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Ausschreibung: Paketpostdienste - DE-Hannover
Paketpostdienste
Paketzustellung
Postdienste
Dokument Nr...: 520193-2022 (ID: 2022092309305483553)
Veröffentlicht: 23.09.2022
*
  DE-Hannover: Paketpostdienste
   2022/S 184/2022 520193
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb -
   Außenstelle Hannover
   Postanschrift: Podbielskistraße 166
   Ort: Hannover
   NUTS-Code: DE929 Region Hannover
   Postleitzahl: 30177
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]dirk.schneppel@lzn.de
   Fax: +49 51189848199
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.lzn.niedersachsen.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDA53/docume
   nts
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDA53
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Niedersachsen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung über Paketdienstleistungen für das Logistik Zentrum
   Niedersachsen am Standort Hann. Münden
   Referenznummer der Bekanntmachung: 001-LZN/2022-03.440
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   64113000 Paketpostdienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Auftrag umfasst den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem
   Unternehmen (§ 21 VgV) über die gewerbsmäßige Abholung von Paketen (in
   dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg) beim Logistik Zentrum
   Niedersachsen, Gimter Str. 26, 34346 Hann. Münden, Beförderung und
   Zustellung überwiegend innerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik
   Deutschland. Ein geringer Teil der Pakete sind in Österreich
   zuzustellen.
   Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung
   sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung -
   Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   64121200 Paketzustellung
   64110000 Postdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE91C Göttingen
   Hauptort der Ausführung:
   Logistik Zentrum Niedersachsen Gimter Str. 26 34346 Hann. Münden
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftrag umfasst den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem
   Unternehmen (§ 21 VgV) über die gewerbsmäßige Abholung von Paketen (in
   dem Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg) beim Logistik Zentrum
   Niedersachsen, Gimter Str. 26, 34346 Hann. Münden, Beförderung und
   Zustellung überwiegend innerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik
   Deutschland. Ein geringer Teil der Pakete sind in Österreich
   zuzustellen.
   Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung
   sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung -
   Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 5 026 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag
   verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er
   nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Vertragsende schriftlich
   gekündigt wird. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung
   des Vertrages. In jedem Fall endet der Vertrag ohne Kündigung nach
   Ablauf von vier Jahren.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
   (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes
   Niedersachsen.
   Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
   Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Bieter hat in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck
   "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" folgende Eigenerklärung
   abzugeben:
   Ich/Wir erkläre(n), dass
   a) keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und keine fakultativen Ausschlussgründe
   gem. § 124 GWB vorliegen
   b) ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1
   oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2
   Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
   Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
   Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin/sind
   c) ich/wir die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der
   angebotenen Leistungen erfülle(n)
   d) ich mich/wir uns ordnungsgemäß bei der zuständigen
   Berufsgenossenschaft angemeldet habe(n)
   HINWEIS:
   Ab einer Auftragssumme von 30.000,00 Euro (netto) ist der Auftraggeber
   verpflichtet für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur
   Bestätigung der unter lit. b) genannten Eigenerklärung einen Auszug aus
   dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) beim
   Bundeszentralregister anzufordern.
   Hierzu werden von Ihnen die Angaben in dem den Vergabeunterlagen
   beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" benötigt,
   die Sie bitte zur Vermeidung von Rückfragen für Ihren Betrieb
   eintragen. Da Zweigniederlassungen keine selbständigen Gewerbetreiben-
   den oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen im Sinne der
   Bestimmungen über das Gewerbezentralregister sind, kann sich die
   Auskunft nur auf die selbstständige juristische Person, also die
   Hauptniederlassung beziehen. Daher sind die Handelsregisterdaten der
   Hauptniederlassung der juristischen Person oder Personenvereinigung
   einzutragen!
   Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.
   April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
   (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der
   Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt
   ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen
   Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied
   einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten
   Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich
   zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
   vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. §
   57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem den Vergabeunterlagen
   beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern
   möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens
   (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen
   Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der
   Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
   Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern
   entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich
   der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz)
   der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
   Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des
   Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht
   (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner
   Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
   Kreditinstituts vorzulegen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
   (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den
   letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen
   Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des
   Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des
   Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine
   entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten
   Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der künftige Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, für die gesamte Dauer
   des Vertragsverhältnisses eine rechtswirksame Berufs- und
   Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und
   Vermögensschäden abzuschließen, die mit der Auftragsdurchführung
   entstehende Schäden abdeckt.
