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Ausschreibung: Elektrobusse - DE-Bremen
Elektrobusse
Dokument Nr...: 521952-2022 (ID: 2022092309411585443)
Veröffentlicht: 23.09.2022
*
DE-Bremen: Elektrobusse
2022/S 184/2022 521952
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bremer Straßenbahn AG
Postanschrift: Flughafendamm 12
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail: [6]k60.ab@bsag.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.bsag.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-BSAG-2022-0047
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-BSAG-2022-0047
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung und Bau von 50 Stk Elektro-Gelenkbussen
Referenznummer der Bekanntmachung: X-BSAG-2022-0047
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144910 Elektrobusse
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung und Bau 50 Stk. Elektro-Gelenkbussen
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
35 Elektro-Gelenkbusse
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34144910 Elektrobusse
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bau und Lieferung von 35 Elektro-Gelenkbussen ( Niederflur)
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 19/02/2023
Ende: 31/03/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Anzahl der Teilnehmer/innen am Verfahren ist auf 3 bis 5 begrenzt,
um ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Merkmalen des
Verhandlungsverfahrens und den für die Durchführung des
Verhandlungsverfahrens notwendigen Ressourcen für die Durchführung
sicherzustellen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt zunächst dergestalt,
dass alle Teilnehmer/innen auf ihre Eignung anhand der Matrix
- "TNW_Eignungsprüfung GWB" geprüft werden.
Die als geeignet eingestuften Bewerber/innen werden im Anschluss an die
Geeignetheitsprüfung mit Wertungspunkten anhand der Matrizen:
- "Auswertungsmatrix TNW"
bewertet. Mit den geeigneten Bewerbern/Bewerberinnen mit den meisten
Wertungspunkten wird nachfolgend das Verhandlungsverfahren aufgenommen.
Nur die für das weitere Verfahren zugelassenen Teilnehmer erhalten
einen weiteren Verfahrensbrief. Die nicht zugelassenen oder aufgrund
der Reihenfolge ausgeschlossenen Teilnehmer erhalten ein
Informationsschreiben nach GWB über die Gründe.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
1: Fahrgasttüren: In dem Nebenangebot wird als Option eine 5.
Türgasttür abgefragt bzw. vom Fahrzeughersteller angeboten. Die
Aufteilung der Türen in dem Fahrzeug ergibt sich aus: 3 x ESST im
Vorderwagen (wobei die Tür 1 alternativ als IST, 1. oder 2.flügelig
ausführbar sein kann, wenn der Hublift an der Tür 2 verbaut ist) und 2
x IST im Nachläufer. Eine detaillierte Beschreibung über die
Türausführung/Türhersteller, Funktion oder aber auch über zusätzliche
Taster am FAP erfolgt in dem technischen Gespräch zwischen dem
Fahrzeughersteller und der BSAG.
2: Hublift an neuer Tür 2: Der Hublift ist statt an der Tür 1, an der
Tür 2 (hinter der 1. Achse rechts) zu verbauen. Ein entsprechendes
Einbaukonzept (Integration in dem Fahrzeugrahmen, Einbauposition der
Hubliftsäule/Antrieb/Steuerung) stellt der Fahrzeughersteller der BSAG
vor dem technischen Gespräch zur Verfügung. Der Bereich des Liftes ist
als Stehplatzbereich freigegeben. Alle weiteren Details werden in dem
technischen Gespräch geklärt.
3: Spaltüberbrückung an neuer Tür 3: Zur "Spaltüberbrückung" beim
Einstieg ist an der Tür 3 eine manuelle Klapprampe zu verbauen. Der
Einbau einer elektrischen Klapprampe wird in diesem Zuge ebenfalls
abgefragt bzw. vom Fahrzeughersteller angeboten. Die Mehrkosten hierfür
sind entsprechend aufgeführt. Eine detaillierte Ausführungs- und
Funktionsbeschreibung erfolgt in dem technischen Gespräch.
Abgetrennter FAP: Der Fahrerarbeitsplatz ist zum Fahrgastraum komplett
abgetrennt. Der Fahrzeughersteller unterbreitet der BSAG hierzu
entsprechende Vorschläge in Form von z.B. Zeichnungen oder
Vorführfahrzeugen. Ein Ticketverkauf über den bisher verbauten EFAD
findet entsprechend nicht mehr statt. Näheres hierzu auch unter
"Ticketautomat für bargeldloses Zahlen".
