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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Kerpen
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Dokument Nr...: 521368-2022 (ID: 2022092309373384780)
Veröffentlicht: 23.09.2022
*
  DE-Kerpen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2022/S 184/2022 521368
   Wettbewerbsbekanntmachung
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Kolpingstadt Kerpen
   Postanschrift: Jahnplatz 1
   Ort: Kerpen
   NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
   Postleitzahl: 50171
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabestelle@stadt-kerpen.de
   Telefon: +49 2237-58336
   Fax: +49 2237-58102
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.stadt-kerpen.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRQD429/documen
   ts
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRQD429
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Einstufiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb (mit
   Objektplanung und Freianlagenplanung) für den Neubau des
   Europagymnasiums in Kerpen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_102
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
   Ingenieurbüros und Prüfstellen
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
   71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Einstufiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb (mit
   Objektplanung und Freianlagenplanung) in Form eines nicht offenen
   Planungswettbewerbs nach RPW 2013 mit maximal 12 Teilnehmern*innen.
   Diese werden in einem vorgeschalteten Auswahlverfahren ermittelt. Im
   Anschluss an den Planungswettbewerb wird ein VgV Verhandlungsverfahren
   mit den ersten drei Preisträgern*innen durchgeführt. Das
   Wettbewerbsverfahren wird anonym durchgeführt (RPW 1.4).
   Aufgabe der Beschaffung:
   Die Stadt Kerpen plant den Neubau eines Gymnasiums mit Sporthallen
   sowie Sport- und Freianlagen. Zur Festlegung des Standorts wurden
   Machbarkeitsstudien und Variantenuntersuchungen durchgeführt. Gem.
   Ratsbeschluss vom 18.02.2020 ist der Standort des Neubaus gem.
   beiliegender Planunterlagen festgelegt. Die auf dem Grundstück
   vorgesehenen Sportanlagen werden u.a. durch Vereine mitbenutzt.
   Das aktuelle Schulgebäude der Stadt Kerpen - Europaschule - stellt mit
   derzeit etwa 1.900 Schüler*innen das größte Gymnasium NRWs dar. Gemäß
   Schulentwicklungsplan 2017 wird die Gesamtschülerzahl des Gymnasiums
   der Stadt Kerpen, unterstützt durch die Wiedereinführung des 9-jährigen
   Bildungsgangs an den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen, bei einer
   9-Zügigkeit in der Sekundarstufe I und einer 14-Zügigkeit in der
   Sekundarstufe II auf bis zu etwa 2.400 Schüler*innen ansteigen. Da das
   derzeitige Schulgebäude die aktuellen Flächenbedarfe und Anforderungen
   an eine moderne Schulpädagogik nicht mehr erfüllt, soll ein neues
   Schulgebäude auf einem neuen Grundstück errichtet werden.
   Das Gymnasium Kerpen wurde 2019 als Vollmitglied in das nationale
   Excellence-Schulnetzwerk aufgenommen. Als Mitglied des
   MINT-EC-Netzwerks verfügt die Schule über ein herausragendes Angebot im
   Bereich der MINT-Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und
   Technik. Seit vielen Jahren engagieren sich die MINT-Kräfte am
   Gymnasium Kerpen, naturwissenschaftlich und technisch interessierte
   Schüler*innen in ihren Interessen zu unterstützen und zu stärken.
   Die Schule lebt die Einführung von Neuerungen auf der Grundlage einer
   Philosophie der Vielfalt.
   In den letzten Jahren entwickelte die Schule ihr Profil der Vielfalt
   kontinuierlich weiter: Bilingualer Unterricht, Bigband,
   Comeniusprojekte, auch Erasmus+-Projekte genannt und die Zertifizierung
   als Europaschule sind nur einige Stationen.
   Daher soll der Neubau als Motor einer pädagogischen Entwicklung &
   Chance funktionieren. Der Trend zu mehr fachübergreifendem Unterricht,
   zu mehr Teamstrukturen und der Gestaltung einer Lernumgebung, die zu
   mehr Selbstständigkeit der Schüler*innen führen soll, sind Aufgabe des
   Wettbewerbs.
   Der fächerübergreifende Aspekt "Veränderung der Kultur durch
   Mediennutzung" wird in allen Fachgruppen als Entwicklungsaufgabe
   gesehen. Die Grundlage für eine ausgebildete Medienkompetenz ist daher
   eine geeignete Ausstattung des Gebäudes mit Medien und ausreichenden
   Zugängen zum Internet.
