(1) Searching for "2022092309311483638" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Werbekampagnen - DE-München
Werbekampagnen
Marketing
Öffentlichkeitsarbeit
Dokument Nr...: 520208-2022 (ID: 2022092309311483638)
Veröffentlicht: 23.09.2022
*
DE-München: Werbekampagnen
2022/S 184/2022 520208
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch das
Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Postanschrift: Salvatorstraße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@stmwk.bayern.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.stmwk.bayern.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink
/subproject/94aa5700-0617-4824-89ed-636333e3bea8
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink
/subproject/94aa5700-0617-4824-89ed-636333e3bea8
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Informationskampagne Hightech Agenda Bayern
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022MZA000004
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79341400 Werbekampagnen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Entwicklung eines geeigneten Kommunikationskonzepts für eine breit
angelegte crossmediale Informationskampagne zur Bekanntmachung,
Etablierung und Positionierung der Marke Hightech Agenda Bayern des
Freistaats Bayern in der gesamtbayerischen Bevölkerung mit dem Ziel der
positiven Awareness- und Imagebildung sowie die Umsetzung der
erarbeiteten Maßnahmen.
Die im Oktober 2019 vom Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder im
Bayerischen Landtag vorgestellte Hightech Agenda Bayern (HTA) ist ein
in der Historie des Wissenschaftslands Bayern noch nie dagewesenes
Programm, mit dem der Freistaat sich in den großen wissenschaftlich,
wirtschaftlich und gesellschaftlich bedeutsamen Zukunftstechnologien
wie Künstliche Intelligenz (KI) und Supertech nachhaltig und
zukunftsfähig aufstellen will. Die Hightech Agenda ist, zusammen mit
ihrer im Herbst 2020 vom Landtag beschlossenen Beschleunigung und
finanziellen Aufstockung durch die Hightech Agenda Plus (HTA Plus),
allein schon bezogen auf ihr Investitionsvolumen von insgesamt rund 3,5
Milliarden Euro und dem damit verbundenen Zuwachs an Professuren und
Studienplätzen an bayerischen Hochschulen auch ein deutschland- und
europaweit einzigartiges Modell, das national wie international
Beachtung findet.
Dem Wissenschaftsministerium (StMWK) kommt angesichts seiner
Zuständigkeit für die bayerischen Hochschulen eine Schlüsselstellung
bei der Umsetzung der großen Technologieoffensive zu, entsprechend
zeichnet es für die öffentlichkeitswirksame Information verantwortlich.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79342000 Marketing
79416000 Öffentlichkeitsarbeit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Entwicklung eines geeigneten Kommunikationskonzepts für eine breit
angelegte crossmediale Informationskampagne zur Bekanntmachung,
Etablierung und Positionierung der Marke Hightech Agenda Bayern des
Freistaats Bayern in der gesamtbayerischen Bevölkerung mit dem Ziel der
positiven Awareness- und Imagebildung sowie die Umsetzung der
erarbeiteten Maßnahmen.
Die im Oktober 2019 vom Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder im
Bayerischen Landtag vorgestellte Hightech Agenda Bayern (HTA) ist ein
in der Historie des Wissenschaftslands Bayern noch nie dagewesenes
Programm, mit dem der Freistaat sich in den großen wissenschaftlich,
wirtschaftlich und gesellschaftlich bedeutsamen Zukunftstechnologien
wie Künstliche Intelligenz (KI) und Supertech nachhaltig und
zukunftsfähig aufstellen will. Die Hightech Agenda ist, zusammen mit
ihrer im Herbst 2020 vom Landtag beschlossenen Beschleunigung und
finanziellen Aufstockung durch die Hightech Agenda Plus (HTA Plus),
allein schon bezogen auf ihr Investitionsvolumen von insgesamt rund 3,5
Milliarden Euro und dem damit verbundenen Zuwachs an Professuren und
Studienplätzen an bayerischen Hochschulen auch ein deutschland- und
europaweit einzigartiges Modell, das national wie international
Beachtung findet.
Dem Wissenschaftsministerium (StMWK) kommt angesichts seiner
Zuständigkeit für die bayerischen Hochschulen eine Schlüsselstellung
bei der Umsetzung der großen Technologieoffensive zu, entsprechend
zeichnet es für die öffentlichkeitswirksame Information verantwortlich.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
auftraggeberseitige Verlängerungsoption um 1 Jahr bis 31.12.2024
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird auf Grundlage der eingegangenen Teilnahmeanträge
drei bis fünf Teilnehmer auswählen und zur Abgabe eines Angebotes
auffordern. Zur Angebotsabgabe werden nur diejenigen Bewerber
aufgefordert, die die genannten Teilnahmebedingungen erfüllen und deren
Eignung anhand der vorgelegten Erklärungen und Unterlagen insgesamt die
beste Prognose rechtfertigt, dass der Auftrag zweckgerecht und
ordnungsgemäß erfüllt wird.
