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Ausschreibung: Bau von Operationssälen - DE-Riedlingen
Bau von Operationssälen
Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Dokument Nr...: 525531-2022 (ID: 2022092709032389286)
Veröffentlicht: 27.09.2022
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  DE-Riedlingen: Bau von Operationssälen
   2022/S 186/2022 525531
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Riedlingen
   Postanschrift: Marktplatz 1
   Ort: Riedlingen
   NUTS-Code: DE146 Biberach
   Postleitzahl: 88499
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Stadtbauamt
   E-Mail: [6]wweiss@riedlingen.de
   Telefon: +49 737118320
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.riedlingen.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18363f3b614-
   7ff09463705e7db8
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18363f3b614-
   7ff09463705e7db8
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bau und Betrieb zweier ambulanter Operationssäle
   Referenznummer der Bekanntmachung: B-4140-002
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45215141 Bau von Operationssälen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Bau und Betrieb zweier ambulanter Operationssäle
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE146 Biberach
   Hauptort der Ausführung:
   Am Spitalplatz 2, 88499 Riedlingen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die stationäre Versorgung im Krankenhaus Riedlingen wurde zum
   30.06.2020 beendet. Der Landkreis Biberach hat die Mietverträge der im
   Krankenhaus ansässigen Praxen übernommen und den weiteren Betrieb des
   OP im ehemaligen Krankenhaus bis Ende 2024 zugesagt und in Aussicht
   gestellt, dass der Betrieb des OP im ehemaligen Krankenhaus auch über
   2024 hinaus bis zur Inbetriebnahme eines ambulanten Operationssaals in
   Riedlingen aufrechterhalten werden kann.
   Um auch nach der vollständigen Schließung des Krankenhauses die
   medizinische Versorgung in Riedlingen und der Raumschaft sicher zu
   stellen, sollen auf der Gemarkung der Stadt Riedlingen zwei ambulante
   Operationssäle mit allen erforderlichen Nebenräumen (im folgenden AMD
   genannt) entstehen. Damit soll in erster Linie die wohnortnahe
   ärztliche Versorgung der Bevölkerung von Riedlingen und der Raumschaft
   sichergestellt werden. Die beiden Operationssäle sollen deshalb
   vorrangig und diskriminierungsfrei allen Grundversorgungsoperateuren
   mit den Fachrichtungen Augenheilkunde, Viszeralchirurgie, Chirurgie,
   Unfallchirurgie, Orthopädie, Gynäkologie, HNO, Urologie,
   Kinderchirurgie, Mund- und Kieferchirurgie zur Verfügung stehen, die
   ihren Sitz in Riedlingen und der Raumschaft haben.
   Neben dem AMD können in dem Gebäude weitere medizinaffine Nutzungen
   geplant werden, beispielsweise auch zusätzliche ambulante
   Operationssäle oder eine Bettenstation im Bereich ambulanter und
   kurzstationärer operativer Therapie.
   Es ist aus städtebaulichen Gründen naheliegend, das AMD auf dem im
   Eigentum der Stadt stehenden Grundstück 3411/1 im Baugebiet Klinge II
   zu errichten und zu betreiben. Für das Grundstück 3411/1 existiert
   bereits eine Planung im Maßstab 1:100 für ein Gebäude mit möglichen
   weiteren medizinaffinen Nutzungen, die verwendet werden kann, und die
   nach Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt
   wird. Es steht jedem Bewerber frei, ob er seinem Angebot die bereits
   vorliegende Planung oder eigene Planungsüberlegungen zugrunde legt. Es
   müssen jedoch die Vorgaben des Bebauungsplans "Klinge II - Arbeiten und
   Wohnen - Änderung" eingehalten werden, der auf der Website der Stadt
   Riedlingen unter
   [10]http://www.riedlingen.de/Satzungen_Bebauungsplaene.html eingesehen
   werden kann.
   Um einen möglichst großen Wettbewerb zu eröffnen, können sich auch
   Bewerber an dem Vergabeverfahren beteiligen, die auf einem anderen
   Grundstück auf der Gemarkung der Stadt Riedlingen zwei ambulante
   Operationssäle mit allen erforderlichen Nebenräumen errichten möchten.
