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Ausschreibung: Werbekampagnen - DE-München
Werbekampagnen
Marketing
Öffentlichkeitsarbeit
Dokument Nr...: 520208-2022 (ID: 2022092309311483638)
Veröffentlicht: 23.09.2022
*
  DE-München: Werbekampagnen
   2022/S 184/2022 520208
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch das
   Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
   Postanschrift: Salvatorstraße 2
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 80333
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@stmwk.bayern.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.stmwk.bayern.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink
   /subproject/94aa5700-0617-4824-89ed-636333e3bea8
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink
   /subproject/94aa5700-0617-4824-89ed-636333e3bea8
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Informationskampagne Hightech Agenda Bayern
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2022MZA000004
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79341400 Werbekampagnen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Entwicklung eines geeigneten Kommunikationskonzepts für eine breit
   angelegte crossmediale Informationskampagne zur Bekanntmachung,
   Etablierung und Positionierung der Marke Hightech Agenda Bayern des
   Freistaats Bayern in der gesamtbayerischen Bevölkerung mit dem Ziel der
   positiven Awareness- und Imagebildung sowie die Umsetzung der
   erarbeiteten Maßnahmen.
   Die im Oktober 2019 vom Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder im
   Bayerischen Landtag vorgestellte Hightech Agenda Bayern (HTA) ist ein
   in der Historie des Wissenschaftslands Bayern noch nie dagewesenes
   Programm, mit dem der Freistaat sich in den großen wissenschaftlich,
   wirtschaftlich und gesellschaftlich bedeutsamen Zukunftstechnologien
   wie Künstliche Intelligenz (KI) und Supertech nachhaltig und
   zukunftsfähig aufstellen will. Die Hightech Agenda ist, zusammen mit
   ihrer im Herbst 2020 vom Landtag beschlossenen Beschleunigung und
   finanziellen Aufstockung durch die Hightech Agenda Plus (HTA Plus),
   allein schon bezogen auf ihr Investitionsvolumen von insgesamt rund 3,5
   Milliarden Euro und dem damit verbundenen Zuwachs an Professuren und
   Studienplätzen an bayerischen Hochschulen auch ein deutschland- und
   europaweit einzigartiges Modell, das national wie international
   Beachtung findet.
   Dem Wissenschaftsministerium (StMWK) kommt angesichts seiner
   Zuständigkeit für die bayerischen Hochschulen eine Schlüsselstellung
   bei der Umsetzung der großen Technologieoffensive zu, entsprechend
   zeichnet es für die öffentlichkeitswirksame Information verantwortlich.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79342000 Marketing
   79416000 Öffentlichkeitsarbeit
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Entwicklung eines geeigneten Kommunikationskonzepts für eine breit
   angelegte crossmediale Informationskampagne zur Bekanntmachung,
   Etablierung und Positionierung der Marke Hightech Agenda Bayern des
   Freistaats Bayern in der gesamtbayerischen Bevölkerung mit dem Ziel der
   positiven Awareness- und Imagebildung sowie die Umsetzung der
   erarbeiteten Maßnahmen.
   Die im Oktober 2019 vom Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder im
   Bayerischen Landtag vorgestellte Hightech Agenda Bayern (HTA) ist ein
   in der Historie des Wissenschaftslands Bayern noch nie dagewesenes
   Programm, mit dem der Freistaat sich in den großen wissenschaftlich,
   wirtschaftlich und gesellschaftlich bedeutsamen Zukunftstechnologien
   wie Künstliche Intelligenz (KI) und Supertech nachhaltig und
   zukunftsfähig aufstellen will. Die Hightech Agenda ist, zusammen mit
   ihrer im Herbst 2020 vom Landtag beschlossenen Beschleunigung und
   finanziellen Aufstockung durch die Hightech Agenda Plus (HTA Plus),
   allein schon bezogen auf ihr Investitionsvolumen von insgesamt rund 3,5
   Milliarden Euro und dem damit verbundenen Zuwachs an Professuren und
   Studienplätzen an bayerischen Hochschulen auch ein deutschland- und
   europaweit einzigartiges Modell, das national wie international
   Beachtung findet.
   Dem Wissenschaftsministerium (StMWK) kommt angesichts seiner
   Zuständigkeit für die bayerischen Hochschulen eine Schlüsselstellung
   bei der Umsetzung der großen Technologieoffensive zu, entsprechend
   zeichnet es für die öffentlichkeitswirksame Information verantwortlich.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   auftraggeberseitige Verlängerungsoption um 1 Jahr bis 31.12.2024
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber wird auf Grundlage der eingegangenen Teilnahmeanträge
   drei bis fünf Teilnehmer auswählen und zur Abgabe eines Angebotes
   auffordern. Zur Angebotsabgabe werden nur diejenigen Bewerber
   aufgefordert, die die genannten Teilnahmebedingungen erfüllen und deren
   Eignung anhand der vorgelegten Erklärungen und Unterlagen insgesamt die
   beste Prognose rechtfertigt, dass der Auftrag zweckgerecht und
   ordnungsgemäß erfüllt wird.
