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Ausschreibung: Erdgas - DE-Darmstadt
Erdgas
Dokument Nr...: 523317-2022 (ID: 2022092609062086972)
Veröffentlicht: 26.09.2022
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DE-Darmstadt: Erdgas
2022/S 185/2022 523317
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung
GmbH
Postanschrift: Planckstraße 1
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [6]sg223@gsi.de
Telefon: +49 6159711970
Fax: +49 6159713982
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.gsi.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRT9/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRT9
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Großforschungseinrichtung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erdgas-Liefervertrag
Referenznummer der Bekanntmachung: 23/2600001780
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09123000 Erdgas
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (GSI) benötigt
Erdgas für zwei in der Anlage "1a Abnahmestellenbeschreibung"
spezifizierte Abnahmestellen. Die Abnahmestellen liegen im Netzgebiet
des Verteilnetzbetreibers e netz Südhessen GmbH & Co. KG.
Der bestehende Liefervertrag läuft zum 31.12.2022, 24:00 aus.
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung ab 01.01.2023
vergeben werden.
Der Lieferzeitraum beträgt ein Jahr und kann zweimal um ein Jahr
verlängert werden.
Der Jahresverbrauch für 2021 und 2022 betrug rund 15,00 GWh an beiden
Abnahmestellen.
Ab 2023 beträgt der Jahresverbrauch schätzungsweise 13,5 GWh an beiden
Abnahmestellen.
Bei optionaler Vertragsverlängerung teilt der Auftraggeber dem
Auftragnehmer ggf. Änderungen über die geschätzten Jahresverbräuche
(von derzeit 13,5 GWh) mit.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291
Darmstadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Abnahmestellen
Die einzelnen Abnahmestellen sind im Detail in "1a
Abnahmestellenbeschreibung" dargestellt. Diese enthält
Identifikationsmerkmale, die wichtigsten energiewirtschaftlichen
Informationen, die wichtigsten Bezugsdaten für ein Referenzjahr sowie
den Lieferbeginn.
Weiterhin sind den Vergabeunterlagen die verfügbaren Lastgänge für das
Jahr 2021 beigefügt (Datei "1b Lastgangdaten 2021").
Herkunft des Erdgases
Für die Belieferung der Abnahmestellen wird für das Erdgas kein
besonderer Herkunftsnachweis verlangt.
Die GSI übernimmt keine Gewähr für die Fehlerfreiheit der Dateien.
Rechtsverbindlich sind ausschließlich die in Papierform oder im
pdf-Format zur Verfügung gestellten Unterlagen. Soweit eine Differenz
zwischen der Angabe auf der Abnahmestellenliste und dem Lastprofil der
Abnahmestelle besteht, ist die Angabe in der Abnahmestellenliste
maßgebend.
Gasbeschaffenheit
Das zu liefernde Brenngas entspricht den jeweils geltenden
DVGW-Richtlinien (Arbeitsblatt G 260); hinsichtlich des Brennverhaltens
gehört es zur 2. Gasfamilie.
Das Brenngas hat einen Brennwert (Ho) von ca. 11kWh/m3.
Das GVU behält sich vor, ganz oder teilweise Gas anderer Beschaffenheit
zu liefern. Sind derartige Veränderungen vorgesehen, so ist das GVU zur
frühestmöglichen Anzeige verpflichtet. Das andere Gas muss für den
Auftraggeber ohne Umstellung der Gasgeräte verwendbar sein, es sei
denn, die Kosten der Umstellung werden von dem GVU übernommen.
Bei Umstellung der Gaslieferung auf einen niedrigeren Brennwert muss
eine Anpassung des Gaslieferpreises erfolgen. Die Höhe der Anpassung
ist zwischen dem GVU und dem Auftraggeber zu verhandeln.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung ab 01.01.2023
vergeben werden.
Der Lieferzeitraum beträgt ein Jahr und kann zweimal um ein Jahr
verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung ab 01.01.2023
vergeben werden.
Der Lieferzeitraum beträgt ein Jahr und kann zweimal um ein Jahr
verlängert werden.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot
mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis
nach
§§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht
vorliegen - GSI Formblatt
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem
Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des
Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/10/2022
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/10/2022
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
2 Mitarbeiter*Innen des Einkaufs
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
Spätestens zu 01.01.2026 wird die Stromlieferung erneut vergeben.
Voraussichtlich 09/2025 erfolgt hierzu eine weitere Veröffentlichung
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf [10]www.dtvp.de
bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung
heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
- Elektronisch in Textform
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt
fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
URL: [11]http://www.dtvp.de/Center/
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen
die Bieter nachfolgende Angaben machen:
- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12
BGB).
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist
der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der
vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die
für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht
nicht aus.
- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die
vorstehenden
Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur
eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt
übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. §
126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
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Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen
bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der
Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf
Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte
Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht
bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen
gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom
13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK
1-12/15).
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Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw.
fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes
führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle
nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf
verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür
vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
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Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und
Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und
Zuschlagskriterien festgelegt:
I. Eignungskriterien - einzureichende Formblätter siehe Eignung
II. Zuschlagskriterium
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die zur
Wertung zugelassenen Angebote werden anhand Zuschlagskriterien mit der
entsprechend angegebenen Gewichtung gewertet.
GSI behält sich vor, die drei bestbewerteten Anbieter zu einer
Präsentation, die zur Prüfung und Aufklärung der bereitgestellten
Informationen und Unterlagen genutzt werden kann, einzuladen.
Verhandlungen finden nicht statt.
Zuschlagskriterium: Preis 100 %
Als Preis geht in die Bewertung der Wertungspreis auf dem Preisblatt
ein.
Der Wertungspreis ergibt sich aus der Summe
- der anfallenden Kosten für das Jahr 2023, 2024 und 2025 (mit
entsprechender Gewichtung) bei einer theoretischen Zuschlagerteilung am
21.09.2022 und
- der Dienstleistungsgebühr für den Gashandel.
Dabei werden die folgenden Referenzmengen zugrunde gelegt:
13,5 Gwh für 2023-2025
Die Gewichtung der Jahre 2023 - 2025 lautet:
2023: 90 %
2024: 5 %
2025: 5 %
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Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: [12]vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet:
[13]http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabeka
mmern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines
Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs-
oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen.
Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines
Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht
in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als
Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu
verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung
zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der
bieterschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem
Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag
interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber
der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer
zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information
durch die GSI geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf
elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt
am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser
Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3
GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste
daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134
GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch
nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der
Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
?
Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs.
3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benann-ten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRT9
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/09/2022
References
6. mailto:sg223@gsi.de?subject=TED
7. http://www.gsi.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRT9/documents
9. https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRT9
10. http://www.dtvp.de/
11. http://www.dtvp.de/Center/
12. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
13. http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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