4: Ticketautomat für bargeldloses Zahlen: Durch den Entfall des EFAD am
FAP ist ein Ticketautomat für ein "bargeldloses Bezahlen" zu verbauen.
Der Automat ist im Lieferumfang des Fahrzeuges enthalten und kann an
das Hintergrundsystem der BSAG (Init MOBILvario) angebunden werden. Der
Fahrzeughersteller unterbreitet der BSAG zudem Einbauvorschläge (im
Bereich über der 1.Achse) und stellt diese vor dem technischen Gespräch
der BSAG zur Verfügung. Die entsprechenden Behinderten Richtlinien sind
einzuhalten (Barrierefreiheit). Eine detaillierte Klärung erfolgt dann
in dem technischen Gespräch.
5: Gegensprechanlagen an Tür 2 oder 3 und an Tür 4: Es soll eine
Sprechstelle im Bereich der Tür 2 oder 3, und im Bereich der Tür 4
angeboten werden. Der Fahrzeughersteller unterbreitet der BSAG
Lösungsvorschläge wie eine direkte Kontaktaufnahme des Fahrgastes mit
dem Fahrpersonal vorgenommen/umgesetzt werden kann.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
15 Elektro-Gelenkbusse
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34144910 Elektrobusse
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bau und Lieferung von 15 Elektro-Gelenkbussen ( Niederflur)
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 19/02/2023
Ende: 31/03/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Anzahl der Teilnehmer/innen am Verfahren ist auf 3 bis 5 begrenzt,
um ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Merkmalen des
Verhandlungsverfahrens und den für die Durchführung des
Verhandlungsverfahrens notwendigen Ressourcen für die Durchführung
sicherzustellen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt zunächst dergestalt,
dass alle Teilnehmer/innen auf ihre Eignung anhand der Matrix
- "TNW_Eignungsprüfung GWB" geprüft werden.
Die als geeignet eingestuften Bewerber/innen werden im Anschluss an die
Geeignetheitsprüfung mit Wertungspunkten anhand der Matrizen:
- "Auswertungsmatrix TNW"
bewertet. Mit den geeigneten Bewerbern/Bewerberinnen mit den meisten
Wertungspunkten wird nachfolgend das Verhandlungsverfahren aufgenommen.
Nur die für das weitere Verfahren zugelassenen Teilnehmer erhalten
einen weiteren Verfahrensbrief. Die nicht zugelassenen oder aufgrund
der Reihenfolge ausgeschlossenen Teilnehmer erhalten ein
Informationsschreiben nach GWB über die Gründe.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
1: Fahrgasttüren: In dem Nebenangebot wird als Option eine 5.
Türgasttür abgefragt bzw. vom Fahrzeughersteller angeboten. Die
Aufteilung der Türen in dem Fahrzeug ergibt sich aus: 3 x ESST im
Vorderwagen (wobei die Tür 1 alternativ als IST, 1. oder 2.flügelig
ausführbar sein kann, wenn der Hublift an der Tür 2 verbaut ist) und 2
x IST im Nachläufer. Eine detaillierte Beschreibung über die
Türausführung/Türhersteller, Funktion oder aber auch über zusätzliche
Taster am FAP erfolgt in dem technischen Gespräch zwischen dem
Fahrzeughersteller und der BSAG.
2: Hublift an neuer Tür 2: Der Hublift ist statt an der Tür 1, an der
Tür 2 (hinter der 1. Achse rechts) zu verbauen. Ein entsprechendes
Einbaukonzept (Integration in dem Fahrzeugrahmen, Einbauposition der
Hubliftsäule/Antrieb/Steuerung) stellt der Fahrzeughersteller der BSAG
vor dem technischen Gespräch zur Verfügung. Der Bereich des Liftes ist
als Stehplatzbereich freigegeben. Alle weiteren Details werden in dem
technischen Gespräch geklärt.
3: Spaltüberbrückung an neuer Tür 3: Zur "Spaltüberbrückung" beim
Einstieg ist an der Tür 3 eine manuelle Klapprampe zu verbauen. Der
Einbau einer elektrischen Klapprampe wird in diesem Zuge ebenfalls
abgefragt bzw. vom Fahrzeughersteller angeboten. Die Mehrkosten hierfür
sind entsprechend aufgeführt. Eine detaillierte Ausführungs- und
Funktionsbeschreibung erfolgt in dem technischen Gespräch.
