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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Tübingen
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 529826-2022 (ID: 2022092809123593795)
Veröffentlicht: 28.09.2022
*
  DE-Tübingen: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2022/S 187/2022 529826
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Tübingen
   Postanschrift: Wilhelm-Keil-Str. 50
   Ort: Tübingen
   NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
   Postleitzahl: 72072
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Abteilung Verkehr und Straßen, Herr Wagner
   E-Mail: [6]oepnv@kreis-tuebingen.de
   Telefon: +49 70714325
   Fax: +49 70712074355
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.kreis-tuebingen.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-183652b715d-
   151474eaed9948aa
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.vergabe24.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ausschreibung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im
   Linienbündel Süd.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/43.25
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung
   im Buslinienverkehr (Los 1) und im Linienbedarfsverkehr (Los 2). Der
   dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen
   Linien ergibt sich aus den Fahrplänen (Anlagen 2) und umfasst ein
   Volumen von insgesamt rund 632.000 Fahrplankilometern im Linienverkehr
   und rund 142.000 Fahrplankilometern im Linienbedarfsverkehr pro Jahr ab
   dem 31.07.2023 bis zum 24.08.2031.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Busverkehr Linien 151 - 155
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Tübingen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 1 umfasst die Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen
   Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel Süd im Landkreis
   Tübingen ab dem 31.07.2023 bis zum 24.08.2031. Bei den zu vergebenden
   Leistungen handelt es sich um folgende Linien:
   Linie 151: Mössingen Stadtmitte - Bahnhof - Bästenhardt
   Linie 152: Melchingen - Talheim - Mössingen
   Linie 154: Bad Sebastiansweiler - Belsen - Mössingen Bahnhof -
   Schlattwiesen
   Linie 155: Gönningen - Öschingen - Mössingen.
   Das Leistungsvolumen beträgt rund 632.000 Fahrplankilometer pro Jahr.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 31/07/2023
   Ende: 24/08/2031
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, am
   Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen um max. +/- 25 % bezogen auf den
   Auftragswert (unter Berücksichtigung der Preisdynamisierung)
   vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den
   vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung
   einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren
   Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum
   Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Linienbedarfsverkehr
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Tübingen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 2 umfasst die Durchführung von Dienstleistungen des öffentlichen
   Linienbedarfsverkehrs im Linienbündel Süd im Landkreis Tübingen ab dem
   31.07.2023 bis zum 24.08.2031.
   Bei den zu vergebenden Leistungen handelt es sich um folgende Linien:
   Linienbedarfsverkehr auf Linien 151 - 155
   Linie 152A: Freizeitverkehr Bergrutsch
   Linie N 87A: Nachtbusabbringer Bodelshausen
   Das Leistungsvolumen beträgt rund 142.000 Fahrplankilometer pro Jahr.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 31/07/2023
   Ende: 24/08/2031
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, am
   Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen um max. +/- 25 % bezogen auf den
   Auftragswert (unter Berücksichtigung der Preisdynamisierung)
   vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den
   vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung
   einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren
   Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum
   Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
   Handelsregister (nicht vor dem 21.07.2022 datiert) beizufügen (bei
   Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle
   Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit
   Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im
   Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den
   Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die
   vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein
   Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem,
   über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   A)
   Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
   des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach
   dem §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass
   zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
   1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
   Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB
   zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB
   genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
   Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe
   rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem
   Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden
   ist.
   2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
   Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist
   und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder
   durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
   Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
   3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden
   umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in
   den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen
   Verstöße begangen hat.
   4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des
   Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares
   gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
   eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass
   derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe
   nicht vorgelegen haben.
   5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder
   seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in
   den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben.
   6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
   Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
   GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten
   3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters
   infrage stellende Verfehlung begangen hat.
   7) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
   Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken.
   8) dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der
   Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
   und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
   Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
   könnte.
   9) dass der Bieter in den letzen 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der
   Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
   Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
   fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer
   vorzeitigen Beendigung, zu Schadenersatz oder zu einer vergleichbaren
   Rechtsfolge geführt hat.
   10) der Bieter nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Mindestlohngesetz
   (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße
   von mindestens 2 500 EUR belegt worden ist.
   11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
   Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
   GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter
   zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404
   Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von
   wenigsten 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
   Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als
   3 Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
   rechtskräftig verurteilt worden ist.
   12) der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV
   aufgezählten Verstöße begangen hat.
   13) der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang
   verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
   Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
   ausgeschriebenen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im
   Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote
   erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch
   Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des
   § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
   B)
   Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer
   wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
   beruflichen Leistungsführigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.
   Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
   Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und
   unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf
   die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
   berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
   des Dritten, das über die mit den vorzulegenden Referenzen erlangte
   Erfahrung verfügt, bei der ausgeschriebenen Leistung einzusetzen.
   Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen
   oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
   diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
   der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter
   in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen
   und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
   entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1),
   III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den
   jeweiligen Dritten beizufügen.
   Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht, oder
   liegen zwingende fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und
   124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen
   innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu
   ersetzen.
   Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
   Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
   Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den
   Ziffern III.1.1) und III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden
   Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein
   Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
   Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen
   vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der ausgeschriebenen
   Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der
   Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten
   Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die
   Vergabeunterlagen.
   Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei
   Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
   Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
   Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret
   benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den
   Ziffern III.1.1), III 1.2) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe
   vorgesehen Nachunternehmer zu erbringen.
   Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
   Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage eine
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln
   die Vergabeunterlagen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
   gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers
   anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen
   Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
   ausgeschriebenen Auftrag erfüllen wird.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über
   die vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachten
   Nahverkehrsleistungen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
   anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und
   Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der ausgeschriebenen
   ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
   werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter
   Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen
   sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und
   Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
   Rechtsvorschriften beachtet.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   §§ 3 ff. PBZugV.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Es gelten die den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen
   Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
   Mindesentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz
   für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Die für die vorliegenden
   Leistungen einschlägigen repräsentativen Tarifverträge werden
   nachstehend benannt:
   Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für
   öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) werden nachfolgend die
   für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestlohnverpflichtungen nach
   dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt:
   1. Manteltarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in
   Baden-Württemberg (ursprüngliche Fassung vom 17. Oktober 2005; zuletzt
   geändert am 23. November 2021) mit Lohntarifvertrag für das private
   Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg (ursprüngliche Fassung vom 9. März
   2012, in der Fassung vom 23. November 2021) mit Tarifvertrag über
   vermögenswirksame Leistungen für das private Omnibusgewerbe
   Baden-Württemberg (ursprüngliche Fassung vom 4. Juli 1986) mit
   Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur
   Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Ergänzungstarifvertrag
   zum WBO-Manteltarifvertrag) (Fassung vom 20. März 2002)
   2. Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe
   Baden-Württemberg (BzTV-N BW) (ursprüngliche Fassung vom 13. November
   2001; zuletzt geändert am 31. Oktober 2020)
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2021/S 126-335283
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 27/10/2022
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/01/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 27/10/2022
   Ortszeit: 10:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den
   §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der
   Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle der
   Nichtabhilfe einer vom Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der
   unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag
   unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
   Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   23/09/2022
References
   6. mailto:oepnv@kreis-tuebingen.de?subject=TED
   7. http://www.kreis-tuebingen.de/
   8. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-183652b715d-151474eaed9948aa
   9. https://www.vergabe24.de/
  10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:335283-2021:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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