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Ausschreibung: OP-Ausrüstung - DE-Heidelberg
OP-Ausrüstung
Dokument Nr...: 529408-2022 (ID: 2022092809112093510)
Veröffentlicht: 28.09.2022
*
  DE-Heidelberg: OP-Ausrüstung
   2022/S 187/2022 529408
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg
   Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672
   Ort: Heidelberg
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   Postleitzahl: 69120
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Ulrike John
   E-Mail: [6]VergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de
   Telefon: +49 6221567423
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.klinikum.uni-heidelberg.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung eines daVinci-OP-Robotersystems mit 2. Konsole
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33162100 OP-Ausrüstung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Beschaffung eines da Vinci Xi Single Console Surgical Systems mit
   zusätzlicher da Vinci Xi dualer Konsole zur roboterassistierten
   Durchführung komplexer Eingriffe/Operationen in der Allgemein- und
   Viszeralchirurgie und insbesondere der Rektumchirurgie.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1 500 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Universitätsklinikum Heidelberg, Chirurgische Klinik, Im Neuenheimer
   Feld 420, 69120 Heidelberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Universitätsklinikum Heidelberg beabsichtigt, den Auftrag zur
   Lieferung, Installation und Schulung eines da Vinci Xi Single Console
   Surgical Systems mit zusätzlicher da Vinci Xi dualer Konsole zur
   roboterassistierten Durchführung komplexer Eingriffe/Operationen in der
   Allgemein- und Viszeralchirurgie und insbesondere der Rektumchirurgie
   an die Fa. Intuitive Surgical GmbH zu vergeben. Das System soll im
   Rahmen der SELREC-Studie Ende 2022 in der Chirurgie eingesetzt werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Qualitätskriterium - Name: technische Alleinstellung / Gewichtung: 100
   Preis - Gewichtung: 0
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV können Aufträge im Verhandlungsverfahren
   ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn der Auftrag nur von
   einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann,
   weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
   Für die Erfüllung der Anforderungen der Viszeral-Chirurgie, zudem im
   Rahmen der SELREC Studie, kommt nur das genannte System da Vinci Xi
   Single Console Surgical Systems mit zusätzlicher da Vinci Xi dualer
   Konsole in Frage. Die Firma Intuitive Surgical Deutschland GmbH hat
   derzeit mit idem da Vinci-OP-Robotersystemen eine europaweit technische
   Alleinstellung in der Durchführung von roboter-unterstützten
   Operationen in vielen chirurgischen Bereichen, u.a. in der
   Viszeralchirurgie. Das System da Vinci ist als einziges in der Lage,
   die Komplexität und Anforderungen an Operationen an einem
   Universitätsklinikum mit den höchsten Ansprüchen an die optimale
   Krankenversorgung auf wissenschaftlich und technisch aktuellem Niveau
   sowie der Studienziele zu erfüllen und ist als einziges optimal
   geeignet, im interdisziplinären Setting die erforderlichen
   viszeralchirurgischen Operationen durchzuführen. Die erforderliche
   CE-Zertifizierung für die Viszeralchirurgie liegt für alle da
   Vinci-OP-Roboter vor.
   Im Sinne der Öffnung des europaweiten Wettbewerbs wurde auf verfügbare
   Alternativen bzw. Ersatzlösungen geprüft. Es gibt derzeit aktuell kein
   vergleichbares Produkt, welches, wie erforderlich, auch für die
   Viszeralchirurgie gelassen und zeitnah verfügbar ist.. Die der
   Markterkundung zugrunde gelegten Auftragsvergabeparameter, d.h. die
   technischen Anforderungen, wurden im Hinblick auf eine optimale
   Patientenversorgung und die Studienziele ermittelt und stellen keine
   künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter dar. Somit ist
   eine Auftragsvergabe an die das System in Deutschland ausschließlich
   anbietende Firma Intuitive Surgical Deutschland GmbH indiziert.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 2022-151
   Los-Nr.: 1
   Bezeichnung des Auftrags:
   OP-Robotersystem daVinci mit 2. Konsole
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   20/09/2022
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Intuitive Surgical Deutschland GmbH
   Postanschrift: Am Flughafen 6
   Ort: Freiburg
   NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
   Postleitzahl: 79108
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 500 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Baden Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 721926-8730
   Fax: +49 721926-3985
   Internet-Adresse: [8]www.rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   ist ein Nachprüfungsantrag
   unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
   zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
   Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
   § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt
   unberührt.
   § 135 GWB regelt:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1.
   gegen § 134 verstoßen hat oder
   2.
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein,
   wenn
   1.
   der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe
   ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist,
   2.
   der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3.
   der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   23/09/2022
References
   6. mailto:VergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de?subject=TED
   7. http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/
   8. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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