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Ausschreibung: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen - DE-Konstanz
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 520314-2022 (ID: 2022092309313983715)
Veröffentlicht: 23.09.2022
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DE-Konstanz: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
2022/S 184/2022 520314
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Konstanz Eigenbetrieb
Abfallwirtschaft
Postanschrift: Benediktinerplatz 1
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78467
Land: Deutschland
E-Mail: [6]Gebhard.Schulz@lrakn.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse:
[7]https://www.lrakn.de/service-und-verwaltung/aemter/abfallwirtschafts
betrieb/abfallwirtschaft+_+verwaltung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJRWKV/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJRWKV
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe der Bioabfallverwertung
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_LK Konstanz_Vergabe der
Bioabfallverwertung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der zu vergebende Auftrag umfasst die folgenden Leistungen:
- Übernahme (einschl. Betrieb einer Übernahmestelle) und ggf. Transport
der Bioabfälle zur Verwertungsanlage,
- Verwertung (Behandlung der Abfälle und Vermarktung/Entsorgung der
anfallenden Outputströme wie z.B. Störstoffe, Gärreste, Kompost) der
erfassten Mengen an Bioabfall.
Die Verwertung der Bioabfallmengen aus der Gemeinde Büsingen ist nicht
Leistungsbestandteil dieser Ausschreibung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen im Gebietslos 1
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE138 Konstanz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der zu vergebende Auftrag umfasst die folgenden Leistungen:
- Übernahme (inklusive Gestellung einer Übernahmestelle) und ggf.
Transport zur Verwertungsanlage,
- Verwertung (Behandlung der Abfälle und Vermarktung/Entsorgung der
anfallenden Outputströme wie z.B. Störstoffe, Gärreste, Kompost)
der erfassten Mengen (Mengen-/Gebietslos Raum Konstanz) an Bioabfall.
Die Mengen aus den Gemeinden Allensbach und Reichenau werden optional
zusätzlich in beiden Losen ausgeschrieben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Umweltverträglichkeit der Transporte /
Gewichtung: 100
Qualitätskriterium - Name: Nachhaltigkeit der Kraft-Wärme-Kopplung /
Gewichtung: 100
Qualitätskriterium - Name: Energetische Wirkungsgrad der
Verwertungsanlage / Gewichtung: 100
Preis - Gewichtung: 700
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2025
Ende: 31/05/2032
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der
Auftraggeber nicht bis zum 31.05.2031 kündigt, verlängert sich der
Vertrag automatisch bis 31.05.2034.
2. Verlängerungsoption (beidseitig): Falls der Auftraggeber bzw. der
Auftragnehmer nicht bis zum 31.05.2033 kündigt, verlängert sich der
Vertrag automatisch bis 31.05.2035.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen im Gebietslos 2
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE138 Konstanz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der zu vergebende Auftrag umfasst die folgenden Leistungen:
- Übernahme (inklusive Gestellung einer Übernahmestelle) und ggf.
Transport zur Verwertungsanlage,
- Verwertung (Behandlung der Abfälle und Vermarktung/Entsorgung der
anfallenden Outputströme wie z.B. Störstoffe, Gärreste, Kompost)
der erfassten Mengen (Mengen-/Gebietslos Raum Singen/Stockach) an
Bioabfall.
Die Mengen aus den Gemeinden Allensbach und Reichenau werden optional
zusätzlich in beiden Losen ausgeschrieben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Umweltverträglichkeit der Transporte /
Gewichtung: 100
Qualitätskriterium - Name: Nachhaltigkeit der Kraft-Wärme-Kopplung /
Gewichtung: 100
Qualitätskriterium - Name: Energetische Wirkungsgrad der
Verwertungsanlage / Gewichtung: 100
Preis - Gewichtung: 700
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2025
Ende: 31/05/2032
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der
Auftraggeber nicht bis zum 31.05.2031 kündigt, verlängert sich der
Vertrag automatisch bis 31.05.2034.
2. Verlängerungsoption (beidseitig): Falls der Auftraggeber bzw. der
Auftragnehmer nicht bis zum 31.05.2033 kündigt, verlängert sich der
Vertrag automatisch bis 31.05.2035.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert
nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,
sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner
Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von
der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen
bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der
Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine
entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt
wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner
Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3)
hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis
sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf
Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über
das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und
III.1.3) entsprechend.
Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der persönlichen Lage/
Berufs- und Handelsregister soll nicht vor dem 01.12.2021 liegen. Ein
früheres Ausstellungsdatum mit Ausnahme des Handelsregisterauszuges ist
unschädlich, wenn sich dem jeweiligen Nachweis entnehmen lässt, dass
dieser noch bis zum Termin der Angebotsabgabe gültig ist. Ebenso müssen
die als Nachweis zur technischen Leistungsfähigkeit geforderten
Zertifizierungen zum Entsorgungsfachbetrieb zum Termin der
Angebotsabgabe gültig sein. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die
Bieter verpflichtet, die o. g. Dokumente innerhalb einer gesetzten
Frist in aktueller Fassung nachzureichen.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe
einzureichen:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §
123 GWB,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §
124 GWB,
- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
- Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen
Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister,
- Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.
