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Ausschreibung: Programmierung von System- und Anwendersoftware - DE-München
Programmierung von System- und Anwendersoftware
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Programmierung von Anwendersoftware
Programmierung
Software-Entwicklung
Dienstleistungen im Justizwesen
Dokument Nr...: 520312-2022 (ID: 2022092309321083802)
Veröffentlicht: 23.09.2022
*
  DE-München: Programmierung von System- und Anwendersoftware
   2022/S 184/2022 520312
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Länder des Entwicklungsverbundes "gefa"
   bestehend aus den 16 Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland,
   vertreten durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische
   Staatsministerium der Justiz
   Postanschrift: Prielmayerstraße 7
   Ort: München
   NUTS-Code: DE2 Bayern
   Postleitzahl: 80335
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Hespeler, Michael
   E-Mail: [6]vergabestelle@olg-m.bayern.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.justiz.bayern.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink
   /subproject/918f9f01-9e03-4099-b7a7-fb405a44c428
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink
   /subproject/918f9f01-9e03-4099-b7a7-fb405a44c428
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Justiz
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   GeFa - Softwareentwicklung und Integration (Phase 2_neu) im Rahmen
   eines agilen Softwareentwicklungsprojektes
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000538
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72211000 Programmierung von System- und Anwendersoftware
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Im Jahr 2017 beschlossen sämtliche Bundesländer im e-Justice-Rat, ein
   gemeinsames Fachverfahren (gefa) für die gesamte Justiz zu entwickeln,
   wobei auch länderspezifische Details berücksichtigt werden müssen.
   Das Projekt gefa wurde in 3 verschiedene Aufgabenblöcke (Phasen)
   aufgeteilt:
   Phase 1 - Anforderungserhebung und Konzeption
   Phase 2 - Softwareentwicklung und Integration
   Phase 3 - Test und Abnahme
   Der Zuschlag für die Phasen 1 und 3 ist bereits erfolgt.
   Für die weitere Softwareentwicklung (Phase 2) soll ein Rahmenvertrag
   mit einem leistungsfähigen und erfahrenen Dienstleister geschlossen
   werden, der die bereits erstellte Software übernimmt, in eine geeignete
   Softwarearchitektur integriert und die Software agil weiterentwickelt.
   Dabei sind bereits getroffene Festlegungen zur Softwarearchitektur
   umzusetzen bzw. zu berücksichtigen.
   Es wird erwartet, dass der neue Auftragnehmer mit weiteren externen
   Dienstleistern eng und vertrauensvoll zusammenarbeitet, insbesondere
   mit den bereits beauftragten externen Dienstleistern
   Anforderungserhebung und Konzeption(Phase 1), Test und Abnahme
   (Phase 3) sowie dem Hersteller des GUI-Builders.
   Der Abruf von Leistungen erfolgt in Form von Leistungsabrufen, bei
   denen die jeweiligen Leistungen und Aufgaben sowie die zu erwartenden
   Ergebnisse und Liefertermine durch den Auftraggeber jeweils
   konkretisiert werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   72212000 Programmierung von Anwendersoftware
   72243000 Programmierung
   72262000 Software-Entwicklung
   75230000 Dienstleistungen im Justizwesen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Im Jahr 2017 beschlossen sämtliche Bundesländer im e-Justice-Rat, ein
   gemeinsames Fachverfahren (gefa) für die gesamte Justiz zu entwickeln,
   wobei auch länderspezifische Details berücksichtigt werden müssen.
   Das Projekt gefa wurde in 3 verschiedene Aufgabenblöcke (Phasen)
   aufgeteilt:
   Phase 1 - Anforderungserhebung und Konzeption
   Phase 2 - Softwareentwicklung und Integration
   Phase 3 - Test und Abnahme
   Der Zuschlag für die Phasen 1 und 3 ist bereits erfolgt.
   Für die weitere Softwareentwicklung (Phase 2) soll ein Rahmenvertrag
   mit einem leistungsfähigen und erfahrenen Dienstleister geschlossen
   werden, der die bereits erstellte Software übernimmt, in eine geeignete
   Softwarearchitektur integriert und die Software agil weiterentwickelt.
