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Ausschreibung: Beratervertrag zur Dorfentwicklung in Hessen - DE-Freiensteinau
Stadtentwicklungsbauarbeiten
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Umweltorientierte Stadtentwicklungsplanung
Dokument Nr...: 811112-2022 (ID: 2022092907465795229)
Veröffentlicht: 29.09.2022
*
  Beratervertrag zur Dorfentwicklung in Hessen
Vergabenummer/Aktenzeichen: 8415/9
1.		Auftraggeber (Vergabestelle) / Einreichung der Angebote (schriftlich):
Offizielle Bezeichnung:Gemeindevorstand der Gemeinde Freiensteinau
Straße:Alte Schulstr. 5
Stadt/Ort:36399 Freiensteinau
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n) :Finanzabteilung
Zu Hdn. von :Frau Quall
Telefon:+49 6666960018
Fax:+49 6666960024
E-Mail:quall@freiensteinau.de
digitale Adresse(URL):www.freiensteinau.de
Zuschlagserteilung:
Offizielle Bezeichnung:Gemeindevorstand der Gemeinde Freiensteinau
Straße:Alte Schulstr. 5
Stadt/Ort:36399 Freiensteinau
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n) :Finanzabteilung
Telefon:+49 6666960018
Fax:+49 6666960024
E-Mail:quall@freiensteinau.de
digitale Adresse(URL):www.freiensteinau.de
2.		Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO
3.		Form, in der Angebote einzureichen sind:
[ ] elektronisch
    [ ] in Textform
    [ ] mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel
    [ ] mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
[x] schriftlich
4.		
5.		Bezeichnung des Auftrags: Beratervertrag zur Dorfentwicklung in Hessen
Vergabenummer/Aktenzeichen: 8415/9
Art des Auftrags: Dienstleistung
Art und Umfang der Leistung: Leistungsbeschreibung, Stand 23.09.2022
Pos. 1: BERATERVERTRAG ZUR DORFENTWICKLUNG IN HESSEN
Interessenbekundungsverfahren "formloser Teilnahmewettbewerb vor Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben oder
sonstigen Verfahren"
HINTERGRUND
Die Gemeinde Freiensteinau wurde im Jahr 2020 in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen aufgenommen. In der sogenannten
Konzeptphase wurde ein integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger in
Freiensteinau gemäß Leitfaden des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(HMUKLV) aufgestellt.
Nach Bewilligung des IKEK durch die WI-Bank soll die Dorfentwicklung in die Umsetzungsphase starten. Zur Beratung der privaten
und öffentlichen Förderinteressenten wird ein Fachbüro benötigt. Grundlage der städtebaulichen Beratung bildet die
aktuelle Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung und der jeweils aktuelle Leitfaden zur
Dorfentwicklung. Auch die Vorgaben der Broschüre Bauen im ländlichen Raum, herausgegeben vom Hessischen Ministeriums für
Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind im Zuge der Beratungsgespräche zu beachten.
Die städtebauliche Beratung soll den privaten und öffentlichen Investitionsträgern vor einer möglichen
Förderantragstellung zur Verfügung stehen.
Sie stellt die die Grundlage der Bewilligung dar.
Die Beratung von Privatvorhaben beschränkt sich auf die abgegrenzten Fördergebiete und Kulturdenkmäler.
Die Empfehlungen der Beratungsgespräche sollen sich jeweils nicht nur auf die aktuell vorgesehenen Vorhaben beziehen, sondern
sich auf das Gesamtobjekt Dorfentwicklung in der Gemeinde Freiensteinau erstrecken.
Das Honorarangebot, welches den Zuschlag erhält, soll bereits als Grundlage für die Bewilligung des Förderantrages 2022
herangezogen werden.
LEISTUNGSBILD
Die Beratung ist eine Grundberatung in städtebaulicher, gestalterischer oder landschaftsplanerisch-er Hinsicht. Die Leistungen
beinhalten die Grundleistungen in Anlehnung an	33 und 38 HOAI, maximal der Leistungsphasen 1 und 2.
Im Rahmen der Beratungstätigkeit sollen planerische Vorarbeiten und Konzepte u.a. mit Grobskizzen für die Gestaltung von
erneuerungsbedürftigen Bauwerken, Grundstücksflächen oder ortsbildprägender Ensembles erarbeitet und angefertigt werden.
Die Beratung umfasst mündliche, schriftliche und ggf. zeichnerische Darstellungen. Das Ergebnis der Beratung ist in einem
Protokoll zu dokumentieren.
Anforderungen an ein Beratungsprotokoll:
Folgende Informationen sollen die einzelnen Beratungsprotokolle enthalten:
Name und Anschrift inkl. Telefonnummer und E- mail Adresse (wenn vorhanden) der bzw. des Bau-/und Sanierungswilligen
(Investitionsträgerin bzw. -träger)
Objektanschrift und Objektbezeichnung
Datum und Teilnehmer des Ortstermins
Kurze Beschreibung des Objekts unter Beifügung von Fotos, Objektbezeichnung, Status (mindestens Baujahr, Einzelkulturdenkmal,
Gesamtanlage) einschließlich städtebaulicher Bewertung.
