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Ausschreibung: Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen - DE-Frankfurt am Main
Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
Dokument Nr...: 527083-2022 (ID: 2022092709153490922)
Veröffentlicht: 27.09.2022
*
  DE-Frankfurt am Main: Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
   2022/S 186/2022 527083
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt
   Postanschrift: Adam-Riese-Straße 25
   Ort: Frankfurt am Main
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 60327
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]silvia.stengel@stadt-frankfurt.de
   Telefon: +49 69-212-74963
   Fax: +49 69-212-32998
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.vergabe.stadt-frankfurt.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]www.vergabe.stadt-frankfurt.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://vergabe.stadt-frankfurt.de/NetServer/TenderingProcedureDetai
   ls?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18216b1173e-14fdf79438d78c4
   5
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]www.vergabe.stadt-frankfurt.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Reinigungsvergabe 2023-2026
   Referenznummer der Bekanntmachung: 67-2022-00095
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes,
   und zugehörige Dienstleistungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Reinigungsarbeiten und Laubbeseitigung in öffentlichen Grünanlagen und
   auf Spielplätzen im Stadtgebiet von Frankfurt am Main.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 11
   Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter
   Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
   Es können ein Los, mehrere oder alle Lose angeboten werden.
   Die Zuschlagserteilung wird jedoch auf 4 Lose limitiert und verhindert
   eine Auftragskonzentration. Einzelne Lose werden nur komplett vergeben.
   Ist das Angebot eines Bieters in mehr Losen als der angegebenen
   Höchstzahl der Lose das wirtschaftlichste Angebot, wird die unter
   Berücksichtigung der Rangfolge wirtschaftlichste Kombination aller Lose
   ermittelt, in jedem Fall erhält dieser Bieter solche Lose, in denen
   sein Angebot das wirtschaftlichste ist. Die Differenzen zum jeweils
   nächstgünstigsten Angebot werden ermittelt, hierbei bleiben Differenzen
   solcher Angebote unberücksichtigt, die von Bietern eingereicht wurden,
   die bereits in mehr Losen als der angegebenen Höchstzahl das
   wirtschaftlichste Angebot haben. Der Zuschlag wird auf die insgesamt
   wirtschaftlichste Kombination aller Lose erteilt.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   BEZIRK OST: Sachsenhausen, Oberrad
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes,
   und zugehörige Dienstleistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   BEZIRK OST: Sachsenhausen, Oberrad
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 1: Bezirk Ost. Ca. 21.500 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 6
   Liegenschaften im Bezirk Ost pro Reinigungsjahr.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2023
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem
   ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen
   in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
   Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes
   Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
   Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die
   angebotenen
   Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre
   beauftragen.
   Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere
   einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres
   Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses
   Vertrages zu verlängern.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   -Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die
   keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
   -Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG
   (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die
   Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a.
   Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein
   Minimum reduziert wird.
   Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im
   Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf
   befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
   -Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt
   werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
   -Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der
   Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu
   erbringen.
   -Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden
   Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im
   Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital
   zu speichern.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   BEZIRK OST: Innenstadt, Nordend, Berkersheim, Frankfurter Berg,
   Preungesheim, Eckenheim
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes,
   und zugehörige Dienstleistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   BEZIRK OST: Innenstadt, Nordend, Berkersheim, Frankfurter Berg,
   Preungesheim, Eckenheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 2: Bezirk Ost. Ca. 65.700 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 15
   Liegenschaften im Bezirk Ost pro Reinigungsjahr.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2023
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem
   ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen
   in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
   Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes
   Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
   Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die
   angebotenen
   Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre
   beauftragen.
   Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere
   einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres
   Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses
   Vertrages zu verlängern.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   -Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die
   keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
   -Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG
   (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die
   Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a.
   Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein
   Minimum reduziert wird.
   Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im
   Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf
   befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
   -Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt
   werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
   -Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der
   Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu
   erbringen.