   Dabei werden folgende objektive Kriterien zugrunde gelegt:
   a. Unternehmenskennzahlen - Unternehmensgröße sowie durchschnittlicher
   Unternehmensumsätze bezogen auf mit dem Auftragsgegenstand
   vergleichbare Aufträge (20 %)
   b. Erfahrung aus crossmedialen Referenzaufträgen - insbesondere
   Informationskampagnen und Events, auch Erfahrung für Auftraggeber aus
   der öffentlichen Verwaltung) (80 %)
   Sollten nach Auswertung der Teilnahmeanträge an fünfter Stelle mehrere
   Bewerber die gleiche Bewertung aufweisen, wird der Bewerber zur
   Angebotsabgabe aufgefordert, der beim Kriterium Umsetzung von
   Marketing- bzw. Kommunikationskonzepten  Erfahrung mit crossmedialen
   Kommunikationskampagnen die höchste Wertung aufweist. Sofern die
   fraglichen Bewerbungen bei diesem Kriterium ebenfalls die identische
   Punktzahl aufweisen, entscheidet das Los.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Angaben zur Unternehmensgröße bezogen auf mit dem Auftragsgegenstand
   vergleichbare Aufträge. Die Mitarbeiterzahl bezogen auf mit dem
   Auftragsgegenstand vergleichbare Projekte muss mindestens zwei
   betragen.
   Angabe durchschnittliche Unternehmensumsätze (in Euro netto) bezogen
   auf mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge. Der
   Mindestumsatz bezogen auf mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare
   Projekte muss mindestens 150.000 Euro betragen,
   Die Angaben der Unternehmenskennzahlen beziehen sich auf die letzten
   drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist. Es
   wird darauf hingewiesen, dass falls die Erfüllung dieses Kriteriums
   nicht möglich ist (z.B. als "Newcomer"), auf einem Beiblatt die Gründe
   sowie die Umsätze darzulegen sind.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Für die Referenzen sind die Formulare "Crossmediale Referenzaufträge"
   sowie "Aufträge öffentliche Auftraggeber" zu verwenden.
   Angabe von crossmedialen Referenzaufträgen über vergleichbare
   Marketingleistungen mit Schwerpunkt Wiedererkennung, Awareness und
   Imagebildung, die das Unternehmen innerhalb der letzten drei Jahre vor
   Ablauf der Teilnahmefrist ausgeführt hat. Um einen ausreichenden
   Wettbewerb sicherzustellen sowie aufgrund der Covid19-Pandemie können
   auch Referenzen berücksichtigt werden, deren Leistungen bis zu 5 Jahre
   zurückliegen. Die Aufträge sollen abgeschlossen sein.
   Gegenstand der maximal drei Referenzaufträge muss jeweils die
   Entwicklung eines Marketing- bzw. Kommunikationskonzepts sein, bei dem
   die Steigerung des Bekanntheitsgrades einer neu zu etablierenden Marke
   und des Auftraggebers (Awarenessbildung) sowie das Schaffen eines
   positiven Markenimages maßgeblich im Vordergrund stand.
   Folgende Angaben sind zu den Referenzen zu machen: Bezeichnung,
   Auftraggeber, genauer Leistungszeitraum, genaues Auftragsbudget,
   Beschreibung der gewählten Kommunikationsstrategie, der ausgeführten
   Leistungen und des Kampagnenerfolgs, die so aussagekräftig ist, dass
   sie eine Bewertung des Referenzauftrags nach Maßgabe der in den
   Vergabeunterlagen festgelegten Kriterien ermöglicht. Die Referenzen
   sind mit Anschauungsbeispielen zu belegen.
   Für die Beurteilung des Eignungskriteriums "Erfahrung mit crossmedialen
   Informationskampagnen" sind Angaben zu den verwendeten
   Kommunikationskanälen sowie den unterschiedlichen
   Kommunikationsmaßnahmen zu machen.
   Gewertet wird die Anzahl der unterschiedlichen medialen
   Kommunikationskanäle in der Referenz, die die höchste Anzahl an
   unterschiedlichen medialen Kommunikationskanälen bedient.
   Für die Beurteilung des Eignungskriteriums "Events" sind die
   Bewerbungsmaßnahmen zu beschreiben. Gewertet wird die Anzahl der
   unterschiedlichen Veranstaltungsformate (z.B. Messen, Vorträge,
   Bürgerveranstaltungen, Talkrunden, Promi-Events etc.) innerhalb der
   Referenz, die die höchste Anzahl an unterschiedlichen Events bedient.
