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Ausschreibung: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) - DE-Heidelberg
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Dokument Nr...: 519499-2022 (ID: 2022092309251282902)
Veröffentlicht: 23.09.2022
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DE-Heidelberg: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
2022/S 184/2022 519499
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Investitionen des Uniklinikum
Heidelberg
E-Mail: [6]VergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.klinikum.uni-heidelberg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Anschaffung eines Pipettierroboters "Fluent 480"
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-145
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer
Gläser)
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Universitätsklinikum Heidelberg beabsichtigt die Anschaffung eines
Pipettierroboters "Fluent 480 inkl. Decapper, Barcode-Scanner und
Kühlmodulen" bei der Firma Tecan. Dieser dient zur Automatisierung von
Pipettieraufgaben sowie Koordination der Entnahme und Aufbewahrung der
Proben.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 363 582.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Universitätsklinikum Heidelberg
Transplantationschirurgie
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Universitätsklinikum Heidelberg beabsichtigt die Anschaffung eines
Pipettierroboters "Fluent 480 inkl. Decapper, Barcode-Scanner und
Kühlmodulen" bei der Firma Tecan. Dieser dient zur Automatisierung von
Pipettieraufgaben sowie Koordination der Entnahme und Aufbewahrung der
Proben.
Folgende technische Eigenschaften sind dabei zwingend erforderlich:
1) flexibler, luftgefüllter 8-Kanal-Pipettierkopf mit je einem
Inline-Filter in jedem der 8 Kanäle.
2) 360 Grad rotierbarer Greifarm mit zentrischen Greifern, welche
parallel und voneinander unabhängig arbeitet (Patent TC0558).
3) vollautomatisches Abarbeiten von 6x48 Kryo-Tube-Proben oder 6x96
Azenta-Tube-Proben pro Lauf.
4) Möglichkeit zur Planung von Arm-Bewegungen, intelligenter
Priorisierung der Arme und Kollisionsvermeidung (Patent TC0558).
5) eine automatisierte Methode zur Bestimmung der Sensitivität der
Kapazitätsmessung um mit den verschiedenen Flüssigkeiten umgehen zu
können.
6) System, welches anbietet, auf jedem Segment bis zu 6
SLS/ANSI-Positionen in die Tiefe zu gehen, um den limitierten Platz im
Labor maximal auszunutzen.
7) System, welches sowohl software- und hardwareseitig das Arbeiten mit
gestapelten und nicht gestapelten Pipettenspitzen in einer Box
unterstützt. Dabei muss auch die Möglichkeit geboten werden, ein
Transfer-Tool am Liquid Handling Arm für den Transport der gestapelten
Spitzenboxen zu verwenden. (Patent TC0546).
Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV können Aufträge im Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb
vergeben werden, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen
erbracht oder bereitgestellt
werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden
ist. Im Hinblick auf die bereits
genannten Kriterien, die in einer ausführlichen Begründung
zusammengefasst wurden, steht fest, dass Leistung
nur von Fa. Tecan Deutschland GmbH erbracht werden kann. Die
Beschaffung erfolgt daher im Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: technische Alleinstellung / Gewichtung: 100
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Im Sinne der Öffnung des Wettbewerbs haben wir alle Alternativen bzw.
Ersatzlösungen geprüft. Unter Berücksichtigung aller zwingend
notwendigen Anforderungen, kann die Leistung nur von Tecan Deutschland
GmbH erbracht werden.
Somit steht fest, dass es für den geforderten Einsatzzweck derzeit
keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt. Der mangelnde
Wettbewerb ist auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung
der Auftragsvergabeparameter. denn alle oben genannten technischen
Anforderungen sind zwingend erforderlich.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 2022-145
Bezeichnung des Auftrags:
Anschaffung eines Pipettierroboters Fluent 480
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
19/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Tecan Deutschland GmbH
Postanschrift: Werner-von-Siemens-Str. 23,
Ort: Crailsheim
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74564
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 363 582.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Baden Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: [8]www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
§ 135 GWB regelt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein,
wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/09/2022
References
6. mailto:VergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de?subject=TED
7. http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/
8. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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