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Ausschreibung: Elektrobusse - DE-Bremen
Elektrobusse
Dokument Nr...: 521952-2022 (ID: 2022092309411585443)
Veröffentlicht: 23.09.2022
*
  DE-Bremen: Elektrobusse
   2022/S 184/2022 521952
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bremer Straßenbahn AG
   Postanschrift: Flughafendamm 12
   Ort: Bremen
   NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 28199
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]k60.ab@bsag.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.bsag.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-BSAG-2022-0047
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-BSAG-2022-0047
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung und Bau von 50 Stk Elektro-Gelenkbussen
   Referenznummer der Bekanntmachung: X-BSAG-2022-0047
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34144910 Elektrobusse
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung und Bau 50 Stk. Elektro-Gelenkbussen
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   35 Elektro-Gelenkbusse
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34144910 Elektrobusse
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Bau und Lieferung von 35 Elektro-Gelenkbussen ( Niederflur)
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 19/02/2023
   Ende: 31/03/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Anzahl der Teilnehmer/innen am Verfahren ist auf 3 bis 5 begrenzt,
   um ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Merkmalen des
   Verhandlungsverfahrens und den für die Durchführung des
   Verhandlungsverfahrens notwendigen Ressourcen für die Durchführung
   sicherzustellen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt zunächst dergestalt,
   dass alle Teilnehmer/innen auf ihre Eignung anhand der Matrix
   - "TNW_Eignungsprüfung GWB" geprüft werden.
   Die als geeignet eingestuften Bewerber/innen werden im Anschluss an die
   Geeignetheitsprüfung mit Wertungspunkten anhand der Matrizen:
   - "Auswertungsmatrix TNW"
   bewertet. Mit den geeigneten Bewerbern/Bewerberinnen mit den meisten
   Wertungspunkten wird nachfolgend das Verhandlungsverfahren aufgenommen.
   Nur die für das weitere Verfahren zugelassenen Teilnehmer erhalten
   einen weiteren Verfahrensbrief. Die nicht zugelassenen oder aufgrund
   der Reihenfolge ausgeschlossenen Teilnehmer erhalten ein
   Informationsschreiben nach GWB über die Gründe.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   1: Fahrgasttüren: In dem Nebenangebot wird als Option eine 5.
   Türgasttür abgefragt bzw. vom Fahrzeughersteller angeboten. Die
   Aufteilung der Türen in dem Fahrzeug ergibt sich aus: 3 x ESST im
   Vorderwagen (wobei die Tür 1 alternativ als IST, 1. oder 2.flügelig
   ausführbar sein kann, wenn der Hublift an der Tür 2 verbaut ist) und 2
   x IST im Nachläufer. Eine detaillierte Beschreibung über die
   Türausführung/Türhersteller, Funktion oder aber auch über zusätzliche
   Taster am FAP erfolgt in dem technischen Gespräch zwischen dem
   Fahrzeughersteller und der BSAG.
   2: Hublift an neuer Tür 2: Der Hublift ist statt an der Tür 1, an der
   Tür 2 (hinter der 1. Achse rechts) zu verbauen. Ein entsprechendes
   Einbaukonzept (Integration in dem Fahrzeugrahmen, Einbauposition der
   Hubliftsäule/Antrieb/Steuerung) stellt der Fahrzeughersteller der BSAG
   vor dem technischen Gespräch zur Verfügung. Der Bereich des Liftes ist
   als Stehplatzbereich freigegeben. Alle weiteren Details werden in dem
   technischen Gespräch geklärt.
   3: Spaltüberbrückung an neuer Tür 3: Zur "Spaltüberbrückung" beim
   Einstieg ist an der Tür 3 eine manuelle Klapprampe zu verbauen. Der
   Einbau einer elektrischen Klapprampe wird in diesem Zuge ebenfalls
   abgefragt bzw. vom Fahrzeughersteller angeboten. Die Mehrkosten hierfür
   sind entsprechend aufgeführt. Eine detaillierte Ausführungs- und
   Funktionsbeschreibung erfolgt in dem technischen Gespräch.
