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Ausschreibung: Bau von Fernstraßen - DE-Bochum
Bau von Fernstraßen
Dokument Nr...: 517502-2022 (ID: 2022092309120680948)
Veröffentlicht: 23.09.2022
*
  DE-Bochum: Bau von Fernstraßen
   2022/S 184/2022 517502
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung
   Westfalen AS Bochum
   Postanschrift: Philippstraße 3
   Ort: Bochum
   NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 44803
   Land: Deutschland
   E-Mail: [7]fu-wef-as-bo-vergabeservice@autobahn.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]www.Autobahn.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   A2, AS OB-Königshardt - BW Mauskirchweg, 1. BA - Sanierung km
   468+573,00 bis km 469+755,00
   Referenznummer der Bekanntmachung: 23_A.09122.00_23-21-0093
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45233124 Bau von Fernstraßen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Straßenbau
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45233124 Bau von Fernstraßen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Oberhausen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Los 1:
   ca. 2.200 m³ Oberbodenabtrag
   ca. 56.000 m² Fräsarbeiten (Asphaltdeck, -binder und tragschicht)
   ca. 7.390 m² Pechhaltige Befestigung aufnehmen
   ca. 56.000 m² Frostschutzschicht (0/45) herstellen
   ca. 56.000 m² Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischgut AC 32 T
   S herstellen
   ca. 56.000 m² Asphaltbinderschicht aus Asphaltbinder AS 22 B S
   herstellen
   ca. 46.000 m² Asphaltdeckschicht aus Gussasphalt MA 11 S herstellen
   ca. 46.000 m² Asphaltdeckschicht aus offenporigem Asphalt PA 8
   herstellen
   ca. 1.300 m Sickerrohrleitung DN 150 verlegen
   ca. 11 Stck. Schachtneubau
   ca. 200 m Huckepackleitung DN 400 verlegen
   ca. 130 m Huckepackleitung DN 500 verlegen
   Sanierungs- und Reparaturarbeiten an den Entwässerungseinrichtungen
   Demontage Fahrzeugrückhaltesysteme aus Stahl und Beton
   div. Arbeiten an der Fernmeldeanlage (Notrufsäule, kurz: NRS)
   Sanierung der Überführungsbauwerke
   Rück- und Neubau der VZA und VZB Sanierungsarbeiten auf dem BW 4407 835
   Fernewaldstr.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 20/12/2021
   Ende: 01/07/2024
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2022/S 155-439484
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 23-21-0093
   Los-Nr.: 1
   Bezeichnung des Auftrags:
   A2 - 1. BA - Sanierung km 468+573,00 bis km 469+755,00 - Los 1
   (Straßenbau)
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   06/12/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: EUROVIA Teerbau GmbH
   Postanschrift: Rheinbabenstraße 75
   Ort: Bottrop
   NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 46240
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]kalkulation.bottrop@eurovia.de
   Telefon: +49 2041993-210
   Fax: +49 2041993-212
   Internet-Adresse: [11]www.eurovia.de
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 4 493 527.63 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXPNYYVDFWL
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
   Postanschrift: Friedrichstraße 71
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10117
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]recht@autobahn.de
   Telefon: +49 30403680-800
   Fax: +49 30403680-810
   Internet-Adresse: [13]www.autobahn.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: strassen.nrw - Autobahnniederlassung Hamm
   Postanschrift: Otto-Krafft-Platz 8
   Ort: Hamm
   Postleitzahl: 59065
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]ANL-Ham-Vergabeservice@strassen.nrw.de
   Telefon: +49 23819120
   Fax: +49 2381912497
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
