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Ausschreibung: Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen - DE-Hamburg
Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen
Dokument Nr...: 528853-2022 (ID: 2022092809071392871)
Veröffentlicht: 28.09.2022
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  DE-Hamburg: Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen
   2022/S 187/2022 528853
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Helmut-Schmidt-Universität/Universität der
   Bundeswehr Hamburg (HSU)
   Postanschrift: Holstenhofweg 85
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Postleitzahl: 22043
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Dez. II 3.3 / Technischer Einkauf
   E-Mail: [6]BeschaffungHSU@heuking.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.hsu-hh.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVCRW63/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVCRW63
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Lehre und Forschung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, technische Betreuung und
   Wartung eines Teststandes für eine Doppelstranganlage aus
   Brennstoffzellen- und Elektrolyseeinheit
   Referenznummer der Bekanntmachung: HSU DTEC - UT 7031
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   38500000 Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Im Projekt "IT-gestützte Sektorenkopplung: Digital gesteuerte
   Brennstoffzellen- und Elektrolysetechnologie für stationäre und mobile
   Anwendungen - CoupleIT!" ("CoupleIT!") plant die HSU dynamische
   Interaktionen in gekoppelten Wasserstoff- und elektrischen Inselnetzen
   zu untersuchen. Zusammen mit anderen Kooperationspartnern erforscht die
   HSU die Resilienz und Lebensdauer solcher Inselnetze durch intelligente
   Regelungs- und Kommunikationstechnik. Die Schnittstelle zwischen den
   Inselnetzen bilden Brennstoffzellen- und Elektrolyseeinheiten.
   Auftragsgegenstand ist die Lieferung, Installation, Inbetriebnahme,
   technische Betreuung und Wartung eines Teststandes für eine
   Doppelstranganlage aus Brennstoffzellen- und Elektrolyseeinheit.
   Nach Erklärung der Lieferbereitschaft muss der Auftragnehmer auf
   Verlangen der HSU den Teststand und die übrigen Liefergegenstände für
   bis zu sechs Monate lagern (Optionsrecht).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Hauptort der Ausführung:
   Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU)
   Holstenhofweg 85 22043 Hamburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Ziel des Projektes CoupleIT! ist die Entwicklung und technische
   Validierung einer digitalen Regelstrategie und einer robusten
   Kommunikationsstruktur zum langfristigen Erhalt des Inselnetzbetriebs
   in gekoppelten Inselnetzen. Daher beabsichtigt die HSU, einen Teststand
   für eine Doppelstranganlage aus Brennstoffzellen- und
   Elektrolyseeinheit zu erwerben.
   Neben der Lieferung, Installation und Inbetriebnahme ist der AN auch
   für die technische Betreuung und Wartung für mindestens 2 Jahre
   zuständig.
   Dem Auftraggeber steht für die Lieferung, Installation, Inbetriebnahme
   und Wartung des Teststandes insgesamt ein Budget von maximal 1.260.685
   EUR (netto) zur Verfügung. Der Auftraggeber behält sich vor, das
   Verfahren aufzuheben, wenn alle eingegangenen Angebote diesen
   Kostenrahmen übersteigen. Die HSU behält sich auch vor, einzelne
   Angebote, die diesen Kostenrahmen überschreiten, vom Verfahren
   auszuschließen.
   Einzelheiten ergeben sich aus dem Lastenheft sowie den
   Vergabeunterlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Ende: 31/12/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Dauer hängt von der angebotenen Wartungszeit ab.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Nach Erklärung der Lieferbereitschaft muss der Auftragnehmer auf
   Verlangen der HSU den Teststand für bis zu sechs Monate lagern. Das
   Optionsrecht erstreckt sich auf alle Liefergegenstände, mithin auch auf
   den anzubietenden Leitwartrechner.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen
   vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
   a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine
   Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw.
   erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt
   worden sind; der Bieter in das einschlägige Berufsregister oder ein
   vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes
   eingetragen ist; für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine
   Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge
   entrichtet hat sowie nicht zu den in Artikel 5k) Absatz 1 der
   Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
   Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive
   Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
   Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen zählt.
   b) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus
   der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z.B.
   durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bietergemeinschaft geführt
   haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen
   getroffen wurden.
   Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten
   Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im
   Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein
   Rechtsanspruch.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen
   vorlegen (bei Bietergemeinschaften von mindestens einem Mitglied):
   a) Angabe der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre mit Leistungen,
   die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (Lieferung, Installation,
   Inbetriebnahme, technische Betreuung und Wartung eines Teststandes für
   eine Doppelstranganlage aus Brennstoffzellen- und Elektrolyseeinheit
   samt Wasserstoffspeicher und Peripherie) vergleichbar sind. Mit den
   Angaben sollen die Bieter mindestens einen durchschnittlichen
   Jahresumsatz von 1.000.000,00 EUR im Tätigkeitsbereich des Auftrags, d.
   h. mit vergleichbaren Leistungen, nachweisen.
   b) Bestätigung, dass der Bieter eine
   Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
   mindestens Euro 1,5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert,
   unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
   Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer
   einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in
   § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen.
   Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers
   beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung
   des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und
   Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
   Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten
   Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im
   Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein
   Rechtsanspruch.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen
   vorlegen (bei Bietergemeinschaften von mindestens einem Mitglied):
   a) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und
   Dienstleistungsaufträge, die mit der zu vergebenden Leistung
   (Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, technische Betreuung und
   Wartung eines Teststandes) vergleichbar sind, in Form einer Liste der
   in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Liefer-
   und Dienstleistungsaufträgen, mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw.
   Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers;
   der Auftraggeber wird Referenzen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen,
   berücksichtigen, soweit dies erforderlich ist, um ausreichend
   Wettbewerb zu gewährleisten;
   b) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
   des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei
   Jahren ersichtlich wird;
   c) Nachweis eines deutschsprachigen Supports/Services;
   d) Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems;
   e) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen
   als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
   Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer
   einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in
   § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen.
   Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers
   beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung
   des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und
   Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
   Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten
   Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im
   Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein
   Rechtsanspruch.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Auftragnehmer muss, nach Erklärung der Lieferbereitschaft, auf
   Verlangen der HSU den Teststand für bis zu sechs Monate lagern
   (Optionsrecht). Dieses Optionsrecht erstreckt sich auf alle
   Liefergegenstände, mithin auch auf den anzubietenden Leitwartrechner.
   Der Auftragnehmer muss eine/n deutschsprachige*n Projektleiter*in und
   deutschsprachige Ansprechpartner*innen benennen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 08/11/2022
   Ortszeit: 13:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 08/11/2022
   Ortszeit: 13:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Die Angebote sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in
   Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen
   stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals
   zur Verfügung.
   2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern (auch
   Rückfragen zum Angebot) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3)
   genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und
   Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert
   zur Verfügung stellen.
   3) Die Bildung von Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des
   Angebots möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind
   grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor
   Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von
   Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit
   bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen
   Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer
   Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche
   Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten
   Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die
   Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich
   ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung
   wird die BG als Ganzes beurteilt.
   4) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied
   einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im
   Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames
   Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG),
   behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die
   Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an
   der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige
   wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer
   der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur
   Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und
   kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B.
   weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation
   überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die
   erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen
   Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den
   jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes
   Angebot abzugeben.
   5) Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als
   Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der
   Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen
   hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung eines
   anderen Unternehmens beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine
   Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass
   dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur
   Verfügung stellt.
   6) Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website
   hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor,
   Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht
   kein Rechtsanspruch.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCRW63
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 2289499-0
   Fax: +49 2289499-163
   Internet-Adresse: [11]https://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den
   Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die
   §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der
   Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach §
   160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
   innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt
   hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der
   Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB
   spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu
   rügen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   23/09/2022
References
   6. mailto:BeschaffungHSU@heuking.de?subject=TED
   7. https://www.hsu-hh.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVCRW63/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVCRW63
  10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  11. https://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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