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Ausschreibung: Netzwerke - DE-Bielefeld
Netzwerke
Netzwerkaufrüstung
Dienste in Verbindung mit Netzwerkverwaltungssoftware
Router für Netzwerke
Netzwerkschnittstellen
Datenverarbeitungsanlagen
Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Ausrüstung für Datenübertragung
Datenübertragungsanlagen
Datenverarbeitungsausrüstung
Dokument Nr...: 521947-2022 (ID: 2022092309405885404)
Veröffentlicht: 23.09.2022
*
DE-Bielefeld: Netzwerke
2022/S 184/2022 521947
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Bielefeld GmbH
Postanschrift: Schildescher Str. 16
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33611
Land: Deutschland
E-Mail: [6]jessica.gossen@stadtwerke-bielefeld.de
Telefon: +49 521/514593
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.stadtwerke-bielefeld.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E62848875
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E62848875
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von
IT-Netzwerkkomponenten inkl. Service und Wartung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32400000 Netzwerke
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Bielefeld GmbH betreibt unter anderem die
IT-Infrastruktur und Telekommunikation innerhalb der Unternehmensgruppe
der Stadtwerke Bielefeld, als auch für die Stadt Bielefeld inklusive
der Schulen. Zentraler Bestandteil der IT-Infrastruktur der
Unternehmensgruppe bilden Komponenten der Firma Cisco. Die eingesetzten
Lösungen besitzen einen hohen Grad an Komplexität und sind tief in den
Netzverbund eingebunden. Neben dem Netzwerk werden heute auch Lösungen
von Cisco im Bereich Datacenter und der IT-Security eingesetzt. Aus
diesem Grund ist eine hohe Qualifikation, sowie tiefgehendes
Verständnis erforderlich. Für die Zukunft wird die Zusammenarbeit mit
einem Cisco Gold-Partner angestrebt, so dass sichergestellt ist, dass
der Rahmenvertragspartner immer eine größere Anzahl von Consultants und
Service Technikern mit der höchstmöglichen Qualifizierung zur Verfügung
stellen kann.
Die Stadtwerke Bielefeld ist ein Unternehmen, das zu den
KRITIS-Unternehmen zu zählen ist. Das heißt, dass der reibungslose
Betrieb der Stadtwerke Bielefeld, der u.a. durch ein einwandfrei
funktionierendes IT-Netzsystem sicherzustellen ist, oberste Priorität
besitzt. Mögliche Ausfälle des Betriebes der Stadtwerke Bielefeld auf
Grund von Systemausfällen in der IT wegen Inkompatibilität bzw.
schädlichen Wechselwirkungen von Systemkomponenten verschiedener
Hersteller sind zu vermeiden. Das damit verbundene mögliche Risiko von
Systemstörungen bis hin zu Systemausfällen lässt sich im Sinne einer
Risikominimierung nur durch den Einsatz von Komponenten eines
Anbieters/Herstellers (hier: Cisco) minimieren bzw. nahezu
ausschließen.
Das Netzwerk umfasst ca. 380 Standorte in homogener Netzwerkumgebung
von Cisco, mit den entsprechenden Switchen, Routern, WLAN-Komponenten
und den dazugehörigen Management Tools dieses Herstellers. Das
Netzwerksystem mit rund 46.000 aktiven Ports beinhaltet ca. 1.300
Switche und Router. Die Router und/oder Switche sind teilweise modular
aufgebaut. Außerdem werden 5 WLAN-Controllersysteme mit insgesamt ca.
700 Access Points betrieben. Desweiteren ist eine cloudbetriebene
Lösung mit rund 3.400 Access Points, sowie Switchen und Security
Appliances im Einsatz. Neben den Enterprise Netzwerkkomponenten kommen
Industrial Ethernet und Provider-Geräte zum Einsatz. Folgende
herstellerspezifischen Management Tools werden betrieben: Prime
Infrastructure, ISE (Radius, TACAS+) und Meraki Management Dashboard.
