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Ausschreibung: Marketing - DE-Berlin
Marketing
Dokument Nr...: 521627-2022 (ID: 2022092309390385085)
Veröffentlicht: 23.09.2022
*
DE-Berlin: Marketing
2022/S 184/2022 521627
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch die
Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport
Postanschrift: Klosterstraße 47
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und
Sport - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabestelle@seninnds.berlin.de
Telefon: +49 30902232569
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.berlin.de/sen/inneres/
Adresse des Beschafferprofils:
[8]https://www.berlin.de/vergabeplattform
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sportstandortmarketing für die Sportmetropole Berlin - Laufsport
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79342000 Marketing
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Sportstandortmarketing für die Sportmetropole Berlin -
Laufsport
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 376 950.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Sportstandortmarketing für die Sportmetropole Berlin - Basketball
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit c VgV kommt aufgrund des Schutzes von
ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
nur ein Unternehmen in Betracht.
Für Sportveranstalter:
Sportliche / wirtschaftliche Kriterien
- Berliner Traditionsveranstaltung
Vergabe-Nr.: SenInnDS 135-2022
Seite 3 von 8
ZVSt 07 Vergabevermerk (Stand: 17.08.2022, ZS C 1 Dö)
- TV-Übertragung bzw. hohe Medienaufmerksamkeit
o Live-Berichtserstattung oder nachträgliche Berichterstattung
(Sondersen-
dung, Nachrichten, Sportsendungen)
o Artikel in den drei großen Berliner Tageszeitungen (Berliner
Morgenpost,
Berliner Zeitung, Tagesspiegel)
- Erhebliche, ökonomische Wertschöpfung für die Berliner Wirtschaft
Imagewert:
- Über 10.000 (verkaufte) Karten, Teilnehmende bzw. interessierte
Zuschauende (so-
fern räumliche Gegebenheiten gegeben)
- Ein nicht unerheblicher Anteil der Zuschauenden reist als Gast nach
Berlin
Aushängeschild der Sportmetropole Berlin
- Mitglied in der Initiative Sportmetropole Berlin
Kommt ausschließlich die
SCC Events GmbH
Olympiapark Berlin
14053 Berlin
in Frage, da diese mit der Veranstaltung Berlin-Marathon der einzige
Berliner Veranstal-
ter ist, der wegen seiner Zugehörigkeit zur AWMM und seiner Tradition
eine besonders
hohe Strahlkraft weit über Berlin und Deutschland hinaus hat und Jahr
für Jahr große Teil-
nehmer- und Zuschauerzahlen akquiriert. Zudem ist der Berlin-Marathon
(SCC EVENTS
GmbH) Mitglied in der Initiative Sportmetropole Berlin und einziger
Eigentümer der einge-
tragenen Marke Berlin-Marathon
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
18/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SCC EVENTS GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 376 950.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [9]vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse:
[10]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/ve
rgabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz
1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen
Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht
missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
(§ 135 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse:
[12]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/ve
rgabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/09/2022
References
6. mailto:vergabestelle@seninnds.berlin.de?subject=TED
7. https://www.berlin.de/sen/inneres/
8. https://www.berlin.de/vergabeplattform
9. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
10. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
11. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
12. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
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