   -Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden
   Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im
   Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital
   zu speichern.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   BEZIRK OST: Ostend, Bornheim
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes,
   und zugehörige Dienstleistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   BEZIRK OST: Ostend, Bornheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 3: Bezirk Ost. Ca. 95.200 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 4
   Liegenschaften im Bezirk Ost pro Reinigungsjahr.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2023
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem
   ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen
   in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
   Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes
   Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
   Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die
   angebotenen
   Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre
   beauftragen.
   Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere
   einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres
   Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses
   Vertrages zu verlängern.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   -Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die
   keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
   -Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG
   (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die
   Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a.
   Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein
   Minimum reduziert wird.
   Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im
   Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf
   befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
   -Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt
   werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
   -Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der
   Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu
   erbringen.
   -Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden
   Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im
   Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital
   zu speichern.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   BEZIRK OST: Seckbach, Riederwald
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes,
   und zugehörige Dienstleistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   BEZIRK OST: Seckbach, Riederwald
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 4: Bezirk Ost. Ca. 227.200 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 4
   Liegenschaften im Bezirk Ost pro Reinigungsjahr.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2023
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem
   ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen
   in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
   Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes
   Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
   Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die
   angebotenen
   Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre
   beauftragen.
   Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere
   einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres
   Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses
   Vertrages zu verlängern.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   -Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die
   keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
   -Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG
   (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die
   Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a.
   Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein
   Minimum reduziert wird.
   Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im
   Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf
   befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
   -Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt
   werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
   -Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der
   Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu
   erbringen.
   -Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden
   Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im
   Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital
   zu speichern.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   BEZIRK OST: Bergen-Enkheim, Fechenheim
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes,
   und zugehörige Dienstleistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   BEZIRK OST: Bergen-Enkheim, Fechenheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 5: Bezirk Ost. Ca. 72.400 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 16
   Liegenschaften im Bezirk Ost pro Reinigungsjahr.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2023
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem
   ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen
   in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
   Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes
   Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
   Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die
   angebotenen
   Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre
   beauftragen.
   Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere
   einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres
   Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses
   Vertrages zu verlängern.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   -Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die
   keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
   -Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG
   (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die
   Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a.
   Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein
   Minimum reduziert wird.
   Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im
   Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf
   befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
   -Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt
   werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
   -Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der
   Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu
   erbringen.
   -Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden
   Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im
   Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital
   zu speichern.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   BEZIRK WEST: Höchst, Griesheim, Nied, Rödelheim
   Los-Nr.: 6
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes,
   und zugehörige Dienstleistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   BEZIRK WEST: Höchst, Griesheim, Nied, Rödelheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 6: Bezirk West. Ca. 299.100 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 8
   Liegenschaften im Bezirk West pro Reinigungsjahr.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2023
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem
   ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen
   in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
   Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes
   Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
   Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die
   angebotenen
   Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre
   beauftragen.
   Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere
   einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres
   Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses
   Vertrages zu verlängern.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   -Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die
   keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
   -Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG
   (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die
   Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a.
   Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein
   Minimum reduziert wird.
   Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im
   Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf
   befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
   -Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt
   werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
   -Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der
   Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu
   erbringen.
   -Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden
   Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im
   Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital
   zu speichern.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   BEZIRK MITTE: Sachsenhausen, Niederrad
   Los-Nr.: 7
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes,
   und zugehörige Dienstleistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   BEZIRK MITTE: Sachsenhausen, Niederrad
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 7: Bezirk Mitte. Ca. 87.900 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 9
   Liegenschaften im Bezirk Mitte pro Reinigungsjahr.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2023
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem
   ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen
   in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
   Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes
   Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
   Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die
   angebotenen
   Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre
   beauftragen.
   Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere
   einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres
   Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses
   Vertrages zu verlängern.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   -Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die
   keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
   -Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG
   (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die
   Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a.
   Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein
   Minimum reduziert wird.
   Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im
   Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf
   befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
   -Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt
   werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
   -Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der
   Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu
   erbringen.
   -Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden
   Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im
   Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital
   zu speichern.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   BEZIRK MITTE: Gallus, Gutleut, Bahnhofsviertel, Altstadt, Innenstadt
   Los-Nr.: 8
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes,
   und zugehörige Dienstleistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   BEZIRK MITTE: Gallus, Gutleut, Bahnhofsviertel, Altstadt, Innenstadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 8: Bezirk Mitte. Ca. 57.100 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf
   13 Liegenschaften im Bezirk Mitte pro Reinigungsjahr.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2023
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem
   ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen
   in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
   Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes
   Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
   Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die
   angebotenen
   Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre
   beauftragen.
   Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere
   einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres
   Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses
   Vertrages zu verlängern.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   -Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die
   keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
   -Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG
   (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die
   Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a.
   Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein
   Minimum reduziert wird.
   Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im
   Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf
   befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
   -Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt
   werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
   -Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der
   Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu
   erbringen.
   -Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden
   Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im
   Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital
   zu speichern.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   BEZIRK MITTE: Innenstadt, Westend, Nordend
   Los-Nr.: 9
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes,
   und zugehörige Dienstleistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   BEZIRK MITTE: Innenstadt, Westend, Nordend
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 9: Bezirk Mitte. Ca. 74.800 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 7
   Liegenschaften im Bezirk Mitte pro Reinigungsjahr.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2023
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem
   ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen
   in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
   Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes
   Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
   Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die
   angebotenen
   Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre
   beauftragen.
   Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere
   einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres
   Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses
   Vertrages zu verlängern.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   -Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die
   keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
   -Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG
   (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die
   Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a.
   Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein
   Minimum reduziert wird.
   Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im
   Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf
   befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
   -Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt
   werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
   -Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der
   Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu
   erbringen.
   -Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden
   Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im
   Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital
   zu speichern.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   BEZIRK MITTE: Bockenheim
   Los-Nr.: 10
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes,
   und zugehörige Dienstleistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   BEZIRK MITTE: Bockenheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 10: Bezirk Mitte. Ca. 86.000 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf
   8 Liegenschaften im Bezirk Mitte pro Reinigungsjahr.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2023
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem
   ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen
   in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
   Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes
   Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
   Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die
   angebotenen
   Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre
   beauftragen.
   Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere
   einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres
   Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses
   Vertrages zu verlängern.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   -Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die
   keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
   -Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG
   (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die
   Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a.
   Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein
   Minimum reduziert wird.
   Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im
   Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf
   befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
   -Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt
   werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
   -Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der
   Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu
   erbringen.
   -Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden
   Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im
   Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital
   zu speichern.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   BEZIRK NORD: Ginnheim, Eschersheim, Praunheim, Riedberg, Harheim
   Los-Nr.: 11
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes,
   und zugehörige Dienstleistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   BEZIRK NORD: Ginnheim, Eschersheim, Praunheim, Riedberg, Harheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 11: Bezirk Nord. Ca. 94.400 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf
   33 Liegenschaften im Bezirk Nord pro Reinigungsjahr.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2023
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem
   ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen
   in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
   Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes
   Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
   Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die
   angebotenen
   Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre
   beauftragen.
   Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere
   einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres
   Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses
   Vertrages zu verlängern.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   -Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die
   keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
   -Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG
   (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die
   Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a.
   Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein
   Minimum reduziert wird.
   Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im
   Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf
   befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
   -Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt
   werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
   -Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der
   Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu
   erbringen.
   -Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden
   Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im
   Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital
   zu speichern.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Folgende Nachweise sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
   1)Personelle Leistungsfähigkeit
   Angabe der Zahl der in den letzten drei Kalenderjahren durchschnittlich
   im Unternehmen beschäftigten Arbeitskräfte, bezogen auf die
   ausgeschriebene Leistungsart.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Folgende Nachweise sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
   2) Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
   Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung und einer Erklärung des
   Unternehmens über den Umsatz jeweils bezogen auf die letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahre.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Folgende Nachweise sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
   3)Fachkunde
   Nachweis der Fachkunde durch mindestens 3 Referenzen aus dem Zeitraum
   der letzten drei Jahre unter Angabe des Referenzobjektes,
   Leistungsumfangs, Ausführungsort, Leistungszeitraum, Leistungsart und
   Name des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
   Sollten weniger als drei wertbare Referenzen vorgelegt werden, führt
   das automatisch zum Ausschluss.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Leistungen müssen inhaltlich sowie vom Umfang mindestens
   vergleichbar mit den Leistungen sein, die Gegenstand dieses
   Vergabeverfahrens sind.
