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Ausschreibung: Analysegeräte - DE-Heidelberg
Analysegeräte
Dokument Nr...: 529409-2022 (ID: 2022092809105293407)
Veröffentlicht: 28.09.2022
*
DE-Heidelberg: Analysegeräte
2022/S 187/2022 529409
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Investitionen des Uniklinikum
Heidelberg
E-Mail: [6]VergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de
Telefon: +49 6221567423
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.klinikum.uni-heidelberg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Durchflusszytometer BD FACSymphony A3
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38432000 Analysegeräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Anschaffung eines Durchflusszytometers des Typs BD FACSymphony A3
Cell Analyzer für die aktuelle experimentelle Analytik im Rahmen des
Pilotprojektes zur Entwicklung personalisierter, zellulärer
Immuntherapien bei soliden Krebserkrankungen (PIKT).
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 336 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Universitätsklinikum Heidelberg, NCT, Im Neuenheimer Feld 460, 69120
Heidelberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Anschaffung eines Durchflusszytometers des Typs BD FACSymphony A3
Cell Analyzer für die aktuelle experimentelle Analytik im Rahmen des
Pilotprojektes zur Entwicklung personalisierter, zellulärer
Immuntherapien bei soliden Krebserkrankungen (PIKT).
Die Gerätekombination sieht einen 5 Laser 6B-3R-8V-4YG-7UV Meßstand mit
Kontrollsystem und der zugehörigen Daten/Auswertestation, Protokollen
und Connection Software mit HighEnd Trougout Sampler für die
durchflusszytometrische Abarbeitung von 96-und384 Well
Mikrotiterplatten im Walk away modus vor.
Das NCT setzt als Bestandteil zur Identifizierung von
Tumor-Neoepitope-reaktiven T-Zellen und deren T-Zellrezeptoren (TCR)
die Durchflusszytometer-basierte Analyse von primärem Patientenmaterial
(i.d.R. Blut) mittels sogenannter fluoreszenzmarkierter
pMHC-I-Multimere ein.
Die Färbeprotokolle für diese Form des TCR-Screenings sind derzeit
optimiert für ein BD FACS LSRFortessa mit einer 5-Laser/18-Seite 2
Fluoreszenzfarbstoff-Filter Konfiguration, Die Analysestrecke muss aus
Kapazitätsgründen durch ein weiteres kompatibles und integrierbares
System ergänzt werden. Das BD FACSymphony A3 mit 5-Laser Konfiguration
stellt das Nachfolgemodel zum BD FACS LSRFortessa dar und bereits
etablierte Protokolle und benutzte Reagenzien können uneingeschränkt
übernommen werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV können Aufträge im Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn der Auftrag nur von
einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann,
weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Im Sinne der Öffnung des europaweiten Wettbewerbs wurden verfügbare
Alternativen bzw. Ersatzlösungen geprüft. Es gibt derzeit aktuell kein
vergleichbares Produkt, welches, wie erforderlich, insbesondere die
Anforderungen an die erforderliche Filterkombination und -Auslegung bei
Einhaltung der bereits etablierten Protokolle und somit Zertifizierung
der erweiterten Gerätekombination erfüllt. Das System FACSymphony A3
bietet-ein erweitertes Detektorpanel je Laser mit der Möglichkeit, bis
zu 10 weitere Farbstoffe der BD Horizon Serie insbesondere im blauen
und ultravioletten Spektrum zu detektieren. Letzteres ermöglicht, die
Färbprotokolle in Bezug auf den eingesetzten dualen Farbstoffcode für
die pMHC-Multimer Färbung und die analysierten Parameter zur
T-Zell-Phänotypisierung noch zu erweitern.
Vergleichbare 5-Laser Durchflusszytometer und entsprechende Filtersätze
anderer Hersteller, zeigen in der differentiellen Detektion von
Fluoreszenzfarbstoffen mit ähnlichem und benachbarten Emissionsspektren
nicht die erforderliche Qualität im Design der
Antikörper-Farbstoffkombinationen, dass von 27-28 möglichen Farbkanälen
nicht alle durchgehend genutzt werden können.
Das FACSymphony A3 zusammen mit den von BD zur Verfügung gestellten und
ständig weiter entwickelten Fluoreszenzfarbstoffen erlaubt die
weitgehend uneingeschränkte Nutzung von 28 Farbstoffen innerhalb einer
Messung. Zusätzlich erlauben BD FACS LSRFortessa als auch FACSymphony
A3 das uneingeschränkte Einmessen von über 5 Millionen Zellen, welches
mittels anderer FACS Geräte nur eingeschränkter möglich ist. Darüber
hinaus verfügt das BD FACSymphony A3 über die gleiche Software wie das
BD FACS LSRFortessa, sodass Kompatibilität, Vergleichbarkeit der
Messergebnisse der erweiterten Analysensystemkombination gegeben ist.
Die der Markterkundung zugrunde gelegten Auftragsvergabeparameter, d.h.
die technischen Anforderungen, wurden im Hinblick auf Erfordernisse der
Erweiterung der etablierten Analytik und der Projektziele ermittelt und
stellen keine künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter
dar. Somit ist die Auftragsvergabe über ein System FACS Symphony A3 an
die ausschließlich anbietende Firma Becton Dickenson GmbH vorgesehen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 2022-134
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Durchflusszytometer BD FACSymphony A3
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
20/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Becton Dickinson GmbH
Postanschrift: Tullastr. 8-12
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69126
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 336 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Baden Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: [8]www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt. § 135 GWB regelt: (1) Ein öffentlicher Auftrag
ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in
einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (3) Die
Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn 1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/09/2022
References
6. mailto:VergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de?subject=TED
7. http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/
8. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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