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Ausschreibung: Aschenbeseitigung - DE-Erfurt
Aschenbeseitigung
Dokument Nr...: 520202-2022 (ID: 2022092309312883693)
Veröffentlicht: 23.09.2022
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  DE-Erfurt: Aschenbeseitigung
   2022/S 184/2022 520202
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: SWE UmweltService GmbH
   Postanschrift: Magdeburger Allee 34
   Ort: Erfurt
   NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 99086
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]nadine.heinze@stadtwerke-erfurt.de
   Telefon: +49 361/5642382
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.stadtwerke-erfurt.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E77668626
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E77668626
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: kommunales Unternehmen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Transport und Verwertung von Rostschlacke aus der
   Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost
   Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabenummer: US013-2022
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90513400 Aschenbeseitigung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Transport und Verwertung von Rostschlacke aus der
   Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost,
   Schwerborner Straße 29b,
   99087 Erfurt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Abholung und gesetzeskonforme Verwertung der Rostschlacke aus der
   Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost (Abfallschlüsselnummer 190112
   "Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die
   unter 190111 fallen"), jährlich abzuholende und verwertende
   Schlackemenge: ca. 5.000 Mg (Richtwert)
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2023
   Ende: 31/12/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über subreport. Die
   Beantwortung der Bieterfragen erfolgt ebenfalls über subreport.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   o aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eigenerklärung, dass:
   o über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder
   ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
   beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
   o das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet,
   o das Unternehmen im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende
   Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
   Zuverlässigkeit abgegeben hat,
   o keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als
   Bewerber in Frage stellt, GZR 3, GZR 4,
   o das Unternehmen ordnungsgemäße Zahlungen von Beiträgen an die
   gesetzlichen Krankenkassen vornimmt,
   o Mitgliedsbescheinigung der Berufsgenossenschaft in Kopie,
   o Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der
   Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Bescheinigung der
   zuständigen Behörde in Kopie),
   o Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
   und Abgaben (Bescheinigung der zuständigen Behörde in Kopie),
   o Nachweis des Bestehens einer Umwelthaftpflichtversicherung und
   Betriebshaftpflichtversicherung,
   o Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz der
   Leistungen, die Gegenstand des Auftrages sind, jeweils bezogen auf die
   letzten drei Geschäftsjahre,
   o Der Bestbieter hat nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb von
   5 Tagen die Verpflichtungen gemäß ThürVgG (Tariftreue und
   Entgeltgleichheit, Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen), auch für NAN
   vorzulegen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   o Übersicht über die in den letzten drei Jahren erbrachten
   vergleichbaren Leistungen (Schlackeentsorgung) mit Art und Umfang,
   Angabe des Auftraggebers, des Rechnungswertes des Auftrages und der
   Leistungszeit (Eigenerklärung, Referenzbestätigungen werden auf
   Anforderung des Auftraggebers nachgereicht),
   o Nachweis einer Qualitätssicherung, z.B. durch Zertifikat nach DIN EN
   ISO 9000 / 9001,
   o Die Befähigung des Bieters zum Transport der Abfälle ist mit dem
   Angebot durch eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach §
   56KrWG bzw. durch eine Anzeige gemäß § 53 Abs. 1 KrWG nachzuweisen,
   o Beschreibung des vorgesehenen Verwertungs- bzw.
   Vermarktungsverfahrens und Angabe von zwei Verwertungsanlagen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/10/2022
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 20/10/2022
   Ortszeit: 10:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Angebote zur
   Öffnung und Wertung zugelassen.
   Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen
   Internetadresse abrufbar. In diesen Vergabeunterlagen sind wesentliche
   Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben
   bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen
   Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie
   aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem
   Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen
   sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor
   Abgabe ihres Angebotes sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob
   seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur
   Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebotes zu
   beachten sind.
   Weiterhin erfolgt über die unter der in Ziffer I.3) angegebenen
   Internetadresse die Nachforderung von Unterlagen, die Informationen an
   unterlegene oder nicht berücksichtigte Bieter sowie die
   Zuschlagserteilung.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim
   Thüringer Landesverwaltungsamt
   Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
   Ort: Weimar
   Postleitzahl: 99423
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB).
   Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
   GWB verwiesen. Dieser lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
   gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote
   für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
   Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für
   Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
   zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
   Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
   durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax
   oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/09/2022
References
   6. mailto:nadine.heinze@stadtwerke-erfurt.de?subject=TED
   7. http://www.stadtwerke-erfurt.de/
   8. https://www.subreport.de/E77668626
   9. https://www.subreport.de/E77668626
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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