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Ausschreibung: Informationstechnologiedienste - DE-Berlin
Informationstechnologiedienste
Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Diensteanbieter
Anbieter von Anwendungen
Verwaltung von Computeranlagen
Computerunterstützung und -beratung
Dokument Nr...: 529939-2022 (ID: 2022092809130693911)
Veröffentlicht: 28.09.2022
*
DE-Berlin: Informationstechnologiedienste
2022/S 187/2022 529939
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Postanschrift: Hallesches Ufer 74 - 76
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe@berlinovo.de
Telefon: +49 30254415002
Fax: +49 30254415050
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
/platformId/2/tenderId/160210
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Infrastructure as a Service und Managed E-Mail
Referenznummer der Bekanntmachung: IaaS-220922
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72222300 Informationstechnologiedienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Bereitstellung einer IT-Rechenzentrums-Basisinfrastruktur inklusive
klassischer Infrastructure-as-a-Service- und
Managed-E-Mail-Dienstleistungen auf Basis dedizierter Hardware. Die
IT-Services der Berlinovo sollen in dieses Rechenzentrum migriert und
dort betrieben werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
72410000 Diensteanbieter
72416000 Anbieter von Anwendungen
72514000 Verwaltung von Computeranlagen
72600000 Computerunterstützung und -beratung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:
DE300
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bereitstellung einer IT-Rechenzentrums-Basisinfrastruktur inklusive
klassischer Infrastructure-as-a-Service-Dienstleistungen auf Basis
dedizierter Hardware. Die IT-Services der Berlinovo sollen in dieses
Rechenzentrum migriert und dort betrieben werden.
Der Auftraggeber legt dabei Wert auf:
- Sicherstellung einer hohen Betriebssicherheit bei einer hohen
Servicequalität;
- Wirtschaftliche Erbringung der Leistungen
Ein Qualitätssicherungskonzept ( QS-Konzept ) durch den Auftragnehmer,
welches sämtliche gesetzliche Anforderungen an ein IT-Rechenzentrum
vollumfänglich erfüllt, ist diesbezüglich die Grundlage.
Die Vergabe erfolgt auf Grund der komplexen bzw. unserer ganzheitlichen
IT-Systemanforderungen nicht über Lose.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere folgende
Bereiche:
- Bereitstellung der Rechenzentrumsinfrastruktur (Hochverfügbar)
- Netzwerk Services und Firewall Security Services; RZ-Datenanbindung
- Infrastruktur für Speicher für Server, Hardware für virtuelle Server,
Fileservices/NAS und Backup mit dedizierter Hardware
- Bereitstellung einer Virtualisierungsinfrastruktur und eines
Migrationskonzeptes, wie die IT-Services vom RZ der Berlinovo in das RZ
des Dienstleisters migriert werden können.
- Managed E-Mail Services
o Gateway-Lösung für Verschlüsselung, E-Mail-Signatur und zum Schutz
von Viren, Malware, Phishing, Spam
o Exchange Server Infrastruktur
o Anbindung an die vom AG genutzte E-Mail-Archivierungslösung
Enterprise Vault
Die weiteren Details zum Vergabeverfahren, Teilnahmeantrag und
Bewerbungsbedingungen sind in dem Dokument Bewerbungsbedingungen
beschrieben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die
auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Um der Berlinovo Gesellschaft mbH die Überprüfung der Vergleichbarkeit
der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind
die Tabellen in Ziffer 4.2.3 Formblatt Teilnahmeantrag jeweils
vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Berlinovo sind die in dieser
Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend
auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung
ausreichend.
