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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Stuttgart
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 526982-2022 (ID: 2022092709135590758)
Veröffentlicht: 27.09.2022
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  DE-Stuttgart: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2022/S 186/2022 526982
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: civillent GmbH
   Postanschrift: Carl-Zeiss-Str. 15
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
   Postleitzahl: 70469
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle der Komm.ONE
   E-Mail: [6]vergabestelle@komm.one
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.komm.one
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://civillent.de/start
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYDBYD6Q/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYDBYD6Q
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Die civillent GmbH ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der
   Komm.ONE, einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer
   Trägerschaft von Land und Kommunen.
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Beschaffung, Entwicklung und Betrieb von Verfahren
   der automatisierten Datenverarbeitung für kommunale Körperschaften,
   deren Zusammenschlüsse und deren Unternehmen im Land Baden-Württemberg.
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   IKS Kontrollsystem
   Referenznummer der Bekanntmachung: 1139
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Internes Kontrollsystem für das Verfahren KM-Personal für den
   Auftraggeber.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
   Hauptort der Ausführung:
   civillent GmbH Carl-Zeiss-Str. 15 72770 Reutlingen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Durch ein IKS-Tool sollen die bisherigen manuellen Prüfprozesse
   (Entgeltabrechnung und Komponenten wie z.B. Organisationsmanagement,
   Zeitwirtschaft) ohne Qualitätseinbußen effizienter und revisionssicher
   gestaltet werden. Es sollen mögliche Fehler bei unseren Anwendern
   vermieden werden.
   Das IKS-Tool soll in die Software des Auftraggebers integriert werden
   und als fester Bestandteil des Funktionsumfanges an alle Kunden
   ausgerollt werden.
   Die Software (SW) muss mehrmandantenfähig im Rahmen unseres RZ-Betriebs
   sein.
   Aufgrund der komplexen Anforderungen an die deutsche Entgeltabrechnung
   muss auf Seiten des Anbieters entsprechendes Fachwissen und Erfahrung
   in der Durchführung vorhanden sein. Die Software sowie der Support
   müssen ausschließlich deutschsprachig sein.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 51,19%
   Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 9,52%
   Preis - Gewichtung: 39,29%
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht
   gekündigt wird.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Die Eignung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied
   einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend
   nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise
   von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
   2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter,
   Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem
   Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller
   Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen
   beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
   3. Ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der
   Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
   Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
   Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit
   Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bieter die
   erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise
   die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die
   Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung
   stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
   hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis
   sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für
   diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von
   Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
   Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach
   III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
   Bitte beachten Sie:
   Bieter und Bietergemeinschaft können als vorläufigen Nachweis der
   Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV
   vorlegen. Legt der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
   nach § 50 VgV vor, so muss diese die Angaben enthalten, die für die
   Überprüfung der Eignung gemäß den nachfolgenden Vorgaben erforderlich
   sind. In diesem Fall müssen die Angaben in Teil B und C des
   Eignungsformulars nicht ausgefüllt werden. Nicht ausreichend ist in der
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung hingegen die Angabe, dass die
   festgelegten Eignungskriterien erfüllt werden ("Globalvermerk").
   Soweit der Bieter/die Bietergemeinschaft Kapazitäten anderer
   Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einsetzt, muss er/sie dafür
   Sorge tragen, dass jedes dieser Unternehmen eine eigene Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung mit den in den dortigen Teilen II bis V
   verlangten Informationen vorlegt.
   Auch Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils separate
   Einheitliche Europäische Eigenerklärungen einzureichen.
   4. Über die in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise
   hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen in Bezug auf
   Ausschlussgründe einzureichen:
   (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht
   vorliegen,
   (2) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 (1) GWB nicht
   vorliegen,
   (3) Eigenerklärung zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
   (4) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
   (5) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.
   833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU)
   2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen
   angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
   destabilisieren.
   (6) Scientology-Schutzerklärung
   (7) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
   gesetzlichen Sozialversicherung
   (8) Erklärung zu Maßnahmen zur Umsetzung Art. 32 DSGVO
   (9) Eigenerklärung gemäß Art. 37 DSGVO Benennung eines
   Datenschutzbeauftragten
   (10) Eigenerklärung zur Verarbeitung von Daten außerhalb des
   Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
   (11) Eigenerklärung zu Art. 83 DSGVO - Verhängung von Geldbußen
   (12) Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der
   Berufsgenossenschaft.
