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Ausschreibung: Bau von Operationssälen - DE-Riedlingen
Bau von Operationssälen
Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Dokument Nr...: 525531-2022 (ID: 2022092709032389286)
Veröffentlicht: 27.09.2022
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DE-Riedlingen: Bau von Operationssälen
2022/S 186/2022 525531
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Riedlingen
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Riedlingen
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88499
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtbauamt
E-Mail: [6]wweiss@riedlingen.de
Telefon: +49 737118320
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.riedlingen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18363f3b614-
7ff09463705e7db8
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18363f3b614-
7ff09463705e7db8
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bau und Betrieb zweier ambulanter Operationssäle
Referenznummer der Bekanntmachung: B-4140-002
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45215141 Bau von Operationssälen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Bau und Betrieb zweier ambulanter Operationssäle
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE146 Biberach
Hauptort der Ausführung:
Am Spitalplatz 2, 88499 Riedlingen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die stationäre Versorgung im Krankenhaus Riedlingen wurde zum
30.06.2020 beendet. Der Landkreis Biberach hat die Mietverträge der im
Krankenhaus ansässigen Praxen übernommen und den weiteren Betrieb des
OP im ehemaligen Krankenhaus bis Ende 2024 zugesagt und in Aussicht
gestellt, dass der Betrieb des OP im ehemaligen Krankenhaus auch über
2024 hinaus bis zur Inbetriebnahme eines ambulanten Operationssaals in
Riedlingen aufrechterhalten werden kann.
Um auch nach der vollständigen Schließung des Krankenhauses die
medizinische Versorgung in Riedlingen und der Raumschaft sicher zu
stellen, sollen auf der Gemarkung der Stadt Riedlingen zwei ambulante
Operationssäle mit allen erforderlichen Nebenräumen (im folgenden AMD
genannt) entstehen. Damit soll in erster Linie die wohnortnahe
ärztliche Versorgung der Bevölkerung von Riedlingen und der Raumschaft
sichergestellt werden. Die beiden Operationssäle sollen deshalb
vorrangig und diskriminierungsfrei allen Grundversorgungsoperateuren
mit den Fachrichtungen Augenheilkunde, Viszeralchirurgie, Chirurgie,
Unfallchirurgie, Orthopädie, Gynäkologie, HNO, Urologie,
Kinderchirurgie, Mund- und Kieferchirurgie zur Verfügung stehen, die
ihren Sitz in Riedlingen und der Raumschaft haben.
Neben dem AMD können in dem Gebäude weitere medizinaffine Nutzungen
geplant werden, beispielsweise auch zusätzliche ambulante
Operationssäle oder eine Bettenstation im Bereich ambulanter und
kurzstationärer operativer Therapie.
Es ist aus städtebaulichen Gründen naheliegend, das AMD auf dem im
Eigentum der Stadt stehenden Grundstück 3411/1 im Baugebiet Klinge II
zu errichten und zu betreiben. Für das Grundstück 3411/1 existiert
bereits eine Planung im Maßstab 1:100 für ein Gebäude mit möglichen
weiteren medizinaffinen Nutzungen, die verwendet werden kann, und die
nach Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt
wird. Es steht jedem Bewerber frei, ob er seinem Angebot die bereits
vorliegende Planung oder eigene Planungsüberlegungen zugrunde legt. Es
müssen jedoch die Vorgaben des Bebauungsplans "Klinge II - Arbeiten und
Wohnen - Änderung" eingehalten werden, der auf der Website der Stadt
Riedlingen unter
[10]http://www.riedlingen.de/Satzungen_Bebauungsplaene.html eingesehen
werden kann.
Um einen möglichst großen Wettbewerb zu eröffnen, können sich auch
Bewerber an dem Vergabeverfahren beteiligen, die auf einem anderen
Grundstück auf der Gemarkung der Stadt Riedlingen zwei ambulante
Operationssäle mit allen erforderlichen Nebenräumen errichten möchten.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Bewerber in diesem Fall selbst über
ein geeignetes Grundstück verfügt oder auf ein solches Grundstück
nachweislich kurzfristig zugreifen kann.
Unabhängig vom Standort favorisiert die Stadt ein Realisierungsmodell,
bei dem sie nicht Eigentümerin der beiden ambulanten Operationssäle mit
Nebenräumen wird, sondern diese im Eigentum des Bewerbers verbleiben,
die ambulanten OP's für mindestens 10 Jahre betrieben werden und die
Stadt für den Betrieb der ambulanten Operationssäle allenfalls einen
jährlichen Zuschuss für höchstens 10 Jahre entrichtet
(Investorenmodell).
Um einen möglichst breiten Wettbewerb zu eröffnen, ist auch ein Modell
zugelassen, bei der die Stadt das Eigentum an den beiden ambulanten
Operationssälen mit den erforderlichen Nebenräumen erwirbt
(Erwerbsmodell). Bestandteil des Eigentumserwerbs muss ein Miet- und
Betreibervertrag mit einem Betreiber sein, der die beiden ambulanten
Operationssäle mit den erforderlichen Nebenräumen von der Stadt
anmietet und für mindestens 10 Jahre betreibt.