Der Bewerber muss mindestens 2 vergleichbare Referenzen, max. 5 (Ziffer
II.2.4) Bekanntmachung) vorlegen, die zudem jede für sich den
folgenden Mindestvoraussetzungen entsprechen:
ein innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossenes IaaS-Projekt
mit Abrechnungssumme p.a. von mindestens 500.000 netto
Georedundanz mit mindestens 2 verschiedenen Rechenzentrum-Standorten
Nennung des Auftraggebers (Firmierung, Anschrift)
kurze Schilderung in Stichpunkten des Projektgegenstandes / der
Leistungen,
o Beschreibung der verwendeten Speicherinfrastruktur
o verwendete Technologie der Backup-Infrastruktur
o Umgesetzte Security-Konzepte
Zeitraum der Auftragserfüllung (laufende Referenzen sind
wertungsfähig, ab Produktivsetzung bzw. Nutzung der IaaS-Leistungen im
Rechenzentrum)
Mindestens 50 gemanagter VMs
Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten
erbrachten Leistungen zu einer vergleichbaren Leistung
zusammenzufassen.
Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere
Referenzen. Eine Leistung ist einheitlich, wenn sie auf demselben
Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit
demselben Auftrag beauftragt wurden).
Für jede wertungsfähige Referenz können 10 Punkte erreicht werden:
3 Punkte = Wertungsfähige Referenz (Erfüllung Mindestvoraussetzungen)
7 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im
jeweiligen Referenz Projekt erreicht werden:
Anzahl VMs: nur ein Kreuz
o 50 = 0 Punkte,
o 51 bis 149 = 1 Punkt
o ab 150 = 2 Punkte
Verwendete Speicherinfrastruktur inklusive Backup: nur ein Kreuz
o 50 TB = 0 Punkte
o 51 bis 149 TB = 1 Punkt
o ab 150 TB = 2 Punkte
Abrechnungssumme p.a.: nur ein Kreuz möglich
o 500.000,00 = 0 Punkte
o 500.000,01 bis 999.999,99= 1 Punkt
o ab 1.000.000,00 = 2
Öffentliche AG:
o Nein = 0 Punkte
o Ja = 1 Punkt
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine
Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen
und schriftlich begründen. Die Berlinovo behält sich vor, anhand der
gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu
entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die
Referenz nicht gewertet.
Die Berlinovo ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet
und muss trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des
Referenz-Auftraggebers in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und
insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können.
Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen
herstellen:
Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend)
Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl.
Referenzgeber
Die Berlinovo wird anhand der mitgeteilten Informationen über die
Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern
bzw. aufklären.
Bewertung Teilnahmeantrag: maximal 10 Punkte je Referenz, bei
mindestens 2 vergleichbaren Referenzen werden max. 20 Punkte je Bieter
bewertet. Bei insgesamt bis zu 5 Referenzen max. 50 Punkte je Bieter.
Nur die 3 bis max. 5 Bewerber mit der höchsten Eignungspunktzahl im
Teilnahmewettbewerb werden für die Angebots- und Verhandlungsphase
zugelassen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter
für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere
Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als
möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen
würde,
er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers
ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus
einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden
ist,
er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss
aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den
Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und
er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen
Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur
Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen
Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen
Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen,
Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den
Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit
dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der
berlinovo ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu
entscheiden.
er/sie ausschließlich Mitarbeiter einsetzten wird, die die nötige
Fachkompetenz im Betrieb von Basisinfrastruktur eines Rechenzentrums im
Rahmen von Infrastrukture-as-as-Service- und Managed-E-Mail-Leistungen
besitzen.
er/sie bei Zuschlag einen marktüblichen und der Leistung angemessenen
Versicherungsschutz vorzuhalten und auf Verlangen der Berlinovo
jederzeit nachweisen wird.
er/sie die im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren und mit der
Ausführung des Auftrags zusammenhängenden Daten ausschließlich in einem
RZ-Standort innerhalb Deutschlands speichern wird.
Die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH behält sich vor, vor
Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern zu fordern, um
die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter
die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch Berlinovo Immobilien
Gesellschaft mbH nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor,
wird der Bieter zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der
Berlinovo geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu
erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister geht,
muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen:
Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von
Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem
Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während
eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen
bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener
Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen
wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener
Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind
auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen.
Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem
EU-Ausland.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Berlinovo Gesellschaft mbH prüft den durchschnittlichen Umsatz
(Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, (vgl. Ziffer
II.2.4) der Bekanntmachung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre
2019 bis 2021 (Ziffer 4.2.1).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestumsatz von EUR 4 Mio. durchschnittlich mit vergleichbaren
Leistungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Berlinovo Gesellschaft mbH prüft die jahresdurchschnittliche Anzahl
für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung)
eingesetzter Mitarbeiter (aufgeteilt nach Projektleiter, stellv.
Projektleiter und technisches Fachpersonal) innerhalb der letzten drei
Geschäftsjahre 2019 bis 2021 (Ziffer 4.2.2), sowie Referenzen zu
vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) in
den vergangenen fünf Geschäftsjahren 2017 bis 2021 (Ziffer 4.2.3).
Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die
auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Um der Berlinovo Gesellschaft mbH die Überprüfung der Vergleichbarkeit
der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind
die Tabellen in Ziffer 4.2.3 Formblatt Teilnahmeantrag jeweils
vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Berlinovo sind die in dieser
Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend
auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung
ausreichend.
Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten
erbrachten Leistungen zu einer vergleichbaren Leistung
zusammenzufassen.
Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere
Referenzen. Eine Leistung ist einheitlich, wenn sie auf demselben
Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit
demselben Auftrag beauftragt wurden).
Für jede wertungsfähige Referenz können 10 Punkte erreicht werden:
3 Punkte = Wertungsfähige Referenz (Erfüllung Mindestvoraussetzungen)
7 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im
jeweiligen Referenz Projekt erreicht werden:
Anzahl VMs: nur ein Kreuz
o 50 = 0 Punkte,
o 51 bis 149 = 1 Punkt
o ab 150 = 2 Punkte
Verwendete Speicherinfrastruktur inklusive Backup: nur ein Kreuz
o 50 TB = 0 Punkte
o 51 bis 149 TB = 1 Punkt
o ab 150 TB = 2 Punkte
Abrechnungssumme p.a.: nur ein Kreuz möglich
o 500.000,00 = 0 Punkte
o 500.000,01 bis 999.999,99= 1 Punkt
o ab 1.000.000,00 = 2
Öffentliche AG:
o Nein = 0 Punkte
o Ja = 1 Punkt
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine
Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen
und schriftlich begründen. Die Berlinovo behält sich vor, anhand der
gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu
entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die
Referenz nicht gewertet.
Die Berlinovo ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet
und muss trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des
Referenz-Auftraggebers in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und
insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können.
Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen
herstellen:
Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend)
Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl.
Referenzgeber
Die Berlinovo wird anhand der mitgeteilten Informationen über die
Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern
bzw. aufklären.
Bewertung Teilnahmeantrag: maximal 10 Punkte je Referenz, bei
mindestens 2 vergleichbaren Referenzen werden max. 20 Punkte je Bieter
bewertet. Bei insgesamt bis zu 5 Referenzen max. 50 Punkte je Bieter.
Nur die 3 bis max. 5 Bewerber mit der höchsten Eignungspunktzahl im
Teilnahmewettbewerb werden für die Angebots- und Verhandlungsphase
zugelassen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die
auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Um der Berlinovo Gesellschaft mbH die Überprüfung der Vergleichbarkeit
der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind
die Tabellen in Ziffer 4.2.3 Formblatt Teilnahmeantrag jeweils
vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Berlinovo sind die in dieser
Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend
auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung
ausreichend.
