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Ausschreibung: Industrielle Maschinen - DE-Neubiberg
Industrielle Maschinen
Dokument Nr...: 523312-2022 (ID: 2022092609062486985)
Veröffentlicht: 26.09.2022
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DE-Neubiberg: Industrielle Maschinen
2022/S 185/2022 523312
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universität der Bundeswehr München
Postanschrift: Werner-Heisenberg-Weg 39
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZV I.3
E-Mail: [6]zv13@unibw.de
Telefon: +49 8960043403
Fax: +49 8960042691
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.evergabe-online.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=479490
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Lehre und Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Trockenchemische Ätzanlage (RIE)
Referenznummer der Bekanntmachung: M/HSB1/MT741/EIT2.1_MP
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
42000000 Industrielle Maschinen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme
einer Trockenchemischen Ätzanlage (RIE) inkl. Schulung
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
Neubiberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Universität der Bundeswehr plant im Rahmen des DTEC Projekts die
Beschaffung einer trockenchemischen Ätzanlage (einer RIE (reaktive ion
etch) Anlage). Dabei wird ein erprobtes System gesucht, welches zur
Ätzung von dielektrischen Schichten (z.B. Siliziumnitrid, Siliziumoxid,
Polymere und Fotolacke) und von Silizium geeignet ist. Die zu ätzenden
Schichten befinden sich dabei auf Siliziumsubstraten. Substratformate
sind hier vorwiegend Wafer mit den Durchmessern 100 mm, 150
mm und 200 mm; es sollen aber auch kleinere Formate und Bruchstücke in
der Anlage geätzt werden. Es werden auch doppelseitig polierte Wafer
prozessiert.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 14/11/2022
Ende: 29/09/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Siehe Leistungsbeschreibung.
Die Anlage muss mit einem in die Software integrierbaren
Laserinterferometer-System nachrüstbar sein - bestehend aus Lichtquelle
(670nm, x-y Tisch und Eintrittsfenster (>= 25 mm)). Der Preis für das
System ist als Option im Angebot anzugeben.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Siehe Vergabeunterlagen (bei Bietergemeinschaften möglichst von jedem
Mitglied).
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2
VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte
belegt.
b) Bestätigung, dass der Bieter eine
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung gem. §12 des Vertrages
unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2
VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Hersteller/Bieter muss als Referenz 10 Anlagen aus den letzten 3
Jahren in Deutschland nennen, davon mind. 5 vom angebotenen Typ.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2
VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/10/2022
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/10/2022
Ortszeit: 13:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen
Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen
Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit
"Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf [10]www.evergabe-online.de
zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der
Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter
(Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit
([11]www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen,
Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen
Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete
Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der
Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf
[12]https://www.evergabe-online.info bereit.
1) Die Angebote sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in
Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen
stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals
zur Verfügung.
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern (auch
Rückfragen zum Angebot) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3)
genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und
Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert
zur Verfügung stellen.
3) Die Bildung von Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des
Angebots möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind
grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor
Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von
Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit
bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen
Mitgliedern unterschriebene Vollmachtmittels einer
Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche
Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten
Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die
Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich
ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung
wird die BG als Ganzes beurteilt.
4) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied
einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im
Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames
Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG),
behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die
Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an
der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige
wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer
der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur
Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und
kaufmännisch vernünftigen
Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer
zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu
dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des
hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst
die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer
in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
5) Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird
hingewiesen. Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als
Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der
Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen
hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die
Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere
eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass
dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall
zur Verfügung stellt.
6) Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website
hinterlegten Vordrucke verwenden (soweit vorhanden, sonst eigene
Formulare verwenden). Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im
Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein
Rechtsanspruch.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: [13]https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
[14]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
[15]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/09/2022
References
6. mailto:zv13@unibw.de?subject=TED
7. http://www.evergabe-online.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=479490
9. http://www.evergabe-online.de/
10. http://www.evergabe-online.de/
11. http://www.lv-cockpit.de/
12. https://www.evergabe-online.info/
13. https://www.bundeskartellamt.de/
14. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
15. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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