   Postanschrift: Friedrichstraße 71
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10117
   Land: Deutschland
   E-Mail: [15]recht@autobahn.de
   Telefon: +49 30403680-800
   Fax: +49 30403680-810
   Internet-Adresse: [16]www.autobahn.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   20/09/2022
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   45233124 Bau von Fernstraßen
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45233124 Bau von Fernstraßen
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Oberhausen
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 1:
   ca. 2.200 m³ Oberbodenabtrag
   ca. 56.000 m² Fräsarbeiten (Asphaltdeck, -binder und tragschicht)
   ca. 7.390 m² Pechhaltige Befestigung aufnehmen
   ca. 56.000 m² Frostschutzschicht (0/45) herstellen
   ca. 56.000 m² Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischgut AC 32 T
   S herstellen
   ca. 56.000 m² Asphaltbinderschicht aus Asphaltbinder AS 22 B S
   herstellen
   ca. 46.000 m² Asphaltdeckschicht aus Gussasphalt MA 11 S herstellen
   ca. 46.000 m² Asphaltdeckschicht aus offenporigem Asphalt PA 8
   herstellen
   ca. 1.300 m Sickerrohrleitung DN 150 verlegen
   ca. 11 Stck. Schachtneubau
   ca. 200 m Huckepackleitung DN 400 verlegen
   ca. 130 m Huckepackleitung DN 500 verlegen
   Sanierungs- und Reparaturarbeiten an den Entwässerungseinrichtungen
   Demontage Fahrzeugrückhaltesysteme aus Stahl und Beton
   div. Arbeiten an der Fernmeldeanlage (Notrufsäule, kurz: NRS)
   Sanierung der Überführungsbauwerke
   Rück- und Neubau der VZA und VZB Sanierungsarbeiten auf dem BW 4407 835
   Fernewaldstr.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 20/12/2021
   Ende: 01/07/2024
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 4 493 527.63 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: EUROVIA Teerbau GmbH
   Postanschrift: Rheinbabenstraße 75
   Ort: Bottrop
   NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 46240
   Land: Deutschland
   E-Mail: [17]kalkulation.bottrop@eurovia.de
   Telefon: +49 2041993-210
   Fax: +49 2041993-212
   Internet-Adresse: [18]www.eurovia.de
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Nach interner Prüfung liegen triftige Gründe vor, nach denen auf ein
   neues Vergabeverfahren verzichtet werden kann. Im Folgenden wird der
   Hergang genauer dargestellt und der Sachverhalt erläutert.
   Der Erhaltungsentwurf umfasst die grundhafte Sanierung der Fahrbahn auf
   einer Länge von ca. 1,8 km. Zudem sind Arbeiten an den
   Entwässerungseinrichtungen, den Fahrzeugrückhaltesystemen, den
   Verkehrszeichenbrücken und -trägern, Sanierungsarbeiten an den
   Überführungsbauwerken sowie Arbeiten an den Lärmschutzwänden
   vorgesehen. Die Planung des Erhaltungsentwurfes unterlag der
   Verantwortung von Straßen.NRW und wurde von der Regionalniederlassung
   Ruhr - Haus Essen durchgeführt. Aufgrund von internen
   Umstrukturierungen ist das Bauvorhaben zum 01.01.2021 in die
   Zuständigkeit der Autobahn GmbH Außenstelle Bochum übergangen. Die
   Ausschreibung, Vergabe und Ausführung der Maßnahme unterliegt somit der
   Verantwortung der Außenstelle Bochum. Zum Zeitpunkt der Übergabe war
   die Planung größtenteils abgeschlossen, jedoch fehlten letzte
   Planunterlagen hinsichtlich der Lärmschutzwände und der Sanierung des
   Bauwerks Alte Zechenbahn. Daher wurde sich darauf verständigt, die
   Maßnahme in zwei Bauabschnitte aufzuteilen. Der erste Bauabschnitt
   umfasst den Bereich von km 468+573,00 bis km 469+755,00. Der zweite
   Bauabschnitt ist für den Bereich von km 469+755,00 bis km 470+409,00
   vorgesehen. Die Ausführung des zweiten Bauabschnitts ist für das Jahr
   2023 geplant.
   Der gestellte Nachtrag Nr. 1 bezieht sich auf den ersten Bauabschnitt.
