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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Stuttgart
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 526982-2022 (ID: 2022092709135590758)
Veröffentlicht: 27.09.2022
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DE-Stuttgart: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2022/S 186/2022 526982
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: civillent GmbH
Postanschrift: Carl-Zeiss-Str. 15
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle der Komm.ONE
E-Mail: [6]vergabestelle@komm.one
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.komm.one
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://civillent.de/start
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYDBYD6Q/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYDBYD6Q
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die civillent GmbH ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der
Komm.ONE, einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer
Trägerschaft von Land und Kommunen.
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Beschaffung, Entwicklung und Betrieb von Verfahren
der automatisierten Datenverarbeitung für kommunale Körperschaften,
deren Zusammenschlüsse und deren Unternehmen im Land Baden-Württemberg.
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
IKS Kontrollsystem
Referenznummer der Bekanntmachung: 1139
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Internes Kontrollsystem für das Verfahren KM-Personal für den
Auftraggeber.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Hauptort der Ausführung:
civillent GmbH Carl-Zeiss-Str. 15 72770 Reutlingen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Durch ein IKS-Tool sollen die bisherigen manuellen Prüfprozesse
(Entgeltabrechnung und Komponenten wie z.B. Organisationsmanagement,
Zeitwirtschaft) ohne Qualitätseinbußen effizienter und revisionssicher
gestaltet werden. Es sollen mögliche Fehler bei unseren Anwendern
vermieden werden.
Das IKS-Tool soll in die Software des Auftraggebers integriert werden
und als fester Bestandteil des Funktionsumfanges an alle Kunden
ausgerollt werden.
Die Software (SW) muss mehrmandantenfähig im Rahmen unseres RZ-Betriebs
sein.
Aufgrund der komplexen Anforderungen an die deutsche Entgeltabrechnung
muss auf Seiten des Anbieters entsprechendes Fachwissen und Erfahrung
in der Durchführung vorhanden sein. Die Software sowie der Support
müssen ausschließlich deutschsprachig sein.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 51,19%
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 9,52%
Preis - Gewichtung: 39,29%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht
gekündigt wird.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Die Eignung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend
nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise
von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter,
Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem
Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller
Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen
beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
3. Ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der
Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit
Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bieter die
erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise
die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die
Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung
stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis
sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für
diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von
Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach
III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Bitte beachten Sie:
Bieter und Bietergemeinschaft können als vorläufigen Nachweis der
Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV
vorlegen. Legt der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
nach § 50 VgV vor, so muss diese die Angaben enthalten, die für die
Überprüfung der Eignung gemäß den nachfolgenden Vorgaben erforderlich
sind. In diesem Fall müssen die Angaben in Teil B und C des
Eignungsformulars nicht ausgefüllt werden. Nicht ausreichend ist in der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung hingegen die Angabe, dass die
festgelegten Eignungskriterien erfüllt werden ("Globalvermerk").
Soweit der Bieter/die Bietergemeinschaft Kapazitäten anderer
Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einsetzt, muss er/sie dafür
Sorge tragen, dass jedes dieser Unternehmen eine eigene Einheitliche
Europäische Eigenerklärung mit den in den dortigen Teilen II bis V
verlangten Informationen vorlegt.
Auch Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils separate
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen einzureichen.
4. Über die in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise
hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen in Bezug auf
Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht
vorliegen,
(2) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 (1) GWB nicht
vorliegen,
(3) Eigenerklärung zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
(4) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
(5) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.
833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren.
(6) Scientology-Schutzerklärung
(7) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung
(8) Erklärung zu Maßnahmen zur Umsetzung Art. 32 DSGVO
(9) Eigenerklärung gemäß Art. 37 DSGVO Benennung eines
Datenschutzbeauftragten
(10) Eigenerklärung zur Verarbeitung von Daten außerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
(11) Eigenerklärung zu Art. 83 DSGVO - Verhängung von Geldbußen
(12) Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft.
(13) Erklärung zum LTMG
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung:
(1) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder
Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH): Ein
aktueller Auszug über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs-
oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) ist dem Angebot
beizufügen.
(2) Ein Nachweis der Zertifizierung nach ISO 27001, BSI IT Grundschutz
oder eine vergleichbare Zertifizierung ist dem Angebot beizufügen.
Falls die Erklärung nicht abgegeben werden kann, ist dazulegen,
weswegen keine Zertifizierung vorliegt.
(3) Die Benennungsurkunde des Datenschutzbeauftragten ist dem Angebot
beizufügen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Angaben zum Umsatz (in EUR) des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zum Umsatz bezogen auf den
Ausschreibungsgegenstand.
(2) Erklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit
marktüblicher Deckungssumme besteht oder im Auftragsfall gestellt wird.
Mit dem Angebot ist noch keine Erklärung der Versicherung einzureichen.
Diese ist nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen
Beschäftigten und die Anzahl der für die ausgeschriebene Leistung
qualifizierten Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren.
2) Die Leistungsfähigkeit ist durch mind. 3 Referenzaufträge der
wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten Leistungen, die nach Art
und Menge mit dieser Ausschreibung vergleichbar sind, nachzuweisen.
Idealerweise sollte wenigstens eine Referenz aus einem der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre angeführt werden.
Als vergleichbar werden Leistungen angesehen, die folgende
Anforderungen erfüllen:
- welche die Implementierung der angebotenen Lösung sowie den laufenden
Support bis jetzt nachweisen.
- wenigstens eine Referenz muss die Installation mehrerer Mandanten
nachweisen (Mehrmandantenfähigkeit).
- wenigstens eine Referenz muss eine Installation im öffentlichen
Dienst nachweisen.
- wenigstens eine Referenz muss die Integration in ein SAP-Verfahren
nachweisen.
Die genannten Referenzen müssen pro Bieter bzw. Bietergemeinschaft nur
einmal vorgelegt werden.
Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben
enthalten:
- Name und Anschrift des Referenzgebers einschließlich Ansprechpartner
(Abteilung, Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
- Branche des Referenzgebers
- kurze Beschreibung der Leistung
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Volumen der Leistungserbringung in EUR für den gesamten
Leistungszeitraum
3) Unternehmensdarstellung
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/10/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/10/2022
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene
Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich
hieraus ergebenden Verpflichtungen insbesondere auch bei dem Einsatz
von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Mit dem
Angebot hat der Bieter eine Verpflichtungserklärung entsprechend dem
LTMG einzureichen.
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen
Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein
Verfahrensleitfaden. In diesen Vergabeunterlagen sind die
ausgeschriebenen Leistung sowie die Verfahrensvorgaben dargestellt.
Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch
Antworten auf Fragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und
Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an
dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und
insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der
Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche
Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für
die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYDBYD6Q
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: [11]www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote
für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax
oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Komm.ONE AöR
Postanschrift: Krailenshaldenstr. 44
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabestelle@komm.one
Internet-Adresse: [13]www.komm.one
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/09/2022
References
6. mailto:vergabestelle@komm.one?subject=TED
7. http://www.komm.one/
8. https://civillent.de/start
9. https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYDBYD6Q/documents
10. https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYDBYD6Q
11. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
12. mailto:vergabestelle@komm.one?subject=TED
13. http://www.komm.one/
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