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Ausschreibung: Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden - DE-Berlin
Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
Dokument Nr...: 520443-2022 (ID: 2022092309321083807)
Veröffentlicht: 23.09.2022
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DE-Berlin: Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
2022/S 184/2022 520443
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Fasanenstr. 87
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verdingungsstelle
E-Mail: [6]Verdingung@bundesimmobilien.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.Bundesimmobilien.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=479275
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=479275
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Wartung, Funktionsprüfung der Feststellanlagen, sicherheitstechnische-
und DGUV-Prüfung von kraft- und handbetätigten Anlagen mit und ohne
Feststellanlagen an zwei Standorten des Bundesinstituts für
Risikobewertung (BfR) in 12277 Berlin (VOEK 177-22)
Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 177-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen
Einrichtungen in Gebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen für
die Wartung, Funktionsprüfung der Feststellanlagen, der
sicherheitstechnischen und DGUV-Prüfung von kraft- und handbetätigten
Anlagen mit und ohne Feststellanlagen an zwei Standorten des
Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) in 12277 Berlin.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen
Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:
Der Ausführungsort ist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) an
folgenden Standorten:
- Diedersdorfer Weg 1 / Nahmitzer Damm 2-6 H, 12277 Berlin,
- Alt-Marienfelde 17-21, 12277 Berlin.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen für
die Wartung, Funktionsprüfung der Feststellanlagen, die
sicherheitstechnische und DGUV-Prüfung von kraft- und handbetätigten
Anlagen mit und ohne Feststellanlagen.
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Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
-Wartung, Inspektion und Dokumentation
-Funktionsprüfung der Feststellanlagen, vierteljährlich / 3 x pro Jahr
(die 4. wird zusammen (zeitgleich) mit der Wartung durchgeführt)
-Sicherheitstechnische Prüfung
-Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4
---
Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistung:
-Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher
-Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen
-Die Monteureinsätze für Instandhaltungsmaßnahmen
-Falls erforderlich (gem. DIN 14677): Funktionsprüfung der
Feststellanlagen, monatlich / 11 x pro Jahr (die 12. wird zusammen
(zeitgleich) mit der Wartung durchgeführt)
---
Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang (Anzahl in Stück):
Handbetätigte Anlagen:
-955 Drehflügeltüren mit Feuer- und/ oder Rauchschutzfunktion
-1 Drehkreuz
Kraftbetätigte Anlagen:
-2 Schiebetüren
-4 Schranken
-4 Schiebetore
-6 Drehflügeltore
-16 Rolltore
-5 Sektionaltore
Feststellanlagen:
-118 Feststellanlagen an Türen
-4 Feststellanlagen an Toren
Insgesamt 993 hand- und kraftbetätigte Anlagen.
---
Dem AN werden die in dem Leistungsverzeichnis und der/ den
Arbeitskarte/ n beschriebenen Leistungen, bzgl. der Wartung und Prüfung
übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgt mindestens,
entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und
relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den
anerkannten Regeln der Technik.
---
Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen
Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des
Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in dem Leistungsverzeichnis
und den Arbeitskarten erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden
Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. Für alle darüber hinaus
gehenden Instandsetzungsarbeiten für die Priorität (gemäß Prioritäten
der Bestandliste) 1 und 2 festgelegt wurde, hat der AN innerhalb von 12
Werktagen der AG ein Angebot (in Textform) vorzulegen. Andere
Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener
Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen.
Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
---
Bei denen im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen besteht
generell nur ein Anspruch auf Vergütung; ausschließlich nach
gesonderter Beauftragung in Textform durch die AG und einen, zusammen
mit der Rechnung eingereichten und von der AG bestätigten
Leistungsnachweis. Ein pauschaler Anspruch auf Abrechnung besteht
nicht!