   Dabei sind bereits getroffene Festlegungen zur Softwarearchitektur
   umzusetzen bzw. zu berücksichtigen.
   Es wird erwartet, dass der neue Auftragnehmer mit weiteren externen
   Dienstleistern eng und vertrauensvoll zusammenarbeitet, insbesondere
   mit den bereits beauftragten externen Dienstleistern
   Anforderungserhebung und Konzeption(Phase 1), Test und Abnahme
   (Phase 3) sowie dem Hersteller des GUI-Builders.
   Der Abruf von Leistungen erfolgt in Form von Leistungsabrufen, bei
   denen die jeweiligen Leistungen und Aufgaben sowie die zu erwartenden
   Ergebnisse und Liefertermine durch den Auftraggeber jeweils
   konkretisiert werden.
   Eine Doppelstellung als Auftragnehmer (oder dessen Unterauftragnehmer)
   in mehreren Phasen ist daher nach Einschätzung des Auftraggebers
   grundsätzlich geeignet, widerstreitende Interessen zu begründen, die
   mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und
   sie nachteilig beeinflussen könnten, da nicht mehr gewährleistet wäre,
   dass der Auftragnehmer (oder dessen Unterauftragnehmer) die von ihm
   entwickelte Software unabhängig testen kann. Der Auftraggeber hat daher
   in der gegenständlichen Ausschreibung für die Phase 2
   (Softwareentwicklung und -integration) die erforderliche
   Interessenneutralität als Eignungskriterium festgelegt und wird diese
   jeweils bieterspezifisch überprüfen.
   Nichtvorliegen von Interessenkonflikten: Der Auftraggeber wird die
   berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers gem. § 46 Abs. 2 VgV
   verneinen, wenn dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des
   öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig
   beeinflussen könnten. Ein solcher Interessenkonflikt wird bei
   denjenigen Unternehmen (und deren Unterauftragnehmer) vermutet, die vom
   Auftraggeber im Programm gefa mit Test und Abnahme bereits beauftragt
   worden sind, weil in diesem Fall eine entwicklerunabhängige Testung der
   Software nicht mehr möglich ist. Vorbehaltlich einer Prüfung im
   Einzelfall, werden diese Unternehmen daher vom Verfahren
   ausgeschlossen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Zuschlagskriterien / Gewichtung: 50
   Preis - Gewichtung: 50
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber kann die Laufzeit zweimal (2-mal) durch schriftliche
   Mitteilung mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Ende der
   jeweiligen Laufzeit jeweils um ein (1) Jahr zu verlängern. Die
   Vertragshöchstlaufzeit beträgt demnach 6 Jahre.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 4
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs werden bis zu 4 als geeignet
   festgestellte Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe
   aufgefordert. Sollten im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mehr als 4
   geeignete Bewerber ermittelt werden, wird der Auftraggeber eine
   punktemäßige Bewertung der Teilnahmeanträge nach den B-Kriterien
   vornehmen und die Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die dabei die
   höchste Punktzahl erzielen auswählen. Hierzu wird eine Rangfolge der
   Bewerber nach den erreichten Bewertungspunkten gebildet.
   Besteht zwischen mehreren geeigneten Bewerbern Punktegleichstand,
   gelten folgende Regelungen, die nacheinander angewendet werden, bis die
   ersten 4 Platzierungen eindeutig bestimmbar sind:
   I) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium
   [K5] die höhere Punktzahl erreicht hat,
   II) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium
   [K6] die höhere Punktzahl erreicht hat,
   III) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium
   [K7] die höhere Punktzahl erreicht hat,
   IV) Es entscheidet das Los.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Alle Kriterien sind zu beantworten; Formulare müssen unverändert
   verwendet werden.
   - Kriterien mit [A] müssen erfüllt / beantwortet werden,
   - Kriterien mit [B] sind zu beantworten und werden einer Bewertung
   unterzogen,
   - Kriterien mit [I] dienen zur Information und werden nicht bewertet;
   sie sind zwecks Vollständigkeit aber zu beantworten.
