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Ausschreibung: Instandsetzung von Schienenfahrzeugen - DE-Lahr/Schwarzwald
Instandsetzung von Schienenfahrzeugen
Dokument Nr...: 522135-2022 (ID: 2022092309413685531)
Veröffentlicht: 23.09.2022
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DE-Lahr/Schwarzwald: Instandsetzung von Schienenfahrzeugen
2022/S 184/2022 522135
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH
Postanschrift: Rheinstr. 8
Ort: Lahr / Schwarzwald
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
E-Mail: [6]corinna.herdt@sweg.de
Telefon: +49 78212702813
Fax: +49 7821270225
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.sweg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E28862797
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E28862797
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: ÖPNV / SPNV
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neugestaltung der Regio Shuttle Ringzug Fahrzeugflotte
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-14
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50224000 Instandsetzung von Schienenfahrzeugen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (kurz SWEG, im Folgenden
auch Vergabestelle genannt) ist ein Verkehrsunternehmen mit
Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit Tochtergesellschaften, in
zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt-
und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienen-Personennahverkehr (SPNV).
Für die anstehende Neugestaltung der Regio Shuttle Ringzug
Fahrzeugflotte, beabsichtigt die SWEG den Abschluss eines Vertrags. Der
Auftragnehmer muss dafür über die fachlichen Kenntnisse verfügen und
die Leistung entsprechend den Vorgaben aufgrund seiner Erfahrung
erbringen können.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50224000 Instandsetzung von Schienenfahrzeugen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE12C Freudenstadt
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Hauptort der Ausführung:
78194 Immendingen SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH,
Verkehrsbetrieb,
Hohenzollerische Landesbahn Ringzug, Güterbahnhofstraße 8
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Neugestaltung der Regio Shuttle
Ringzug Fahrzeugflotte gemäß dem Leistungsverzeichnis (Teil C_Anlage
1). Hierzu gehören die Fahrzeuglackierung im Landesdesign Baden-
Württemberg inklusive der Sika-Fugensanierung, die Aufarbeitung der
Haltestangen mittels Pulverbeschichtung, den Austausch der
beigestellten Fahrgastsitze, die Lackierung der Sitzuntergestelle und
Kästen im Innenraum, die Erneuerung der Müllbehälter im
Einstiegsbereich und zwischen den Vis á Vis Sitzen, die optionale
Erneuerung des Fußbodens bei Beschädigung, eine Tiefenreinigung und
anschließende Versiegelung des Fußbodens und die Erneuerung aller
Türtaster mit Findungston.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Selbstdarstellung des Bewerbers anhand einer aussagekräftigen
Firmenpräsentation;
2. aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Berufsregister (nicht
älter als sechs (6) Monate vor Ablauf der Bewerbungsfrist);
3. aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als
sechs (6) Monate vor Ablauf der Bewerbungsfrist);
4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Teil
A, Formblatt Eigenerklärung des Bewerbers).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Bankauskunft mit Angaben zur gegenwärtigen Finanz- und
Liquiditätslage des Bewerbers (nicht älter als drei (3) Monate vor
Ablauf der Bewerbungsfrist) in deutscher Sprache (gegebenenfalls
Original und beglaubigte Übersetzung);
2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3)
abgeschlossenen Geschäftsjahren;
3. Angaben des Unternehmens zum Umsatz mit der Lackierung von
Schienenfahrzeugen in den letzten drei (3) abgeschlossenen
Geschäftsjahren (die Umsätze sind pro Geschäftsjahr anzugeben).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Angaben zum unternehmensbezogenen Qualitätsmanagement. Falls
vorhanden, sind Kopien entsprechender Zertifikate (ISO 9001 oder
gleichwertig) vorzulegen;
2. Angaben der Umweltmanagementmaßnahmen des Bewerbers. Falls
vorhanden, sind Kopien entsprechender Zertifizierungen (ISO 14001 oder
gleichwertig) vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Eine ECM-Zertifizierung ist Voraussetzung für eine Auftragsvergabe
und ist durch Vorlage eines ECM4 -
Zertifikates nachzuweisen.
2. Vorlage eines Klebezertifikates nach DIN 6701.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Zahlungsbedingungen: 30 Tage rein netto
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie sich im
Teilnahmewettbewerb als Bewerbergemeinschaft mit einem Teilnahmeantrag
beworben haben und von der Vergabestelle zum Verhandlungsverfahren
ausgewählt wurden. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft
ist nicht zulässig. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche
Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen
Leistung und haben im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der
Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als
bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss
des Vertrags zu bezeichnen. Die Bildung einer Bietergemeinschaft kann
eine wettbewerbswidrige Abrede im Sinne des §1 GWB darstellen mit der
Folge, dass die Bietergemeinschaft gemäß §124 Absatz 1 Nummer 4 GWB vom
Wettbewerb ausgeschlossen wird. Die Bietergemeinschaft muss daher von
sich aus im Teilnahmewettbewerb die Gründe darstellen, die ihre Bildung
aus ökonomisch zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Erwägungen
rechtfertigt. Die Vergabestelle behält sich vor, in diesem Fall weitere
Angaben und Nachweise zu verlangen und die wettbewerbsrechtliche
Relevanz weiter aufzuklären.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) des Landes
Baden-Württemberg findet Anwendung.
2. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 (Teil B, Anlage
5)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/10/2022
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 21/10/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. bis auf das Formblatt Eigenerklärung des Bewerbers zur Eignung in
Teil A der Vergabeunterlagen, sind ergänzende Unterlagen für den
Teilnahmewettbewerb nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt;
2. die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und
ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen;
3. die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die
mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu
vervollständigen oder zu erläutern;
4. die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der
unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten
Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen
Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens
aber sechs (6) Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und
etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die
sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche
Informationen per E-Mail benachrichtigt;
5. die Vergabestelle behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den
Zuschlag auf Basis der Erstangebote,
ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@rpk.bwl.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Absatz 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1.) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10
(zehn) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz
2 bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4.) Mehr als 15 (fünfzehn) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;
5. ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag
erfolgt ist, bevor die Vergabekammer der Vergabestelle über den Antrag
auf Nachprüfung informiert hat (§168 Absatz 2, §169 Absatz 1 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/09/2022
References
6. mailto:corinna.herdt@sweg.de?subject=TED
7. http://www.sweg.de/
8. https://www.subreport.de/E28862797
9. https://www.subreport.de/E28862797
10. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
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