   Voraussetzung ist jedoch, dass der Bewerber in diesem Fall selbst über
   ein geeignetes Grundstück verfügt oder auf ein solches Grundstück
   nachweislich kurzfristig zugreifen kann.
   Unabhängig vom Standort favorisiert die Stadt ein Realisierungsmodell,
   bei dem sie nicht Eigentümerin der beiden ambulanten Operationssäle mit
   Nebenräumen wird, sondern diese im Eigentum des Bewerbers verbleiben,
   die ambulanten OP's für mindestens 10 Jahre betrieben werden und die
   Stadt für den Betrieb der ambulanten Operationssäle allenfalls einen
   jährlichen Zuschuss für höchstens 10 Jahre entrichtet
   (Investorenmodell).
   Um einen möglichst breiten Wettbewerb zu eröffnen, ist auch ein Modell
   zugelassen, bei der die Stadt das Eigentum an den beiden ambulanten
   Operationssälen mit den erforderlichen Nebenräumen erwirbt
   (Erwerbsmodell). Bestandteil des Eigentumserwerbs muss ein Miet- und
   Betreibervertrag mit einem Betreiber sein, der die beiden ambulanten
   Operationssäle mit den erforderlichen Nebenräumen von der Stadt
   anmietet und für mindestens 10 Jahre betreibt.
   Es sind nur die beiden oben dargestellten Modelle (Investorenmodell und
   Erwerbsmodell, entweder auf dem im städtischen Eigentum stehenden
   Grundstück 3411/1 oder auf einem anderen Grundstück auf der Gemarkung
   der Stadt Riedlingen, das im Eigentum des Bieters steht oder auf das
   der Bieter nachweislich kurzfristig Zugriff hat) zugelassen. Andere
   Modelle oder Nebenangebote sind nicht zugelassen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 14/03/2023
   Ende: 31/12/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die angegebene Spanne bezieht sich nur auf die Planung und den Bau der
   beiden ambulanten Operationssäle mit den erforderlichen Nebenräumen und
   kann sich bei Verzögerungen verlängern. An die angegebene Spanne
   schließt sich eine mindestens 10-jährige Betriebspflicht an, beginnend
   ab dem 09.01.2025
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Im Teilnahmeantrag sind mindestens namentlich zu benennen:
   Beim Investorenmodell:
    Unternehmen, das das Grundstück 3411/1 von der Stadt mit der Bau- und
   Betriebsverpflichtung erwirbt bzw. Eigentümerin eines Grundstücks auf
   der Gemarkung Riedlingen ist (oder auf das Grundstück nachweislich
   kurzfristig zugreifen kann), auf dem die beiden ambulanten
   Operationssäle mit den erforderlichen Nebenräumen errichtet werden, und
   das die Bau- und Betriebsverpflichtung für die beiden ambulanten
   Operationssäle mit den erforderlichen Nebenräumen übernimmt.
    Bauunternehmen, das die Rohbauleistungen erbringen soll.
    Unternehmen/Büro, das die Fachplanungsleistungen für die beiden
   ambulanten Operationssäle mit den erforderlichen Nebenräumen erbringen
   soll.
   Beim Erwerbsmodell:
    Unternehmen, das sich verpflichtet, auf dem Grundstück 3411/1 oder
   einem anderen Grundstück auf der Gemarkung Riedlingen, das in seinem
   Eigentum steht oder auf das es nachweislich kurzfristig zugreifen kann,
   zwei ambulante Operationssäle mit den erforderlichen Nebenräumen zu
   errichten (Bauverpflichtung) und an die Stadt zu veräußern.
    Unternehmen, das die beiden ambulanten Operationssäle von der Stadt
   für mindestens 10 Jahre anmietet und den Betrieb der beiden ambulanten
   Operationssäle übernehmen soll (Betriebsverpflichtung).
    Bauunternehmen, das die Rohbauleistungen erbringen soll.
    Unternehmen/Büro, das die Fachplanungsleistungen für die beiden
   ambulanten Operationssäle mit den erforderlichen Nebenräumen erbringen
   soll.
   Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder
   Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe sowie alle im
   Teilnahmeantrag namentlich zu benennenden Unternehmen/Büros müssen mit
   dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
    Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3
   GWB vorliegen.
    Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung
   von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
   Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung
   unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
    Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2
   GWB).
    Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
   gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
   verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
    Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine
   schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des
   Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
    Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen
   getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine
   Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
   bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
    Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S.
   v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des
   Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes
   (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
   vorliegt.
    Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer.
    Nur von Bewerbern und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
   abzugeben:
   Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der
   Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom
   8. April 2022 (Sanktions-VO).
    Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit
   Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines
   bevollmächtigten Vertreters.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit
   dem Teilnahmeantrag die nachfolgend genannten Eigenerklärungen abgeben:
    Eigenerklärung über den Umsatz (netto) in den Jahren 2019, 2020 und
   2021 im Bereich der zu vergebenden Leistungen (Bau und Betrieb von
   ambulanten Operationssälen).
    Eigenerklärung zur Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit
   dem Teilnahmeantrag die nachfolgend genannten Eigenerklärungen abgeben:
    Eigenerklärung über den Umsatz (netto) in den Jahren 2019, 2020 und
   2021 im Bereich der zu vergebenden Leistungen (Bau und Betrieb von
   ambulanten Operationssälen).
    Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw.
   Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens
   5 Mio.  für Personenschäden und mindestens 3 Mio.  für Sach- und
   Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr, oder
   Eigenerklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung vor dem
   Vertragsschluss eine Berufs-bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit
   einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio.  für Personenschäden und
   mindestens 3 Mio.  für Sach- und Vermögensschäden, jeweils zweifach
   maximiert pro Jahr, abgeschlossen wird.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Es müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:
   (1) Mindestens eine Referenz des Unternehmens, das den Betrieb der
   beiden ambulanten Operationssäle mit den erforderlichen Nebenräumen
   übernehmen soll, über den Betrieb eines ambulanten Operationssaals mit
   mindestens zwei Fachrichtungen über einen zusammenhängenden Zeitraum
   von mindestens zwei Jahren im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ablauf der
   Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge.
   (2) Mindestens eine Referenz des Unternehmens/Büros, das die
   Fachplanung der ambulanten Operationssäle mit den erforderlichen
   Nebenräumen übernehmen soll, über die Fachplanung (mindestens
   Grundleistungen der LPH 3 bis 8 der HOAI) für eine invasive
   medizinische Einrichtung (bspw. Krankenhaus, ambulanter Operationssaal,
   Arztpraxis mit invasiven Eingriffen). Die Grundleistungen der LPH 3 bis
   8 müssen vollständig erbracht worden sein und die LPH 8 muss im
   Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der
   Teilnahmeanträge abgeschlossen worden sein.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Für jeden Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für
   jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung nach dem
   Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit
   dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben
   werden. Die Verpflichtungserklärung wird mit dem Formular für den
   Teilnahmeantrag zur Verfügung gestellt.
   Für jeden Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss
   die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der
   Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom
   8. April 2022 (Sanktions-VO) mit dem Angebot abgegeben werden. Die
   Eigenerklärung wird mit dem Formular für den Teilnahmeantrag zur
   Verfügung gestellt.
   Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und
   einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [11]2022/S 091-249212
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/10/2022
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 15/11/2022
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/04/2023
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags und die Abgabe eines Angebots
   erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung
   unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und
   heruntergeladen werden.
   Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in
   Textform über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform einzureichen.
   Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge oder Angebote stattdessen
   unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden.
   Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene
   Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und
   Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen
   werden nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle
   Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst auf der
   Vergabeplattform informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen
   oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der
   Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote zu beachten sind.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg,
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacherallee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219268730
   Fax: +49 7219263985
   Internet-Adresse: [13]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein
   Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer
   gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen
   Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden,
   nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte
   Zuschlagserteilung nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage
   bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem
   Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein
   Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend
   gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der
   Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
   Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der
   Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als
   15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
   Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/09/2022
References
   6. mailto:wweiss@riedlingen.de?subject=TED
   7. http://www.riedlingen.de/
   8. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18363f3b614-7ff09463705e7db8
   9. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18363f3b614-7ff09463705e7db8
  10. http://www.riedlingen.de/Satzungen_Bebauungsplaene.html
  11. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:249212-2022:TEXT:DE:HTML
  12. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  13. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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