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Ausschreibung: Erdgas - DE-Darmstadt
Erdgas
Dokument Nr...: 523317-2022 (ID: 2022092609062086972)
Veröffentlicht: 26.09.2022
*
  DE-Darmstadt: Erdgas
   2022/S 185/2022 523317
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung
   GmbH
   Postanschrift: Planckstraße 1
   Ort: Darmstadt
   NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 64291
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]sg223@gsi.de
   Telefon: +49 6159711970
   Fax: +49 6159713982
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.gsi.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRT9/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRT9
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Großforschungseinrichtung
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Forschung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Erdgas-Liefervertrag
   Referenznummer der Bekanntmachung: 23/2600001780
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   09123000 Erdgas
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (GSI) benötigt
   Erdgas für zwei in der Anlage "1a Abnahmestellenbeschreibung"
   spezifizierte Abnahmestellen. Die Abnahmestellen liegen im Netzgebiet
   des Verteilnetzbetreibers e netz Südhessen GmbH & Co. KG.
   Der bestehende Liefervertrag läuft zum 31.12.2022, 24:00 aus.
   Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung ab 01.01.2023
   vergeben werden.
   Der Lieferzeitraum beträgt ein Jahr und kann zweimal um ein Jahr
   verlängert werden.
   Der Jahresverbrauch für 2021 und 2022 betrug rund 15,00 GWh an beiden
   Abnahmestellen.
   Ab 2023 beträgt der Jahresverbrauch schätzungsweise 13,5 GWh an beiden
   Abnahmestellen.
   Bei optionaler Vertragsverlängerung teilt der Auftraggeber dem
   Auftragnehmer ggf. Änderungen über die geschätzten Jahresverbräuche
   (von derzeit 13,5 GWh) mit.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291
   Darmstadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Abnahmestellen
   Die einzelnen Abnahmestellen sind im Detail in "1a
   Abnahmestellenbeschreibung" dargestellt. Diese enthält
   Identifikationsmerkmale, die wichtigsten energiewirtschaftlichen
   Informationen, die wichtigsten Bezugsdaten für ein Referenzjahr sowie
   den Lieferbeginn.
   Weiterhin sind den Vergabeunterlagen die verfügbaren Lastgänge für das
   Jahr 2021 beigefügt (Datei "1b Lastgangdaten 2021").
   Herkunft des Erdgases
   Für die Belieferung der Abnahmestellen wird für das Erdgas kein
   besonderer Herkunftsnachweis verlangt.
   Die GSI übernimmt keine Gewähr für die Fehlerfreiheit der Dateien.
   Rechtsverbindlich sind ausschließlich die in Papierform oder im
   pdf-Format zur Verfügung gestellten Unterlagen. Soweit eine Differenz
   zwischen der Angabe auf der Abnahmestellenliste und dem Lastprofil der
   Abnahmestelle besteht, ist die Angabe in der Abnahmestellenliste
   maßgebend.
   Gasbeschaffenheit
   Das zu liefernde Brenngas entspricht den jeweils geltenden
   DVGW-Richtlinien (Arbeitsblatt G 260); hinsichtlich des Brennverhaltens
   gehört es zur 2. Gasfamilie.
   Das Brenngas hat einen Brennwert (Ho) von ca. 11kWh/m3.
   Das GVU behält sich vor, ganz oder teilweise Gas anderer Beschaffenheit
   zu liefern. Sind derartige Veränderungen vorgesehen, so ist das GVU zur
   frühestmöglichen Anzeige verpflichtet. Das andere Gas muss für den
   Auftraggeber ohne Umstellung der Gasgeräte verwendbar sein, es sei
   denn, die Kosten der Umstellung werden von dem GVU übernommen.
   Bei Umstellung der Gaslieferung auf einen niedrigeren Brennwert muss
   eine Anpassung des Gaslieferpreises erfolgen. Die Höhe der Anpassung
   ist zwischen dem GVU und dem Auftraggeber zu verhandeln.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2023
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung ab 01.01.2023
   vergeben werden.