---
Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem
Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2023
Ende: 28/02/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um 2 Jahre, also
maximal bis 28.02.2029, wenn dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf
der jeweiligen Vertragslaufzeit, die Kündigung in Textform nicht
zugegangen ist. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um 2 Jahre, also
maximal bis 28.02.2029, wenn dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf
der jeweiligen Vertragslaufzeit, die Kündigung in Textform nicht
zugegangen ist. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
[10]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=479275&criteri
aId=25995
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
[11]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=479275&criteri
aId=25996
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
[12]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=479275&criteri
aId=25994
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Ohne vollständige Erfüllung aller, inkl. der nachfolgenden
Voraussetzungen (fehlender Legitimation, Einhaltung der aktuellen
Corona - Regelungen, Vorlage eines gültigen Personalausweises /
Reispasses etc.) kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG oder
dem Nutzer verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung
besteht. Von dieser Regelung kann in bestimmten Ausnahmefällen, z. B.
Havariefall, dringende Reparaturarbeiten etc. abgewichen werden. Jedoch
nur nach vorheriger Absprache mit den im Wartungsvertrag genannten
Personen oder Dienststellen.
---
Zutrittsvoraussetzungen:
Die Mitarbeiter/ innen des AN haben folgendes zwingend einzuhalten:
-Sicherheitshinweise für Fremdfirmen, gem. Anlage C-05
-Einhaltung der aktuellen Corona - Regelungen
- Firmenausweis offen tragen
-Befolgen der mündlichen Einweisung, Thema: freilaufende Tiere
---
Sicherheitsbestimmungen:
Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter/ innen die Haus-
bzw. Sicherheitsregeln der Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft
einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt,
den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im
Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals
ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die
Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des
AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
--
Verschwiegenheit/Datenschutz:
Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den
Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung
(Anlage C-08) zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen
Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu
verlangen. Der AN hat seine Verschwiegenheit und die seiner Mitarbeiter
sicherzustellen. Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen
Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet,
die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des
Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der
Länder zu beachten.
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Ausführungszeitpunkt:
Die Wartung ist innerhalb der folgenden betriebsüblichen Arbeitszeit
auszuführen:
- Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag von 08:00
Uhr bis 13:00 Uhr
Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine
verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder
die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung innerhalb der genannten
betriebsüblichen Arbeitszeit zu beseitigen. Reaktionszeit; innerhalb
von 72 Stunden (Die Reaktionszeit bezeichnet die Zeitspanne, in der
nach Meldung eines Notfalles, einer Störung, einer Nutzeranforderung
oder dergleichen beim Personal des AN, mit der Störungs- bzw.
Schadensbehebung am Ort des Notfalls, der Störungsbeseitigung am Ort
der Störung bzw. mit der Umsetzung der Nutzeranforderung begonnen
wird.)
---
Alle hierfür zusätzlich entstehenden Kosten sind in die jeweiligen
Einheitspreise einzurechnen und damit abgegolten
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/11/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/02/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/11/2022
Ortszeit: 00:00
Ort:
s. Ziff. I.1) der Bekanntmachung
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Mit dem Angebot sind einzureichen:
1. Angebotsschreiben (Anlage B-01), Firma und Name des Erklärenden in
lesbarer Form (Textform) möglich ist auch die fortgeschrittene oder
qualifizierte elektronische Signatur
2. Vordruck Leistungsverzeichnis (Anlage B-02), ausgefüllt
3. Vordruck Bieterauskunft und Eignungskriterien (Anlage B-03),
ausgefüllt
4. Vordruck "Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem
etwaigen Bezug des Bieters zu Russland
5. Formblatt Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04),
ausgefüllt (nur bei Abgabe eines Festpreises)
6. Preisgleitklausel (Anlage C-09), ausgefüllt (nicht bei
Festpreisangeboten)
7. Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05), ausgefüllt (sofern
zutreffend)
8. Aktueller Handelsregisterauszug oder einem vergleichbaren
öffentlichen Register (nicht älter als drei Monate)
9. Kopie der Betriebs-Haftpflichtversicherung
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Erst auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin sind einzureichen:
1. Vordruck Erklärung zu Unterauftragnehmern (Anlage B-06, Seite 1),
und Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern (Anlage B-06,
Seite 2)
2. Vordruck Erklärung zur Eignungsleihe (Anlage B-06, Seite 3), und
Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage B-06, Seite 4)
3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) und Nachweise für
alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern
und bei Eignungsleihe
4. Nachweis für die Befähigung Prüfung von kraftbetätigten Türen und
Tore gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7
5. Nachweis der Zertifizierung zur Fachkraft für Feststellanlagen gemäß
DIN 14677
6. Nachweis als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100)
oder als Befähigte Person gem. § 3 DGUV - Vorschrift 4 oder
gleichwertige Qualifikation
---
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang
mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare
Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen -
z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach
seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu
Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung
solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf
diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes
entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom
Bieter die Anlage B-03.1 Ergänzende Bieterauskunft mit
Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland
auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der
Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
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Eine Ortsbesichtigung ist freiwillig und im Zeitraum 24.10.2022 bis
28.10.2022 möglich. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens
20.10.2022 vereinbart werden. Die Ansprechpartner dafür sind den
Bewerbungsbedingungen (Anlage A-01) zu entnehmen. Die Zuweisung eines
Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur
von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die
Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges
amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den
Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht
beantwortet.