Dabei werden folgende objektive Kriterien zugrunde gelegt:
a. Unternehmenskennzahlen - Unternehmensgröße sowie durchschnittlicher
Unternehmensumsätze bezogen auf mit dem Auftragsgegenstand
vergleichbare Aufträge (20 %)
b. Erfahrung aus crossmedialen Referenzaufträgen - insbesondere
Informationskampagnen und Events, auch Erfahrung für Auftraggeber aus
der öffentlichen Verwaltung) (80 %)
Sollten nach Auswertung der Teilnahmeanträge an fünfter Stelle mehrere
Bewerber die gleiche Bewertung aufweisen, wird der Bewerber zur
Angebotsabgabe aufgefordert, der beim Kriterium Umsetzung von
Marketing- bzw. Kommunikationskonzepten Erfahrung mit crossmedialen
Kommunikationskampagnen die höchste Wertung aufweist. Sofern die
fraglichen Bewerbungen bei diesem Kriterium ebenfalls die identische
Punktzahl aufweisen, entscheidet das Los.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben zur Unternehmensgröße bezogen auf mit dem Auftragsgegenstand
vergleichbare Aufträge. Die Mitarbeiterzahl bezogen auf mit dem
Auftragsgegenstand vergleichbare Projekte muss mindestens zwei
betragen.
Angabe durchschnittliche Unternehmensumsätze (in Euro netto) bezogen
auf mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge. Der
Mindestumsatz bezogen auf mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare
Projekte muss mindestens 150.000 Euro betragen,
Die Angaben der Unternehmenskennzahlen beziehen sich auf die letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist. Es
wird darauf hingewiesen, dass falls die Erfüllung dieses Kriteriums
nicht möglich ist (z.B. als "Newcomer"), auf einem Beiblatt die Gründe
sowie die Umsätze darzulegen sind.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Für die Referenzen sind die Formulare "Crossmediale Referenzaufträge"
sowie "Aufträge öffentliche Auftraggeber" zu verwenden.
Angabe von crossmedialen Referenzaufträgen über vergleichbare
Marketingleistungen mit Schwerpunkt Wiedererkennung, Awareness und
Imagebildung, die das Unternehmen innerhalb der letzten drei Jahre vor
Ablauf der Teilnahmefrist ausgeführt hat. Um einen ausreichenden
Wettbewerb sicherzustellen sowie aufgrund der Covid19-Pandemie können
auch Referenzen berücksichtigt werden, deren Leistungen bis zu 5 Jahre
zurückliegen. Die Aufträge sollen abgeschlossen sein.
Gegenstand der maximal drei Referenzaufträge muss jeweils die
Entwicklung eines Marketing- bzw. Kommunikationskonzepts sein, bei dem
die Steigerung des Bekanntheitsgrades einer neu zu etablierenden Marke
und des Auftraggebers (Awarenessbildung) sowie das Schaffen eines
positiven Markenimages maßgeblich im Vordergrund stand.
Folgende Angaben sind zu den Referenzen zu machen: Bezeichnung,
Auftraggeber, genauer Leistungszeitraum, genaues Auftragsbudget,
Beschreibung der gewählten Kommunikationsstrategie, der ausgeführten
Leistungen und des Kampagnenerfolgs, die so aussagekräftig ist, dass
sie eine Bewertung des Referenzauftrags nach Maßgabe der in den
Vergabeunterlagen festgelegten Kriterien ermöglicht. Die Referenzen
sind mit Anschauungsbeispielen zu belegen.
Für die Beurteilung des Eignungskriteriums "Erfahrung mit crossmedialen
Informationskampagnen" sind Angaben zu den verwendeten
Kommunikationskanälen sowie den unterschiedlichen
Kommunikationsmaßnahmen zu machen.
Gewertet wird die Anzahl der unterschiedlichen medialen
Kommunikationskanäle in der Referenz, die die höchste Anzahl an
unterschiedlichen medialen Kommunikationskanälen bedient.
Für die Beurteilung des Eignungskriteriums "Events" sind die
Bewerbungsmaßnahmen zu beschreiben. Gewertet wird die Anzahl der
unterschiedlichen Veranstaltungsformate (z.B. Messen, Vorträge,
Bürgerveranstaltungen, Talkrunden, Promi-Events etc.) innerhalb der
Referenz, die die höchste Anzahl an unterschiedlichen Events bedient.