   1. statistische Angaben
   K1.1: Bitte beachten Sie zu den folgenden Positionen das Formular
   "Informationen zu statistischen Angaben".
   K1.2: [I] Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines
   oder mittleres Unternehmen (KMU)?
   K1.3: [I] Bitte geben Sie hier den NUTS-Code an, der dem Sitz Ihres
   Unternehmens entspricht.
   2. Eigenerklärungen:
   K2.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und
   bestätige ihren Inhalt.
   - Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
   wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 -
   129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a
   StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer
   Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen
   eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
   - Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
   Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
   - Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
   gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
   verstoßen. Insbesondere werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
   wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des
   Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem
   nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des
   Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich
   erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder
   § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung
   verbindlich vorgegeben werden und es wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs.
   1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder
   gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
   - Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen
   des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren
   beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es
   befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit
   eingestellt.
   - Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine
   Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen.
   Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen
   zuzurechnen ist.
   - Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich
   unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen
   übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen,
   die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
   bezwecken oder bewirken.
   - Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AentG, § 19 MiloG, § 21
   SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das
   Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes
   nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das
   Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe
   von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90
   Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes gegen
   eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
   K2.2: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und
   bestätige ihren Inhalt.
   Der Angebotsersteller, bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften deren
   bevollmächtigter Vertreter erklärt Folgendes:
   1. Der/die Bewerber/Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5
   k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1
   Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über
   restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage
   in der Ukraine destabilisieren,
   genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im
   Sinne der Vorschrift aufweisen,
   a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder
   die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
   b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines
   Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am
   Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50
   %,
   c. durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung
   von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a
   und/oder b zutrifft.
   2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten
   Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
   Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
   genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,
   ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit
   einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
   3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der
   Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
   Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
   Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen
   eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
   K2.3: [I]: Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative
   Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum
   diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der
   Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den
   Ausschluss. Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im
   Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
   3. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
   3.1: [I] Ein Eintrag zu den folgenden Punkten erfolgt erst bei der
   Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
   Bieter zulässig.
   ---
   4. Projektbezogene Eignungskriterien:
   --
   Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach §45 VgV
   K4.1: [A] Der durchschnittliche jährliche Mindestumsatz aus Projekten
   oder Aufträgen im Bereich der agilen Softwareentwicklung, bezogen auf
   die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der
   Teilnahmeantragsfrist beträgt mindestens 15 Mio. Euro.
   (Mindestkriterium)
   Bei Bietern mit Nachunternehmern sowie Bewerbergemeinschaften genügt
   es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten
   Mindestumsatz erreichen.
   --
   K4.2: [I] Erklärung zum jährlichen Umsatz aus Projekten oder Aufträgen
   im Bereich der agilen Softwareentwicklung, bezogen auf die letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021).
   --
   K4.3: [I] Erklärung zum jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens
   bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf
   der Teilnahmeantragsfrist.
   --
   K4.4: [A] Der Bewerber verpflichtet sich, auf Anforderung des
   Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) einzureichen.
   (Mindestkriterium)
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   K2.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und
   bestätige ihren Inhalt.
   - Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
   wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 -
   129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a
   StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer
   Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen
   eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
   - Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
   Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
   - Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
   gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
   verstoßen. Insbesondere werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
   wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des
   Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem
   nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des
   Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich
   erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder
   § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung
   verbindlich vorgegeben werden und es wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs.
   1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder
   gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
   - Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen
   des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren
   beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es
   befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit
   eingestellt.
   - Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine
   Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen.
   Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen
   zuzurechnen ist.
   - Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich
   unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen
   übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen,
   die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
   bezwecken oder bewirken.
   - Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AentG, § 19 MiloG, § 21
   SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das
   Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes
   nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das
   Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe
   von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90
   Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes gegen
   eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
   K2.2: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und
   bestätige ihren Inhalt.
   Der Angebotsersteller, bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften deren
   bevollmächtigter Vertreter erklärt Folgendes:
   1. Der/die Bewerber/Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5
   k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1
   Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über
   restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage
   in der Ukraine destabilisieren,
   genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im
   Sinne der Vorschrift aufweisen,
   a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder
   die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
   b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines
   Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am
   Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50
   %,
   c. durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung
   von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a
   und/oder b zutrifft.
