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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Tübingen
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 529826-2022 (ID: 2022092809123593795)
Veröffentlicht: 28.09.2022
*
DE-Tübingen: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2022/S 187/2022 529826
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Tübingen
Postanschrift: Wilhelm-Keil-Str. 50
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Verkehr und Straßen, Herr Wagner
E-Mail: [6]oepnv@kreis-tuebingen.de
Telefon: +49 70714325
Fax: +49 70712074355
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.kreis-tuebingen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-183652b715d-
151474eaed9948aa
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.vergabe24.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ausschreibung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im
Linienbündel Süd.
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/43.25
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung
im Buslinienverkehr (Los 1) und im Linienbedarfsverkehr (Los 2). Der
dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen
Linien ergibt sich aus den Fahrplänen (Anlagen 2) und umfasst ein
Volumen von insgesamt rund 632.000 Fahrplankilometern im Linienverkehr
und rund 142.000 Fahrplankilometern im Linienbedarfsverkehr pro Jahr ab
dem 31.07.2023 bis zum 24.08.2031.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Busverkehr Linien 151 - 155
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Tübingen.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 1 umfasst die Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen
Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel Süd im Landkreis
Tübingen ab dem 31.07.2023 bis zum 24.08.2031. Bei den zu vergebenden
Leistungen handelt es sich um folgende Linien:
Linie 151: Mössingen Stadtmitte - Bahnhof - Bästenhardt
Linie 152: Melchingen - Talheim - Mössingen
Linie 154: Bad Sebastiansweiler - Belsen - Mössingen Bahnhof -
Schlattwiesen
Linie 155: Gönningen - Öschingen - Mössingen.
Das Leistungsvolumen beträgt rund 632.000 Fahrplankilometer pro Jahr.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 31/07/2023
Ende: 24/08/2031
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, am
Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen um max. +/- 25 % bezogen auf den
Auftragswert (unter Berücksichtigung der Preisdynamisierung)
vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den
vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung
einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren
Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum
Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Linienbedarfsverkehr
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Tübingen.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 2 umfasst die Durchführung von Dienstleistungen des öffentlichen
Linienbedarfsverkehrs im Linienbündel Süd im Landkreis Tübingen ab dem
31.07.2023 bis zum 24.08.2031.
Bei den zu vergebenden Leistungen handelt es sich um folgende Linien:
Linienbedarfsverkehr auf Linien 151 - 155
Linie 152A: Freizeitverkehr Bergrutsch
Linie N 87A: Nachtbusabbringer Bodelshausen
Das Leistungsvolumen beträgt rund 142.000 Fahrplankilometer pro Jahr.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 31/07/2023
Ende: 24/08/2031
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, am
Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen um max. +/- 25 % bezogen auf den
Auftragswert (unter Berücksichtigung der Preisdynamisierung)
vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den
vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung
einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren
Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum
Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
Handelsregister (nicht vor dem 21.07.2022 datiert) beizufügen (bei
Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle
Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit
Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im
Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den
Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die
vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein
Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem,
über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A)
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach
dem §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB
zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB
genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe
rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem
Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden
ist.
2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist
und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder
durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden
umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in
den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen
Verstöße begangen hat.
4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des
Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass
derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe
nicht vorgelegen haben.
5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder
seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in
den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben.
6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten
3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters
infrage stellende Verfehlung begangen hat.
7) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken.
8) dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
könnte.
9) dass der Bieter in den letzen 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der
Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadenersatz oder zu einer vergleichbaren
Rechtsfolge geführt hat.
10) der Bieter nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Mindestlohngesetz
(MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße
von mindestens 2 500 EUR belegt worden ist.
11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter
zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404
Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von
wenigsten 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als
3 Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
rechtskräftig verurteilt worden ist.
12) der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV
aufgezählten Verstöße begangen hat.
13) der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang
verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
ausgeschriebenen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im
Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote
erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch
Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des
§ 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
B)
Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
beruflichen Leistungsführigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.
Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und
unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf
die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
des Dritten, das über die mit den vorzulegenden Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt, bei der ausgeschriebenen Leistung einzusetzen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen
oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter
in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen
und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1),
III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den
jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht, oder
liegen zwingende fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und
124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen
innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu
ersetzen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den
Ziffern III.1.1) und III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden
Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein
Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen
vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der ausgeschriebenen
Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der
Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die
Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei
Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret
benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den
Ziffern III.1.1), III 1.2) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe
vorgesehen Nachunternehmer zu erbringen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage eine
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln
die Vergabeunterlagen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers
anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
ausgeschriebenen Auftrag erfüllen wird.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über
die vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachten
Nahverkehrsleistungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und
Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der ausgeschriebenen
ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter
Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen
sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und
Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
Rechtsvorschriften beachtet.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§§ 3 ff. PBZugV.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es gelten die den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen
Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
Mindesentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz
für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Die für die vorliegenden
Leistungen einschlägigen repräsentativen Tarifverträge werden
nachstehend benannt:
Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für
öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) werden nachfolgend die
für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestlohnverpflichtungen nach
dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt:
1. Manteltarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in
Baden-Württemberg (ursprüngliche Fassung vom 17. Oktober 2005; zuletzt
geändert am 23. November 2021) mit Lohntarifvertrag für das private
Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg (ursprüngliche Fassung vom 9. März
2012, in der Fassung vom 23. November 2021) mit Tarifvertrag über
vermögenswirksame Leistungen für das private Omnibusgewerbe
Baden-Württemberg (ursprüngliche Fassung vom 4. Juli 1986) mit
Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur
Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Ergänzungstarifvertrag
zum WBO-Manteltarifvertrag) (Fassung vom 20. März 2002)
2. Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe
Baden-Württemberg (BzTV-N BW) (ursprüngliche Fassung vom 13. November
2001; zuletzt geändert am 31. Oktober 2020)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2021/S 126-335283
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/10/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/01/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/10/2022
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den
§§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der
Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle der
Nichtabhilfe einer vom Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der
unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag
unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/09/2022
References
6. mailto:oepnv@kreis-tuebingen.de?subject=TED
7. http://www.kreis-tuebingen.de/
8. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-183652b715d-151474eaed9948aa
9. https://www.vergabe24.de/
10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:335283-2021:TEXT:DE:HTML
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