   Abgetrennter FAP: Der Fahrerarbeitsplatz ist zum Fahrgastraum komplett
   abgetrennt. Der Fahrzeughersteller unterbreitet der BSAG hierzu
   entsprechende Vorschläge in Form von z.B. Zeichnungen oder
   Vorführfahrzeugen. Ein Ticketverkauf über den bisher verbauten EFAD
   findet entsprechend nicht mehr statt. Näheres hierzu auch unter
   "Ticketautomat für bargeldloses Zahlen".
   4: Ticketautomat für bargeldloses Zahlen: Durch den Entfall des EFAD am
   FAP ist ein Ticketautomat für ein "bargeldloses Bezahlen" zu verbauen.
   Der Automat ist im Lieferumfang des Fahrzeuges enthalten und kann an
   das Hintergrundsystem der BSAG (Init MOBILvario) angebunden werden. Der
   Fahrzeughersteller unterbreitet der BSAG zudem Einbauvorschläge (im
   Bereich über der 1.Achse) und stellt diese vor dem technischen Gespräch
   der BSAG zur Verfügung. Die entsprechenden Behinderten Richtlinien sind
   einzuhalten (Barrierefreiheit). Eine detaillierte Klärung erfolgt dann
   in dem technischen Gespräch.
   5: Gegensprechanlagen an Tür 2 oder 3 und an Tür 4: Es soll eine
   Sprechstelle im Bereich der Tür 2 oder 3, und im Bereich der Tür 4
   angeboten werden. Der Fahrzeughersteller unterbreitet der BSAG
   Lösungsvorschläge wie eine direkte Kontaktaufnahme des Fahrgastes mit
   dem Fahrpersonal vorgenommen/umgesetzt werden kann.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   15 Elektro-Gelenkbusse
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34144910 Elektrobusse
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Bau und Lieferung von 15 Elektro-Gelenkbussen ( Niederflur)
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 19/02/2023
   Ende: 31/03/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Anzahl der Teilnehmer/innen am Verfahren ist auf 3 bis 5 begrenzt,
   um ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Merkmalen des
   Verhandlungsverfahrens und den für die Durchführung des
   Verhandlungsverfahrens notwendigen Ressourcen für die Durchführung
   sicherzustellen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt zunächst dergestalt,
   dass alle Teilnehmer/innen auf ihre Eignung anhand der Matrix
   - "TNW_Eignungsprüfung GWB" geprüft werden.
   Die als geeignet eingestuften Bewerber/innen werden im Anschluss an die
   Geeignetheitsprüfung mit Wertungspunkten anhand der Matrizen:
   - "Auswertungsmatrix TNW"
   bewertet. Mit den geeigneten Bewerbern/Bewerberinnen mit den meisten
   Wertungspunkten wird nachfolgend das Verhandlungsverfahren aufgenommen.
   Nur die für das weitere Verfahren zugelassenen Teilnehmer erhalten
   einen weiteren Verfahrensbrief. Die nicht zugelassenen oder aufgrund
   der Reihenfolge ausgeschlossenen Teilnehmer erhalten ein
   Informationsschreiben nach GWB über die Gründe.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   1: Fahrgasttüren: In dem Nebenangebot wird als Option eine 5.
   Türgasttür abgefragt bzw. vom Fahrzeughersteller angeboten. Die
   Aufteilung der Türen in dem Fahrzeug ergibt sich aus: 3 x ESST im
   Vorderwagen (wobei die Tür 1 alternativ als IST, 1. oder 2.flügelig
   ausführbar sein kann, wenn der Hublift an der Tür 2 verbaut ist) und 2
   x IST im Nachläufer. Eine detaillierte Beschreibung über die
   Türausführung/Türhersteller, Funktion oder aber auch über zusätzliche
   Taster am FAP erfolgt in dem technischen Gespräch zwischen dem
   Fahrzeughersteller und der BSAG.