833/2014 (Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage
in der Ukraine destabilisieren).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH
(Komplementär)),
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines
Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
- die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände
(falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie
den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
- die Gewerbeanmeldung.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung über Umsatzangaben: Gesamtumsatz und Umsatz der
ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für
die Jahre 2019, 2020, 2021 (ggf. vorläufig),
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung
mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall
für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden
jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im
Auftragsfalle abzuschließen,
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit
einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro pauschal für Personen-
und Sachschäden sowie 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden je
Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle
abzuschließen,
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit
einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. Euro für versicherte Kosten
bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist
folgende Unterlagen einzureichen:
- die jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichte bzw. die Bilanz
sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2019, 2020, 2021 (ggf.
vorläufig), falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des
Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind,
- Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-,
Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den
jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines
Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz
in der geforderten Höhe zu stellen,
- Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen
Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft
übernommen wird.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Hinsichtlich der geforderten Mindeststandards wird auf v.g.
Ausführungen zu den Angaben der Eignungskriterien verwiesen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Relevant für Los 1 und Los 2:
- Eigenerklärung über eine Referenz über die Übernahme und die
Verwertung (Vergärung mit anschließender Kompostierung) mit einer
Leistungsmenge von 3.000 Mg pro Jahr innerhalb der letzten 36 Monate
vor Ende der Angebotsfrist. Es können auch mehrere Referenzen
herangezogen werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen
entsprechen. Die Teilleistungen Übernahme und Verwertung können sich
aus einer oder mehreren Referenzen zusammensetzen. Es ist zulässig, die
für beide Lose geforderte Mindestreferenz durch dieselbe(n)
Referenz(en) nachzuweisen. Auf Verlangen der Vergabestelle werde ich/
werden wir innerhalb einer gesetzten Frist, die Referenzen (mindestens
mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen
Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/ Leistungsumfangs
und des Auftragswertes) benennen.
- Insofern Transporte von Bioabfall vorgesehen sind, Eigenerklärung zum
Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56
Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der
Tätigkeit "Befördern" von mindestens einer Abfallart vorliegt. Sofern
das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als
Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine
Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis.
- Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb
nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) für die
vorgesehene(n) Verwertungsanlage(n) hinsichtlich der Tätigkeit
"Behandeln" von mindestens der Abfallart (AVV 20 03 01). Sofern der
vorgesehene Standort der Verwertungsanlage nicht als
Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine
Genehmigung oder ein Genehmigungsantrag vor. Der Genehmigungsantrag
gilt dann als ausreichender Nachweis, wenn diesem keine
offensichtlichen, nicht behebbaren Mängel bei der Erteilung der
Genehmigung anhaften. Vom Bieter ist dann jedoch sicherzustellen, dass
die Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb sowohl für das/die
Unternehmen, als auch für den/die Standort(e), an/von denen die
jeweiligen Leistungen erbracht werden sollen, bis spätestens zum
Leistungsbeginn vorliegen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind
innerhalb einer gesetzten Frist das/die Zertifikat(e) bzw. die
Genehmigung(en) bzw. den Genehmigungsantrag/die Genehmigungsanträge
einzureichen.
- Eigenerklärung über die Verfügbarkeit und Einhaltung der
Emissionswerte der vorgesehenen Anlagen. Auf Verlangen der
Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist der
Genehmigungsbescheid sowie der Umweltbericht (sofern dieser vorliegt
bzw. eine vergleichbare Unterlage) über den Betrieb der vorgesehenen
Anlage(n) für die Jahre 2019 - 2021 (bei späterer Inbetriebnahme ab
Inbetriebnahmezeitpunkt) einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Hinsichtlich der geforderten Mindeststandards wird auf v.g.
Ausführungen zu den Angaben der Eignungskriterien verwiesen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen
des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf
Verlangen ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete
Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/11/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/11/2022
Ortszeit: 11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Für Bietergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die
Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der
Bietergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der
Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich
vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit
uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im
Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde
liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber separat
spätestens 7 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist in
schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag
einzureichen.
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 ganz oder
teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt
(Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle
gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.
Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch
Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere
Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt.
Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie
regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie
vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle
zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt
wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJRWKV
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote
für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax
oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/09/2022
References
6. mailto:Gebhard.Schulz@lrakn.de?subject=TED
7. https://www.lrakn.de/service-und-verwaltung/aemter/abfallwirtschaftsbetrieb/abfallwirtschaft+_+verwaltung
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJRWKV/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJRWKV
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