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Ausschreibung: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör - DE-München
Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Elektrische Geräte für die drahtgebundene Fernsprech- oder Telegrafietechnik
Telefonapparate
Kommunikationsanlage
Wartung von Kommunikationssystemen
Installation von drahtgebundenen Fernsprechgeräten
Schnurlose Telefone
Dokument Nr...: 518276-2022 (ID: 2022092309170581722)
Veröffentlicht: 23.09.2022
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  DE-München: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
   2022/S 184/2022 518276
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Zentrales
   IT-Vergabe- und Einkaufsmanagement
   Postanschrift: Agnes-Pockels-Bogen 21
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 80992
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]itm.vergabe@muenchen.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://vergabe.muenchen.de/
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://vergabe.muenchen.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?func
   tion=_Details&TenderOID=54321-Tender-182b1727537-764855e2a04a4909
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://vergabe.muenchen.de/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung Telekommunikationstechnik
   Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt3-Z43-2022-0006
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und
   Fernmeldeanlagen und Zubehör
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die interne und externe Telefonie der Landeshauptstadt München wird
   durch den Einsatz von zahlreichen TK-Komponenten gewährleistet.
   Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen
   über "Telekommunikationstechnik des Herstellers Unify" (Los 1) sowie
   "Zubehör für Telekommunikationstechnik" (Los 2).
   Pro Los soll eine Rahmenvereinbarung mit je einem Wirtschaftsteilnehmer
   abgeschlossen werden. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen von 48
   Monaten beginnt mit der jeweiligen Zuschlagserteilung, frühestens
   jedoch zum 01.03.2023. Die Vertragsverhältnisse werden weiterhin auf
   den Höchstwert des jeweiligen Loses begrenzt und sind damit nicht nur
   auf die Laufzeit, sondern auch auf den Höchstwert des jeweiligen Loses
   begrenzt.
   Während der gesamten Vertragslaufzeit rechnet der Auftraggeber mit
   folgenden Schätzwerten:
   - Los 1: 43.770.000,00  netto
   - Los 2: 664.000,00  netto
   Der Höchstwert für Los 1 beträgt 48.739.495,80  netto.
   Der Höchstwert für Los 2 beträgt 840.336,13  netto.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   LV Rahmenvereinbarung TK-Technik / Los 1: Unify
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und
   Fernmeldeanlagen und Zubehör
   32552000 Elektrische Geräte für die drahtgebundene Fernsprech- oder
   Telegrafietechnik
   32552100 Telefonapparate
   32570000 Kommunikationsanlage
   50334400 Wartung von Kommunikationssystemen
   51340000 Installation von drahtgebundenen Fernsprechgeräten
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 1 beinhaltet folgende Leistungen:
   - Ersatzbeschaffung für defekte Telekommunikationskomponenten
   - Erweiterung des bestehenden Telekommunikations-Anlagenverbundes durch
   VoIP Technik der neuesten Generation
   - Erneuerung der vorhandenen ISDN Technik der TK-Systeme durch
   VoIP-Systeme mit aktuellen Hard- und Softwareständen
   - Serviceleistungen für bestehende und während der Vertragslaufzeit neu
   zu beschaffende Systemkomponenten, ggf. mit Abstützung beim Hersteller
   Unify
   - Third-Level-Support im Servicefall
   - Consultingleistungen
   - Schulungsleistungen
   Während der gesamten Vertragslaufzeit rechnet der Auftraggeber mit
   folgendem Schätzwert:
   - Los 1: 43.770.000,00  netto
   Der Höchstwert für Los 1 beträgt 48.739.495,80  netto.
   Das Vertragsverhältnis ist damit nicht nur auf die Laufzeit, sondern
   auch auf den Höchstwert begrenzt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   LV Rahmenvereinbarung TK-Technik / Los 2: Zubehör
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und
   Fernmeldeanlagen und Zubehör
   32552100 Telefonapparate
   32552110 Schnurlose Telefone
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 2 beinhaltet folgende Leistungen:
   - Lieferung Headsets
   - Lieferung analoge Endgeräte und Tele-Konferenz-Systeme
   - Lieferung Router
   Während der gesamten Vertragslaufzeit rechnet der Auftraggeber mit
   folgendem Schätzwert:
   - Los 2: 664.000,00  netto
   Der Höchstwert für Los 2 beträgt 840.336,13  netto.
   Das Vertragsverhältnis ist damit nicht nur auf die Laufzeit, sondern
   auch auf den Höchstwert begrenzt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL)
   [11]https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tende
   r-182b1727537-764855e2a04a4909
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL)
   [12]https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tende
   r-182b1727537-764855e2a04a4909
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL)
   [13]https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tende
   r-182b1727537-764855e2a04a4909
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/10/2022
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 24/10/2022
   Ortszeit: 12:01
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   ******
   Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den
   Vergabeunterlagen.
