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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Regensburg
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 519607-2022 (ID: 2022092309255783065)
Veröffentlicht: 23.09.2022
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DE-Regensburg: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2022/S 184/2022 519607
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gesellschaft zur Förderung des ÖPNV im
Landkreis Regensburg mbH (GFN)
Postanschrift: Donaustaufer Str. 115
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93059
Land: Deutschland
E-Mail: [5]vergabestelle@gfn-regensburg.de
Telefon: +49 941/4631944
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse:
[6]https://www.landkreis-regensburg.de/wirtschaft-energie/mobilitaet/oe
pnv-busverkehr/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[7]https://www.kcw-online.de/gfn-vorabbekanntmachung-l102
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunales Unternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: ÖPNV
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe von Verkehrsleistungen auf der Linie 102 Neutraubling - Wörth
a.d.Donau
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Vergabe von Verkehrsleistungen auf der Linie 102 Neutraubling - Wörth
a.d.Donau zum 16.09.2023
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Regensburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im
Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des
Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit
betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des
allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser
Aufgaben veröffentlicht die GFN unter anderem die Vorabbekanntmachungen
und führt die Vergabeverfahren für Verkehrsleistungen im allgemeinen
ÖPNV des Landkreises Regensburg durch.
Die GFN beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen
Dienstleistungsauftrags für die Busverkehrsleistung der Linie 102
Neutraubling - Wörth a.d.Donau im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §
15 VgV.
Die jährliche Betriebsleistung beträgt ca. 73.000 km.
Hinsichtlich der für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag
vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG wird
auf VI.3) verwiesen.
Die Verkehrsleistungen sind als Gesamtleistung zu erbringen.
Ein Ausgleichsanspruch aus einer allgemeinen Vorschrift besteht nicht.
Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des
RVV.
Die GFN behält sich vor, im Interesse der Wirtschaftlichkeit die
Übertragung der Betriebsführerschaft verbunden mit der Rückbeauftragung
des Verkehrsunternehmens als Unterauftragnehmer zu verlangen.
Im Falle eines eigenwirtschaftlichen Antrags, beabsichtigt die GFN den
Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) mit dem
Verkehrsunternehmen.
Mit der QSV werden zwei wesentliche Ziele verfolgt:
- Monitoring und Sicherstellung der Genehmigungsinhalte (Absicherung
der verbindlichen Zusicherungen)
- Festlegung der Prozesse einer partnerschaftlichen Weiterentwicklung
des Regionalbusverkehrs und Anpassung auf aktuelle Bedürfnisse der
Fahrgäste sowie Bürgerinnen und Bürger
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der
Auftragsbekanntmachung:
01/03/2023
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen
Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach
dieser Bekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu
stellen. Diese Frist wird durch die vorliegende Bekanntmachung für
sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre
(siehe Abschnitt II.2.4) ausgelöst.
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden
die mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen
Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan,
Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind
in einem ergänzenden Dokument Ergänzendes Dokument zur
Vorabbekanntmachung der Vergabe für die Linie 102 Neutraubling Wörth
a.d.Donau zum 16.09.2023 (einschließlich Anlagen) zusammengefasst
(vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende Dokument enthält
wesentliche Anforderungen zur Sicherung der ausreichenden
Verkehrsbedienung. Die Genehmigung ist nach § 13 Abs. 2a Sätze 2 - 5
PBefG zu versagen, wenn der beantragte und in seinen Bestandteilen
verbindlich zugesicherte Verkehr nicht mindestens dem bisherigen
Verkehrsangebot entspricht und darüber hinaus von den in der
Vorabbekanntmachung beschriebenen weitergehenden Anforderungen zur
Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nicht nur
unwesentlich abweicht. Das oben genannte ergänzende Dokument
(einschließlich Anlagen) steht als Download unter folgendem Link zur
Verfügung: [8]https://www.kcw-online.de/gfn-vorabbekanntmachung-l102
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/09/2022
References
5. mailto:vergabestelle@gfn-regensburg.de?subject=TED
6. https://www.landkreis-regensburg.de/wirtschaft-energie/mobilitaet/oepnv-busverkehr/
7. https://www.kcw-online.de/gfn-vorabbekanntmachung-l102
8. https://www.kcw-online.de/gfn-vorabbekanntmachung-l102
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