   2: Hublift an neuer Tür 2: Der Hublift ist statt an der Tür 1, an der
   Tür 2 (hinter der 1. Achse rechts) zu verbauen. Ein entsprechendes
   Einbaukonzept (Integration in dem Fahrzeugrahmen, Einbauposition der
   Hubliftsäule/Antrieb/Steuerung) stellt der Fahrzeughersteller der BSAG
   vor dem technischen Gespräch zur Verfügung. Der Bereich des Liftes ist
   als Stehplatzbereich freigegeben. Alle weiteren Details werden in dem
   technischen Gespräch geklärt.
   3: Spaltüberbrückung an neuer Tür 3: Zur "Spaltüberbrückung" beim
   Einstieg ist an der Tür 3 eine manuelle Klapprampe zu verbauen. Der
   Einbau einer elektrischen Klapprampe wird in diesem Zuge ebenfalls
   abgefragt bzw. vom Fahrzeughersteller angeboten. Die Mehrkosten hierfür
   sind entsprechend aufgeführt. Eine detaillierte Ausführungs- und
   Funktionsbeschreibung erfolgt in dem technischen Gespräch.
   Abgetrennter FAP: Der Fahrerarbeitsplatz ist zum Fahrgastraum komplett
   abgetrennt. Der Fahrzeughersteller unterbreitet der BSAG hierzu
   entsprechende Vorschläge in Form von z.B. Zeichnungen oder
   Vorführfahrzeugen. Ein Ticketverkauf über den bisher verbauten EFAD
   findet entsprechend nicht mehr statt. Näheres hierzu auch unter
   "Ticketautomat für bargeldloses Zahlen".
   4: Ticketautomat für bargeldloses Zahlen: Durch den Entfall des EFAD am
   FAP ist ein Ticketautomat für ein "bargeldloses Bezahlen" zu verbauen.
   Der Automat ist im Lieferumfang des Fahrzeuges enthalten und kann an
   das Hintergrundsystem der BSAG (Init MOBILvario) angebunden werden. Der
   Fahrzeughersteller unterbreitet der BSAG zudem Einbauvorschläge (im
   Bereich über der 1.Achse) und stellt diese vor dem technischen Gespräch
   der BSAG zur Verfügung. Die entsprechenden Behinderten Richtlinien sind
   einzuhalten (Barrierefreiheit). Eine detaillierte Klärung erfolgt dann
   in dem technischen Gespräch.
   5: Gegensprechanlagen an Tür 2 oder 3 und an Tür 4: Es soll eine
   Sprechstelle im Bereich der Tür 2 oder 3, und im Bereich der Tür 4
   angeboten werden. Der Fahrzeughersteller unterbreitet der BSAG
   Lösungsvorschläge wie eine direkte Kontaktaufnahme des Fahrgastes mit
   dem Fahrpersonal vorgenommen/umgesetzt werden kann.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Der Bewerber gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann,
   dass er seine Geschäfte unter Beachtung der für ihn geltenden
   Rechtsvorschriften führt. Als Grundlage für die diesbezügliche Prüfung
   der Auftraggeberin sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen
   vorzulegen:
   1. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 46
   Abs. 2 SektVO i. V.m. § 123 GWB vorliegen. Soweit einer der dort
   genannten Ausschlussgründe zutrifft, ist der entsprechende Sachverhalt
   in einer gesonderten Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer
   darzustellen.
   2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 124
   Abs. 1 GWB vorliegen. Soweit einer der dort genannten Ausschlussgründe
   zutrifft, ist der entsprechende Sachverhalt in einer gesonderten
   Erklärung darzustellen.