   2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten
   Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
   Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
   genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,
   ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit
   einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
   3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der
   Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
   Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
   Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen
   eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
   K4.1: [A] Der durchschnittliche jährliche Mindestumsatz aus Projekten
   oder Aufträgen im Bereich der agilen Softwareentwicklung, bezogen auf
   die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der
   Teilnahmeantragsfrist beträgt mindestens 15 Mio. Euro.
   K4.4: [A] Der Bewerber verpflichtet sich, auf Anforderung des
   Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   K5: Vorlage von bis zu 5 Referenzen, nicht älter als 5 Jahre (bezogen
   auf den Bekanntmachungstermin), aus denen die Erfahrung des Bewerbers
   mit der agilen Softwareentwicklung in einem Softwareentwicklungsprojekt
   für einen externen Kunden hervorgeht. Interne
   Softwareentwicklungsprojekte werden nicht gewertet. Von
   Unterauftragnehmern werden nur Referenzen gewertet, sofern sich der
   Bieter auf dessen Leistungsfähigkeit beruft.
   Die Wertung erfolgt auf Basis der genannten Unterkriterien.
   Hinweis:
   Die nachfolgend angegebenen Punkte gelten pro Referenz.
   Es werden maximal 5 vom Bieter benannte Referenzen gewertet.
   Sofern der Bieter mehr als 5 Referenzen einreicht, hat er zu
   kennzeichnen, welche der Projekte zu werten sind.
   Projekte, welche die genannten Kriterien nicht erfüllen, werden nicht
   gewertet.
   Die in den 5 Referenzen erzielten Punkte werden addiert.
   Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Angaben des Bieters
   beim Referenzgeber vor.
   --
   K5.1 [A] Besitzt dieses Referenzprojekt einen Auftragswert von
   mindestens 10 Mio. Euro? (Mindestens eines der möglichen 5
   Referenzprojekte muss einen Auftragswert von mindestens 10 Mio 
   aufweisen.)
   K5.2 [A] Hat dieses Referenzprojekt einen Auftraggeber aus dem
   Justiz-Umfeld und beträgt der Auftragswert mindestens 250.000 Euro?
   Mindestens eines der 5 Referenzprojekte muss einen Auftraggeber aus dem
   Justizumfeld aufweisen und einen Auftragswert von mindestens 250.000 
   aufweisen.
   K5.3 [B] Aus welchem Bereich war der Auftraggeber des
   Referenzprojektes?
   K5.4 [B] Mit wie vielen, separat vom Auftraggeber beauftragten Firmen
   haben Sie im genannten Referenzprojekt gemeinsam agil Software in Scrum
   Teams entwickelt?
   K5.5 [B] Wie viele Ihrer Mitarbeiter (ohne Subunternehmer!) haben
   gemeinsam in diesem Projekt agil (in Scrum Teams) Software als Teil des
   Scrum Teams entwickelt?
   K5.6 [B] Wie hoch war Ihr Umsatz mit Personalleistungen (mit
   Softwareentwicklung, ohne Systemtests) in diesem Referenzprojekt?
   K5.7 [B] Erfolgte die Entwicklung von Enterprisekomponenten (EJBs) in
   dem Referenzprojekt mit Java EE?
   K5.8 [B] Erfolgte die Entwicklung in dem Referenzprojekt unter
   Verwendung eines modernen Java-EE-Servers?
   K5.9 [B] Wurde im Referenzprojekt eine relationale Datenbank verwendet?
   K5.10 [B] Wurden in dem Referenzprojekt die Web-Services mit SOAP oder
   REST durch Personal des Referenznehmers selbst (nicht durch Personal
   potenzieller Subunternehmer) entwickelt?
   K5.11 [B] Wurden in dem Referenzprojekt Code-Reviews auf der Grundlage
   von "Clean-Code" durchgeführt?
   K5.12 [B] Wurden in dem Referenzprojekt test-getriebene
   Entwicklungsprinzipien (bspw. Test Driven Development) angewandt?