Es sind nur die beiden oben dargestellten Modelle (Investorenmodell und
Erwerbsmodell, entweder auf dem im städtischen Eigentum stehenden
Grundstück 3411/1 oder auf einem anderen Grundstück auf der Gemarkung
der Stadt Riedlingen, das im Eigentum des Bieters steht oder auf das
der Bieter nachweislich kurzfristig Zugriff hat) zugelassen. Andere
Modelle oder Nebenangebote sind nicht zugelassen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 14/03/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die angegebene Spanne bezieht sich nur auf die Planung und den Bau der
beiden ambulanten Operationssäle mit den erforderlichen Nebenräumen und
kann sich bei Verzögerungen verlängern. An die angegebene Spanne
schließt sich eine mindestens 10-jährige Betriebspflicht an, beginnend
ab dem 09.01.2025
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Im Teilnahmeantrag sind mindestens namentlich zu benennen:
Beim Investorenmodell:
Unternehmen, das das Grundstück 3411/1 von der Stadt mit der Bau- und
Betriebsverpflichtung erwirbt bzw. Eigentümerin eines Grundstücks auf
der Gemarkung Riedlingen ist (oder auf das Grundstück nachweislich
kurzfristig zugreifen kann), auf dem die beiden ambulanten
Operationssäle mit den erforderlichen Nebenräumen errichtet werden, und
das die Bau- und Betriebsverpflichtung für die beiden ambulanten
Operationssäle mit den erforderlichen Nebenräumen übernimmt.
Bauunternehmen, das die Rohbauleistungen erbringen soll.
Unternehmen/Büro, das die Fachplanungsleistungen für die beiden
ambulanten Operationssäle mit den erforderlichen Nebenräumen erbringen
soll.
Beim Erwerbsmodell:
Unternehmen, das sich verpflichtet, auf dem Grundstück 3411/1 oder
einem anderen Grundstück auf der Gemarkung Riedlingen, das in seinem
Eigentum steht oder auf das es nachweislich kurzfristig zugreifen kann,
zwei ambulante Operationssäle mit den erforderlichen Nebenräumen zu
errichten (Bauverpflichtung) und an die Stadt zu veräußern.
Unternehmen, das die beiden ambulanten Operationssäle von der Stadt
für mindestens 10 Jahre anmietet und den Betrieb der beiden ambulanten
Operationssäle übernehmen soll (Betriebsverpflichtung).
Bauunternehmen, das die Rohbauleistungen erbringen soll.
Unternehmen/Büro, das die Fachplanungsleistungen für die beiden
ambulanten Operationssäle mit den erforderlichen Nebenräumen erbringen
soll.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder
Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe sowie alle im
Teilnahmeantrag namentlich zu benennenden Unternehmen/Büros müssen mit
dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3
GWB vorliegen.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB).
Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine
schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des
Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen
getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine
Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S.
v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
vorliegt.
Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer.
Nur von Bewerbern und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
abzugeben:
Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der
Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom
8. April 2022 (Sanktions-VO).
Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit
Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines
bevollmächtigten Vertreters.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit
dem Teilnahmeantrag die nachfolgend genannten Eigenerklärungen abgeben:
Eigenerklärung über den Umsatz (netto) in den Jahren 2019, 2020 und
2021 im Bereich der zu vergebenden Leistungen (Bau und Betrieb von
ambulanten Operationssälen).
Eigenerklärung zur Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit
dem Teilnahmeantrag die nachfolgend genannten Eigenerklärungen abgeben:
Eigenerklärung über den Umsatz (netto) in den Jahren 2019, 2020 und
2021 im Bereich der zu vergebenden Leistungen (Bau und Betrieb von
ambulanten Operationssälen).
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens
5 Mio. für Personenschäden und mindestens 3 Mio. für Sach- und
Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr, oder
Eigenerklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung vor dem
Vertragsschluss eine Berufs-bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit
einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. für Personenschäden und
mindestens 3 Mio. für Sach- und Vermögensschäden, jeweils zweifach
maximiert pro Jahr, abgeschlossen wird.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:
(1) Mindestens eine Referenz des Unternehmens, das den Betrieb der
beiden ambulanten Operationssäle mit den erforderlichen Nebenräumen
übernehmen soll, über den Betrieb eines ambulanten Operationssaals mit
mindestens zwei Fachrichtungen über einen zusammenhängenden Zeitraum
von mindestens zwei Jahren im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ablauf der
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge.
(2) Mindestens eine Referenz des Unternehmens/Büros, das die
Fachplanung der ambulanten Operationssäle mit den erforderlichen
Nebenräumen übernehmen soll, über die Fachplanung (mindestens
Grundleistungen der LPH 3 bis 8 der HOAI) für eine invasive
medizinische Einrichtung (bspw. Krankenhaus, ambulanter Operationssaal,
Arztpraxis mit invasiven Eingriffen). Die Grundleistungen der LPH 3 bis
8 müssen vollständig erbracht worden sein und die LPH 8 muss im
Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der
Teilnahmeanträge abgeschlossen worden sein.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Für jeden Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für
jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung nach dem
Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit
dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben
werden. Die Verpflichtungserklärung wird mit dem Formular für den
Teilnahmeantrag zur Verfügung gestellt.
Für jeden Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss
die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der
Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom
8. April 2022 (Sanktions-VO) mit dem Angebot abgegeben werden. Die
Eigenerklärung wird mit dem Formular für den Teilnahmeantrag zur
Verfügung gestellt.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und
einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [11]2022/S 091-249212
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/10/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 15/11/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/04/2023
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags und die Abgabe eines Angebots
erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung
unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und
heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in
Textform über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform einzureichen.
Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge oder Angebote stattdessen
unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden.
Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene
Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und
Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen
werden nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle
Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst auf der
Vergabeplattform informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen
oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der
Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote zu beachten sind.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg,
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacherallee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: [13]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein
Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer
gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen
Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden,
nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte
Zuschlagserteilung nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage
bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem
Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend
gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der
Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der
Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/09/2022
References
6. mailto:wweiss@riedlingen.de?subject=TED
7. http://www.riedlingen.de/
8. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18363f3b614-7ff09463705e7db8
9. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18363f3b614-7ff09463705e7db8
10. http://www.riedlingen.de/Satzungen_Bebauungsplaene.html
11. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:249212-2022:TEXT:DE:HTML
12. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
13. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15
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