   3. Berufs- oder Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate
   (Stichtag: Bewerbungsfrist) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
   Landes, in dem der Bewerber ansässig ist. Zulässig sind auch Ausdrucke
   aus dem elektronischen Handelsregister ([10]www.handelsregister.de).
   Dabei ist der "aktuelle Ausdruck" (AD) mit einem Überblick über alle
   aktuellen Eintragungen oder der "chronologische Ausdruck" (CD) mit
   allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen.
   Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehende Nachweis zusätzlich für
   die persönlich haftende Gesellschafterin zu erbringen.
   4. Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der für die
   Leistungserbringung verantwortlichen einzusetzenden Führungskräfte des
   Bewerbers.
   Es ist auch möglich, diesbezüglich Nachunternehmerangaben zu verwenden,
   soweit der Bewerber nachweist, dass er im Auftragsfall über die
   Leistungsfähigkeit des entsprechenden Nachunternehmers verfügt. Im
   Falle des geplanten Einsatzes von Nachunternehmern sind die
   vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen und die unter III.2.1) bis
   III.2.3) verlangten Angaben, Erklärungen und Unterlagen sinngemäß
   (soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung)
   auch von den Nachunternehmern einzureichen.
   Die Verfügbarkeit des Nachunternehmers ist durch eine geeignete
   Verpflichtungserklärung nachzuweisen.
   Die vorgenannten Angaben sind mit der Bewerbung vorzulegen und können
   durch Einzelnachweise oder durch Eigenerklärungen erbracht werden.
   Des Weiteren bitten wir um Zusendung des aktuellen Auszuges aus dem
   Gewerbezentralregister, nicht älter als 3 Jahre.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
   gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber seine laufenden finanziellen
   Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem Auftrag, der
   Gegenstand dieser Bekanntmachung ist, erfüllen wird.
   Als Grundlage für die Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit durch die Auftraggeberin sind mit dem
   Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vorzulegen:
   1.Angaben zu vergleichbaren Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre,
   2.Angabe der durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl der letzten 3 Jahre,
   aufgegliedert nach Berufsgruppen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Der Bewerber gilt als technisch leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
   dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen sowie
   Ausrüstungen verfügt, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich
   sind. Für die Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers
   durch die Auftraggeberin sind folgende Unterlagen mit dem
   Teilnahmeantrag vorzulegen:
   1. Eigenerklärung zu Referenzen über die Fertigung und Auslieferung von
   Solo- und Gelenkbussen mit erstmaligem Einsatz zur Beförderung mit
   Fahrgästen in der EU, in Vertragsstaaten des GPA und in sonstigen
   Staaten, deren Unternehmen nach einem Abkommen mit der EU berechtigt
   sind, an Beschaffungsvorhaben in der EU teilzunehmen. Angabe von
   vergleichbaren Referenzaufträgen (z. B. durch Qualitätsnachweise
   mittels Auftragsbescheinigungen).
   2. Angabe und Benennung des für die Leitung vorgesehenen techn.
   Personals bezgl. der beruflichen Qualifikation
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Bau und Lieferung von 50 Stück Elektro-Gelenkbussen mit folgenden
   Ausstattungsmerkmalen (Mindestbedingungen):
   1. Hublift an Tür 1,
   2. Videoüberwachung,
   3. VDV-Fahrerarbeitsplatz,
   4. elektrische Klimaanlage,
   5. elektrische Schaltleisten an allen Türen.
   Grundlage für den Bau der Busse ist die VDV-Schrift 230 in der
   aktuellen Fassung ("Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Busse").
   Sowie die VDV Schrift 230/1 vom 03/2018. Weitere Ausführungen zur
   Anwendung der VDV-Schrift 230/1 enthalten die Vergabeunterlagen.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   siehe Auftragsunterlagen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   1. Anzahlungsbürgschaft einer in der EU zugelassenen Bank bzw. eines
   Kreditversicherers, selbstschuldnerisch nach deutschem Recht, in Höhe
   der vereinbarten Vorauszahlung.