   K5.13 [B] Kam in dem Referenzprojekt CI/CD zum Einsatz?
   K5.14 [B] Erfolgte in dem Referenzprojekt ein Einsatz von DevOps?
   K5.15 [B] Basierte das Referenzprojekt auf einer service-orientierten
   Architektur (SOA)?
   K5.16 [B] Wurde in dem Referenzprojekt das Software-Design mit UML
   modelliert/entwickelt?
   K5.17 [B] Welche Virtualisierungs- und/oder Containertechnologien kamen
   im Referenzprojekt zum Einsatz?
   K5.18 [B] Basierte das Referenzprojekt auf einer
   Microservices-Architektur?
   K5.19 [B] Wurde die fachliche Architektur mit Hilfe von Domain Driven
   Design (DDD) entwickelt?
   K5.20 [B] Was war das im Projekt eingesetzte Server-Betriebssystem?
   K6.1 [B] Handelt es sich bei dem Referenzprojekt um ein agil
   durchgeführtes Softwareentwicklungsprojekt?
   K6.2 [B] Handelt es sich bei dem Referenzprojekt um eine rich client-
   oder eine webbased Anwendung?
   K6.3 [B] Aus welchem Bereich war der Auftraggeber des
   Referenzprojektes?
   K6.4 [B] Wurde bei der vom Bewerber entwickelten Anwendung auch ein
   Screenmagnifier (Vergrößerungssoftware) durch Personal des
   Referenznehmers selbst (nicht durch Personal potenzieller
   Subunternehmer) integriert?
   K6.5 [B] Wurde bei der vom Bewerber entwickelten Anwendung auch ein
   Screenreader durch Personal des Referenznehmers selbst (nicht durch
   Personal potenzieller Subunternehmer) integriert?
   K6.6 [B] Wurde die Software so vom Bewerber entwickelt, dass die
   Bedienbarkeit der Anwendung mit Braillezeile getestet und gewährleistet
   wurde? Die Leistung muss durch Personal des Referenznehmers selbst,
   nicht durch Personal potenzieller Subunternehmer erbracht worden sein.
   K6.7 [B] In welchem Umfang ist die vom Bewerber entwickelte Anwendung
   im Sinne einer barrierefreien Bedienung per Tastatur bedienbar?
   K6.8 [B] Ist in der vom Bewerber entwickelten Anwendung die Größe von
   Schrift und Symbolen, sowie Farbe und Kontraste im Sinne einer
   barrierefreien Bedienung individuell einstellbar?
   K6.9 [B] Ist bei der vom Bewerber entwickelten Anwendung die
   uneingeschränkte Nutzbarkeit und Bedienbarkeit (im Sinne einer
   barrierefreien Bedienung) mit einem Screenreader einschließlich
   Braillezeile und Sprachausgabe gewährleistet? Die Leistung muss durch
   Personal des Referenznehmers selbst, nicht durch Personal potenzieller
   Subunternehmer erbracht worden sein.
   K6.10 [B] Ist die vom Bewerber entwickelte Anwendung barrierefrei,
   d.h. Konform zu BITV 2.0 oder WCAG 2.0? Die Leistung muss durch
   Personal des Referenznehmers selbst, nicht durch Personal potenzieller
   Subunternehmer erbracht worden sein.
   K7: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß §46 (3), Ziff. 2
   VgV: Bei Bewerbern mit potenziellen Nachunternehmern sowie
   Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die
   vorstehend geforderte Anzahl an Mitarbeitern nachweisen.
   K7.1 [A] Waren in den letzten 3 Kalenderjahren (2019, 2020 und 2021)
   durchschnittlich mindestens 150 fest angestellte Mitarbeiter in agilen
   Softwareentwicklungsprojekten tätig?
   K7.2 [A] Verfügt der Bewerber über mindestens 4 Mitarbeiter, die im
   Projekt GeFa bei Bedarf als Software Engineer (Experts) im Sinne der
   Leistungsbeschreibung (Ziffer 5) eingesetzt werden können?