Für die Beurteilung des Eignungskriteriums "Erfahrung mit Auftraggebern
aus der öffentlichen Verwaltung" ist eine Liste mit Referenzaufträgen
vorzulegen, die explizit für Auftraggeber aus der öffentlichen
Verwaltung durchgeführt wurden. Die Referenzaufträge aus dem Formular
"Crossmediale Referenzaufträge" können in dieser Liste enthalten sein,
sofern sie für Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung
durchgeführt wurden.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
A) Der Auftragnehmer muss für die Ausführung der Rahmenvereinbarung
bzw. der hierauf beruhenden
Einzelaufträge eine Betriebshaftpflichtversicherung mit vorgegebenen
Mindestdeckungssummen nachweisen.
B) Die Kommunikation mit dem AG erfolgt in deutscher Sprache
C) Es wird vorausgesetzt, dass der Auftragnehmer die Besonderheiten der
Vorgaben zur Barrierefreiheit für oberste Landesbehörden gemäß den
rechtlichen Anforderungen (u. a. nach BayEGovV, BITV 2.0 bzw. WCAG 2.1)
kennt und unaufgefordert bei der Konzeption aller Maßnahmen
berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/10/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 28/10/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/02/2023
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
zwingenden und fakultativen
Ausschlussgründen gem. §§ 123 und124 GWB abzugeben.
2) Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu russischen Unternehmen mit
dem Teilnahmeantrag
abzugeben.
3) Die Bewerber haben eine Scientology Schutzerklärung mit dem
Teilnahmeantrag abzugeben.
4) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Bewerber sich zeitnah nach
Download mit den Teilnahmeunterlagen zu beschäftigen haben und Fragen
unverzüglich zu stellen sind. Es werden keine Fragen mündlich vor Ort
oder am
Telefon beantwortet. Fragen zu den Teilnahmeunterlagen sind bis
spätestens 12.10.2022 über die Bieterkommunikation der eVergabe zu
stellen.
5) Die Vertragsunterlagen und die Leistungsbeschreibung inkl. evtl.
Anlagen sind unter "Anlagen" dem Teilnahmewettbewerb beigefügt. Diese
Unterlagen sind zu beachten, jedoch nicht mit dem Teilnahmeantrag
einzureichen.
6) Unterauftragnehmer
Die Namen der Unterauftragnehmer und die jeweils zu erbringenden
Leistungen sind im Teilnahmeantrag zu benennen.
7) Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften müssen
jedoch Kartellrechtskonformität
eigenverantwortlich prüfen und sicherstellen. Eine Bewerbergemeinschaft
hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern
unterschriebene, Erklärung abzugeben, in welcher
die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft für den Fall der
Zuschlagserteilung erklärt ist,
alle Mitglieder mit postalischer Anschrift aufgeführt sind,
ein Mitglied für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages als
bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
alle Mitglieder die Haftung für die Erfüllung sämtlicher
vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner übernehmen,
eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut
angegeben ist, auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit
befreiender Wirkung geleistet werden können.
8) Vorbehalt Vergabe ohne Verhandlungen
Das StMWK behält sich gem. § 17 Abs. 11 VGV die Möglichkeit vor, den
Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, auch ohne in
Verhandlungen mit dem Bieter zu treten. Für Verhandlungsgespräche -
sofern nicht darauf verzichtet werden kann - werden die Bieter in das
StMWK nach München bzw. zu einer Videokonferenz eingeladen. Die
Einladung erfolgt kurzfristig per E-Mail. Die mit den
Verhandlungsgesprächen verbundenen Kosten werden durch das StMWK nicht
erstattet.
9) Für die Teilnahme am Verfahren werden keine Kosten erstattet.
Die zweit- und der drittplatzierte Bieter erhalten, sofern sie mit
ihrem Angebot ein Konzept eingereicht haben, jeweils ein Pitch-Honorar
in Höhe von einmalig 3.000 Euro inkl. Umsatzsteuer
10) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal
[10]www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird
ausschließlich elektronisch abgewickelt.
11) Die Recht an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten
Unterlagen stehen dem StMWK zu. Die Unterlagen dürfen nur für die
Angebotserstellung genutzt werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich
nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/09/2022
References
6. mailto:vergabestelle@stmwk.bayern.de?subject=TED
7. https://www.stmwk.bayern.de/
8. https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/94aa5700-0617-4824-89ed-636333e3bea8
9. https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/94aa5700-0617-4824-89ed-636333e3bea8
10. http://www.auftraege.bayern.de/
11. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|