   2. Gewährleistungsbürgschaften einer in der EU zugelassenen Bank bzw.
   eines Kreditversicherers, selbstschuldnerisch nach deutschem Recht, für
   jedes Fahrzeug in Höhe von 5 % des Kaufpreises, Nähere Anforderungen
   enthalten die Vergabeunterlagen.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Siehe Vergabeunterlagen
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Gesamtschuldnerisch haftend
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 28/10/2022
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2023
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Die Vergabeunterlagen können unter dem angegebenen Link
   heruntergeladen werden.
   2. Rückfragen zu der Bekanntmachung müssen nur beantwortet werden, wenn
   sie unter Angabe der Auftragsbezeichnung ("Busbeschaffung 2022")
   schriftlich bis spätestens zwei Wochen (Zugang bei der Auftraggeberin)
   vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der
   Auftraggeberin unter Verwendung der in Abschnitt I.1.) aufgeführten
   Kontaktdaten gestellt werden. Außerdem müssen Rückfragen zu Inhalten
   von Antworten auf Rückfragen oder Rügen oder sonstigen Mitteilungen der
   Auftraggeberin, die nach dem letzten Termin für den Eingang von
   Rückfragen versandt werden, beantwortet werden, wenn sie der
   Auftraggeberin innerhalb von zwei Tagen nach der jeweiligen Antwort /
   Mitteilung unter Verwendung der eben genannten Kontaktdaten gestellt
   werden. Spätere Rückfragen können noch beantwortet werden, wenn dies
   unter Abwägung der Interessen der Bewerber am Erhalt entsprechender
   Auskünfte und dem Interesse der Auftraggeberin an einer Durchführung
   des Teilnahmewettbewerbs in der in dieser Bekanntmachung genannten
   Frist aus Sicht der Auftraggeberin geboten erscheint.
   3. Die Auftraggeberin wird alle fristgerecht eingegangenen
   Bewerberanfragen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Abgabe des
   Teilnahmeantrages beantworten. Antworten auf Rückfragen oder Rügen
   sowie weitere Mitteilungen der Auftraggeberin werden, soweit sie
   Informationen enthalten, die für alle Bewerber von Interesse sind,
   veröffentlicht. Eine gesonderte Mitteilung über entsprechende
   Veröffentlichungen erfolgt nicht. Alle Bewerber sind gehalten, sich
   selbständig und aktuell über den Inhalt der eben genannten
   Internetseite zu informieren. Soweit technische Probleme beim Zugang zu
   der Internetseite auftreten, hat sich der betroffene Bewerber
   unverzüglich unter Verwendung der in Abschnitt I.1 genannten
   Kontaktdaten an die Auftraggeberin zu wenden.
   4. Der Teilnahmeantrag ist entsprechend der in der Bekanntmachung unter
   den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) vorgegebenen Reihenfolge der
   Angaben und Nachweise zu fertigen.
   5. Die sonstigen unter den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) genannten
   Nachweise und Erklärungen müssen nicht im Original vorgelegt werden, es
   sei denn die in der Urkunde genannte Erklärung ist nur im Original
   gültig; die Vorlage von einfachen Kopien ist ansonsten ausreichend.
   6. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Bei
   fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher
   Sprache beizufügen.
   7. Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge werden
   nicht erstattet.
   8. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, fehlende oder
   sonst nicht den formalen Vorgaben entsprechende Nachweise, Erklärungen
   oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf eine
   derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die
   Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung solche Teilnahmeanträge
   vom Vergabeverfahren ausschließen. Teilnahmeanträge, die nicht die
   geforderten oder nachgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise
   enthalten, werden nicht zum weiteren Vergabeverfahren zugelassen. Hat
   die Auftraggeberin nach Auswertung der eingereichten Angaben, Nachweise
   und Erklärungen Zweifel an der Eignung des Bewerbers, kann sie den
   Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Angaben, Erklärungen
   und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht
   geforderter, Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich die
   Auftraggeberin auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der
   Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise Nachforderungen
   vor.