---
Für den Datenaustausch von Leistungsverzeichnissen nach GAEB (Datenart
83 Angebotsanforderung, Datenart 84 Angebotsabgabe), gilt folgendes:
Leistungsverzeichnisse [DA 83 (Angebotsanforderung)] sind den
Vergabeunterlagen beigefügt. Bei Angebotsabgabe ist neben der Textform
des Leistungsverzeichnisses (in .pdf) nach Möglichkeit auch eine Datei
nach DA 84 (Angebotsabgabe) beizufügen. Auch bei erfolgtem
Datenaustausch nach GAEB bleibt die Textform immer Vertragsgrundlage.
Punktfolgen in den Beschreibungen des Leistungsverzeichnisses sind
unbedingt vom Bieter auszufüllen (auch geforderte Hersteller-/
Typangaben), sofern nicht von der AG vorgegeben.
---
Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei
allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von
1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen
Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an
Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer
Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung
strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann
bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.
Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen
Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung
kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
---
Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder
Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente,
sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen
Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes.
Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht
ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt
werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt,
kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in
deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte
Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch
Präqualifikation erbracht werden.
---
In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten
Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende
Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum
Ausschluss des Angebots.
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Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und
Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind
zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht
der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Den der
Angebotskalkulation zugrunde gelegten Tariflohn haben die Bieter bei
Festpreisangeboten im Vordruck Grundlagen der Angebotskalkulation
(Anlage B-04) und bei keinen Festpreisangeboten in die
Preisgleitklausel (Anlage C-09) einzutragen.
---
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z.
B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die
Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter
gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin
unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
---
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (Gewichtung
100% Preis).
---
Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen
(Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die
Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin
[13]www.bundesimmobilien.de/datenschutz vor Angebotsabgabe durch den
Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der
Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
---
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in
die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von
Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen
richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine
angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen
unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch
auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV
erfüllen, werden nicht gewertet.
----
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV
und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten
eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei Abgabe eines Festpreises ist vom Bieter das Formular Grundlagen
der Angebotskalkulation (Anlage B-04) auszufüllen, dass für eine erste
Prüfung herangezogen wird. Falls kein Festpreis angeboten wird, ist die
Preisgleitklausel (Anlage C-09) auszufüllen. Bei weiterem
Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung
einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die
Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter
die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht
ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
----
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform
([14]www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte
werden nicht geteilt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens
bis zum 08.11.2022, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform
([15]www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem
selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen
sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu
informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu
berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden
automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann
zum Ausschluss des Angebotes führen.
----
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an
e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: [16]ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag:
08:00 bis 14:00 Uhr
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: [17]http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160
Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der
Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum
Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag
auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: [18]http://www.bundesimmobilien.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/09/2022
References
6. mailto:Verdingung@bundesimmobilien.de?subject=TED
7. http://www.Bundesimmobilien.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=479275
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=479275
10. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=479275&criteriaId=25995
11. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=479275&criteriaId=25996
12. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=479275&criteriaId=25994
13. http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz
14. http://www.evergabe-online.de/
15. http://www.evergabe-online.de/
16. mailto:ticket@bescha.bund.de?subject=TED
17. http://www.bundeskartellamt.de/
18. http://www.bundesimmobilien.de/
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