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Ausschreibung: Bauarbeiten - DE-Mainz
Bauarbeiten
Dokument Nr...: 525522-2022 (ID: 2022092709032589289)
Veröffentlicht: 27.09.2022
*
  DE-Mainz: Bauarbeiten
   2022/S 186/2022 525522
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG
   Postanschrift: Schillerplatz 18
   Ort: Mainz
   NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): MAG Kommunalbau GmbH
   E-Mail: [6]welsch@mag-mainz.de
   Telefon: +49 61319520-150
   Fax: +49 61319520-120
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.mainzer-buergerhaeuser.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49665E/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: KNH Rechtsanwälte
   Postanschrift: Friedrichstraße 2-6
   Ort: Frankfurt am Main
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 60323
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): KNH Rechtsanwälte
   E-Mail: [9]vergabe@knh-frankfurt.de
   Telefon: +49 699055690-0
   Fax: +49 699055699-49
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]www.knh-rechtsanwaelte.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49665E
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Errichtungs- und Betriebsgesellschaft
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Freizeit, Kultur und Religion
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bürgerhaus Mainz-Lerchenberg Gewerk: Sanitärtrennwände
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-08 BüHa Mainz-Lerchenberg:
   Sanitärtrennwände
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45000000 Bauarbeiten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Sanitärtrennwände
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Bürgerhaus Mainz-Lerchenberg Hebbelstraße 2 55127 Mainz
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG beabsichtigt im Stadtteil
   Lerchenberg das Bürgerzentrum energetisch und brandschutztechnisch zu
   sanieren, umzubauen und durch zwei Anbauten (Kindertagesstätte und
   Tanzsportclub) zu erweitern.
   Das Gelände des Bürgerhauses Lerchenberg liegt im Mainzer Stadtteil
   Lerchenberg in einem Wohngebiet. Das Grundstück ist weitläufig und wird
   im Süden von einem großen parkähnlichen Wald begrenzt. Im oberen
   nördlichen Teil befindet sich das Bürgerhaus mit angeschlossenem
   öffentlichem Parkplatz. Die Zugänge sind einerseits über die nördliche
   Hebbelstraße und andererseits über die westliche Büchner Allee zu
   erreichen.
   Das Bestandgebäude wird erhalten, umgebaut und an die erforderlichen
   neuen Nutzungen durch entsprechende Umbaumaßnahmen angepasst. Das
   Gebäude wird kernsaniert und den aktuellen Nutzungsansprüchen
   angepasst.
   Die geforderten Nutzungen im Bürgerhaus beinhalten die Ortsverwaltung,
   das Quartiersmanagement, das Jugendzentrum, das Seniorenzentrum und
   eine optionale Gastronomie.
   Der Neubau der geplanten 4-zügige Kindertagesstätte wird im Südosten
   angebaut und ergänzt das bürgernahe Angebot des Ensembles. Die Kita ist
   eng mit dem Bürgerhaus verbunden- funktional aber autark. Der
   Kindergartenneubau wird eingeschossig, mit Flachdach und einer PV
   Anlage ausgeführt. Dem Bestandsgebäude des Bürgerhauses ist quer zur
   Hauptausrichtung im Süden der Neubau der Halle des Tanzsportzentrums
   "Rot - Weiß" angeschlossen. Dieser Neubau wird ebenfalls mit einer
   PV-Anlage ausgestattet.
   Für die unterschiedlichen Nutzungseinheiten wie Kindertagesstätte,
   Bürgerhaus mit Künstlerbereich, Gastronomie mit öffentlichen Toiletten
   und Jugendclub werden Trennwandsysteme für Umkleiden, Duschen und WC
   Anlagen benötig. Die WC- und Trennwandanlagen werden den
   unterschiedlichen Nutzungen angepasst und entsprechend beschriebenen
   Ausführungen eingebaut.
