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Ausschreibung: Softwareprogrammierung und -beratung - DE-Stuttgart
Softwareprogrammierung und -beratung
Entwicklung von branchenspezifischer Software
Dokument Nr...: 521623-2022 (ID: 2022092309383084993)
Veröffentlicht: 23.09.2022
*
  DE-Stuttgart: Softwareprogrammierung und -beratung
   2022/S 184/2022 521623
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das
   Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen
   Baden-Württemberg
   Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 41
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Postleitzahl: 70173
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]BW-SN@gvw.com
   Telefon: +49 89689077301
   Fax: +49 89689077-100
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://im.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Software-Entwicklungsleistungen im Rahmen des Projekts/ Produkts
   OZG-Hub
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Entwicklung, Pflege und Weiterentwicklung einer
   E-Government-Infrastruktur in Gestalt des OZG-Hubs.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
   72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   --
   Das Land Baden-Württemberg (BW) und die Fa. SEITENBAU GmbH
   (SEITENBAU) haben die Plattform OZG-Hub konzipiert und als Prototyp
   erstellt. Der OZG-Hub ist eine übergreifend nutzbare Basiskomponente
   für die Erstellung und den Betrieb von Onlinediensten. Er ermöglicht
   eine Vereinfachung der Erstellung und der Nachnutzung von
   EfA-Leistungen. Im Vordergrund des Projekts OZG-Hub steht die
   Beschleunigung der OZG-Umsetzung mit Hilfe einer wirtschaftlichen
   Lösung. Um die redundante Entwicklung von Lösungen zu verhindern und
   die Bereitstellung und den Tausch möglichst vieler sogenannter
   EfA-Onlinedienste zu ermöglichen, bietet der OZG-Hub sogenannte
   EfA-Bausteine, die wiederkehrend von Onlinediensten benötigte
   Funktionen, zentral bereit-stellt. Zu den EfA-Bausteinen gehören z.B.
   Anbindung Nutzerkonto Bund, Anbindung ELSTER Unternehmenskonto,
   Payment-Modul etc.
   --
   Der OZG-Hub soll als Basisinfrastruktur für sämtliche BW Onlinedienste
   genutzt und auch anderen Bundesländern bereitgestellt werden. Eine
   entsprechende strategische Entscheidung wurde bereits auf CIO-Ebene
   getroffen.
   --
   Um diese Richtung weiter verfolgen zu können ist es nötig, dass der
   OZG-Hub nicht nur initial erstellt, sondern auch über das Jahr 2022
   hinaus zuverlässig weiterentwickelt und betrieben wird. Außerdem muss
   die zur Weiterentwicklung eingerichtete Kooperation an zentraler Stelle
   koordiniert werden. Hierfür muss das Ministerium des Inneren, für
   Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg (IMBW) entsprechende
   Leistungen beauftragen.
   --
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
            einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
   Erläuterung:
   A: Gründe Für die Wahl eines Verhandlungsverfahrens ohne
   Teilnahmewettbewerb:
   --
   Vorliegend konnte ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
   gemäß § 119 GWB i.V.m. § 14 Abs. 4 VgV durchgeführt werden. Die
   Ausnahmeregelung des § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV ist gegeben, da die
   SEITENBAU eine faktische Monopolstellung innehat und der Auftrag
   somit nur von einem bestimmten Unternehmen (d.h. hier der SEITENBAU)
   erbracht werden kann. Aus rechtlichen Gründen ist kein Wettbewerb für
   diese Leistungen möglich (siehe unter 1) und es gibt keine vernünftige
   Alternative oder Ersatzlösung zu diesen Leistungen (siehe unter 2).