   (13) Erklärung zum LTMG
   5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur
   Berufsausübung:
   (1) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder
   Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH): Ein
   aktueller Auszug über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs-
   oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) ist dem Angebot
   beizufügen.
   (2) Ein Nachweis der Zertifizierung nach ISO 27001, BSI IT Grundschutz
   oder eine vergleichbare Zertifizierung ist dem Angebot beizufügen.
   Falls die Erklärung nicht abgegeben werden kann, ist dazulegen,
   weswegen keine Zertifizierung vorliegt.
   (3) Die Benennungsurkunde des Datenschutzbeauftragten ist dem Angebot
   beizufügen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Angaben zum Umsatz (in EUR) des Unternehmens in den letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zum Umsatz bezogen auf den
   Ausschreibungsgegenstand.
   (2) Erklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit
   marktüblicher Deckungssumme besteht oder im Auftragsfall gestellt wird.
   Mit dem Angebot ist noch keine Erklärung der Versicherung einzureichen.
   Diese ist nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Eigenerklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen
   Beschäftigten und die Anzahl der für die ausgeschriebene Leistung
   qualifizierten Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahren.
   2) Die Leistungsfähigkeit ist durch mind. 3 Referenzaufträge der
   wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten Leistungen, die nach Art
   und Menge mit dieser Ausschreibung vergleichbar sind, nachzuweisen.
   Idealerweise sollte wenigstens eine Referenz aus einem der letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre angeführt werden.
   Als vergleichbar werden Leistungen angesehen, die folgende
   Anforderungen erfüllen:
   - welche die Implementierung der angebotenen Lösung sowie den laufenden
   Support bis jetzt nachweisen.
   - wenigstens eine Referenz muss die Installation mehrerer Mandanten
   nachweisen (Mehrmandantenfähigkeit).
   - wenigstens eine Referenz muss eine Installation im öffentlichen
   Dienst nachweisen.
   - wenigstens eine Referenz muss die Integration in ein SAP-Verfahren
   nachweisen.
   Die genannten Referenzen müssen pro Bieter bzw. Bietergemeinschaft nur
   einmal vorgelegt werden.
   Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben
   enthalten:
   - Name und Anschrift des Referenzgebers einschließlich Ansprechpartner
   (Abteilung, Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
   - Branche des Referenzgebers
   - kurze Beschreibung der Leistung
   - Zeitraum der Leistungserbringung
   - Volumen der Leistungserbringung in EUR für den gesamten
   Leistungszeitraum
   3) Unternehmensdarstellung
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 25/10/2022
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 25/10/2022
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene
   Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
   Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines
   allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich
   hieraus ergebenden Verpflichtungen insbesondere auch bei dem Einsatz
   von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Mit dem
   Angebot hat der Bieter eine Verpflichtungserklärung entsprechend dem
   LTMG einzureichen.
   Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen
   Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein
   Verfahrensleitfaden. In diesen Vergabeunterlagen sind die
   ausgeschriebenen Leistung sowie die Verfahrensvorgaben dargestellt.
   Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch
   Antworten auf Fragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und
   Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an
   dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und
   insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der
   Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche
   Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für
   die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
   Bekanntmachungs-ID: CXRAYDBYD6Q
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   Fax: +49 721926-3985
   Internet-Adresse: [11]www.rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB).
   Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
   GWB verwiesen. Dieser lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat;
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
   gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote
   für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
   Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für
   Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
   zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
   Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
   durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax
   oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Komm.ONE AöR
   Postanschrift: Krailenshaldenstr. 44
   Ort: Stuttgart
   Postleitzahl: 70469
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabestelle@komm.one
   Internet-Adresse: [13]www.komm.one
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/09/2022
References
   6. mailto:vergabestelle@komm.one?subject=TED
   7. http://www.komm.one/
   8. https://civillent.de/start
   9. https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYDBYD6Q/documents
  10. https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYDBYD6Q
  11. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
  12. mailto:vergabestelle@komm.one?subject=TED
  13. http://www.komm.one/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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