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Ausschreibung: Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen - DE-Frankfurt am Main
Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
Dokument Nr...: 527083-2022 (ID: 2022092709153490922)
Veröffentlicht: 27.09.2022
*
DE-Frankfurt am Main: Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
2022/S 186/2022 527083
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 25
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [6]silvia.stengel@stadt-frankfurt.de
Telefon: +49 69-212-74963
Fax: +49 69-212-32998
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]www.vergabe.stadt-frankfurt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://vergabe.stadt-frankfurt.de/NetServer/TenderingProcedureDetai
ls?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18216b1173e-14fdf79438d78c4
5
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]www.vergabe.stadt-frankfurt.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Reinigungsvergabe 2023-2026
Referenznummer der Bekanntmachung: 67-2022-00095
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes,
und zugehörige Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Reinigungsarbeiten und Laubbeseitigung in öffentlichen Grünanlagen und
auf Spielplätzen im Stadtgebiet von Frankfurt am Main.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 11
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter
Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Es können ein Los, mehrere oder alle Lose angeboten werden.
Die Zuschlagserteilung wird jedoch auf 4 Lose limitiert und verhindert
eine Auftragskonzentration. Einzelne Lose werden nur komplett vergeben.
Ist das Angebot eines Bieters in mehr Losen als der angegebenen
Höchstzahl der Lose das wirtschaftlichste Angebot, wird die unter
Berücksichtigung der Rangfolge wirtschaftlichste Kombination aller Lose
ermittelt, in jedem Fall erhält dieser Bieter solche Lose, in denen
sein Angebot das wirtschaftlichste ist. Die Differenzen zum jeweils
nächstgünstigsten Angebot werden ermittelt, hierbei bleiben Differenzen
solcher Angebote unberücksichtigt, die von Bietern eingereicht wurden,
die bereits in mehr Losen als der angegebenen Höchstzahl das
wirtschaftlichste Angebot haben. Der Zuschlag wird auf die insgesamt
wirtschaftlichste Kombination aller Lose erteilt.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
BEZIRK OST: Sachsenhausen, Oberrad
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes,
und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
BEZIRK OST: Sachsenhausen, Oberrad
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 1: Bezirk Ost. Ca. 21.500 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 6
Liegenschaften im Bezirk Ost pro Reinigungsjahr.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem
ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen
in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes
Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die
angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre
beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere
einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres
Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses
Vertrages zu verlängern.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die
keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG
(schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die
Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a.
Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein
Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im
Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf
befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt
werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der
Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu
erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden
Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im
Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital
zu speichern.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
BEZIRK OST: Innenstadt, Nordend, Berkersheim, Frankfurter Berg,
Preungesheim, Eckenheim
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes,
und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
BEZIRK OST: Innenstadt, Nordend, Berkersheim, Frankfurter Berg,
Preungesheim, Eckenheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 2: Bezirk Ost. Ca. 65.700 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 15
Liegenschaften im Bezirk Ost pro Reinigungsjahr.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem
ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen
in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes
Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die
angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre
beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere
einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres
Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses
Vertrages zu verlängern.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die
keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG
(schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die
Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a.
Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein
Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im
Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf
befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt
werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der
Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu
erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden
Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im
Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital
zu speichern.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
BEZIRK OST: Ostend, Bornheim
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes,
und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
BEZIRK OST: Ostend, Bornheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 3: Bezirk Ost. Ca. 95.200 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 4
Liegenschaften im Bezirk Ost pro Reinigungsjahr.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem
ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen
in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes
Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die
angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre
beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere
einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres
Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses
Vertrages zu verlängern.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die
keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG
(schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die
Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a.
Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein
Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im
Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf
befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt
werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der
Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu
erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden
Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im
Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital
zu speichern.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
BEZIRK OST: Seckbach, Riederwald
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes,
und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
BEZIRK OST: Seckbach, Riederwald
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 4: Bezirk Ost. Ca. 227.200 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 4
Liegenschaften im Bezirk Ost pro Reinigungsjahr.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem
ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen
in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes
Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die
angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre
beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere
einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres
Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses
Vertrages zu verlängern.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die
keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG
(schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die
Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a.
Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein
Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im
Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf
befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt
werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der
Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu
erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden
Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im
Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital
zu speichern.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
BEZIRK OST: Bergen-Enkheim, Fechenheim
Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes,
und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
BEZIRK OST: Bergen-Enkheim, Fechenheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 5: Bezirk Ost. Ca. 72.400 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 16
Liegenschaften im Bezirk Ost pro Reinigungsjahr.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem
ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen
in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes
Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die
angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre
beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere
einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres
Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses
Vertrages zu verlängern.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die
keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG
(schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die
Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a.
Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein
Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im
Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf
befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt
werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der
Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu
erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden
Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im
Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital
zu speichern.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
BEZIRK WEST: Höchst, Griesheim, Nied, Rödelheim
Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes,
und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
BEZIRK WEST: Höchst, Griesheim, Nied, Rödelheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 6: Bezirk West. Ca. 299.100 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 8
Liegenschaften im Bezirk West pro Reinigungsjahr.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem
ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen
in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes
Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die
angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre
beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere
einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres
Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses
Vertrages zu verlängern.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die
keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG
(schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die
Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a.
Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein
Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im
Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf
befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt
werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der
Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu
erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden
Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im
Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital
zu speichern.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
BEZIRK MITTE: Sachsenhausen, Niederrad
Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes,
und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
BEZIRK MITTE: Sachsenhausen, Niederrad
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 7: Bezirk Mitte. Ca. 87.900 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 9
Liegenschaften im Bezirk Mitte pro Reinigungsjahr.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem
ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen
in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes
Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die
angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre
beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere
einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres
Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses
Vertrages zu verlängern.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die
keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG
(schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die
Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a.
Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein
Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im
Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf
befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt
werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der
Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu
erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden
Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im
Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital
zu speichern.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
BEZIRK MITTE: Gallus, Gutleut, Bahnhofsviertel, Altstadt, Innenstadt
Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes,
und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
BEZIRK MITTE: Gallus, Gutleut, Bahnhofsviertel, Altstadt, Innenstadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 8: Bezirk Mitte. Ca. 57.100 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf
13 Liegenschaften im Bezirk Mitte pro Reinigungsjahr.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem
ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen
in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes
Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die
angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre
beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere
einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres
Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses
Vertrages zu verlängern.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die
keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG
(schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die
Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a.
Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein
Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im
Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf
befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt
werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der
Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu
erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden
Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im
Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital
zu speichern.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
BEZIRK MITTE: Innenstadt, Westend, Nordend
Los-Nr.: 9
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes,
und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
BEZIRK MITTE: Innenstadt, Westend, Nordend
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 9: Bezirk Mitte. Ca. 74.800 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 7
Liegenschaften im Bezirk Mitte pro Reinigungsjahr.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem
ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen
in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes
Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die
angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre
beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere
einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres
Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses
Vertrages zu verlängern.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die
keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG
(schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die
Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a.
Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein
Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im
Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf
befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt
werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der
Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu
erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden
Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im
Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital
zu speichern.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
BEZIRK MITTE: Bockenheim
Los-Nr.: 10
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes,
und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
BEZIRK MITTE: Bockenheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 10: Bezirk Mitte. Ca. 86.000 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf
8 Liegenschaften im Bezirk Mitte pro Reinigungsjahr.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem
ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen
in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes
Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die
angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre
beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere
einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres
Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses
Vertrages zu verlängern.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die
keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG
(schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die
Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a.
Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein
Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im
Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf
befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt
werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der
Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu
erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden
Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im
Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital
zu speichern.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
BEZIRK NORD: Ginnheim, Eschersheim, Praunheim, Riedberg, Harheim
Los-Nr.: 11
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes,
und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
BEZIRK NORD: Ginnheim, Eschersheim, Praunheim, Riedberg, Harheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 11: Bezirk Nord. Ca. 94.400 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf
33 Liegenschaften im Bezirk Nord pro Reinigungsjahr.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem
ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen
in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes
Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die
angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre
beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere
einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres
Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses
Vertrages zu verlängern.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die
keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG
(schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die
Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a.
Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein
Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im
Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf
befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt
werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der
Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu
erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden
Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im
Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital
zu speichern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Folgende Nachweise sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
1)Personelle Leistungsfähigkeit
Angabe der Zahl der in den letzten drei Kalenderjahren durchschnittlich
im Unternehmen beschäftigten Arbeitskräfte, bezogen auf die
ausgeschriebene Leistungsart.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Nachweise sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
2) Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung und einer Erklärung des
Unternehmens über den Umsatz jeweils bezogen auf die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Nachweise sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
3)Fachkunde
Nachweis der Fachkunde durch mindestens 3 Referenzen aus dem Zeitraum
der letzten drei Jahre unter Angabe des Referenzobjektes,
Leistungsumfangs, Ausführungsort, Leistungszeitraum, Leistungsart und
Name des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
Sollten weniger als drei wertbare Referenzen vorgelegt werden, führt
das automatisch zum Ausschluss.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Leistungen müssen inhaltlich sowie vom Umfang mindestens
vergleichbar mit den Leistungen sein, die Gegenstand dieses
Vergabeverfahrens sind.
Es muss sich zwingend um Referenzen der Grünflächenreinigung in
kommunalen Grünflächen sowie Spielplätzen handeln.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Besondere Vertragsbedingungen:
-Das Angebot bleibt für den Zeitraum, ggf. insgesamt 5
Reinigungsjahren, gleichbleibend, etwaige Entwicklung der Lohnkosten
sind einzukalkulieren.
-Der AG ist in Fällen der Unmöglichkeit einer Leistungserbringung zur
Minderung berechtigt. Für nachholbare Leistungen wird eine Nachfrist
von 5 Werktagen festgelegt.
-Für alle Maßnahmen im Straßenbereich gelten die Bestimmungen der RSA
95 sowie die ZTV-SA 97.
-Arbeiten im Gleisbereich müssen bei der Verkehrsgesellschaft Frankfurt
a.M. mbH (VGF) angemeldet und die dafür erforderlichen
Sicherheitsvorkehrungen abgestimmt werden.
- Der Bewerber hat sich vor Abgabe eines Angebotes über den Umfang der
Arbeiten zu unterrichten und bestätigt dies mit der Angebotsabgabe.
-Der/die AN hat keinen Anspruch auf Auftragserteilung über das jeweils
beauftragte Kalenderjahr hinaus. Gleiches gilt für
Schadensersatzansprüche insbesondere nach § 649 S.2 3 BGB für den Fall,
dass die AG über das laufende Reinigungsjahr hinaus den Auftrag nicht
erteilt.
-Der AN hat einen fachkundigen Objektleiter zu benennen, der das
Personal des AN
einweist und beaufsichtigt sowie für die AG Ansprechpartner ist. Dieser
Mitarbeiter muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig
sein.
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der
Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu
erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden
Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im
Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital
zu speichern.
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die
keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Die AG behält sich jedoch vor, die Anzahl der Reinigungsgänge
gegebenenfalls zu reduzieren bzw. die Frequenzen zu erhöhen. Weiterhin
kann die AG die Reinigung auf wenig frequentierten Flächen, sofern kein
Reinigungsbedarf besteht, einstellen lassen (i. d. R. in Herbst- und
Wintermonaten).
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG
(schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die
Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a.
Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein
Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im
Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf
befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur noch elektrische Laubblasgeräte eingesetzt
werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
----Ende der besonderen Vertragsbedingungen
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/11/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/11/2022
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
voraussichtlich im Sommer 2027
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe-
und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist
der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter
als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen
vorzulegen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [11]Vergabekammer@rpda.hessen.de
Fax: +49 6151-12-5816
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Fristenbriefkasten: Luisenplatz
2)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [12]poststelle@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151-12-0
Internet-Adresse: [13]www.rpda.hessen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160
GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der
Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer
Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Fristenbriefkasten: Luisenplatz
2)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [14]poststelle@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151125816
Internet-Adresse: [15]www.rpda.hessen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/09/2022
References
6. mailto:silvia.stengel@stadt-frankfurt.de?subject=TED
7. http://www.vergabe.stadt-frankfurt.de/
8. http://www.vergabe.stadt-frankfurt.de/
9. https://vergabe.stadt-frankfurt.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18216b1173e-14
fdf79438d78c45
10. http://www.vergabe.stadt-frankfurt.de/
11. mailto:Vergabekammer@rpda.hessen.de?subject=TED
12. mailto:poststelle@rpda.hessen.de?subject=TED
13. http://www.rpda.hessen.de/
14. mailto:poststelle@rpda.hessen.de?subject=TED
15. http://www.rpda.hessen.de/
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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