Abgetrennter FAP: Der Fahrerarbeitsplatz ist zum Fahrgastraum komplett
abgetrennt. Der Fahrzeughersteller unterbreitet der BSAG hierzu
entsprechende Vorschläge in Form von z.B. Zeichnungen oder
Vorführfahrzeugen. Ein Ticketverkauf über den bisher verbauten EFAD
findet entsprechend nicht mehr statt. Näheres hierzu auch unter
"Ticketautomat für bargeldloses Zahlen".
4: Ticketautomat für bargeldloses Zahlen: Durch den Entfall des EFAD am
FAP ist ein Ticketautomat für ein "bargeldloses Bezahlen" zu verbauen.
Der Automat ist im Lieferumfang des Fahrzeuges enthalten und kann an
das Hintergrundsystem der BSAG (Init MOBILvario) angebunden werden. Der
Fahrzeughersteller unterbreitet der BSAG zudem Einbauvorschläge (im
Bereich über der 1.Achse) und stellt diese vor dem technischen Gespräch
der BSAG zur Verfügung. Die entsprechenden Behinderten Richtlinien sind
einzuhalten (Barrierefreiheit). Eine detaillierte Klärung erfolgt dann
in dem technischen Gespräch.
5: Gegensprechanlagen an Tür 2 oder 3 und an Tür 4: Es soll eine
Sprechstelle im Bereich der Tür 2 oder 3, und im Bereich der Tür 4
angeboten werden. Der Fahrzeughersteller unterbreitet der BSAG
Lösungsvorschläge wie eine direkte Kontaktaufnahme des Fahrgastes mit
dem Fahrpersonal vorgenommen/umgesetzt werden kann.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Der Bewerber gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann,
dass er seine Geschäfte unter Beachtung der für ihn geltenden
Rechtsvorschriften führt. Als Grundlage für die diesbezügliche Prüfung
der Auftraggeberin sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen
vorzulegen:
1. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 46
Abs. 2 SektVO i. V.m. § 123 GWB vorliegen. Soweit einer der dort
genannten Ausschlussgründe zutrifft, ist der entsprechende Sachverhalt
in einer gesonderten Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer
darzustellen.
2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 124
Abs. 1 GWB vorliegen. Soweit einer der dort genannten Ausschlussgründe
zutrifft, ist der entsprechende Sachverhalt in einer gesonderten
Erklärung darzustellen.
3. Berufs- oder Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate
(Stichtag: Bewerbungsfrist) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Landes, in dem der Bewerber ansässig ist. Zulässig sind auch Ausdrucke
aus dem elektronischen Handelsregister ([10]www.handelsregister.de).
Dabei ist der "aktuelle Ausdruck" (AD) mit einem Überblick über alle
aktuellen Eintragungen oder der "chronologische Ausdruck" (CD) mit
allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen.
Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehende Nachweis zusätzlich für
die persönlich haftende Gesellschafterin zu erbringen.
4. Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der für die
Leistungserbringung verantwortlichen einzusetzenden Führungskräfte des
Bewerbers.
Es ist auch möglich, diesbezüglich Nachunternehmerangaben zu verwenden,
soweit der Bewerber nachweist, dass er im Auftragsfall über die
Leistungsfähigkeit des entsprechenden Nachunternehmers verfügt. Im
Falle des geplanten Einsatzes von Nachunternehmern sind die
vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen und die unter III.2.1) bis
III.2.3) verlangten Angaben, Erklärungen und Unterlagen sinngemäß
(soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung)
auch von den Nachunternehmern einzureichen.
Die Verfügbarkeit des Nachunternehmers ist durch eine geeignete
Verpflichtungserklärung nachzuweisen.
Die vorgenannten Angaben sind mit der Bewerbung vorzulegen und können
durch Einzelnachweise oder durch Eigenerklärungen erbracht werden.
Des Weiteren bitten wir um Zusendung des aktuellen Auszuges aus dem
Gewerbezentralregister, nicht älter als 3 Jahre.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber seine laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem Auftrag, der
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist, erfüllen wird.