   Aktuell nutzen auch die Einwohner Kerpens die Aula, die Sportstädten,
   verschiedene Fachräume sowie die in der Schule befindliche Bibliothek.
   Die Wünsche der Schulgemeinschaft und der Einwohner zielen deutlich
   daraufhin ab, alle diese verbindenden Elemente auch für den Neubau der
   Schule zu erhalten.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
   Die Teilnehmerzahl des Wettbewerbs ist auf 12 Büros begrenzt. Die
   Ausloberin hat vorab 4 Teilnehmer*innen ausgewählt und eingeladen. Die
   Eignungskriterien der gesetzten Büros wurden geprüft. Weitere 8
   Teilnehmer*innen sind durch den Teilnahmewettbewerb auszuwählen (nach
   EU-Bekanntmachung).
   Interessenten können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme
   bewerben.
   Bewerber*innen, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den
   formalen Kriterien - Ausschlusskriterien - ausnahmslos genügen. Sie
   belegen dies anhand des vorgegebenen Bewerbungsbogens und mit weiteren
   Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
   Soweit mehr als 8 Büros die Mindestanforderungen erfüllen, wird die
   Rangfolge mittels eines Losverfahrens bestimmt.
   Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren sind ausschließlich
   Bewerbungsunterlagen zugelassen, die auf dieser Vergabeplattform
   fristgerecht eingereicht werden.
   Zulassung zum Auswahlverfahren:
   - Fristgerechte Bewerbung
   - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß §§ 75 und 44 VgV
   und (nur bei der Objektplanung) der Besitz einer Bauvorlageberechtigung
   - Das Unternehmen erreichte in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren
   o für die Objektplanung mindestens einen durchschnittlichen Umsatz von
   500.000 EUR netto/Jahr
   o für die Freianlagen mindestens einen durchschnittlichen Umsatz von
   250.000 EUR netto/Jahr
   Mindestanforderungen Objektplanung:
   Gewertet werden zwei Referenzen, welche den unten angegebenen
   Mindestkriterien entsprechen.
   Mindestanforderungen damit die Eignung zuerkannt werden kann:
   - Es muss sich um den Neubau eines Schul-/Bildungs-/Wissenschafts- oder
   Forschungsgebäude handeln
   - Mindestens Honorarzone III
   - Bei einer Referenz müssen als Objektplaner die Leistungsphasen 2-8
   HOAI erbracht worden sein
   - Bei einer Referenz müssen als Objektplaner die Leistungsphasen 2-5
   HOAI erbracht worden sein
   - Bei beiden Referenzen muss die Leistungsphase 8 in den letzten 10
   Jahren (10/2012-09/2022) bearbeitet und an den Bauherrn übergeben
   worden sein
   - Bei beiden Referenzen müssen die Bauwerkskosten (Kostengruppe 300 und
   400) mindestens 10.000.000 EUR (brutto) betragen
   Mindestanforderungen Freianlagenplanung:
   Gewertet werden zwei Referenzen, welche den unten angegebenen
   Mindestkriterien entsprechen.
   Mindestanforderungen damit die Eignung zuerkannt werden kann:
   - Bei mind. einer Referenz muss es sich um die Gestaltung von
   Freianlagen inklusive einer Sportanlage handeln
   - Es müssen als Freianlagenplaner mindestens die Leistungsphasen 2-5
   HOAI erbracht worden sein
   - Zumindest die Leistungsphase 8 muss in den letzten 10 Jahren
   (10/2012-09/2022) bearbeitet und an den Bauherrn übergeben worden sein
   - Bei einer Referenz müssen die Bauwerkskosten (Kostengruppe 200 und
   500) mind. 2.500.000 EUR (brutto) betragen
   - Bei einer Referenz müssen die Bauwerkskosten (Kostengruppe 200 und
   500) mind. 1.500.000 EUR (brutto) betragen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
   Beruf angeben:
   Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche und juristische Personen als
   interdisziplinäre Bewerber*innen oder interdisziplinäre
   Bewerbergemeinschaften der Fachrichtungen Objektplanung und
   Freianlagenplanung, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen.