   Es muss sich zwingend um Referenzen der Grünflächenreinigung in
   kommunalen Grünflächen sowie Spielplätzen handeln.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Besondere Vertragsbedingungen:
   -Das Angebot bleibt für den Zeitraum, ggf. insgesamt 5
   Reinigungsjahren, gleichbleibend, etwaige Entwicklung der Lohnkosten
   sind einzukalkulieren.
   -Der AG ist in Fällen der Unmöglichkeit einer Leistungserbringung zur
   Minderung berechtigt. Für nachholbare Leistungen wird eine Nachfrist
   von 5 Werktagen festgelegt.
   -Für alle Maßnahmen im Straßenbereich gelten die Bestimmungen der RSA
   95 sowie die ZTV-SA 97.
   -Arbeiten im Gleisbereich müssen bei der Verkehrsgesellschaft Frankfurt
   a.M. mbH (VGF) angemeldet und die dafür erforderlichen
   Sicherheitsvorkehrungen abgestimmt werden.
   - Der Bewerber hat sich vor Abgabe eines Angebotes über den Umfang der
   Arbeiten zu unterrichten und bestätigt dies mit der Angebotsabgabe.
   -Der/die AN hat keinen Anspruch auf Auftragserteilung über das jeweils
   beauftragte Kalenderjahr hinaus. Gleiches gilt für
   Schadensersatzansprüche insbesondere nach § 649 S.2 3 BGB für den Fall,
   dass die AG über das laufende Reinigungsjahr hinaus den Auftrag nicht
   erteilt.
   -Der AN hat einen fachkundigen Objektleiter zu benennen, der das
   Personal des AN
   einweist und beaufsichtigt sowie für die AG Ansprechpartner ist. Dieser
   Mitarbeiter muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig
   sein.
   -Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der
   Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu
   erbringen.
   -Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden
   Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im
   Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital
   zu speichern.
   -Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die
   keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
   -Die AG behält sich jedoch vor, die Anzahl der Reinigungsgänge
   gegebenenfalls zu reduzieren bzw. die Frequenzen zu erhöhen. Weiterhin
   kann die AG die Reinigung auf wenig frequentierten Flächen, sofern kein
   Reinigungsbedarf besteht, einstellen lassen (i. d. R. in Herbst- und
   Wintermonaten).
   -Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG
   (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die
   Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a.
   Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein
   Minimum reduziert wird.
   Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im
   Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf
   befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
   -Auf Grünflächen dürfen nur noch elektrische Laubblasgeräte eingesetzt
   werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
   ----Ende der besonderen Vertragsbedingungen
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 02/11/2022
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 02/11/2022
   Ortszeit: 12:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   voraussichtlich im Sommer 2027
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und
   Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe-
   und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist
   der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter
   als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen
   vorzulegen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]Vergabekammer@rpda.hessen.de
   Fax: +49 6151-12-5816
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Fristenbriefkasten: Luisenplatz
   2)
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]poststelle@rpda.hessen.de
   Telefon: +49 6151-12-0
   Internet-Adresse: [13]www.rpda.hessen.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160
   GWB unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der
   Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer
   Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Fristenbriefkasten: Luisenplatz
   2)
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]poststelle@rpda.hessen.de
   Telefon: +49 6151125816
   Internet-Adresse: [15]www.rpda.hessen.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/09/2022
References
   6. mailto:silvia.stengel@stadt-frankfurt.de?subject=TED
   7. http://www.vergabe.stadt-frankfurt.de/
   8. http://www.vergabe.stadt-frankfurt.de/
   9. https://vergabe.stadt-frankfurt.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18216b1173e-14
fdf79438d78c45
  10. http://www.vergabe.stadt-frankfurt.de/
  11. mailto:Vergabekammer@rpda.hessen.de?subject=TED
  12. mailto:poststelle@rpda.hessen.de?subject=TED
  13. http://www.rpda.hessen.de/
  14. mailto:poststelle@rpda.hessen.de?subject=TED
  15. http://www.rpda.hessen.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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