Als Grundlage für die Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit durch die Auftraggeberin sind mit dem
Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vorzulegen:
1.Angaben zu vergleichbaren Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre,
2.Angabe der durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl der letzten 3 Jahre,
aufgegliedert nach Berufsgruppen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Der Bewerber gilt als technisch leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen sowie
Ausrüstungen verfügt, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich
sind. Für die Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers
durch die Auftraggeberin sind folgende Unterlagen mit dem
Teilnahmeantrag vorzulegen:
1. Eigenerklärung zu Referenzen über die Fertigung und Auslieferung von
Solo- und Gelenkbussen mit erstmaligem Einsatz zur Beförderung mit
Fahrgästen in der EU, in Vertragsstaaten des GPA und in sonstigen
Staaten, deren Unternehmen nach einem Abkommen mit der EU berechtigt
sind, an Beschaffungsvorhaben in der EU teilzunehmen. Angabe von
vergleichbaren Referenzaufträgen (z. B. durch Qualitätsnachweise
mittels Auftragsbescheinigungen).
2. Angabe und Benennung des für die Leitung vorgesehenen techn.
Personals bezgl. der beruflichen Qualifikation
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bau und Lieferung von 50 Stück Elektro-Gelenkbussen mit folgenden
Ausstattungsmerkmalen (Mindestbedingungen):
1. Hublift an Tür 1,
2. Videoüberwachung,
3. VDV-Fahrerarbeitsplatz,
4. elektrische Klimaanlage,
5. elektrische Schaltleisten an allen Türen.
Grundlage für den Bau der Busse ist die VDV-Schrift 230 in der
aktuellen Fassung ("Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Busse").
Sowie die VDV Schrift 230/1 vom 03/2018. Weitere Ausführungen zur
Anwendung der VDV-Schrift 230/1 enthalten die Vergabeunterlagen.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
siehe Auftragsunterlagen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
1. Anzahlungsbürgschaft einer in der EU zugelassenen Bank bzw. eines
Kreditversicherers, selbstschuldnerisch nach deutschem Recht, in Höhe
der vereinbarten Vorauszahlung.
2. Gewährleistungsbürgschaften einer in der EU zugelassenen Bank bzw.
eines Kreditversicherers, selbstschuldnerisch nach deutschem Recht, für
jedes Fahrzeug in Höhe von 5 % des Kaufpreises, Nähere Anforderungen
enthalten die Vergabeunterlagen.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Siehe Vergabeunterlagen
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/10/2022
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2023
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Die Vergabeunterlagen können unter dem angegebenen Link
heruntergeladen werden.
2. Rückfragen zu der Bekanntmachung müssen nur beantwortet werden, wenn
sie unter Angabe der Auftragsbezeichnung ("Busbeschaffung 2022")
schriftlich bis spätestens zwei Wochen (Zugang bei der Auftraggeberin)
vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der
Auftraggeberin unter Verwendung der in Abschnitt I.1.) aufgeführten
Kontaktdaten gestellt werden. Außerdem müssen Rückfragen zu Inhalten
von Antworten auf Rückfragen oder Rügen oder sonstigen Mitteilungen der
Auftraggeberin, die nach dem letzten Termin für den Eingang von
Rückfragen versandt werden, beantwortet werden, wenn sie der
Auftraggeberin innerhalb von zwei Tagen nach der jeweiligen Antwort /
Mitteilung unter Verwendung der eben genannten Kontaktdaten gestellt
werden. Spätere Rückfragen können noch beantwortet werden, wenn dies
unter Abwägung der Interessen der Bewerber am Erhalt entsprechender
Auskünfte und dem Interesse der Auftraggeberin an einer Durchführung
des Teilnahmewettbewerbs in der in dieser Bekanntmachung genannten
Frist aus Sicht der Auftraggeberin geboten erscheint.
3. Die Auftraggeberin wird alle fristgerecht eingegangenen
Bewerberanfragen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Abgabe des
Teilnahmeantrages beantworten. Antworten auf Rückfragen oder Rügen
sowie weitere Mitteilungen der Auftraggeberin werden, soweit sie
Informationen enthalten, die für alle Bewerber von Interesse sind,
veröffentlicht. Eine gesonderte Mitteilung über entsprechende
Veröffentlichungen erfolgt nicht. Alle Bewerber sind gehalten, sich
selbständig und aktuell über den Inhalt der eben genannten
Internetseite zu informieren. Soweit technische Probleme beim Zugang zu
der Internetseite auftreten, hat sich der betroffene Bewerber
unverzüglich unter Verwendung der in Abschnitt I.1 genannten
Kontaktdaten an die Auftraggeberin zu wenden.
4. Der Teilnahmeantrag ist entsprechend der in der Bekanntmachung unter
den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) vorgegebenen Reihenfolge der
Angaben und Nachweise zu fertigen.