   ******
   Bieterfragen:
   Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis
   10.10.2022, 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu
   stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist unter I.1)
   "Internet-Adresse(n) - Hauptadresse" angegeben.
   Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
   ******
   Begründung für Loszuschnitt:
   Gemäß § 97 Abs. 4 GWB sind Leistungen grundsätzlich in der Menge
   aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose)
   zu vergeben. Unter einem Teillos versteht man dabei die Aufteilung in
   mengenmäßiger oder räumlicher Hinsicht, während das Fachlos auf die
   Aufteilung in verschiedene Leistungsarten, Gewerbezweige oder
   Fachgebiete abzielt. Es ist weiter zu beachten, dass die Forderung nach
   der Bildung von Teil- und Fachlosen selbstständig nebeneinander steht
   und damit grundsätzlich sowohl Teil- als auch Fachlose zu bilden sind.
   Der Schutzzweck des § 97 Abs. 4 GWB gebietet dabei auch, dass
   mittelständischen Unternehmen grundsätzlich die Möglichkeit einzuräumen
   ist, sich eigenständig - und nicht nur im Rahmen einer
   Bietergemeinschaft - an der Ausschreibung zu beteiligen.
   Eine Losbildung im vorgenannten Sinn ist nach allgemeiner Ansicht
   zunächst nur vorzunehmen, soweit dies sinnvoll möglich ist. So ist dem
   Auftraggeber insbesondere im Hinblick auf die Bildung von Teillosen
   nicht dazu gehalten, den Beschaffungsgegenstand in so kleine Teile zu
   zerlegen, dass auch wirklich jedes Unternehmen die Möglichkeit der
   Beteiligung am Verfahren erhält oder die konkrete Gefahr einer
   unwirtschaftlichen Zersplitterung besteht.
   In der vorliegenden Ausschreibung werden aus technischer Sicht folgende
   zwei Fachlose gebildet:
   - Los 1: Telekommunikationstechnik des Herstellers Unify
   - Los 2: Zubehör für Telekommunikationstechnik
   Die Aufteilung in zwei Fachlose ist in vorliegender Ausschreibung
   sinnvoll, da die Lieferung von Telekommunikationstechnik des
   Herstellers Unify nicht in direktem technischen Zusammenhang mit der
   Lieferung von Zubehörteilen für Telekommunikationstechnik steht.
   Die benötigten Leistungen lassen sich jedoch nicht sinnvoll in weitere
   als in die beiden bestehenden Fachlose aufteilen, da eine weitere
   Aufteilung eine Verschlechterung der Servicezeiten und eine Gefährdung
   der Betriebssicherheit und Verfügbarkeit der Telefonie mit sich bringen
   würde.
   Auf die Bildung von Teillosen wird verzichtet, da eine zentrale
   Ansprechperson für die erforderlichen Leistungsbereiche für die
   Aufrechterhaltung der gesamten Telefonieleistung der Landeshauptstadt
   München unabdingbar ist. Im Fall der Bildung von Teillosen würde die
   Abstimmung einzelner Auftragnehmer aufgrund der engen Verzahnung bei
   Problemen beispielsweise massive Qualitätseinbußen und
   unverhältnismäßig hoher Kosten-, Zeit und Koordinationsaufwand mit sich
   bringen, was in der Konsequenz zu längeren Ausfallzeiten der Telefonie
   und Schwierigkeiten bei der Abnahme und im Gewährleistungsfall führen
   würde. Durch längere Bearbeitungszeiten können die in den SLAs
   geforderten Lösungszeiten nicht mehr eingehalten werden.
   Dies hat eine schlechtere Verfügbarkeit zur Folge und stellt dadurch
   eine Gefährdung der Betriebssicherheit dar.
   Aufgrund der oben gemachten Ausführungen sind wirtschaftliche und
   praktische Gründe gegeben, welche gegen eine weitere Aufteilung auf
   Fach- bzw. Teillose sprechen.
   Mit der vorliegenden Losaufteilung ist dem Grundsatz des
   Mittelstandschutzes aus § 97 Abs. 4 GWB Sorge getragen. Weitere
   Fachlose und/oder Teillose sind aus fachlichen und organisatorischen
   Gründen nicht möglich. Ein hinreichender Wettbewerb ist gewahrt. Mit
   einer weiteren Aufteilung in Lose würde zudem kein anderer, neuer Markt
   erschlossen werden.