Die beschriebenen Anforderungen an eine Rahmenvereinbarung zur
Beschaffung von Cisco-Komponenten dienen dem Ersatz und/oder der
Erweiterung der vorhandenen Netzwerkkomponenten. Somit ist mit der
vorliegenden Ausschreibung nicht beabsichtigt, die vorhandenen Netze
komplett auszutauschen oder das grundsätzliche Netzdesign zu verändern.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur
Beschaffung benötigter Komponenten der Firma Cisco, sowie zur
Beauftragung von Dienst-, Service- und Supportleistungen zu
festgelegten Konditionen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind:
Die Lieferung neuer Netzwerkkomponenten;
Service und Wartung für neue Netzwerkkomponenten;
Übernahme von Service und Wartung für vorhandene Netzwerkkomponenten
und Management-Tools;
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am
01.03.2023 und endet voraussichtlich am 29.02.2028. Die max. Laufzeit
der Rahmenvereinbarung beträgt somit 60 Monate (bis voraussichtlich zum
29.02.2028). Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung beinhaltet keine
Abnahmeverpflichtung für den Auftraggeber. Der Vertrag endet vor Ablauf
der vereinbarten Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der
Höchstwert erreicht wird. Der Höchstwert für diese Rahmenvereinbarung
beträgt maximal 150 Prozent des erwarteten, unverbindlichen
Bestellvolumens von ca. 6,5 Mio. Euro.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32428000 Netzwerkaufrüstung
72511000 Dienste in Verbindung mit Netzwerkverwaltungssoftware
32413100 Router für Netzwerke
30237110 Netzwerkschnittstellen
30236200 Datenverarbeitungsanlagen
30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
32581000 Ausrüstung für Datenübertragung
32260000 Datenübertragungsanlagen
42965000 Datenverarbeitungsausrüstung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Bielefeld
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Netzwerkkomponenten
(Cisco), sowie der Support und die Wartung dieser. Der Support umfasst
u. a. den Austausch defekter Cisco-Komponenten, das Bereitstellen von
Firmware- und Software-Updates sowie Remote- und Vor-Ort-Tätigkeiten
zur Entstörung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungskriterien / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 6 500 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden max. 5
Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren
mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aufgefordert. Die
Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1.Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten
Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind
auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 6
Kalendertagen nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der
Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt,
2.Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach
den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet
erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen,
insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die technische
Leistungsfähigkeit erfüllt.
3.Stufe: Bei einer größeren Anzahl grds. geeigneter Bewerber, welche
die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl der Bewerber,
welche zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb aufgefordert werden, auf Basis der unter Ziff.
III.1.3 geforderten Angaben zu den Referenzen. Es werden diejenigen
Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Teilnahme am
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
eingeladen, die nach den vorgelegten Angaben zu den Referenzen im
Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet
erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen.
Dabei ist nicht die Anzahl der Referenzen, sondern der Grad ihrer
Vergleichbarkeit mit den unter Ziff. II.2.4) genannten Leistungen
entscheidend. Maßgeblich ist, inwieweit der Bewerber / die
Bewerbergemeinschaft Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen
vorweisen kann, weil allein oder gemeinsam mit den weiteren
Unternehmen, die Teil einer Bewerbergemeinschaft oder als
Nachunternehmer für einzelne Leistungsbereiche vorgesehen sind, bereits
Aufträge vergleichbarer Art und Größenordnung abgewickelt wurden bzw.
aktuell abgewickelt werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Auftraggeber stellt keinen Mindestabruf/ keine Mindestabnahme der
Leistungen in Aussicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur
Beurteilung seiner beruflichen Befähigung und persönlichen Lage mit dem
Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen
Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende
Angaben/Unterlagen einzureichen:
1) Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil (Vordruck 1 in Anlage TNA);
2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S.
d. §§ 123 Abs. 1 und 4, 124 GWB (Vordruck 2 in Anlage TNA);
3) Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 MiLoG (Vordruck 3 in Anlage TNA);
4) Eigenerklärung Steuern und Abgaben (Vordruck 6 in Anlage TNA);
5) Auszug aus dem Handelsregister (bei ausländischen Bewerbern Auszug
aus vergleichbarem Register, bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter
als 3 Monate);
6) Eigenerklärung-NRW-Sanktionspaket 5-EU, Formular 523 EU;
Bewerbergemeinschaften natürlicher und/ oder juristischer Personen sind
teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die
vorgenannten Bedingungen erfüllt.
Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben auf Eigenerklärungen
durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur
Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen
Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende
Angaben/Unterlagen einzureichen:
1) Mindestanforderung: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit
Deckungssummen i. H. v. mindestens 10 Mio. EUR für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden, zweifach maximiert pro Jahr durch Fremdbescheinigung
des Versicherungsgebers (nicht älter als 3 Monate, Kopie ausreichend)
oder Bereitschaftserklärung eines Versicherungsgebers, im Auftragsfall
eine entsprechende Versicherung abzuschließen (Kopie ausreichend),
(siehe Anlage TNA, dort Vordruck 4);
2) Mindestanforderung: Eigenerklärung zum durchschnittlichen
Netto-Jahresumsatz des Bewerbers, der innerhalb der letzten drei
Geschäftsjahre jeweils größer sein muss als 3 Mio. (Vordruck 4 in
Anlage TNA);
3) Angaben zum Bonitätsindex von Creditreform (Verband der Vereine
Creditreform e.V.) bzw. Rating einer Risikoklasse (Vordruck 4 in Anlage
TNA);
4) Vollständige (keine Änderungsmeldung) Bonitätsauskunft (nicht älter
als 6 Monate), (Vordruck 4 in Anlage TNA);
Bewerbergemeinschaften natürlicher und/ oder juristischer Personen sind
teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die
vorgenannten Bedingungen erfüllt.
Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben auf Eigenerklärungen
durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Beruft sich ein Bewerber für die nachzuweisende wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten, hat
er mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen,
aus der hervorgeht, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 SektVO). Entsprechend dem
Umfang der Eignungsleihe ist mit dem Angebot ferner eine Erklärung über
die gemeinsame Haftung des Bieters und des Dritten für die
Auftragsausführung vorzulegen (§ 47 Abs. 3 SektVO).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur
Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit/fachlichen Eignung mit
dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen
Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben
einzureichen:
1) Mindestanforderung: Kopie des aktuellen Zertifikats zur Cisco
Goldpartnerschaft (Cisco Gold Certified Partner inkl. Cisco Partner
Support Service);
2) Mindestanforderung: Mindestens 2 Referenzen die Angaben zur
Vertragsgestaltung, zu den Serviceleistungen und den sonstigen
Dienstleistungen des erfolgreich abgewickelten Referenzauftrags
aufweisen, die hinsichtlich des Vorliegens der Vergleichbarkeit
bewertet werden. Speziell für die Abfrage der Referenzen dienen die
Angaben des Bewerbers in Vordruck 5 (Anlage TNA). Es dürfen maximal 2
Referenzen eingereicht werden;
Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben auf Eigenerklärungen
durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Beruft sich ein Bewerber für die nachzuweisende technische und
berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten, hat er
mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen
(Formular 532 EU), aus der hervorgeht, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1
SektVO). Entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe ist mit dem Angebot
ferner eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bieters und des
Dritten für die Auftragsausführung vorzulegen (§ 47 Abs. 3 SektVO).
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Zum Zeitpunkt der Beauftragung muss eine Vertragsanlage zur
Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO vom Auftragnehmer vollständig
und nachvollziehbar ausgefüllt und unterzeichnet werden.
Im Auftragsfall muss eine Vertragsanlage zu
Informationssicherheitsanforderungen vom Auftragnehmer vollständig und
nachvollziehbar ausgefüllt und unterzeichnet werden.
Soweit der Anwendungsbereich des Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
(TVgG NRW) in sachlicher Hinsicht eröffnet ist, gelten für diesen
Auftrag dessen Bestimmungen in der jeweils aktuellen Fassung. Bei
Zweifeln bzgl. des Anwendungsbereiches wird auf die Servicestelle zum
Tariftreue- und Vergabegesetz im Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen
verwiesen ([10]https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft).
Die Bestimmungen des Gesetzes sind in dem Fall im Rahmen der
Auftragsausführung zwingend einzuhalten. Der AN verpflichtet sich, die
notwendigen Verpflichtungserklärungen vor Vertragsschluss, spätestens
aber zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung einzureichen.
Unabhängig von der Geltung des TVgG NRW ist der Auftragnehmer in jedem
Fall verpflichtet, die Bestimmungen des MiLoG einzuhalten. Er wird
diese Verpflichtung an seine Nachunternehmer weitergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/10/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 07/11/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2023
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom
Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am
Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen wird
ausschließlich über die Ausschreibungsplattform subreport zur
Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie
sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle
erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport. Die
kostenfreie Registrierung wird empfohlen;
2) Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben
und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich
elektronisch in Textform über die unter Ziff. I.3 genannte
Vergabeplattform einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht
formgerecht (d. h. nicht elektronisch über das Bewerbertool der
Vergabeplattform) eingehen, können nicht berücksichtigt werden;
3) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sind bitte bis
spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über die
Vergabeplattform einzureichen;
4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass keine Mindestabnahme der
Leistungen in Aussicht gestellt wird;
5) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied
einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein
Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung
zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds.
nur bei gleicher gleicher Eignung (in jeder Hinsicht) erteilt wird.
Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen
Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft
im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall
berufen hat;
6) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines
ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des
Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete
Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Teilnahme am
Verhandlungsverfahren zur Verfügung stehen. Ebenso behält er sich vor,
im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber/
Bewerbergemeinschaften entsprechend ihrer Rangfolge bis zur Höchstzahl
von 5 Verfahrensteilnehmern nachträglich, als Nachrücker am weiteren
Verfahren zu beteiligen, soweit einzelne im Teilnahmewettbewerb
ausgewählte Bewerber/Bewerbergemeinschaften mitteilen, von einer
Teilnahme am weiteren Verfahren absehen zu wollen;
7) Gemäß §15 Absatz 4 SektVO behält sich der Auftraggeber vor, den
Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in
Verhandlungen einzutreten;
8) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist
allein der im EU- Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich;
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9Ort
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251/4111691
Fax: +49 251/4112165
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im
vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf
die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass
ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten
Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt
werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn
der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des
Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit
der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax
oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu
stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim
Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Vergabeverstöße,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber
zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen, §
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/09/2022
References
6. mailto:jessica.gossen@stadtwerke-bielefeld.de?subject=TED
7. http://www.stadtwerke-bielefeld.de/
8. https://www.subreport.de/E62848875
9. https://www.subreport.de/E62848875
10. https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft
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