   K7.3 [B] Erklärung zur Anzahl an fest angestellten Mitarbeitern des
   Bewerbers, die im Projekt GeFa bei Bedarf als Software Engineer
   (Experts) im Sinne der Leistungsbeschreibung (Ziffer 5) eingesetzt
   werden können.
   K7.4 [A] Verfügt der Bewerber über mindestens 2 Mitarbeiter, die im
   Projekt GeFa bei Bedarf als Spezialisten für Software-Architektur im
   Sinne der Leistungsbeschreibung (Ziffer 5) eingesetzt werden können?
   K7.5 [B] Erklärung zur Anzahl an fest angestellten Mitarbeitern des
   Bewerbers, die im Projekt GeFa bei Bedarf als Spezialisten für
   Software-Architektur im Sinne der Leistungsbeschreibung (Ziffer 5)
   eingesetzt werden können.
   K7.6 [A] Verfügt der Bewerber über mindestens 2 Mitarbeiter, die im
   Projekt GeFa bei Bedarf als Datenbank-Spezialisten im Sinne der
   Leistungsbeschreibung (Ziffer 5) eingesetzt werden können?
   K7.7 [B] Erklärung zur Anzahl an fest angestellten Mitarbeitern des
   Bewerbers, die im Projekt GeFa bei Bedarf als Datenbank-Spezialisten im
   Sinne der Leistungsbeschreibung (Ziffer 5) eingesetzt werden können.
   K7.8 [A] Verfügt der Bewerber über mindestens 1 Mitarbeiter, der im
   Projekt GeFa als Software-Spezialist für Barrierefreiheit im Sinne der
   Leistungsbeschreibung (Ziffer 5) eingesetzt werden kann?
   K7.9 [B] Erklärung zur Anzahl an fest angestellten Mitarbeitern des
   Bewerbers, die im Projekt GeFa bei Bedarf als Software-Spezialisten für
   Barrierefreiheit im Sinne der Leistungsbeschreibung (Ziffer 5)
   eingesetzt werden können.
   K7.10 [A] Verfügt der Bewerber über mindestens 2 Mitarbeiter, die im
   Projekt GeFa bei Bedarf als IT-Sicherheitsspezialist Entwicklung im
   Sinne der Leistungsbeschreibung (Ziffer 5) eingesetzt werden können?
   K7.11 [B] Erklärung zur Anzahl an fest angestellten Mitarbeitern des
   Bewerbers, die im Projekt GeFa bei Bedarf als IT-Sicherheitsspezialist
   Entwicklung im Sinne der Leistungsbeschreibung (Ziffer 5) eingesetzt
   werden können.
   K7.12 [A] Verfügt der Bewerber über mindestens 1 Mitarbeiter, der im
   Projekt GeFa als Datenschutzspezialist im Sinne der
   Leistungsbeschreibung (Ziffer 5) eingesetzt werden kann?
   K7.13 [B] Erklärung zur Anzahl an fest angestellten Mitarbeitern des
   Bewerbers, die im Projekt GeFa bei Bedarf als Datenschutzspezialisten
   im Sinne der Leistungsbeschreibung (Ziffer 5) eingesetzt werden können.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   K5.1 [A] Besitzt dieses Referenzprojekt einen Auftragswert von
   mindestens 10 Mio. Euro? (Mindestens eines der möglichen 5
   Referenzprojekte muss einen Auftragswert von mindestens 10 Mio 
   aufweisen.)
   K5.2 [A] Hat dieses Referenzprojekt einen Auftraggeber aus dem
   Justiz-Umfeld und beträgt der Auftragswert mindestens 250.000 Euro?
   Mindestens eines der 5 Referenzprojekte muss einen Auftraggeber aus dem
   Justizumfeld aufweisen und einen Auftragswert von mindestens 250.000 
   aufweisen.
   K7.1 [A] Waren in den letzten 3 Kalenderjahren (2019, 2020 und 2021)
   durchschnittlich mindestens 150 fest angestellte Mitarbeiter in agilen
   Softwareentwicklungsprojekten tätig?