   Der Lieferzeitraum beträgt ein Jahr und kann zweimal um ein Jahr
   verlängert werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung ab 01.01.2023
   vergeben werden.
   Der Lieferzeitraum beträgt ein Jahr und kann zweimal um ein Jahr
   verlängert werden.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Einzureichende Unterlagen:
   - Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot
   mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis
   nach
   §§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht
   vorliegen - GSI Formblatt
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Einzureichende Unterlagen:
   - Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem
   Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des
   Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/10/2022
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 24/10/2022
   Ortszeit: 09:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   2 Mitarbeiter*Innen des Einkaufs
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   Spätestens zu 01.01.2026 wird die Stromlieferung erneut vergeben.
   Voraussichtlich 09/2025 erfolgt hierzu eine weitere Veröffentlichung
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf [10]www.dtvp.de
   bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung
   heruntergeladen werden.
   Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
   - Elektronisch in Textform
   Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt
   fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
   URL: [11]http://www.dtvp.de/Center/
   Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen
   die Bieter nachfolgende Angaben machen:
   - Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12
   BGB).
   - Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist
   der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der
   vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die
   für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht
   nicht aus.
   - Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die
   vorstehenden
   Angaben zu machen.
   Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur
   eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt
   übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.
   Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. §
   126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
   _______________________________________________________________________
   ____________
   Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen
   bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der
   Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf
   Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte
   Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht
   bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen
   gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom
   13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK
   1-12/15).
   _______________________________________________________________________
   ____________
   Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw.
   fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes
   führen.
   Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle
   nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf
   verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
   Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
   Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür
   vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
   _______________________________________________________________________
   ___________
   Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und
   Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und
   Zuschlagskriterien festgelegt:
   I. Eignungskriterien - einzureichende Formblätter siehe Eignung
   II. Zuschlagskriterium
   Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die zur
   Wertung zugelassenen Angebote werden anhand Zuschlagskriterien mit der
   entsprechend angegebenen Gewichtung gewertet.
   GSI behält sich vor, die drei bestbewerteten Anbieter zu einer
   Präsentation, die zur Prüfung und Aufklärung der bereitgestellten
   Informationen und Unterlagen genutzt werden kann, einzuladen.
   Verhandlungen finden nicht statt.
   Zuschlagskriterium: Preis 100 %
   Als Preis geht in die Bewertung der Wertungspreis auf dem Preisblatt
   ein.
   Der Wertungspreis ergibt sich aus der Summe
   - der anfallenden Kosten für das Jahr 2023, 2024 und 2025 (mit
   entsprechender Gewichtung) bei einer theoretischen Zuschlagerteilung am
   21.09.2022 und
   - der Dienstleistungsgebühr für den Gashandel.
   Dabei werden die folgenden Referenzmengen zugrunde gelegt:
   13,5 Gwh für 2023-2025
   Die Gewichtung der Jahre 2023 - 2025 lautet:
   2023: 90 %
   2024: 5 %
   2025: 5 %
   _______________________________________________________________________
   ___________
   Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
   Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   53123 Bonn
   Tel.: 0228 9499-0
   Fax: 0228 9499-163
   E-Mail: [12]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Internet:
   [13]http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabeka
   mmern.html
   Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines
   Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs-
   oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen.
   Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines
   Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht
   in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als
   Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu
   verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung
   zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
   Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der
   bieterschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem
   Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag
   interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von
   Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
   innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3
   Satz 1 Nr. 1 GWB).
   Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
   erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
   genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber
   der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
   Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
   wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
   der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer
   zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein
   Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information
   durch die GSI geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf
   elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt
   am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser
   Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3
   GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste
   daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134
   GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
   Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB
   nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
   von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch
   nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
   worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der
   Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   ?
   Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs.
   3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften
   ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benann-ten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRT9
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21/09/2022
References
   6. mailto:sg223@gsi.de?subject=TED
   7. http://www.gsi.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRT9/documents
   9. https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRT9
  10. http://www.dtvp.de/
  11. http://www.dtvp.de/Center/
  12. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  13. http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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