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Ausschreibung: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten - DE-Pforzheim
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Dokument Nr...: 520014-2022 (ID: 2022092309301883418)
Veröffentlicht: 23.09.2022
*
  DE-Pforzheim: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
   2022/S 184/2022 520014
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim
   Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
   Ort: Pforzheim
   NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
   Postleitzahl: 75175
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Personal- und Organisationsamt - Zentrale
   Vergabestelle
   E-Mail: [6]ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de
   Telefon: +49 723139-0
   Fax: +49 723139-2846
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.pforzheim.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://www.Vergabe24.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18345501663-
   13f4bf45047d4efd
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]www.vergabe24.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen im öffentlichen Raum City
   Streife
   Referenznummer der Bekanntmachung: AföO 2022.03
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen im öffentlichen Raum "City
   Streife"
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Pforzheim (Stadtgebiet)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen im öffentlichen Raum "City
   Streife" (Vertragslaufzeit 01.01.2023 bis 31.12.2023, optional bis
   31.12.2024)
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2023
   Ende: 30/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   optionale Vertragsverlängerung um ein Jahr bis 31.12.2024
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach
   Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes der Europäischen Union oder
   des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieteransässig ist,
   oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser
   nicht im Berufs- oder Handelsregistereingetragen ist. Der Berufs- oder
   Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom
   Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt
   der geforderten Frist zur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot
   wiedergibt.
   Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem
   betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine
   eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer
   Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen
   befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den
   Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch
   eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder
   der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen
   oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
   Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen
   Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen.
   Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und §
   124 GWB
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   - Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den
   letzten 3 Jahren.
   - Eintragung in das Berufsregister
   - Angaben zu einem Insolvenzverfahren
   - Angaben ob sich die Firma in Liquidation befindet
   (sieh Angaben im Vordruck Komm EU (L) EigE)
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Bieter muss zwingend sämtliche Anforderungen für die angebotene
   Leistung besitzen (siehe Nachweise/Unterlagen zum Angebot)
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter muss über geeignetes Personal zur Umsetzung der
   ausschreibungsbezogenen Anforderungen verfügen.
   Der Bieter muss über entsprechende vergleichbare ausschreibungsbezogene
   Referenzen verfügen. Drei Referenzen sind zu benennen. Diese Angaben
   sind in der Eigenerklärung abzugeben.
   Desweiteren hat der Bieter in der Eigenereklärung anzugeben, dass
   - kein Insolvenzverefahren gegen ihn beantragt wurde
   - sich sein Untenehmen nicht in Liquidation befindet
   - er als Bewerber zuverlässig ist
   - er seiner Vepflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
   Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemß erfüllt
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   - Erlaubnis nach § 34 a Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung
   - Sachkundenachweis des Einzelunternehmers bzw. des Geschäftsführers
   nach § 34 a Abs. 1 a S. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung (bei Personen, die am
   01.01.2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im
   Bewachungsgewerbe tätig waren, gilt der Nachweis der Sachkunde als
   erbracht; die ununterbrochene Tätigkeit ist nachzuweisen)
   - aktueller Auszug des Einzelunternehmers bzw. des Geschäftsführers aus
   dem Gewerbezentralregister (Belegart 1); alternativ ist der Nachweis
   der Beantragung mit dem Angebot einzureichen
   - aktuelles Führungszeugnis des Einzelunternehmers bzw. des
   Geschäftsführers (Belegart OB, Verwendungszweck G 29) zur direkten
   Vorlage an die ausschreibende Vergabestelle; der Nachweis der
   Beantragung ist mit dem Angebot einzureichen - - Nachweis einer
   Haftpflichtversicherung nach Maßgabe von § 6 Abs. 2
   Bewachungsverordnung
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   siehe III.1.1, III 1.2 und III.1.3
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/10/2022
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 20/10/2022
   Ortszeit: 11:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   - Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich
   verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu
   veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und
   uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu
   stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten
   elektronisch zu führen.
   Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV
   ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
   Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die
   Vergabeplattform [11]www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
   Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für
   Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt
   Pforzheim teilnehmen wollen?
    Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL
   oder das Kiosk-System
    Download der Software "Bietercockpit" für die
   Angebotserstellung
    Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch
    automatische Benachrichtigung bei Änderungen der
   Vergabeunterlagen
    verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt
   Pforzheim
    verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe
    Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den
   Staatsanzeiger Baden-Württemberg
    Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf
   der Abgabefrist eingesehen werden können.
   Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei
   zur Verfügung gestellt.
   - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
   Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die
   elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des
   Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen
   stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden
   Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein
   postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform
   erfolgt nicht.
   - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
   Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses
   Vergabeverfahrens sind bis zum 10.10.2022, 16.00 Uhr
   ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
   Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die
   ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose)
   Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der
   vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht
   ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf,
   dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist
   beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des
   Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle
   ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische
   Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
   Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen
   haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der
   Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich
   übermittelten Antworten.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Internet-Adresse:
   [13]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3
   GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut
   aufgeführt sind:
   § 160 Abs. 3, Antrag
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
   erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
   Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
   nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
   Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
   Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
   Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
   sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
   § 135 Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn
   der öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
   vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt
   worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt
   werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
   Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
   Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate
   nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,
   wenn
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
   zulässig ist.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/09/2022
References
   6. mailto:ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de?subject=TED
   7. http://www.pforzheim.de/
   8. https://www.Vergabe24.de/
   9. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18345501663-13f4bf45047d4efd
  10. http://www.vergabe24.de/
  11. http://www.vergabe24.de/
  12. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  13. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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