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Ausschreibung: Grafiksoftwarepaket - DE-Berlin
Grafiksoftwarepaket
Dokument Nr...: 518267-2022 (ID: 2022092309170681727)
Veröffentlicht: 23.09.2022
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  DE-Berlin: Grafiksoftwarepaket
   2022/S 184/2022 518267
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
   Postanschrift: Heidestraße 15
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE3 Berlin
   Postleitzahl: 10557
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@autobahn.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.autobahn.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E12729446
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E12729446
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige
   Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer
   Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   UAV-Software
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-10112
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48322000 Grafiksoftwarepaket
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, eine Anwendung zur
   photogrammetrischen Auswertung von Bilddaten zu beschaffen, die
   mithilfe einer UAV-Plattform erfasst wurden. Mit der Anwendung sind die
   Bilddaten geometrisch so aufzubereiten, dass sie für anschließende
   Prozesse genutzt werden können, insbesondere um Bestandsdaten zu
   erfassen und Pläne zu erstellen.
   Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE Deutschland
   NUTS-Code: DE3 Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das vorliegende Projekt ist ein Teilprojekt zum Aufbau einer
   unternehmensweiten einheitlichen Softwarestruktur im Bereich der
   Vermessung.
   Die Software soll den Mitarbeitenden der Autobahn GmbH des Bundes zur
   Verfügung stehen, um Bildaufnahmen erfasst von UAV-Plattformen in
   vereinheitlichen Prozessen zu verarbeiten und die Ergebnisse in
   einheitlichen standardisierten Formaten vorzuhalten.
   Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Auftraggeberin hat das einseitige Recht auf Verlängerung der
   Mindestvertragslaufzeit. Zweimalig steht ihr die Verlängerungsoption um
   jeweils weitere 12 Monate zu. Die maximal mögliche Vertragslaufzeit
   beträgt somit 6 Jahre (4 Jahre Mindestlaufzeit + zwei optionale
   Verlängerungen um jeweils 12 Monate).
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1.1 a) Nachweis der Eignung des Bewerbers/Bieters (Unternehmen) gem. §
   42 i.V.m. § 48 VgV. Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro
   Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen
   Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den
   einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) (Formblatt F1
   - Erklärungen zum Unternehmen) (siehe z.B.
   [10]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und
   [11]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html).
   b) Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis. Vorlage
   eines Handelsregisterauszugs oder alternativen Nachweises pro
   Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen
   Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den
   einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) -
   Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des
   Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Ist ein Unternehmen
   nach dem Recht des Staates, in dem es niedergelassen ist, nicht zur
   Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat es
   darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende
   Eigenerklärung abzugeben.
   - Alternativer Nachweis: Sofern das Unternehmen nicht im
   Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten
   Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts-
   oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen
   Vereinigung).
   - Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen
   Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen
   über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die
   öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie
   2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
   (Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen
   Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter
   als sechs Monate ist.)
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   3.1 Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer
   Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass eine entsprechende
   Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und
   diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird
   (Formblatt F3.1). Vorlage der Versicherungsnachweise zum
   Vertragsbeginn.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die
   nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen
   abzudecken:
   - Für Personen- und Sachschäden mindestens 250.000 EUR pauschal je
   Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
   - Für Vermögensschäden mindestens 100.000 EUR je Schadensfall, einfach
   maximiert pro Jahr
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   4.1 Eigenerklärung zu Russlandsanktionen.
   Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge
   und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder
   Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der
   Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber,
   Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als
   auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert,
   beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
   Abgabe einer Eigenerklärung zu Russlandsanktionen (Formblatt C-F4.1)
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Bei jeder der Referenzen zum genannten Leistungsbereich muss die
   Implementierung zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots abgeschlossen
   sein und der technische Betrieb bzw. technische Support über mindestens
   6 Monate durchgeführt worden sein.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/10/2022
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 20/10/2022
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 23123
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 228949900
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
   Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
   160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.
   [12]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der
   Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
   Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform
   oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
   § 160 GWB lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.
   der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2.
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3.
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4.
   mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.:
   [13]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter,
   deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier vor
   Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei
   schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3
   GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 23123
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499163
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/09/2022
References
   6. mailto:vergabestelle@autobahn.de?subject=TED
   7. http://www.autobahn.de/
   8. https://www.subreport.de/E12729446
   9. https://www.subreport.de/E12729446
  10. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
  11. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
  12. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html
  13. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
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