   K7.2 [A] Verfügt der Bewerber über mindestens 4 Mitarbeiter, die im
   Projekt GeFa bei Bedarf als Software Engineer (Experts) im Sinne der
   Leistungsbeschreibung (Ziffer 5) eingesetzt werden können?
   K7.4 [A] Verfügt der Bewerber über mindestens 2 Mitarbeiter, die im
   Projekt GeFa bei Bedarf als Spezialisten für Software-Architektur im
   Sinne der Leistungsbeschreibung (Ziffer 5) eingesetzt werden können?
   K7.6 [A] Verfügt der Bewerber über mindestens 2 Mitarbeiter, die im
   Projekt GeFa bei Bedarf als Datenbank-Spezialisten im Sinne der
   Leistungsbeschreibung (Ziffer 5) eingesetzt werden können?
   K7.8 [A] Verfügt der Bewerber über mindestens 1 Mitarbeiter, der im
   Projekt GeFa als Software-Spezialist für Barrierefreiheit im Sinne der
   Leistungsbeschreibung (Ziffer 5) eingesetzt werden kann?
   K7.10 [A] Verfügt der Bewerber über mindestens 2 Mitarbeiter, die im
   Projekt GeFa bei Bedarf als IT-Sicherheitsspezialist Entwicklung im
   Sinne der Leistungsbeschreibung (Ziffer 5) eingesetzt werden können?
   K7.12 [A] Verfügt der Bewerber über mindestens 1 Mitarbeiter, der im
   Projekt GeFa als Datenschutzspezialist im Sinne der
   Leistungsbeschreibung (Ziffer 5) eingesetzt werden kann?
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
   Die Regellaufzeit des Rahmenvertrags entspricht der Vorgabe in § 21
   Abs. 6 VgV. Darüber hinaus hat sich der Auftraggeber für die Einführung
   einer Verlängerungsoption entschieden, um den besonderen Anforderungen
   des Auftrags (hoher Einarbeitungsaufwand, hohe Komplexität) gerecht zu
   werden. Für den Auftrag sind Einheitlichkeit und Stringenz für die
   Leistungserbringung essenziell: Mit einer Aufspaltung der Entwicklungs-
   und Integrations-Aufgaben unter mehreren Auftragnehmern wären nicht
   beherrschbare qualitative Risiken verbunden. Vorliegend können wegen
   des Entwicklungsumfangs im Ganzen und der Komplexität des Projekts
   Verzögerungen im Projektablauf auch nicht ausgeschlossen werden.
   Der Ablösebedarf der aktuell in der Justiz im Einsatz befindlichen
   Anwendungen ist sehr groß. Für die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit
   der Justiz in den Ländern und damit letztlich die Gewährung eines
   effektiven Rechtsschutzes für die Bürger ist eine möglichst zeitnahe
   und reibungslose Ablöse der Bestandsverfahren notwendig. Der häufige
   Austausch in Schlüsselpositionen arbeitender externer Mitarbeiter im
   Programmverlauf würde zu erheblichen Verzögerungen und nicht
   kompensierbaren Wissensverlusten führen.
   Da ein häufiger Auftragnehmerwechsel für den Auftraggeber personell und
   organisatorisch nicht beherrschbar wäre, muss der Auftraggeber die
   Möglichkeit haben, den Dienstleister ggf. länger als 4 Jahre
   einzusetzen. Der Auftraggeber hat daher vor dem Hintergrund der
   Regelfrist von 4 Jahren eine Höchstlaufzeit von 6 Jahren festlegt.
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2020/S 198-480223
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/10/2022
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 07/11/2022
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2023
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstr. 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80539
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders
   hingewiesen:
   - der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von
   10 Kalendertagen zu rügen;
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen;
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen;
   - Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange
   nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/09/2022
References
   6. mailto:vergabestelle@olg-m.bayern.de?subject=TED
   7. https://www.justiz.bayern.de/
   8. https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/918f9f01-9e03-4099-b7a7-fb405a44c428
   9. https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/918f9f01-9e03-4099-b7a7-fb405a44c428
  10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:480223-2020:TEXT:DE:HTML
  11. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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