5. Die sonstigen unter den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) genannten
Nachweise und Erklärungen müssen nicht im Original vorgelegt werden, es
sei denn die in der Urkunde genannte Erklärung ist nur im Original
gültig; die Vorlage von einfachen Kopien ist ansonsten ausreichend.
6. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Bei
fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher
Sprache beizufügen.
7. Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge werden
nicht erstattet.
8. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, fehlende oder
sonst nicht den formalen Vorgaben entsprechende Nachweise, Erklärungen
oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf eine
derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die
Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung solche Teilnahmeanträge
vom Vergabeverfahren ausschließen. Teilnahmeanträge, die nicht die
geforderten oder nachgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise
enthalten, werden nicht zum weiteren Vergabeverfahren zugelassen. Hat
die Auftraggeberin nach Auswertung der eingereichten Angaben, Nachweise
und Erklärungen Zweifel an der Eignung des Bewerbers, kann sie den
Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Angaben, Erklärungen
und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht
geforderter, Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich die
Auftraggeberin auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der
Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise Nachforderungen
vor.
9. Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft
zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft eine von
allen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung mit
dem nachfolgenden Inhalt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
a. Benennung sämtlicher Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft
beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und
Telefaxnummer sowie Email-Adresse.
b. Bekanntgabe eines für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
bevollmächtigten Vertreters für das Vergabeverfahren und den Abschluss
und die Durchführung des zur Vergabe anstehenden Vertrages, ·Erklärung,
dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch
haften.
10. Im Hinblick auf eine etwaige spätere Angebotsabgabe ist bereits bei
Bildung einer Bewerbergemeinschaft zwingend zu berücksichtigen, dass
der Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bewerbergemeinschaft (später
ggf. Bietergemeinschaft) für jedes der beteiligten Unternehmen eine im
Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende
Entscheidung sein muss. Sofern einer Bewerbergemeinschaft
ausschließlich mehrere Unternehmen derselben Branche (gleichartige
Unternehmen) angehören, ist ein derartiger Zusammenschluss nur
zulässig, sofern - objektiv - ein jedes der beteiligten Unternehmen für
sich aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse
nicht leistungsfähig ist und erst der Zusammenschluss zu einer
Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) sie in die Lage
versetzt, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen. Dies gilt auch
für den Fall, dass die Bewerbergemeinschaft nicht ausschließlich,
sondern teilweise aus gleichartigen Unternehmen besteht. Bei Bedarf ist
die Auftraggeberin berechtigt, die Bewerbergemeinschaft aufzufordern,
zusätzlich geeignete und nachprüfbare Angaben hierzu anhand objektiver
Kriterien glaubhaft zu machen und entsprechende Unterlagen vorzulegen.
11. Die Anforderungen der Bekanntmachung gelten auch für
Bewerbergemeinschaften und deren Mitglieder.
Die geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen für die
Zuverlässigkeit (siehe oben, Abschnitt III.2.1)) sind von jedem
Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Nachweise, Angaben
und Erklärungen für die wirtschaftliche (siehe oben, Abschnitt III.2.2)
und die technische Leistungsfähigkeit (siehe oben, Abschnitt III.2.3))
müssen lediglich für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft
vorgelegt werden. Hier ist es ausreichend,
wenn die Anforderungen durch alle Bewerbergemeinschaftsmitglieder
gemeinsam erfüllt werden.
12. Die Auftraggeberin behält sich vor, im Zuge des
Teilnahmewettbewerbes die Anzahl der Bewerber so weit zu begrenzen (auf
bis 5 Bewerber), dass ein angemessenes Verhältnis zwischen den
Merkmalen des Vergabeverfahrens und dem zu seiner Durchführung
notwendigen Ressourcen sichergestellt ist (45 Abs. 3 SektVO) und nur
diese Bewerber zu Verhandlungen und zur Abgabe eines Angebotes
aufzufordern. Bei Erfüllung der Eignungsvoraussetzungen von mehr als 5
Bewerbern nimmt die Auftraggeberin ein Auswahlverfahren vor. Dabei
werden die Kriterien der hochgeladenen Wertungsmatrix angewendet.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Stadt Bremen bei der
Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und
Wohnungsbau
Postanschrift: Contrescarpe 72
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Telefon: +49 42136159796
Fax: +49 42149632311
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB).
Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/09/2022
References
6. mailto:k60.ab@bsag.de?subject=TED
7. https://www.bsag.de/
8. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-BSAG-2022-0047
9. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-BSAG-2022-0047
10. http://www.handelsregister.de/
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