Detaillierte Beschreibung der vorgesehenen Maßnahmen
Empfehlungen der Beratung hinsichtlich städtebaulicher, gestalterischer (einschl. Materialwahl und Farbgebung) oder
landschaftsplanerischer Gestaltung
Hinweis auf evtl. erforderliche baurechtliche, denkmalschutzrechtliche oder sonstige Genehmigungen sowie der
Energieeinsparverordnung (EnEV)
Einordnung in die Vorgaben des Bauen im ländlichen Raum bzw. des städtebaulichen Fachbeitrages
Eine Ausfertigung des Beratungsprotokolls sollen folgende Personen und Institutionen erhalten:
die bzw. der Bau-/Sanierungswillige/Eigentümer bzw. Eigentümerin (Investitionsträgerin bzw. -träger)
die Kommune
Amt für Wirtschaft und den ländlichen Raum des Vogelsbergkreises (Bewilligungsstelle)
Die Untere Denkmalschutzbehörde (wenn ein Objekt ein Kulturdenkmal ist oder in einer Gesamtanlage liegt).
ZEITRAHMEN, WEITERE VORGABEN UND ANSPRECHPARTNER
Die städtebauliche Beratung erfolgt in Abstimmung mit der Bewilligungsstelle und der Kommune sowie ggfs. mit der
Denkmalpflege. Beratungstermine sind möglichst zu bündeln und der Bewilligungsstelle im Vorfeld bekannt zu geben.
Die Förderzusage obliegt ausschließlich der Bewilligungsstelle.
Der Beratungsaufwand pro selbstständiges Objekt (einschl. Bürotätigkeit) darf 4 Stunden nicht überschreiten. Sofern eine
weitergehende Beratung darüber hinaus notwendig ist, muss dies im Einzelfall und im Vorfeld mit der Bewilligungsstelle
abgestimmt werden.
Eine Überschreitung des Ansatzes bei reinen Gestaltungsvorhaben ist auszuschließen.
Für jedes Objekt ist eine Stundenliste zu führen (teilweise mehrere Beratungstermine).
Die städtebauliche Beratung wird zunächst befristet bis 31.12.2025 mit der Option einer Auftragserweiterung über weitere 2
Jahre bis zum Ende des Programmzeitraumes.
HONORAR
Die Honorierung erfolgt auf Grundlage von Stundensätzen. Es wird ein jährlicher Stundenansatz von 95 Stunden zugrunde gelegt.
Die Stundensätze des Honorars sowie Nebenkosten sind in den angehängten Kalkulationsbogen einzutragen. Für die
Angebotsabgabe wird von insgesamt 309 Arbeitsstunden (Oktober 2022 bis 31.12.2025) ausgegangen.
Als Rechnungsunterlagen sind vorzulegen:
Name und Anschrift des/der Beratenen
Beratenes Objekt, Objektanschrift und Objektbezeichnung
Datum der Beratung
Dauer des Beratungsgespräches (Stundenliste)
Zeitaufwand für die Ausfertigung des Beratungsprotokolls (Stundenliste)
Projektbezogene Angaben der Nebenkosten
Die Vergabe des Auftrages ist von der vorherigen Bewilligung des IKEK als auch der öffentlichen Maßnahme Städtebauliche
Beratung im Rahmen der Dorfentwicklung abhängig.
INHALT DES ANGEBOTES
Eine schriftliche Darstellung
der Erfahrung und Kompetenz in der städtebaulichen Beratung im Rahmen der Dorfentwicklung, zu städtebaulicher Fragestellungen
sowie zu Themen der Innenentwicklung im ländlichen Raum.
der Erfahrung und Kompetenz im Umgang mit alter und historischer Bausubstanz
der fachlichen und persönlichen Erfahrung und Kompetenz des Beraters/der Beraterin
der kurzfristigen Erreichbarkeit für den AG und der privaten Förderprogramminteressenten sowie der möglichen Präsenz am
Ausführungsort
Beratungsprotokoll als Muster
Honorarangebot auf der Grundlage des. Leistungsbildes und der Aufgabenbeschreibung
(inkl. des zusätzlich ausgefüllten Kalkulationsbogens, s. Anlage)
Auskünfte erteilt Ansprechpartner:
Gemeindevorstand der Gemeinde Freiensteinau
Frau Quall
Alte Schulstr. 5
36399 Freiensteinau
Tel. 06666/960018
quall@freiensteinau.de
ANGEBOTSABGABE
Abgabe des schriftlichen Angebotes in einem verschlossenen und kenntlich gemachten Umschlag am Freitag, 21.10.2022
BINDEFRIST
Die Bindefrist gilt bis einschließlich 15. November 2022.
BEWERTUNGSKRITERIEN
Den Zuschlag erhält das wirtschaftliche Angebot unter Zugrundelegung nachfolgender Kriterien:
Bewertungsmatrix Gewichtung
in Punkten Bewertung
0 - 5 Punkte
in jedem Kriterium
Darstellung
der Erfahrung und Kompetenz in der städtebaulichen Beratung im Rahmen der Dorfentwicklung, zu städtebaulicher Fragestellungen
sowie zu Themen der Innenentwicklung im ländlichen Raum.
15
0- 5 Punkte
Darstellung
der Erfahrung und Kompetenz im Umgang mit alter und historischer Bausubstanz
15
0 - 5 Punkte
Darstellung
der fachlichen und persönlichen Erfahrung und Kompetenz des Beraters/der Beraterin
15
0- 5 Punkte
Darstellung
der kurzfristigen Erreichbarkeit für den AG und der zu Beratenden sowie der Präsenz am Ausführungsort
5
0 - 5 Punkte
2.0 Beratungsprotokoll als Muster
20
0 - 5 Punkte
3.0 Honorarangebot
30
0 - 5 Punkte
ANLAGEN
Kalkulationsbogen
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/hessen/2022/09/008415000009.html
Data Acquisition via: p8000001
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