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Ausschreibung: Dienstleistungen des Gesundheitswesens - DE-Leipzig
Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Trinkwasser
Rohwasser und aufbereitetes Wasser
Dokument Nr...: 520325-2022 (ID: 2022092309314483726)
Veröffentlicht: 23.09.2022
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  DE-Leipzig: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
   2022/S 184/2022 520325
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
   Postanschrift: Wintergartenstr. 4
   Ort: Leipzig
   NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 04103
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentraler Einkauf
   E-Mail: [6]einkauf@lwb.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.lwb.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18340b88d65-7176d0c4
   1390e96c
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]www.evergabe.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: juristische Person des Privatrechts, GmbH, Wohnungsunternehmen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Erbringung von Labor- und Serviceleistungen zur Trinkwasseruntersuchung
   auf Legionellen an Warmwasserversorgungsanlagen im Bestand der
   Auftraggeberin
   Referenznummer der Bekanntmachung: 140_LWB_03-2022-0007
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Auftragnehmer wird mit den vollständigen Untersuchungen gemäß EN
   ISO/IEC 17025: 2018-03, d. h. mit den Probeentnahmen, den
   Laboruntersuchungen, den Untersuchungsberichten und den Informationen
   an Auftraggeber und die Gesundheitsbehörde, beauftragt. Der
   Auftragnehmer verantwortet allein und vollständig die Einhaltung der
   Ordnungsmäßigkeit der Durchführung der Trinkwasseruntersuchungen
   entsprechend den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, den
   einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik, sowie dem
   europäischen und nationalen fachlichen Normen- und Regelwerk.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   41110000 Trinkwasser
   41000000 Rohwasser und aufbereitetes Wasser
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Leipziger Stadtgebiet und Labor des Auftragnehmers
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die zu beprobenden Objekte liegen im Stadtgebiet von Leipzig. Die
   Anlagen befinden sich überwiegend in homogenen Wohngebieten. Es handelt
   sich dabei um ca. 740 Warmwasserversorgungsanlagen. Als unverbindliche
   Prognose geht die Auftraggeberin von ca. 6.000 Trinkwasserproben aus.
   Der Leistungsinhalt umfasst ein Ankündigungsmanagement, die
   Probeentnahmen, Laboruntersuchungen (Analytik), Anfertigung und
   Übergabe der Untersuchungsberichte sowie ein Termincontrolling für
   erforderliche weitergehende Untersuchungen / Nachuntersuchungen für
   Warmwasserversorgungsanlagen mit überschrittenem technischen
   Maßnahmenwert.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2023
   Ende: 31/12/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag verlängert sich zweimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht
   von einem der Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von 6
   Monaten zum Ablauf der Festlaufzeit bzw. der verlängerten
   Vertragslaufzeit gekündigt wird. Eine Verlängerung des Vertrages über
   den 31.12.2026 hinaus ist ausgeschlossen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Durch die Bieter sind lediglich Pauschalpreise für eine Probeentnahme
   sowie für eine Laborunmtersuchung gemäß Leistungskatalog als Anlage 1
   zum Vertrag zu kalkulieren. Daraus resultiert der Pauschalgesamtpreis
   für eine komplette Trinkwasseruntersuchung.
   Die Angabe von 6.000 Trinkwasserproben im Leistungskatalog basiert auf
   Erfahrungswerten, ist jedoch eine Prognoset und keine vertraglich
   zugesicherte Menge.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Für die geforderten Eigenerklärungen sowie die Abgabe des Angebotes
   sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare der Auftraggeberin zu
   verwenden und ausgefüllt und, wo nötig unterzeichnet bzw. mit dem Namen
   des Erklärenden versehen, einzureichen. Notwendige Anlagen sind
   beizufügen. Mit dem Angebot sind zwingend einzureichen:
   1) Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufs-
   oderHandelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungendes
   Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes
   verpflichtend vorgesehen ist; Nachweis nicht älter als 1 Jahr;
   2) Nachweis der Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle
   (DAkkS);
   3) Nachweis der Eintragung als Untersuchungsstelle für
   Trinkwasseruntersuchungen gem. § 15 Abs. 4 TrinkwV;
   4) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
   vorliegen (Formular);
   5) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen
   Mitgliedern rechtsverbindliche, gezeichnete Erklärung abzugeben, in der
   - die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
   - alle Mitglieder aufgeführt sind,
   - ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im
   Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied
   bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und
   - die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird
   (Formular 234).
   6) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/ oder
   Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d.
   h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig alsMitglied
   einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es
   jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von
   verschiedenen Bietern bzw. Bietemeinschaften eingebunden werden bzw.
   Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei
   jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise
   der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er
   Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch
   rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber
   der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen
   Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide
   betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden.
   Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger
   Niederlassungen eines Bieters.
   7) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer
   Bietergemeinschaft separat zu zeichnen, geforderte Nachweise separat
   vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Bedient sich der
   Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie
   sich auf dessen technische,wirtschaftliche und/ oder finanzielle
   Leistungsfähigkeit (hierzu ist Formular 235 vorzulegen), so hat er die
   Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem
   Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen.
   Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben
   ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der
   Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind
   rechtsverbindlich zu zeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem
   Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum
   Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/
   Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss
   er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens
   für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur
   Verfügung stehen werden (hierzu ist Formular 236
   Verpflichtungserklärung einzureichen).