   9. Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft
   zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft eine von
   allen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung mit
   dem nachfolgenden Inhalt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
   a. Benennung sämtlicher Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft
   beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und
   Telefaxnummer sowie Email-Adresse.
   b. Bekanntgabe eines für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
   bevollmächtigten Vertreters für das Vergabeverfahren und den Abschluss
   und die Durchführung des zur Vergabe anstehenden Vertrages, ·Erklärung,
   dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch
   haften.
   10. Im Hinblick auf eine etwaige spätere Angebotsabgabe ist bereits bei
   Bildung einer Bewerbergemeinschaft zwingend zu berücksichtigen, dass
   der Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bewerbergemeinschaft (später
   ggf. Bietergemeinschaft) für jedes der beteiligten Unternehmen eine im
   Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende
   Entscheidung sein muss. Sofern einer Bewerbergemeinschaft
   ausschließlich mehrere Unternehmen derselben Branche (gleichartige
   Unternehmen) angehören, ist ein derartiger Zusammenschluss nur
   zulässig, sofern - objektiv - ein jedes der beteiligten Unternehmen für
   sich aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse
   nicht leistungsfähig ist und erst der Zusammenschluss zu einer
   Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) sie in die Lage
   versetzt, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen. Dies gilt auch
   für den Fall, dass die Bewerbergemeinschaft nicht ausschließlich,
   sondern teilweise aus gleichartigen Unternehmen besteht. Bei Bedarf ist
   die Auftraggeberin berechtigt, die Bewerbergemeinschaft aufzufordern,
   zusätzlich geeignete und nachprüfbare Angaben hierzu anhand objektiver
   Kriterien glaubhaft zu machen und entsprechende Unterlagen vorzulegen.
   11. Die Anforderungen der Bekanntmachung gelten auch für
   Bewerbergemeinschaften und deren Mitglieder.
   Die geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen für die
   Zuverlässigkeit (siehe oben, Abschnitt III.2.1)) sind von jedem
   Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Nachweise, Angaben
   und Erklärungen für die wirtschaftliche (siehe oben, Abschnitt III.2.2)
   und die technische Leistungsfähigkeit (siehe oben, Abschnitt III.2.3))
   müssen lediglich für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft
   vorgelegt werden. Hier ist es ausreichend,
   wenn die Anforderungen durch alle Bewerbergemeinschaftsmitglieder
   gemeinsam erfüllt werden.
   12. Die Auftraggeberin behält sich vor, im Zuge des
   Teilnahmewettbewerbes die Anzahl der Bewerber so weit zu begrenzen (auf
   bis 5 Bewerber), dass ein angemessenes Verhältnis zwischen den
   Merkmalen des Vergabeverfahrens und dem zu seiner Durchführung
   notwendigen Ressourcen sichergestellt ist (45 Abs. 3 SektVO) und nur
   diese Bewerber zu Verhandlungen und zur Abgabe eines Angebotes
   aufzufordern. Bei Erfüllung der Eignungsvoraussetzungen von mehr als 5
   Bewerbern nimmt die Auftraggeberin ein Auswahlverfahren vor. Dabei
   werden die Kriterien der hochgeladenen Wertungsmatrix angewendet.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Stadt Bremen bei der
   Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und
   Wohnungsbau
   Postanschrift: Contrescarpe 72
   Ort: Bremen
   Postleitzahl: 28195
   Land: Deutschland
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   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
   Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3
   Nr. 4 GWB).
   Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   20/09/2022
References
   6. mailto:k60.ab@bsag.de?subject=TED
   7. https://www.bsag.de/
   8. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-BSAG-2022-0047
   9. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-BSAG-2022-0047
  10. http://www.handelsregister.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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