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Ausschreibung: Sicherheitsdienstleistungen zur Bewachung und Absicherung des inneren Sperrkreises im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung - DE-Oranienburg
Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Dokument Nr...: 811144-2022 (ID: 2022092907470195258)
Veröffentlicht: 29.09.2022
*
  Sicherheitsdienstleistungen zur Bewachung und Absicherung des inneren Sperrkreises im Rahmen der
Kampfmittelbeseitigung
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung Stadt Oranienburg,der Bürgermeister
Kontaktstelle Zentrale Vergabestelle, Haus 1
Postanschrift Schloßplatz 1
Ort 16515 Oranienburg
E-Mail sakk@oranienburg.de
URL http://www.oranienburg.de
Zuschlag erteilende Stelle
die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR1R17J
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR1R17J/
documents
Art und Umfang der Leistung
Die Stadt Oranienburg wurde im zweiten Weltkrieg stark von den Alliierten Streitkräften bombadiert, wodurch das Stadtgebiet mit
 Kampfmitteln stark gefährdet und belastet ist. Noch heute liegen unzählige Blindgänger und Verdachtspunkte vor, die das Wohl
 von Leib und Leben gefährden und eine Gefahr für die Bürger darstellen.
Bei einem Kampfmittelfund oder eines eventuellen Bombenkörpers ist im Rahmen der Gefahrenabwehr für die Sicherheit rund
 um den Fundort die Einrichtung eines inneren Sperrkreises in den meisten Fällen notwendig. Im bestätigtem Ergebnis eines
 Bombenkörpers durch das UltraTEM-Verfahren empfiehlt der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) die sofortige Einrichtung
 eines ca. 100m Sperrkreises, welchen die Stadt Oranienburg als Ordnungsbehörde folgt. Auch bei kleineren Kampfmittelfunden
 kann die Einrichtung eines inneren Sperrkreises erforderlich werden, wenn der KMBD dies empfiehlt. Hierzu werden je nach
 örtlicher Lage des Fundes (Wald, Stadtgebiet) eine gewisse Anzahl an Sicherheitsposten zur Absicherung bis zur möglichen
 Bomben-Entschärfung bzw. der Kampfmittelbergung benötigt.
Bis zur möglichen Bomben-Entschärfung kann die Absicherung sowie die Vorhaltung der Posten mehrere Wochen bzw.
 Monate andauern und sollte bei der Planung berücksichtigt werden. Die Dauer und Anzahl der Posten hängt von der Lage des
 Kampfmittelfundes bzw. des Bombenkörpers im Boden und deren Umgebung ab und der Einschätzung des KMBD.
Es sind bis zu 4 Sicherheitskräfte im Bedarfsfall zu stellen. Bei dieser Maßnahme wird voraussichtlich Wachschutz für 10
Wochen
 benötigt. Der Wachschutz ist während der Maßnahme zu jeder Zeit (24 Stunden täglich, Werk-, Sonn- und Feiertags) aufrecht
zu
 erhalten. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass für den Ausfall von Sicherheitskräften Reservekräfte vorgehalten
werden.
Nach derzeitiger Planung wird der Wachschutz voraussichtlich ab November 2022 benötigt. Ca. 1 Woche vorher wird eine
 Information zur Aufstellung der Wachposten erfolgen.
Sollte nach Durchführung des UltraTEM-Verfahrens kein Bombenkörper festgestellt werden, besteht kein Anspruch auf Abruf der
 Sicherheitsdienstleistungen vom Auftragnehmer durch den Auftraggeber.
Die Absicherung des inneren Sperrkreises endet am Tag der Einrichtung des äußeren Sperrkreises durch den Auftraggeber.