   Fachliche Voraussetzungen sind die Berechtigung zur Führung der
   folgenden Berufsbezeichnungen gemäß Rechtsvorschrift des
   Herkunftsstaates:
   - Architekt*in
   - Landschaftsarchitekt*in
   Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich
   geregelt, so erfüllt die entsprechende fachliche Anforderung, wer über
   ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt,
   dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2014/24/EU -
   "Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist.
   Mehrfachbeteiligungen natürlicher oder juristischer Personen oder von
   Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der
   Beteiligten.
   Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt,
   wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der
   Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen der/die zu benennende
   bevollmächtigte Vertreter*in und der/die Verfasser*in der
   Wettbewerbsarbeit insgesamt die oben genannte fachliche Anforderung
   erfüllen.
   Juristische Personen haben einen/eine bevollmächtigte(n) Vertreter*in
   zu benennen, der/die für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
   Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind
   ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der
   Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
   Erfüllt ein/eine Bewerber*in die fachlichen Voraussetzungen alleine
   oder zusammen mit festangestellten Mitarbeitern*innen, ist er/sie
   alleine teilnahmeberechtigt. Der/die Mitarbeiter*in ist dann in der
   Verfassererklärung explizit zu nennen.
   Ergänzungen unter Punkt Abschnitt VI.3 Zusätzliche Angaben beachten!
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.2)Art des Wettbewerbs
   Nichtoffen
   Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 12
   IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
   Hausmann Architekten GmbH, Aachen
   hks architekten GmbH, Aachen
   KRESINGS Architektur GmbH, Münster
   gernot schulz : architektur GmbH, Köln
   IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
   Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich nach
   folgenden Gesichtspunkten beurteilt. Das Preisgericht behält sich vor,
   die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung
   vorzunehmen. Die hier genannte Reihenfolge stellt keine Hierarchie in
   der Gewichtung dar.
   - Leitidee/Konzept
   - Funktionalität
   - Komfort und Gesundheit
   - Wirtschaftlichkeit und Ökologie
   - Nachhaltigkeit
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/10/2022
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
   ausgewählte Bewerber
   Tag: 19/09/2022
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
   Teilnahmeanträge verfasst werden können:
   Deutsch
   IV.3)Preise und Preisgericht
   IV.3.1)Angaben zu Preisen
   Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
   Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
   Als Wettbewerbssumme stehen insgesamt 450.000,00 EUR (inkl. MwSt.) zur
   Verfügung
   Die Aufteilung der Wettbewerbssumme ist wie folgt geplant:
   Preisgelder: 225.000,00 EUR (inkl. MwSt.)
   1. Preis (40%) 90.000,00 EUR
   2. Preis (25%) 56.250,00 EUR
   3. Preis (15%) 33.750,00 EUR
   Anerkennungen (20%) 45.000,00 EUR
   Das Auswahlgremium behält sich vor, durch einstimmigen Beschluss eine
   Änderung der Verteilung der Preissummen vorzunehmen. Dabei bleibt die
   Gesamtsumme des Preisgeldes unverändert.
   + Aufwandsentschädigung: 225.000,00 EUR (inkl. MwSt.)
   IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
   Es ist beabsichtigt, die Hälfte der Wettbewerbssumme in Form von
   Aufwandsentschädigungen
   auszuschütten und zu gleichen Teilen auf die Teilnehmer*innen für die
   Erfüllung der in der Auslobung definierten Leistungen zu verteilen (bei
   fristgerechter Einreichung und einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit
   und vollständiger Erbringung der geforderten Wettbewerbsleistungen).
   Bei 12 Beiträgen macht das eine Entschädigung von 18.700,00 EUR (inkl.
   MwSt.) pro Teilnehmer.
