergabe von Leistungen an
Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu
verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen,
Mitglied einer Bietergemeinschaft
oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können
wegen Verstoßes gegen das
Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den
Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem
auch die Eigentums- und
Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen
Bieter kein eigener Geschäftsbericht
herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des
Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und
Gesellschaftsverhältnisse ausreichend.
Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene
Geschäftsjahr vorzulegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung
erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und
Zuverlässigkeit sind vom Bieter zu diesem Projekt inhaltlich verwandte
Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen unter Angabe
- des Auftragsnamens,
- des Auftraggebers,
- des Projektzeitraums.
- Im Auftrag erbrachte und in Zusammenhang mit den APen dieses Auftrags
stehende inhaltliche sowie organisatorische Leistung.
- Eingesetztes Projektteam und Aufgaben der Teammitglieder, die auch
für diesen Auftrag vorgeschlagen werden.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
2.3 Vergütung / Rahmenvertrag
Die Vergütung erfolgt zu dem vereinbarten Entgelt nach
Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis
erfolgen. Die Beauftragung erfolgt nach jeweils vorher vereinbarten
Leistungspaketen.
Es ist vorgesehen, den Service im Jahr 2022 in Abhängigkeit von den zur
Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für mindestens 20 und höchstens
100 Kommunen bzw. Ortsmitten zur Verfügung zu stellen. Dabei sollen vom
AN als ein kostenloses Basispaket für die Kommunen pro Ortsmitte
jeweils drei 3D-Visualisierungen und zwei Planansichten gefertigt
werden. Eine Buchung des Service nehmen die Kommunen über die Website
der im Aufbau befindlichen Servicestelle Ortsmitten vor, die auch die
Bewerbung und Erstberatung zu dem Visualisierungsangebot übernimmt.
Generell soll der AN für die Folgejahre 2023 bis 2026 von
Beauftragungen des Visualisierungs-Services in einem Umfang von bis zu
200 Ortsmitten pro Jahr ausgehen. Der tatsächliche Umfang des Auftrages
an den AN hängt von den Anfragen und dem zur Verfügung stehenden Budget
des VM ab.
Ergänzende Leistungen können nur nach expliziter vorheriger
Beauftragung/Freigabe durch den Auftraggeber auf Stunden- bzw.
Tagessatzbasis abgerechnet werden.
Seit dem 01. Januar 2022 sind Sie als öffentlicher Auftragnehmer nach §
4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der
E-Rechnungsverordnung Baden-Württem-berg grundsätzlich zur
elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine Ausnahme von diesem
Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro
ohne Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung verwenden
Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang
Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter
[10]https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument
muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931
entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference
(BT-10) unsere Leitweg-ID 08-A5612-95 aufweisen.
2.4 Vertragsbedingungen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile
werden kumulativ:
- die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
- ggfls. nachgelagerte Bieterinformationen
- die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
(VOL/B),
- sowie im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und
können zum Ausschluss führen. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus
der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts
gesondert vereinbart wird.
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der
Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe beiliegend).
Es gelten die über [11]https://service-bw.de/erechnung einsehbaren
Nutzungsbedingungen nebst Anlage (Technische Informationen) des
Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der
Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:
digitale Abgabe der Angebote
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/10/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26/10/2022
Ortszeit: 12:00
Ort:
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
3. Ausschreibungsbedingungen
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den
Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Die
Ausschreibung wird nach § 119 GWB in Verbindung mit § 14 Absatz 2 VgV
als europaweite offene Ausschreibung durchgeführt.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes
verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne
die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht
gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm
bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten
des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die
bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten
Personen sowie Subunternehmer zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich
der Auftraggeber alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und
nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer
zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Mittwoch, 26.10.2022, 12:00 Uhr
in elektronischer Form bei der
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH - Vergabestelle
auf dem Portal von DTVP unter [12]www.dtvp.de mit angegebener Nummer
vorliegen.
Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form
vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben
Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich
behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbezogenen Angaben
werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert,
siehe dazu die Hinweise unter [13]www.nvbw.de/vergabeverfahren.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers
Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor
Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal
darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher
Sprache bis zum
Dienstag, 18.10.2022, 12:00 Uhr
auf dem Portal von DTVP unter [14]www.dtvp.de mit angegebener Nummer
eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als
auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in
anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen
sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch
Besuch der Webseite unterrichten.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf
des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller
geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen.
Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche
Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende
Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung
für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und
Erklärungen.
4.2. Notwendiger Inhalt
Das Angebot muss den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalt
umfassen, dabei ist die vorgegebene Gliederung einzuhalten.
4.3. Vollständigkeit des Angebotes: Das Angebot muss vollständig sein.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNB66CZ
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren
nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist
die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium
Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3
GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von
15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/09/2022
References
6. mailto:vergabestelle@nvbw.de?subject=TED
7. http://www.nvbw.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNB66CZ/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNB66CZ
10. https://service-bw.de/erechnung
11. https://service-bw.de/erechnung
12. http://www.dtvp.de/
13. http://www.nvbw.de/vergabeverfahren
14. http://www.dtvp.de/
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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