Die Dienstleistung erfolgt gemäß einer durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erstellenden
 Arbeitsanweisung für die oben genannte Aufgabe. Der Ausführungsort mit den einzelnen Positionen am Sperrkreis wird vor Ort
 festgelegt. Die Positionen legen die Mitarbeiter des Amtes für Brandschutz, Sachgebiet Kampfmittel vorab fest. Vor dem Einsatz
 verpflichtet sich der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber, alle erforderlichen Kontaktpersonen und alle einzusetzenden
 Mitarbeiter/innen die zur Vorbereitung sowie Unterstützung während der Maßnahme beitragen, zu benennen. Die Auflistung ist
mit
 einem Bestätigungsvermerk zu versehen, dass alle Sicherheitskräfte die Sachkundeprüfung
(Qualifikation) bestanden haben. Die Meldungen erfolgen schriftlich. Der Auftraggeber behält sich eine Eignungsprüfung vor.
Den Sicherheitskräften des Auftragnehmers werden vom Auftraggeber dessen Rechte der Selbsthilfe gemäß  859 und 860 BGB
 übertragen. ("Selbsthilfe des Besitzdieners").
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UVGO-0330/2022-37: Sicherheitsdienstleistungen zur Bewachung und Absicherung
des inneren Sperrkreises im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung
 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Die Positionen des Wachschutz befinden sich unter freiem Himmel. Der Auftragnehmer hat, wenn nötig, für den Wachschutz der
 unter freiem Himmel positioniert ist, für Unterstände zu sorgen.
Der Auftragnehmer hat dem Wachpersonal mobile Toilettenkabinen selbst zur Verfügung zu stellen und den durch das
 Wachpersonal anfallenden Müll zu entsorgen.
Die Sicherheitskräfte tragen einheitliche Dienstkleidung, einen Dienstausweis der ihre Zugehörigkeit zum Auftragnehmer
erkennen
 lässt, sowie den Sozialversicherungsausweis bei sich ( 10 MRTV gültig ab 01.10.2018).
Es sind sämtliche Sicherheitskräfte durch den Auftragnehmer mit Mobilfunk oder Funkgeräten auszustatten, um einen Kontakt mit
 der Einsatzleitung, Zentrale des Auftragnehmers und untereinander zu gewährleisten. Die Sicherheitskräfte müssen die
deutsche
 Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Die Sicherheitskräfte müssen den Beginn bzw. die Ablöse durch die nächstfolgende Sicherheitskraft in einem
Übergabeprotokoll
 festhalten (Datum, Uhrzeit, Name, Unterschrift).
Alle Vorkommnisse sind unverzüglich an die zuständige Behörde (Amt für Brandschutz, Sachgebiet Kampfmittel/Polizei) mittels
 Feststellungsanzeige zu melden (Siehe Vergabeunterlagen). Verstöße gegen  11 der ordnungsbehördlichen Verordnung über
 die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Oranienburg Stadtordnung sind in dem vom
 Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formular aufzunehmen und diesem innerhalb von 3 Werktagen mitzuteilen.
Der Auftragnehmer beachtet das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), das Mindestlohngesetz (MiLoG), den Manteltarifvertrag
 für Sicherheitsdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie den Entgelttarifvertrag für
Sicherheitsdienstleistungen
 Berlin und Brandenburg. Der Auftragnehmer zahlt seinen Beschäftigten den nach diesen Gesetzen jeweils verbindlich
 vorgeschriebenen Mindestlohn.Ferner finden die Ergänzenden Vertragsbedingungen/Erklärung nach dem Brandenburgischen
 Vergabegesetz Anwendung.
Haupterfüllungsort
Postanschrift Weg zur Biberfarm
Ort 16515 Oranienburg
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit
dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die
anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für
Präqualifikation
(Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich
(AVPQ, ULV) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum
Download bei und enthält folgende Erklärungen:
1. Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder, ob keine Verpflichtung zur Eintragung in ein
Berufsregister besteht.
2. Erklärung, dass
- keine Ausschlussgründe gemäß  123 GWB oder  124 GWB vorliegen,
- in den letzten 2 Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt
hat, mit
einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr
als 2.500 Euro belegt wurde,
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UVGO-0330/2022-37: Sicherheitsdienstleistungen zur Bewachung und Absicherung
des inneren Sperrkreises im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung
 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
- ein Ausschlussgrund gemäß  124 GWB vorliegt - falls zutreffend,
- zwar ein Ausschlussgrund gemäß  123 GWB vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die
Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde - falls zutreffend.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen
Frist vorzulegen:
zu 1) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister.
Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse
präqualifizierter
Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen
Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis
(PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise
mit
dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu
erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit
dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die
anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für
Präqualifikation
(Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich
(AVPQ, ULV) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum
Download bei und enthält folgende Erklärungen:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Erklärung, dass
- ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein
Antrag
auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend.
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
4. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen
Frist vorzulegen:
zu 3) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche
Bescheinigung ausstellt.
Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse
präqualifizierter
Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen
Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen.
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UVGO-0330/2022-37: Sicherheitsdienstleistungen zur Bewachung und Absicherung
des inneren Sperrkreises im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung
 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis
(PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise
mit
dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu
erbringen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit
dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die
anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für
Präqualifikation
(Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich
(AVPQ, ULV) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum
Download bei und enthält folgende Erklärungen:
1. Erklärungen, dass in den LETZTEN DREI KALENDERJAHREN vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen
Frist vorzulegen:
zu 1) Zwei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben:
- Auftraggeber/in,
- Ansprechpartner/in
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners bzw. der Ansprechpartnerin,
- Art der ausgeführten Leistung,
- Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs,
- Ausführungszeitraum und
- Auftragssumme.
zu 2) Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse
präqualifizierter
Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen
Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis
(PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise
mit
dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu
erbringen.
Weiterhin ist ein Nachweis der Zertifizierung nach DIN 77200 und ein Sachkundennachweis des Sicherheitspersonals mit der
Angebotsabgabe einzureichen.
Sonstige
Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet
Anwendung.
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UVGO-0330/2022-37: Sicherheitsdienstleistungen zur Bewachung und Absicherung
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 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Siehe Vergabeunterlagen.
Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 0,2 Prozent
der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne
Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach-und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Sollte ein Wachposten während des Einsatzes bei einer Maßnahme nicht besetzt sein oder der Wachschutz seiner Aufsichtspflicht
nicht nachkommen, verpflichtet sich der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % der Auftragssumme (Brutto) an den
Auftraggeber zu zahlen.
Die Vertragsstrafe ist bei bereits einem Verstoß, ohne vorherige Abmahnung, jedoch höchstens einmal pro Tag fällig. Die
Vertragsstrafen haben eine Obergrenze von 5 % der Auftragssumme (Brutto). Die Vertragsstrafe ist Teil des Auftrages, da
unbefugtes Betreten der Kampfmittelräumstellen nach Art. 2 Abs. 2
GG eine Gefahr für das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Person darstellt und der Stadt Oranienburg ein potenziell
hoher Schaden entstehen könnte.
Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der
Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.
Siehe Formblatt "Informationen zur Datenerhebung".
Schlusstermin für den Eingang der Angebote 19.10.2022 um 11:00 Uhr
Bindefrist des Angebots 19.12.2022
Zusätzliche Angaben
1. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch
über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt.
Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 12.10.2022 um 23:59 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht
rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
2. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des
korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über
die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden.
Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und zeitnahen Kommunikation innerhalb des Angebotsverfahrens
empfohlen. Anderenfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren,
Klarstellungen, Änderungen zu Terminen und Fristen sowie Änderungen von Leistungsanforderungen.
3. Das Angebot ist elektronisch in Textform in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Hierfür
steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z. B. per E-Mail, ist nicht
zulässig und
führt im Regelfall zum Ausschluss.
4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die Erstellung
des
Angebotes).
5. Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens
über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung
der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind
vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
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UVGO-0330/2022-37: Sicherheitsdienstleistungen zur Bewachung und Absicherung
des inneren Sperrkreises im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung
 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Hinweis:
Über die Auftragsberatungsstelle Brandenburg werden zu den Themen E-Vergabe und Präqualifizierungen für Brandenburger
Unternehmen Schulungen angeboten. Nähere Informationen dazu erhalten Unternehmen auf der Internetseite
https://www.abstbrandenburg.de/
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1R17J
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-bb/2022/09/166090.html
Data Acquisition via: p8000001
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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