   Im Zuge der Vorplanung der Maßnahme hat hinsichtlich einer möglichen
   Verkehrsführung am 09.03.2020 ein erstes Abstimmungsgespräch mit den
   entsprechenden Beteiligten (Straßen.NRW - Haus Essen, Verkehrszentrale,
   zust. Polizei, Feuerwehr) stattgefunden und aufgrund des
   hochfrequentierten Verkehrsbereichs wurde sich darauf verständigt eine
   5+1-Verkehrsführung anzustreben, um alle Fahrstreifen aufrecht zu
   erhalten. Auf Grundlage dieser Abstimmung hat die Planungsabteilung der
   Außenstelle Bochum für die Umsetzung ein solches Verkehrskonzept
   erarbeitet und dieses wurde in Absprache mit der Verkehrsbehörde aus
   Hamm der Ausschreibung beigefügt und veröffentlicht. Am 06.12.2021
   wurde der EUROVIA Teerbau GmbH der Zuschlag für den ersten Bauabschnitt
   erteilt. Im Nachgang der Zuschlagserteilung wurde für den 04.01.2022
   ein Verkehrstermin angesetzt, um den zuständigen Kommunen und
   Meistereien, der zuständigen Polizei und Feuerwehr sowie der
   Niederlassung Rheinland und der Verkehrszentrale, -behörde das
   Verkehrskonzept und die Baumaßnahme zu präsentieren. Im Zuge dieses
   Termins wurde von den externen Beteiligten kritisch angemerkt, dass die
   geplante Verkehrsführung nicht in ausreichender Länge dimensioniert
   wurde. Die Verkehrsführung muss weit über das Baufeld hinausgeführt
   werden, dazu ist es nötig die Standspur ab dem Bauwerk Mauskirchweg bis
   zur Anschlussstelle Bottrop in Anspruch zu nehmen. Da aufgrund von
   unzureichender Bohrkernuntersuchungen nicht eindeutig war, ob die
   Standspur ausreichend tragfähig ist, um den aufkommenden Verkehr (hier:
   größtenteils Schwerverkehr) darüber zu führen, wurden kurzfristig
   Bohrkernuntersuchungen durchgeführt. Diese lieferten das Ergebnis, dass
   die Standspur nicht ausreichend dimensioniert ist. Aufgrund dessen
   wurde seitens der Außenstelle Bochum die Entscheidung getroffen, die
   Standspur zu ertüchtigen, um die Verkehrsführung korrekt umzusetzen und
   die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Zum Zeitpunkt
   des Verkehrstermins am 04.01.2022 und auch zum Zeitpunkt des Baubeginns
   (23.02.2022) war es nicht absehbar, auf welche Kosten sich der Nachtrag
   über die zusätzlichen Leistungen belaufen wird. Entsprechend waren
   diese Informationen und Ergebnisse zum Zeitpunkt des ursprünglichen
   Vergabeverfahrens nicht bekannt. Diese zusätzlich nötig gewordenen
   Arbeiten sind nun Gegenstand des Nachtrags Nr. 1.
   Der eingereichte Nachtrag Nr. 1 in Höhe von 1.160.752,69 EUR netto
   nebst Auftragswert von 3.913.029,68 EUR netto überschreitet nicht den
   EU-Schwellenwert. Jedoch wurde die gesamte Baumaßnahme nach interner
   Kostenschätzung europaweit ausgeschrieben und dieser Auftrag losweise
   vergeben. Nach Durchsicht und Prüfung überschreitet der Nachtragwert
   die 15%-Hürde des ursprünglichen Auftragswertes, daher ist
   vergaberechtlich zu prüfen, ob die zusätzlichen Arbeiten von dem
   bereits beauftragten Auftragnehmer EUROVIA Teerbau GmbH auszuführen
   sind oder, ob die Auftragsänderungen neu auszuschreiben und zu vergeben
   sind.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Für eine Änderung durch den Nachtrag, ohne Durchführung eines neuen
   Vergabeverfahrens spricht, dass die zusätzlichen Leistungen
   erforderlich geworden sind und nicht in den ursprüngl.
   Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Die Änderungen waren im Rahmen der
   Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar. Trotz intensiver Vorbereitung und
   Vorplanung der Ausschreibung auf Grundlage des Verkehrstermins am
   09.03.2020 ist es aufgrund des weiteren Abstimmungstermins am
   04.01.2022 zu den nötigen zusätzl. Leistungen gekommen, um die
   Verkehrsführung entsprechend einzurichten und dementsprechend das
   erhöhte Verkehrsaufkommen zu entzerren und damit die Sicherheit der
   Verkehrsteilnehmer und der auf der Baustelle tätigen Arbeiter zu
   gewährleisten. Es ist zu beachten, dass es sich bei der A2 und gerade
   dem hier zu sanierenden Teilstück in Höhe Oberhausen-Königshardt um
   einen stark frequentierten Verkehrsbereich handelt. Der Eingriff in den
   Verkehrsfluss durch die geänderte Verkehrsführung bringt ein erhöhtes
   Stauaufkommen mit sich, welches für den einzelnen Verkehrsteilnehmer
   weitere Einschränkungen und Behinderungen mit sich bringt. Ein
   möglicher Stillstand oder eine Verzögerung im Bauablauf hätte die
   Folge, dass der Verkehrsteilnehmer unnötig lange dem erhöhten
   Stauaufkommen ausgesetzt wäre. Daher ist es zwingend notwendig
   bautechn. Arbeiten zügig und vorausschauend auszuführen. Ein erneutes
   Vergabeverfahren hätte hier lediglich das Gegenteil bewirkt und die
   gesamte Baumaßnahme verzögert, siehe folgende Ausführungen.
   Gegen ein erneutes Vergabeverfahren und einen Wechsel des
   Auftragnehmers sprechen sowohl technische als auch wirtschaftliche
   Gründe.
   Wirtschaftliche Gründe
   Der Auftragnehmer war bereits vollumfänglich in das Baugeschehen und
   insbesondere den verkehrstechn. Abstimmungsterminen involviert und mit
   den entsprechenden Gerätschaften vor Ort, um die Hauptleistungen
   auszuführen. Bei einer Vergabe der zusätzl. Bauleistungen an einen
   möglicherweise anderen Auftragnehmer hätte die Stellung der Geräte
   ebenfalls mit ausgeschrieben werden müssen, obwohl sich die relevanten
   Gerätschaften schon auf dem Baufeld befinden. Zumindest die Lieferung
   und der Abtransport der Geräte hätten doppelte Kosten verursacht. Um
   den festgelegten Bauablauf einzuhalten, wurden seitens der EUROVIA
   Teerbau GmbH bereits erste Materialien und Dienstleistungen in Auftrag
   gegeben, welche aufgrund der aktuellen Materialknappheit sowie so schon
   sehr lange Lieferzeiten haben. Auch ist das derzeitige Steigen der
   Materialpreise aufgrund der Lieferengpässe, aber auch aufgrund des
   Ukraine-Krieges zu berücksichtigen. Bei einer Vereinbarung über
   zusätzliche Leistungen ist eine erhebliche Verzögerung im Bauablauf
   aufgrund von Lieferengpässen nicht zu erwarten und auch die derzeitigen
   Preise konnte so gesichert werden. Dies wäre bei einem neuen
   Vergabeverfahren nicht der Fall, wenn der weitere Auftragnehmer die
   Materialien erst bei Zuschlag beauftragt hätte.
   Technische/baubetriebliche Gründe
   Die Verzögerung durch ein neues Vergabeverfahren hätte auch eine
   Verzögerung im vereinbarten Bauablauf mit der EUROVIA Teerbau GmbH
   bedeutet. Die EUROVIA Teerbau GmbH hätte die Arbeiten unterbrechen
   müssen und Behinderung bzw. Baustillstand anzeigen müssen, da das
   Durchführen der weiteren Arbeiten nicht möglich ist, ohne den
   Standstreifen im Voraus zu ertüchtigen. Außerdem hätte der
   Baustillstand dazu geführt, dass sich der Bauzeitenplan ändert. Ein
   zeitlich paralleles Arbeiten von zwei verschiedenen Bauunternehmen im
   Baufeld wäre auch in der Hinsicht nicht praktikabel gewesen, da die
   Anzahl der Geräte (sodann doppelt vorhanden und doppelt bezahlt)
   gleichzeitig auf dem Baufeld keinen Platz gehabt hätten und sich bei
   den auszuführenden Arbeiten gegenseitig behindert hätten. Zudem hätte
   sich durch ein erneutes Vergabeverfahren die Bauzeit um mindestens 50
   Kalendertage (min. 10 Tage Ausschreibungsphase, min. 10 Tage
   Angebotsfrist, min. 30 Tage Bindefrist) nach hinten verschoben, um
   einen entsprechenden Auftragnehmer zu beauftragen. Zudem hätte sich der
   neu beauftragte Auftragnehmer in das Baugeschehen einarbeiten müssen.