Der Bewerber muss mindestens 2 vergleichbare Referenzen, max. 5 (Ziffer
II.2.4) Bekanntmachung) vorlegen, die zudem jede für sich den
folgenden Mindestvoraussetzungen entsprechen:
ein innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossenes IaaS-Projekt
mit Abrechnungssumme p.a. von mindestens 500.000 netto
Georedundanz mit mindestens 2 verschiedenen Rechenzentrum-Standorten
Nennung des Auftraggebers (Firmierung, Anschrift)
kurze Schilderung in Stichpunkten des Projektgegenstandes / der
Leistungen,
o Beschreibung der verwendeten Speicherinfrastruktur
o verwendete Technologie der Backup-Infrastruktur
o Umgesetzte Security-Konzepte
Zeitraum der Auftragserfüllung (laufende Referenzen sind
wertungsfähig, ab Produktivsetzung bzw. Nutzung der IaaS-Leistungen im
Rechenzentrum)
Mindestens 50 gemanagter VMs
Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten
erbrachten Leistungen zu einer vergleichbaren Leistung
zusammenzufassen.
Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere
Referenzen. Eine Leistung ist einheitlich, wenn sie auf demselben
Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit
demselben Auftrag beauftragt wurden).
Für jede wertungsfähige Referenz können 10 Punkte erreicht werden:
3 Punkte = Wertungsfähige Referenz (Erfüllung Mindestvoraussetzungen)
7 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im
jeweiligen Referenz Projekt erreicht werden:
Anzahl VMs: nur ein Kreuz
o 50 = 0 Punkte,
o 51 bis 149 = 1 Punkt
o ab 150 = 2 Punkte
Verwendete Speicherinfrastruktur inklusive Backup: nur ein Kreuz
o 50 TB = 0 Punkte
o 51 bis 149 TB = 1 Punkt
o ab 150 TB = 2 Punkte
Abrechnungssumme p.a.: nur ein Kreuz möglich
o 500.000,00 = 0 Punkte
o 500.000,01 bis 999.999,99= 1 Punkt
o ab 1.000.000,00 = 2
Öffentliche AG:
o Nein = 0 Punkte
o Ja = 1 Punkt
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine
Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen
und schriftlich begründen. Die Berlinovo behält sich vor, anhand der
gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu
entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die
Referenz nicht gewertet.
Die Berlinovo ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet
und muss trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des
Referenz-Auftraggebers in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und
insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können.
Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen
herstellen:
Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend)
Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl.
Referenzgeber
Die Berlinovo wird anhand der mitgeteilten Informationen über die
Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern
bzw. aufklären.
Bewertung Teilnahmeantrag: maximal 10 Punkte je Referenz, bei
mindestens 2 vergleichbaren Referenzen werden max. 20 Punkte je Bieter
bewertet. Bei insgesamt bis zu 5 Referenzen max. 50 Punkte je Bieter.
Nur die 3 bis max. 5 Bewerber mit der höchsten Eignungspunktzahl im
Teilnahmewettbewerb werden für die Angebots- und Verhandlungsphase
zugelassen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Das BerlAVG, das AEntG sowie das MiLoG sind zwingend zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/11/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/04/2023
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
2026
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Von Fragen über den Stand der Auswertung des Verfahrens bitten wir
abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre
Berücksichtigung/Nichtberücksichtigung benachrichtigt.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers
Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den
Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 18.10.2022, 12:00 Uhr, darauf
hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen
erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf
der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später
eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet.
Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf
der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden
ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber sind
verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen
auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin
zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung
des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung
der Angebote geeignete Nachweise von den
Bewerbern/Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen
Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3. Der Bewerber/Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k
der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von
den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des
Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche
Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der
Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10
Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und
Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU,
unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j
der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b
bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU
und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie
2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder
Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen,
Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren
Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter
Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter
Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen,
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch
genommen werden (Eignungsleihe).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse:
[12]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen
Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht,
wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der
eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bewerber und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische
Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: keine
Ort: Berlin
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/09/2022
References
6. mailto:vergabe@berlinovo.de?subject=TED
7. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
8. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
9. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/160210
10. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
11. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
12. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
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