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Ausschreibung: Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten - DE-Rheine
Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten
Dokument Nr...: 517498-2022 (ID: 2022092309120280935)
Veröffentlicht: 23.09.2022
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DE-Rheine: Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten
2022/S 184/2022 517498
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
Postanschrift: Laugestraße 51
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
E-Mail: [7]hedwig.niemeyer-schoder@kh-st-waf.de
Telefon: +49 5971/4003-1350
Fax: +49 5971/4003-91350
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]https://www.kh-st-waf.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in
Beckum/Dachabdichtungsarbeiten
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45261410 Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Dachabdichtungsarbeiten in Beckum
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Hauptort der Ausführung:
Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
Schlenkhoffs Weg 57
59269 Beckum
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
1.1 Projektbeschreibung/Die Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
beabsichtigt am Standort Schlenkhoffs Weg 57 in 59269 Beckum die
Modernisierung (Neu- und in Teilbereichen Umbau) der
Kreishandwerkerschaft.
Die Gebäude werden nach § 2 Abs. 3 BauO NRW in die Gebäudeklasse 3
Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m eingeteilt.
Darüber hinaus handelt es sich um Gebäude besonderer Art oder Nutzung
gemäß § 50 (2) BauO NRW, da es sich um eine Ausbildungsstätte des
Handwerks handelt.
1.2 Zugänge zu Baustrom und Bauwasser werden bauseits hergestellt.
1.3 Sicherheits- und Gesundheitsplan/Der Sicherheits- und
Gesundheitsplan weist die bei der betreffenden Baustelle anzuwendenden
Arbeitsschutzbestimmungen aus und enthält die für besonders gefährliche
Arbeiten zutreffenden besonderen Maßnahmen. Erforderlichenfalls sind
bei der Erstellung des Plans betriebliche Tätigkeiten auf dem Gelände
zu berücksichtigen.
1.4 Zur Bestellung des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators:
Die lt. den einschlägigen Bestimmungen dem AN obliegenden
Verpflichtungen bzgl. der Einhaltung der Sicherheits- und
Gesundheitsmaßnahmen bleiben nach den berufsgenossenschaftlichen
Vorschriften BGV von der Einschaltung des SiGeKo-Beauftragten seitens
des AG unberührt. Der Sicherheits- und Gesundheits-Koordinator ist im
Allgemeinen auf der Baustelle nicht weisungsbefugt. Im Sinne der
Zielsetzung der Baustellenverordnung, einer Vermeidung der Gefährdung
aller auf der Baustelle beschäftigten Personen bzw. aller für die
Baumaßnahme arbeitenden Personen und Dritte, wird jedoch ein
kooperatives Verhalten der Vertragspartner gewünscht und erwartet.
1.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zur Regelung des
Arbeitsschutzes auf der Baustelle geltenden Gesetze, Verordnungen sowie
das berufsgenossenschaftliche Vorschriftenwerk zu beachten.
1.6 Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten eine
Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation (siehe
Arbeitsschutzgesetz bzw. EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG) vorzulegen.
1.7 Widersprüche, die sich aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz-
plan ergeben, sind unverzüglich, schriftlich - formlos unter
Darstellung einer gleichwertigen, die Sicherheit gewährleistenden
Ersatzmaßnahme, anzuzeigen.
1.8 Vom Auftragnehmer ist ein für den Arbeitsschutz in seinem Bereich
Verantwortlicher zu benennen. Dieser ist für die Einhaltung der
Arbeitsschutzvorschriften durch die ihm unterstellten Arbeitskräfte
(einschl. der Arbeitskräfte seiner Subunternehmer, vgl. BGV) zuständig.
Er steht weiterhin dem Koordinator (nach BaustellV) als Ansprechpartner
zur Verfügung, setzt dessen Forderungen nach Verbesserung von
Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten um und nimmt an den vom
Koordinator im Bedarfsfall einberufenen Sicherheitsbesprechungen teil.
Für den Verhinderungsfall ist ein Vertreter zu benennen.
1.9 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle/Im Rahmen des
Neubaus ist die Anwesenheit von mehreren Unternehmern bzw. Gewerken
gegeben. Die Nutzung unterschiedlicher Park- und Lagerflächen wird
durch den Baustelleneinrichtungsplan geregelt. Auf der Baustelle ist
das Zusammenwirken der unterschiedlichen Unternehmer, sowie die
Anwesenheit anderer Gewerke zu berücksichtigen.
1.10 Ortsbesichtigung/Eine Ortsbesichtigung des Geländes vor
Angebotsabgabe wird dringend empfohlen, um sich über die örtlichen und
sachlichen Gegebenheiten auf dem Baufeld, insbesondere bezüglich
Logistik, Leitungsbestand, Baustelleneinrichtung und Bauumfeld und etwa
zu erwartende Ausführungserschwernisse,
Eingehend zu informieren.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 07/10/2020
Ende: 09/06/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: jaProjektnummer oder
-referenz:EFRE 2014-2020 NRW EFRE-0600210 Projektaufruf: Investitionen
in Wachstum und Beschäftigung (Fachkräfte.NRW)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2020/S 212-515352
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: Dachabdichtungsarbeiten
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
25/09/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Bedachungen Grosskopp GmbH
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Gemäß § 18 EU Abs. 3 Nr. 5 lit. c) VOB/A keine Angaben zum Gesamtwert
der Beschaffung gemacht werden, da die Veröffentlichung dieser Angaben
die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragsnehmers
schädigen würde und dass lediglich aus technischen Gründen die Angabe
1,00 EUR erfolgte, da das Bekanntmachungsformular hier eine Eintragung
verlangt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albert-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251/4111691
Fax: +49 251/4112165
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Fußnote (§ 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/09/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45261410 Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Hauptort der Ausführung:
Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
Schlenkhoffs Weg 57
59269 Beckum
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Zuge einer Neubaumaßnahme am Standort der Kreishandwerkerschaft
Steinfurt-Warendorf in Beckum sind in mehreren Bauabschnitten
Dachflächen in bituminöser Ausführung abzudichten. Vorrangig handelt es
sich um Trapezblech- und in Teilbereichen um Stahlbetondachflächen. Die
Maßnahmen erstrecken sich über 4 Baukörper in eingeschossiger Bauweise.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 07/10/2020
Ende: 09/06/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Bedachungen Grosskopp GmbH
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Nachtrag Nr. 3: Abdichtung eines Lüftungsrohres
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Zwischen dem großen Lüfterunterteil, welches aus der Dachfläche kaum
und dem dazwischen hochgezogenen Lüfter fehlte die runde
Abdeckungsmanschette. Dies wird mit Füssigkunststoff eingedichtet.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
References
7. mailto:hedwig.niemeyer-schoder@kh-st-waf.de?subject=TED
8. https://www.kh-st-waf.de/
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:515352-2020:TEXT:DE:HTML
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