   ******
   Rahmenvereinbarung:
   Für beide Lose wird je eine Rahmenvereinbarung mit jeweils einem
   Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen.
   Schätzmengen der zukünftigen Rahmenvereinbarungen:
   Der voraussichtliche Auftragswert auf die jeweilige gesamte
   Vertragslaufzeit von 48 Monaten wurde je Los wie folgt geschätzt:
   - Los 1:
   43.770.000,00  netto
   - Los 2:
   664.000,00  netto
   Höchstwert der zukünftigen Rahmenvereinbarungen:
   Es existiert je Los eine Höchstgrenze in Form eines Höchstwertes in
   Höhe von:
   - Los 1: 48.739.495,80  netto
   - Los 2: 840.336,13  netto
   Der Höchstwert über beide Lose beträgt somit 49.579.831,93  netto.
   Die Vertragsverhältnisse sind damit nicht nur auf die Laufzeit, sondern
   auch auf den Höchstwert des jeweiligen Loses begrenzt.
   Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen zu den einzelnen Losen
   wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und
   begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das
   dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen
   des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand.
   ******
   Technologieklausel (Los 1 und Los 2):
   Der Auftraggeber behält sich vor, weitere, auch über den vereinbarten
   Vertragsgegenstand hinaus, für die Integration von zukünftig geplanten
   Telekommunikationsdiensten und Protokollen notwendige TK-Komponenten
   des Unternehmens Unify sowie für besagte Integration notwendiges
   Zubehör für Telekommunikationstechnik schnell und umfänglich abzurufen
   bzw. zu beauftragen, sofern diese(s) während der Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung im Rahmen der Digitalisierung und technologischen
   Aktualisierung der Stadtverwaltung (E-Government) eingeführt
   wird/werden und falls Referate, Dienststellen oder Gebäude bedient
   werden müssen, die aufgrund ihres Aufgabenzuschnittes besondere
   Anforderungen an die TK-Komponenten bzw. an das Zubehör für
   Telekommunikationstechnik haben. Sofern nicht im Einzelfall anders
   vereinbart, gelten für Lieferungen und Leistungen gem.
   Technologieklausel die Bedingungen der Rahmenvereinbarungen.
   Innovationsklausel Los 1:
   Der Auftraggeber kann jederzeit eine technische Anpassung der in dieser
   Rahmenvereinbarung angebotenen TK-Komponenten des Unternehmens Unify
   zur jeweiligen Produktgruppe verlangen. Dies gilt insbesondere in
   Fällen, in denen neue technologi-sche Entwicklungen für TK-Komponenten
   auf dem Markt verfügbar sind.
   Innovationsklausel Los 2:
   Der Auftraggeber kann im Sinne dieser Innovationsklausel jederzeit eine
   technische Anpassung der angebotenen Geräte verlangen. Dies gilt
   insbesondere in Fällen, in denen neue Headsets/Technologien auf dem
   Markt verfügbar sind. Die Innovationsklausel gilt auch in den Fällen,
   in denen angebotene Geräte aus unvorhersehbaren Gründen zum
   Lieferzeitpunkt vom Hersteller nicht mehr hergestellt und auch sonst
   nicht mehr be-zogen werden können. Der Auftragnehmer hat dies auf
   Anfrage des Auftraggebers nachzuweisen. Der Auftraggeber hat in allen
   Fällen das alleinige Bestimmungsrecht, festzulegen, welche der
   angebotenen Ersatzgeräte geliefert werden. Die angebotenen Ersatzgeräte
   müssen mindestens den Leistungsmerkmalen des Vorgängermodells
   entsprechen. Der Auftraggeber verifiziert die Kompatibilität innerhalb
   seiner Betriebsumgebung und kann bei Nicht-Kompatibilität ein
   Alternativgerät fordern.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
   Südbayern
   Ort: München
   Postleitzahl: 80534
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse:
   [15]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustae
   ndigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein
   Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange
   durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein
   Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der
   Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten
   Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
   Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10
   Kalendertage vergangen sind.
   Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
   hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber
   innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den
   Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der
   Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist)
   gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.
   1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge
   nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
   anstreben können.
   Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht
   abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von
   längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des
   Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der
   Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/09/2022
References
   6. mailto:itm.vergabe@muenchen.de?subject=TED
   7. https://vergabe.muenchen.de/
   8. https://vergabe.muenchen.de/
   9. https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-182b1727537-764855e2a
04a4909
  10. https://vergabe.muenchen.de/
  11. https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-182b1727537-764855e2a04a4909
  12. https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-182b1727537-764855e2a04a4909
  13. https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-182b1727537-764855e2a04a4909
  14. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
  15. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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