   IV.3.3)Folgeaufträge
   Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
   Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
   IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
   Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
   Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
   IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
   Frau Prof. Dipl. Ing. Dörte Gatermann (Fachpreisrichter)
   Herr Prof. Dipl.-Ing. Jörg Aldinger (Fachpreisrichter)
   Frau Dipl.-Ing. M.Eng. Barbara Pampe (Fachpreisrichter)
   Herr Dipl.-Ing. Martin Bez (Fachpreisrichter)
   Frau Dipl.-Ing. Susanne Wartzeck (Fachpreisrichter)
   Herr Prof. Dipl.-Ing. Bauassessor Rolf Egon Westerheide
   (Fachpreisrichter)
   Herr Dipl.-Ing. Dirk Christiansen (Fachpreisrichter)
   Herr Dipl.-Ing. Markus Illgas (Fachpreisrichter)
   Herr Dipl.-Ing. Christian Jürgensmann (Fachpreisrichter)
   Frau Prof. Mikala Holme Samsoe (Fachpreisrichter)
   Herr Prof. Amandus Samsoe Sattler (Fachpreisrichter)
   Prof. Dipl.-Ing. Eva-Maria Pape (Stellvertetende Fachpreisrichterin)
   Herr M.A. Landschaftsarchitekt Renè Rheims (Stellvertetender
   Fachpreisrichter)
   Frau Fernanda Barbato (Sachpreisrichterin)
   Herr Gregor Bültmann (Sachpreisrichter)
   Herr Jörg Mackeprang (Sachpreisrichter)
   Frau Brigitte Fischenich (Sachpreisrichterin)
   Frau Silke Keune (Sachpreisrichterin)
   Herr Markus Schmidt (Sachpreisrichter)
   Herr Wendel Hennen (Sachpreisrichter)
   Herr Dominik Riediger (Sachpreisrichter)
   Herr Dieter Spürck (Sachpreisrichter)
   Herr Lutz Venatier (Stellvertretender Sachpreisrichter)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Voraussichtliche Terminketten im Wettbewerbsverfahren:
   - Bekanntmachung des Wettbewerbs Mitte September 38 KW
   - Submissionstermin der Teilnahmeanträge Mitte Oktober 42 KW
   - Aufforderung der ausgewählten/gelosten Bieter Anfang November 44 KW
   - Rückfragenkolloquium Mitte November 45 KW
   - Abgabe der Wettbewerbsunterlagen Anfang Februar 6 KW
   - Abgabe der Wettbewerbsmodelle Mitte Februar 8 KW
   - Preisgerichtssitzung Ende März 13 KW
   - VgV Verhandlungsverfahren (Präsentation) Mitte Mai 21 KW
   § 47 Absatz 1 bis 4 VgV:
   1. Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen
   Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
   finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
   Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist,
   dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur
   Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit
   besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder
   Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein
   Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die
   erforderlichen berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-und
   Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die
   einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen
   nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die
   diese Kapazitäten benötigt werden.
   2. Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der
   Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber
   oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch
   nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
   Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine
   Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese
   auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1
   erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass der
   Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende
   Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe
   nach § 123 GWB vorliegen, ersetzten muss. Er kann vorschreiben, dass
   der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative
   Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen ersetzen muss. Der
   öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist
   setzen.
   3. Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen
   Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
   finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche
   Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des
   anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe verlangen.
   Ergänzung zu Abschnitt II.2.1 Bedingungen für den Auftrag (Angaben zu
   einem besonderen Berufsstand):
   In den EWR-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz ansässige natürliche
   Personen sind teilnahmeberechtigt, die gemäß Rechtsvorschrift ihres
   Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der
   Berufsbezeichnung Architekt*in oder Ingenieur*in (eingetragen in einer
   Architektenkammer bzw. Ingenieurkammer) berechtigt sind.
   Die Federführung der interdisziplinären Bewerbergemeinschaft liegt bei
   den Architekten*innen.
   Die Teilnehmer*innen geben zusammen mit den Wettbewerbsleistungen eine
   Verfasserklärung ab (Formblatt liegt in Anlage bei) und versichern
   darin, dass Teilnahmehindernisse nach RPW § 4 (2) nicht bestehen.
   Bekanntmachungs-ID: CXPTYRQD429
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
   Köln
   Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
   Internet-Adresse:
   [11]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.ht
   ml
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Rhein-Erft-Kreis
   Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
   Ort: Bergheim
   Postleitzahl: 50126
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]info@rhein-erft-kreis.de
   Internet-Adresse: [13]https://www.rhein-erft-kreis.de/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3
   Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig
   ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
   der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße
   gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
   sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen
   Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/09/2022
References
   6. mailto:vergabestelle@stadt-kerpen.de?subject=TED
   7. http://www.stadt-kerpen.de/
   8. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRQD429/documents
   9. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRQD429
  10. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
  11. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
  12. mailto:info@rhein-erft-kreis.de?subject=TED
  13. https://www.rhein-erft-kreis.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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