   Für die Beurteilung des Eignungskriteriums "Erfahrung mit Auftraggebern
   aus der öffentlichen Verwaltung" ist eine Liste mit Referenzaufträgen
   vorzulegen, die explizit für Auftraggeber aus der öffentlichen
   Verwaltung durchgeführt wurden. Die Referenzaufträge aus dem Formular
   "Crossmediale Referenzaufträge" können in dieser Liste enthalten sein,
   sofern sie für Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung
   durchgeführt wurden.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   A) Der Auftragnehmer muss für die Ausführung der Rahmenvereinbarung
   bzw. der hierauf beruhenden
   Einzelaufträge eine Betriebshaftpflichtversicherung mit vorgegebenen
   Mindestdeckungssummen nachweisen.
   B) Die Kommunikation mit dem AG erfolgt in deutscher Sprache
   C) Es wird vorausgesetzt, dass der Auftragnehmer die Besonderheiten der
   Vorgaben zur Barrierefreiheit für oberste Landesbehörden gemäß den
   rechtlichen Anforderungen (u. a. nach BayEGovV, BITV 2.0 bzw. WCAG 2.1)
   kennt und unaufgefordert bei der Konzeption aller Maßnahmen
   berücksichtigt.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/10/2022
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 28/10/2022
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/02/2023
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
   zwingenden und fakultativen
   Ausschlussgründen gem. §§ 123 und124 GWB abzugeben.
   2) Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu russischen Unternehmen mit
   dem Teilnahmeantrag
   abzugeben.
   3) Die Bewerber haben eine Scientology Schutzerklärung mit dem
   Teilnahmeantrag abzugeben.
   4) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Bewerber sich zeitnah nach
   Download mit den Teilnahmeunterlagen zu beschäftigen haben und Fragen
   unverzüglich zu stellen sind. Es werden keine Fragen mündlich vor Ort
   oder am
   Telefon beantwortet. Fragen zu den Teilnahmeunterlagen sind bis
   spätestens 12.10.2022 über die Bieterkommunikation der eVergabe zu
   stellen.
   5) Die Vertragsunterlagen und die Leistungsbeschreibung inkl. evtl.
   Anlagen sind unter "Anlagen" dem Teilnahmewettbewerb beigefügt. Diese
   Unterlagen sind zu beachten, jedoch nicht mit dem Teilnahmeantrag
   einzureichen.
   6) Unterauftragnehmer
   Die Namen der Unterauftragnehmer und die jeweils zu erbringenden
   Leistungen sind im Teilnahmeantrag zu benennen.
   7) Bietergemeinschaften
   Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften müssen
   jedoch Kartellrechtskonformität
   eigenverantwortlich prüfen und sicherstellen. Eine Bewerbergemeinschaft
   hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern
   unterschriebene, Erklärung abzugeben, in welcher
    die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft für den Fall der
   Zuschlagserteilung erklärt ist,
    alle Mitglieder mit postalischer Anschrift aufgeführt sind,
    ein Mitglied für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages als
   bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
    alle Mitglieder die Haftung für die Erfüllung sämtlicher
   vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner übernehmen,
    eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut
   angegeben ist, auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit
   befreiender Wirkung geleistet werden können.
   8) Vorbehalt Vergabe ohne Verhandlungen
   Das StMWK behält sich gem. § 17 Abs. 11 VGV die Möglichkeit vor, den
   Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, auch ohne in
   Verhandlungen mit dem Bieter zu treten. Für Verhandlungsgespräche -
   sofern nicht darauf verzichtet werden kann - werden die Bieter in das
   StMWK nach München bzw. zu einer Videokonferenz eingeladen. Die
   Einladung erfolgt kurzfristig per E-Mail. Die mit den
   Verhandlungsgesprächen verbundenen Kosten werden durch das StMWK nicht
   erstattet.
   9) Für die Teilnahme am Verfahren werden keine Kosten erstattet.
   Die zweit- und der drittplatzierte Bieter erhalten, sofern sie mit
   ihrem Angebot ein Konzept eingereicht haben, jeweils ein Pitch-Honorar
   in Höhe von einmalig 3.000 Euro inkl. Umsatzsteuer
   10) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal
   [10]www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird
   ausschließlich elektronisch abgewickelt.
   11) Die Recht an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten
   Unterlagen stehen dem StMWK zu. Die Unterlagen dürfen nur für die
   Angebotserstellung genutzt werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstr. 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80539
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich
   nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
   zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1
   Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/09/2022
References
   6. mailto:vergabestelle@stmwk.bayern.de?subject=TED
   7. https://www.stmwk.bayern.de/
   8. https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/94aa5700-0617-4824-89ed-636333e3bea8
   9. https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/94aa5700-0617-4824-89ed-636333e3bea8
  10. http://www.auftraege.bayern.de/
  11. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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