   Die Deckungssumme der Versicherung beträgt:
   - für Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000,00 EUR
   - für Vermögensschäden mindestens 500.000,00 EUR, die auch die
   Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz in Höhe von 250.000,00 EUR
   umfasst.
   Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber eine gültige
   Haftpflichtversicherungspolice mit den o. g. Deckungssummen bis
   spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Wird eine
   entsprechende Versicherung nicht nachgewiesen, ist der Auftraggeber
   berechtigt, den Vertrag nach vorheriger Fristsetzung zur Vorlage
   außerordentlich zu kündigen.
   Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
   beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des
   Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die
   - schwerbehindert i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder
   - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos
   i.S.d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder
   - sich in der Berufsausbildung befindet.
   Der Auftragnehmer ist mindestens zur Einhaltung der in den
   Vergabeunterlagen, insbesondere der im Vordruck "Angaben zur Firma und
   zum Firmenprofil" benannten Sozial- und Umweltstandards verpflichtet.
   Der Auftraggeber darf gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG öffentliche
   Aufträge über Dienstleistungen nur an Unternehmen vergeben, die bei der
   Angebotsabgabe schriftlich erklären, bei der Ausführung des Auftrags im
   Inland ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des
   Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348),
   zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2020
   (BGBl. I S. 1657), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein
   Mindestentgelt nach den Vorgaben des MiLoG zu zahlen. Die zur
   Tariftreue und zum Mindestlohn erforderliche Erklärung ist in dem den
   Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum
   Firmenprofil" enthalten. Fehlt bei Angebotsabgabe die vorgenannte
   Erklärung und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so ist
   das Angebot von der Wertung auszuschließen.
   Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern / Verleihunternehmen
   Setzt ein Bieter bei der Auftragserfüllung Nachunternehmen ein,
   verpflichtet er sich gem. § 13 NTVergG den eingesetzten Nachunternehmen
   die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG abzuverlangen und diese auf
   Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, soweit der Anteil des Auftrags,
   der auf das jeweilige Nachunternehmen entfällt, mindestens 3.000 EUR
   (ohne Umsatzsteuer) beträgt. Dasselbe gilt auch für den Einsatz von
   Verleihunternehmern.
   Der Auftragnehmer verpflichtet sicherzustellen und zu garantieren, dass
   zur Vertragserfüllung die Quote der eingesetzten sauberen Fahrzeuge im
   Verhältnis zu den insgesamt eingesetzten Fahrzeugen der jeweiligen
   Fahrzeugklasse mindestens den nachfolgend genannten Anteilen
   entspricht:
   1. Anzahl der "sauberen leichten Nutzfahrzeuge" i.S.d. § 2 Nr. 4
   SaubFahrzeugBeschG: mind. 38,5 %
   2. Anzahl der "sauberen schweren Nutzfahrzeugen" i.S.d. § 2 Nr. 5
   SaubFahrzeugBeschG:
   - für LKW der Fahrzeugklassen N2 und N3: 10 %
   - für Busse der Fahrzeugklasse M3: 45 %, wobei die Hälfte des
   Mindestziels für den Anteil sauberer Busse durch den Einsatz
   emissionsfreier Busse i.S.d. § 2 Nr. 6 SaubFahrzeugBeschG erfüllt
   werden muss.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/10/2022
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05/12/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 20/10/2022
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von
   Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen
   (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in
   Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der
   Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und
   sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das
   NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-
   Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im
   Bereich des öffentlichen Personenverkehrs - ab einem geschätzten
   Auftragswert von 20.000 EUR (netto).
   Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1
   und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen
   Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie
   nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur
   Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher
   Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
   Es besteht die Möglichkeit zur Erstellung des Angebots eine
   Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen. Diese Besichtigung ist nicht
   zwingend vorgeschrieben. Der Bieter kann sich dabei über die
   Gegebenheiten vor Ort informieren. Spätere Einwände über unzureichende
   Kenntnisse können nicht geltend gemacht werden. Für einen
   Besichtigungstermin können sich die Bieter in der Kalenderwoche 38/40
   (19. September 2022 bis 7. Oktober 2022) mit Herrn Gerhard Blackert
   (Tel.: 05541 702 - 732) vom LZN in Verbindung setzen. Sollten im Rahmen
   der Vor-Ort-Besichtigung Fragen auftreten, sind diese als Bieterfragen
   an die Vergabestelle zu richten.
   Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft
   zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer
   Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die
   hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit
   dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
   sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen
   Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft
   vorzulegen.
   Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum
   Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den
   Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer
   Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der
   zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen
   ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen
   Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den
   Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und
   "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten
   Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in
   dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der
   Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft.
   Die Ziffern I, II und VIII des den Vergabeunterlagen beigefügten
   Vordrucks "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" sind stets
   auszufüllen. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten
   Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot
   beizubringen.
   Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur
   Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen
   der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen
   hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf
   sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der
   benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann
   (Verpflichtungserklärung).
   Folgende Eignungsunterlagen sind nur sofern zutreffend vorzulegen:
   - ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern
   - ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten
   Dritten
   - ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft
   Der Bieter hat in der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung
   zum SaubFahrzeugBeschG Auskunft über die Anzahl und Art der für die
   Erbringung der Dienstleistung vorgesehenen Fahrzeuge zu geben und die
   Einhaltung der in Ziffer 2.4 der den Vergabeunterlagen beigefügten
   Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) genannten
   Mindestziele zu erklären. Der Vordruck ist vom Bieter, bei
   Bietergemeinschaften durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen.
   Bei dem Einsatz von Unterauftragnehmern sind solche Fahrzeuge zu
   erfassen, die von Unterauftragnehmern zur Leistungserbringung
   eingesetzt werden.
   Der Bieter hat mit dem Angebot eine Darstellung vorzulegen, aus welcher
   eindeutig hervorgeht, in welcher Art und Weise die Sendungsverfolgung
   gewährleistet wird (siehe Ziffer 5 der den Vergabeunterlagen
   beigefügten Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)).
   Außerdem hat der Bieter mit dem Angebot eine Preisliste für den Versand
   internationaler Sendungen (außer Österreich) vorzulegen (siehe Ziffer 1
   der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung -
   Fachlicher Teil (Teil B)).
   Der Bieter hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, ob für den
   Gegenstand des Angebots oder Teile dessen gewerbliche Schutzrechte
   bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. Der Bieter
   hat stets anzugeben, wenn er beabsichtigt, Angaben aus einem Angebot
   für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten. Eine
   entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten
   Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
   Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB
   verwiesen (Erklärung siehe den den Vergabeunterlagen beigefügten
   Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil").
   Angebote sind elektronisch einzureichen.
   Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Bieter dürfen jeweils nur ein
   Hauptangebot abgeben.
   Der Angebotsvordruck ist zwingend mit dem Namen (Firma) des Bieters zu
   versehen. Zur Kennzeichnung des Abschlusses der Erklärung ist am Ende
   des Angebotsvordrucks zudem zwingend der Name der erklärenden -
   natürlichen - Person einzutragen. Fehlt eine dieser beiden Angaben,
   führt dies gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV zum Ausschluss des Angebots von
   der weiteren Wertung.
   Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform
   [10]https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools
   elektronisch einzureichen.
   Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen
   und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das
   Bietertool elektronisch zu übermitteln. Eine elektronische Übermittlung
   von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail oder über den
   Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum
   Ausschluss des Angebotes.
   Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des
   Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht
   erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt,
   sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die
   Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine
   Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige
   Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
   für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die
   eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig
   abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese
   Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum
   Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht
   absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das
   Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts-
   und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein
   Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein
   Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
   Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDA53
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 4131151334
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [12]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
   Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen
   sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
   Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
   hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
   das Vergabeverfahren hin.
   § 160 Abs. 3 GWB lautet:
   "Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt."
   Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
   hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
   "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
   § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
   "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber [...]
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 4131151334
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [14]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/09/2022
References
   6. mailto:dirk.schneppel@lzn.de?subject=TED
   7. http://www.lzn.niedersachsen.de/
   8. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDA53/documents
   9. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDA53
  10. https://vergabe.niedersachsen.de/
  11. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  12. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
  13. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  14. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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