   Bis die gesamten zusätzlichen Arbeiten endgültig ausgeführt worden
   wären, hätte man mit mindestens weiteren 60 Kalendertagen Verzögerung
   rechnen müssen, in denen die EUROVIA Teerbau GmbH keinerlei Tätigkeiten
   in dem Baufeld hätte durchführen können. Hierbei sind noch keine mögl.
   Verzögerungen, z.B. durch Materialknappheit oder ähnliches
   einkalkuliert worden. Hervorzuheben ist also, dass sich allein durch
   ein erneutes Vergabeverfahren der eigentlich vorgesehene Bauablauf um
   min. 110 Kalendertage verzögert hätte. Die vorgenannte
   Einarbeitungszeit für einen neuen Auftragnehmer und die dann
   notwendigen Abstimmungstermine hätte ebenfalls wieder Zeit bedeutet und
   damit einhergehende Kosten, obwohl die EUROVIA Teerbau GmbH bereits
   vollumfänglich in die Thematik eingebunden gewesen war. Des Weiteren
   ergibt sich durch einen Wechsel des Auftragnehmers ein erhöhter
   Koordinierungsbedarf, der nicht in Relation zu den zusätzlichen
   Arbeiten steht. Hier ist zu beachten, dass die Klarheit der
   Mängelhaftung nicht gegeben ist, wenn ein anderer Auftragnehmer
   zusätzl. Leistungen ausgeführt hätte, die für die eigentlichen
   Bautätigkeiten nötig sind.
   Mit dem Nachtrag Nr. 1 wird nicht der Gesamtpreis des Auftrages um mehr
   als 50% erhöht.
   Fazit
   Die gemäß den obigen Ausführungen resultierenden beträchtlichen
   Zusatzkosten durch zusätzl. Einarbeitungszeit, Orts- und
   Abstimmungstermine, doppelte Gerätschaften sowie einem möglichen
   Baustillstand in der Hauptmaßnahme, widersprechen der angestrebten
   Wirtschaftlichkeit bei Bauvorhaben und entsprechen nicht dem
   Grundsatzgedanken. Auch die aufgeführten techn. und baubetriebl.
   Aspekte könnten bei einer Neuvergabe nicht oder nur mit
   unverhältnismäßig hohem Aufwand umgesetzt werden.
   Die Vereinbarung mit der EUROVIA Teerbau GmbH über den Nachtrag Nr. 1
   über zusätzl. Bauleistungen zum ursprüngl. Auftrag ist damit
   gerechtfertigt.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 3 913 029.68 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 5 073 782.37 EUR
References
   7. mailto:fu-wef-as-bo-vergabeservice@autobahn.de?subject=TED
   8. http://www.Autobahn.de/
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:439484-2022:TEXT:DE:HTML
  10. mailto:kalkulation.bottrop@eurovia.de?subject=TED
  11. http://www.eurovia.de/
  12. mailto:recht@autobahn.de?subject=TED
  13. http://www.autobahn.de/
  14. mailto:ANL-Ham-Vergabeservice@strassen.nrw.de?subject=TED
  15. mailto:recht@autobahn.de?subject=TED
  16. http://www.autobahn.de/
  17. mailto:kalkulation.bottrop@eurovia.de?subject=TED
  18. http://www.eurovia.de/
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