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Ausschreibung: Estricharbeiten - DE-Starnberg
Estricharbeiten
Dokument Nr...: 528133-2022 (ID: 2022092809024092143)
Veröffentlicht: 28.09.2022
*
  DE-Starnberg: Estricharbeiten
   2022/S 187/2022 528133
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Starnberg
   Postanschrift: Strandbadstraße 2
   Ort: Starnberg
   NUTS-Code: DE21L Starnberg
   Postleitzahl: 82319
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de
   Telefon: +49 815114877324
   Fax: +49 815114811329
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.lk-starnberg.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av19f039-eu
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av19f039-eu
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Estrich UGs
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45262320 Estricharbeiten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Estricharbeiten für den Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums mit
   Sporthalle und Freianlagen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45262320 Estricharbeiten
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21L Starnberg
   Hauptort der Ausführung:
   Herrsching
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Estricharbeiten für den Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums mit
   Sporthalle und Freianlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/03/2023
   Ende: 31/03/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der
   in der Liste des Vereins über die
   Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und
   Nachweise geprüft. Die Eignungsprüfung
   der nicht präqualifizierte Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der
   abgegebenen Eigenerklärungen.
   Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere
   Wahl, sind die im Formblatt
   124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen
   Eigeherklärung bezeichneten
   Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen auf Anforderung
   durch die Vergabestelle vorzulegen.
   Nachunternehmen/andere Unternehmen:
   Bei Zweifeln an der. Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/anderen
   Unternehmen vom präqualifizierten
   Unternehmen können die oben genannten Nachweise gefordert und einer
   Prüfung unterzogen werden.
   Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind
   auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen/anderen Unternehmen zur
   prüfen, für deren Leistungen die Vorlage einer Eigenerklärung
   verlangt wurde.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der
   in der Liste des Vereins über die
   Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und
   Nachweise geprüft. Die Eignungsprüfung
   der nicht präqualifizierte Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der
   abgegebenen Eigenerklärungen.
   Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere
   Wahl, sind die im Formblatt
   124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen
   Eigeherklärung bezeichneten
   Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen auf Anforderung
   durch die Vergabestelle vorzulegen.
   Nachunternehmen/andere Unternehmen:
   Bei Zweifeln an der. Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/anderen
   Unternehmen vom präqualifizierten
   Unternehmen können die oben genannten Nachweise gefordert und einer
   Prüfung unterzogen werden.
   Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind
   auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen/anderen Unternehmen zur
   prüfen, für deren Leistungen die Vorlage einer Eigenerklärung
   verlangt wurde.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der
   in der Liste des Vereins über die
   Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und
   Nachweise geprüft. Die Eignungsprüfung
   der nicht präqualifizierte Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der
   abgegebenen Eigenerklärungen.
   Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere
   Wahl, sind die im Formblatt
   124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen
   Eigeherklärung bezeichneten
   Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen auf Anforderung
   durch die Vergabestelle vorzulegen.
   Nachunternehmen/andere Unternehmen:
   Bei Zweifeln an der. Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/anderen
   Unternehmen vom präqualifizierten
   Unternehmen können die oben genannten Nachweise gefordert und einer
   Prüfung unterzogen werden.
   Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind
   auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen/anderen Unternehmen zur
   prüfen, für deren Leistungen die Vorlage einer Eigenerklärung
   verlangt wurde.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2022/S 150-425471
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 25/10/2022
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24/12/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 25/10/2022
   Ortszeit: 09:00
   Ort:
   Landratsamt Starnberg, Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Eine Angebotsabgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal aumass
   möglich. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten ist nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
   vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den
   Bieter
   Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren - gem. § 21 Abs. 1 S. 1
   oder S. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - gem. § 21 Abs. 1
   Arbeitnehmerentsendegesetz bzw.
   - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
   mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder mit einer
   Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als
   2.500,00 
   belegt worden ist.
   Die Einreichung von Angeboten ist nur elektronisch in Textform möglich.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern, Regierung von
   Oberbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Internet-Adresse:
   [12]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/v
   ergabekammer
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
   (maximal 4000 Zeichen):
   Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
   soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt
   und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
   hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
   werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 4) mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   §160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrages nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 S.
   2 GWB bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Starnberg
   Postanschrift: Strandbadstraße 2
   Ort: Starnberg
   Postleitzahl: 82319
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de
   Telefon: +49 815114877324
   Fax: +49 815114811324
   Internet-Adresse: [14]https://www.lk-starnberg.de/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   23/09/2022
References
   6. mailto:ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de?subject=TED
   7. https://www.lk-starnberg.de/
   8. https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av19f039-eu
   9. https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av19f039-eu
  10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:425471-2022:TEXT:DE:HTML
  11. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
  12. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
  13. mailto:ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de?subject=TED
  14. https://www.lk-starnberg.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
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