   8) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige
   Unterlagen bis zum Ablauf einer von derVergabestelle zu bestimmenden
   Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter
   Unterlagen.Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung
   der gemachten Angaben durch weitergehendeNachweise bzw. Originale der
   eingereichten Kopien zu verlangen.
   Die Forderungen bezüglich Formularverwendung, Bietergemeinschaften,
   Nachunternehmereinsatz, Rückgriff auf Ressourcen von Drittunternehmen
   sowie Gültigkeitsdauer von Nachweisen und der Vorbehalt der
   Nachforderung gelten auch für Ziffer III.1.2) und III.1.3).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Für die geforderten Eigenerklärungen sowie die Abgabe des Angebotes
   sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare der Auftraggeberin zu
   verwenden und ausgefüllt und, wo nötig unterzeichnet bzw. mit dem Namen
   des Erklärenden versehen, einzureichen. Notwendige Anlagen sind
   beizufügen. Mit dem Angebot sind zwingend einzureichen:
   1) Eigenerklärung(en) über den Gesamtumsatz des Bieters/aller
   Mitglieder einer Bietergemeinschaft der letzten3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre (Formular);
   2) Nachweis einer aktuell bestehenden
   Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen
   pro Schadensfall: für Personenschäden 3 Mio. EUR, für Sachschäden
   ebenfalls 3 Mio. EUR. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der
   geforderten Versicherungssummen ist mit dem Angebot eine Erklärung des
   Versicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz
   mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird. (mit Formular)
   3) Kapazitätsnachweis für ca. 6.000 Trinkwasserprobenahmen und
   -untersuchungen in einem Zeitraum von3 Monaten durch Darstellung
   mindestens folgender Daten: personelle Kapazität Probenehmer,
   vorhandene Transportkapazitäten, Anzahl Laborarbeitsplätze und
   Laboranten, Anzahl Mitarbeiter für organisatorische Tätigkeiten, zum
   Beispiel für Ankündigungsmanagement);
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zur Betriebshaftpflichtversicherung:
   Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende
   Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen:
   Personenschäden 3 Mio. EUR, Sachschäden 3 Mio. EUR.
   Bei Bietergemeinschaften ist eine maßnahmebezogene Bestätigung des
   Versicherers für den Auftragsfall für den bevollmächtigten Vertreter
   oder ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zulässig.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Für die geforderten Eigenerklärungen sowie die Abgabe des Angebotes
   sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare der Auftraggeberin zu
   verwenden und ausgefüllt und, wo nötig unterzeichnet bzw. mit dem Namen
   des Erklärenden versehen, einzureichen. Notwendige Anlagen sind
   beizufügen. Mit dem Angebot sind zwingend einzureichen:
   1) mindestens 3 und maximal 5 Referenzen für Trinkwasseruntersuchungen
   in vergleichbarer Größenordnung innerhalb der letzten 3 Jahre, dabei
   mindestens 2 Referenzen für Leistungen für die Wohnungswirtschaft
   (Formular);
   2) Nachweis eines Qualitätsmanagements (QMS) nach DIN EN ISO/IEC 17025
   durch gültiges Zertifikat;
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/10/2022
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/12/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 20/10/2022
   Ortszeit: 10:15
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   Je nachdem, ob der abgeschlossene Vertrag zum Ende der Festlaufzeit
   31.12.2024 endet oder für ein oder zwei weitere Jahre verlängert wird,
   werden weitere Bekanntmachungen ca. 2. Jahreshälfte 2023 bzw. 2024 oder
   2025 erfolgen.
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Bitte informieren Sie sich auch über das beigefügte Merkblatt zu
   einzureichenden Unterlagen zur Angebotserstellung.
   2) Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Die
   Auftragsabwicklung erfolgt ebenfalls in deutscher Sprache.
   2) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/ Unterlagen/ Nachweise dem
   Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeiner Firmendarstellungen o.
   ä. wird nicht berücksichtigt.
   3) Es wird Ihnen neben den benannten Formularen noch eines zur Angabe
   von Unternehmensdaten zur Verfügung gestellt. Die Ausfüllung ist nicht
   zwingend, wäre für den Auftraggeber jedoch hilfreich.
   4) Die Bieter/ Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und
   Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
   5) Fragen der Bieter sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion
   der Vergabeplattform mit dem Betreff"Trinkwasseruntersuchung" zu
   stellen und werden ebenfalls über die Plattform zur Beantwortung
   veröffentlicht.
   Für Fragen, die nach dem 12.10.2022 eingehen, können wir eine
   rechtzeitige Beantwortung unter Umständen nicht mehr gewährleisten.
   6) Die Bieter haben sich über alle eingestellten
   Fragen/Antworten/Hinweise eigenständig zu informieren und deren Inhalte
   zu berücksichtigen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
   der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig
   Postanschrift: Braustraße 2
   Ort: Leipzig
   Postleitzahl: 04107
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@lds.sachsen.de
   Telefon: +49 3419773800
   Fax: +49 3419771049
   Internet-Adresse: [11]www.lds.sachsen.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften sind bei der unter Ziffer VI.4.1)
   benannten Stelle zu rügen.
   Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160
   Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt
   und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB
   bleibt unberührt.
   Das Verfahren vor der Vergabekammer ist für die unterlegene Partei
   kostenpflichtig.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/09/2022
References
   6. mailto:einkauf@lwb.de?subject=TED
   7. http://www.lwb.de/
   8. https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18340b88d65-7176d0c41390e96c
   9. http://www.evergabe.de/
  10. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de?subject=TED
  11. http://www.lds.sachsen.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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