   --
   1: Kein Wettbewerb aus rechtlichen Gründen möglich (§ 14 Abs. 4 Nr. 2
   lit. c) VgV):
   --
   Vorliegend ist aus lizenzrechtlichen Gründen eine Verbreitung oder
   Nutzung des bestehenden Codes über die Grenzen von Baden-Württemberg
   hinaus nicht möglich. Die ausschließlichen Rechte an dem entwickelten
   Code liegen diesbezüglich bei der SEITENBAU. Das IMBW darf den Code
   demnach nur innerhalb der Landesgrenzen nutzen, ohne die Rechte der
   SEITENBAU zu verletzen.
   Eine Nutzung außerhalb der Landesgrenzen  und damit die beabsichtigte
   Bereitstellung an andere Bundesländer  ist daher nur mit der
   Zustimmung der SEITENBAU möglich.
   Ein offener Wettbewerb für die Weiterentwicklung des OZG-Hubs auf Basis
   des bestehenden Codes ist damit nicht möglich.
   --
   2: Keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung (§ 14 Abs. 6 VgV)
   --
   Zudem kann gemäß § 14 Abs. 6 VgV dargelegt werden, dass es keine
   vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde
   Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der
   Auftragsparameter ist.
   Eine vernünftige Alternative zur Beauftragung der SEITENBAU gibt es
   vorliegend nicht.
   Aus den geschilderten lizenzrechtlichen Gründen wäre eine Nutzung des
   bestehenden Codes über die Grenzen von Baden-Württemberg hinaus, im
   Falle einer Weiterentwicklung durch Dritte abhängig von der Zustimmung
   der SEITENBAU. Wenn SEITENBAU nicht zustimmt, müsste der Hub komplett
   neu gebaut werden.
   Das IMBW hat Alternativ zu einer Weiterentwicklung des bestehenden
   Codes auch eine entsprechende Neuentwicklung geprüft. Eine solche
   Doppelentwicklung wäre teuer und langwierig. Faktisch würde eine
   Neuentwicklung zudem das Aus für das Projekt OZG-Hub bedeuten, da mit
   einer zeitnahen Umsetzung nicht gerechnet werden kann. Der OZG-Booster
   Beschluss des IT-Planungsrates verpflichtet die Themenfeldfederführer
   mindestens einen als EfA-Dienst festgelegten Onlinedienst bis Mitte des
   Jahres herzu-stellen und danach bundesweit auszurollen. Der OZG-Hub
   bildet die technische Basis-Infrastruktur für die Umsetzung des
   Booster-Prozesses und aller anderen EfA-Onlinedienste
   Baden-Württembergs. Bei Scheitern des OZG-Hub Projektes würden
   gleichzeitig mehrere Millionen Euro Fördergelder des Bundes nicht
   zuverlässig in EfA-Umsetzungsprojekten verausgabt werden können.
   --
   B: Beabsichtigter Zuschlag an die Seitenbau GmbH
   --
   Der Auftraggeber beabsichtigt frühestens nach Ablauf von zehn (10)
   Kalendertagen ab der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl.
   Ziffer VI.5) den Zuschlag an die SEITENBAU GmbH, Seilerstraße 7, 78467
   Konstanz zu erteilen.
   --
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   01/01/1900
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: SEITENBAU GmbH
   Postanschrift: Seilerstraße 7
   Ort: Konstanz
   NUTS-Code: DE138 Konstanz
   Postleitzahl: 78467
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Das unter Ziffer V.2.1) "Tag der Zuschlagsentscheidung" angegebene
   Datum dient aus technischen Gründen ausschließlich als Platzhalter und
   stellt NICHT den tatsächlichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses dar. Der
   Zuschlag erfolgt erst 10 Tage nach Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5) im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219268730
   Fax: +49 7219263985
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   --
   Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen
   Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen
   wird ausdrücklich hingewiesen.
   --
   Für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB gilt
   die in § 135 Abs. 3 GWB genannte Frist. Danach endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 10 Tage nach Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5) im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/09/2022
References
   6. mailto:BW-SN@gvw.com?subject=TED
   7. https://im.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
   8. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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