   Gebäudedaten:
   Gebäudedaten Kindertagesstätte:
   Summen Brutto Grundfläche BGF: ca. 1041,44m²
   Summe Brutto Rauminhalt BRI: ca. 4056,13m³
   BGF UG: 411,58m², Höhe:3,55m, BRI UG: 1461,109m³
   BGF EG: 629,86m², Höhe: 4,12m, BRI EG: 2595,023m³
   Anzahl der Geschosse: 2 Vollgeschosse
   Höhen Kindertagesstätte:
   UG: OKFF -3,13 = +227,21üNN
   UG OKRD -3,29 = +227,05üNN
   EG OKFF +0,04 = +230,38üNN
   EG OKRD -0,12 = +230,22üNN
   Gebäudedaten Bürgerhaus:
   Summen Brutto Grundfläche BGF: ca. 3325,44m²
   Summe Brutto Rauminhalt BRI: ca. 13240,138m³
   BGF UG: 1416,38m², Höhe: 3,16m, BRI UG: 4475,7608m³
   BGF EG: 969,80m², Höhe: 3,57m, BRI EG: 3462,186m³
   BGF EG Großer Saal: 535,12m², Höhe: 7,25m, BRI EG Großer Saal:
   3879,62m³
   BGF OG: 404,14m², Höhe: 3,52m, BRI OG: 1422,5728m³
   Anzahl der Geschosse: 3 Vollgeschosse
   Höhen Bürgerhaus:
   UG: OKFF -3,19 = +227,15üNN
   UG OKRD -3,28 = +227,06üNN
   EG OKFF +0,00 = +230,34üNN
   EG OKRD -0,10 = +230,24üNN
   OG OKFF +3,48 = +233,82üNN
   OG OKRD +3,37 = +233,71üNN
   Gebäudedaten Tanzclub "Rot-Weiß":
   BGF: 640,67m², Höhe: 5,92m, BRI: 3792,7664m³
   Anzahl der Geschosse: 1 Vollgeschoss
   Höhen Tanzclub "Rot-Weiß":
   EG OKFF +0,00 = +230,34üNN
   EG OKRD -0,16 = +230,18üNN
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2023
   Ende: 31/05/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Nachweis Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates,
   in dem das Unternehmen niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate
   zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem
   Angebot den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
   von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in ein
   gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten schriftlich
   nachzuweisen. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes
   Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
   Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
   Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit
   dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" mit
   den Angaben zu Umsatz aus den letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahren (soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu
   vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils
   bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen), Angabe
   zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Angabe zu Ausschlussgründen gem.
   §§ 123, 124 GWB (siehe Formblatt in den Vergabeunterlagen) oder eine
   Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz
   von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die
   Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
   präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der
   Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
   (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
   Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
   die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
   durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten
   Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen.
   Dies können insbesondere folgende Nachweise sein:
   - eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters
   oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend
   testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
   - 3 vergleichbare Referenzen,
   - die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
   jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
   Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
   -Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der
   Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
   - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine
   Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine
   Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
   - eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
   Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe
   der Lohnsummen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem
   Angebot den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
   von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in ein
   gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten schriftlich
   nachzuweisen. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes
   Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
   Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
   Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit
   dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" mit
   den Angaben zu Umsatz aus den letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahren (soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu
   vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils
   bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen), Angabe
   zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Angabe zu Ausschlussgründen gem.
   §§ 123, 124 GWB (siehe Formblatt in den Vergabeunterlagen) oder eine
   Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz
   von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die
   Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
   präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der
   Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
   (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
   Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
   die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
   durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten
   Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen.
   Dies können insbesondere folgende Nachweise sein:
   - eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters
   oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend
   testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
   - 3 vergleichbare Referenzen,
   - die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
   jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
   Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
   -Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der
   Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
   - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine
   Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine
   Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
   - eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
   Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe
   der Lohnsummen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/10/2022
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24/12/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 24/10/2022
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot zusätzlich
   einzureichen:
   Mit dem Angebot:
   - die Aufgliederung der Angebotssumme mit den Vordrucken
   - die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise
   Auf Verlangen der Vergabestelle:
   - Vorlage der Urkalkulation
   Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die
   Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen nach. Diese sind
   innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch die
   Vergabestelle vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
   der Aufforderung durch die Vergabestelle.
   Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
   eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y49665E
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
   Postanschrift: Stiftstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6131165240
   Fax: +49 61311621-13
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer
   richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160
   Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf
   Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen,
   das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung
   in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
   soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt.
   Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
   soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
   Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
   Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
   soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden.
   Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
   soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/09/2022
References
   6. mailto:welsch@mag-mainz.de?subject=TED
   7. http://www.mainzer-buergerhaeuser.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49665E/documents
   9. mailto:vergabe@knh-frankfurt.de?subject=TED
  10. http://www.knh-rechtsanwaelte.de/
  11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49665E
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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