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Ausschreibung: Baugrundentwässerungsarbeiten - DE-Berlin
Baugrundentwässerungsarbeiten
Dokument Nr...: 517501-2022 (ID: 2022092309115480908)
Veröffentlicht: 23.09.2022
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  DE-Berlin: Baugrundentwässerungsarbeiten
   2022/S 184/2022 517501
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesdruckerei GmbH
   Postanschrift: Kommandantenstraße 18
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10969 Berlin
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): FP ECA - Office for EU-Contract awarding
   E-Mail: [7]ausschreibung.pur-p@bdr.de
   Fax: +49 302598-6074
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]http://www.bdr.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Projekt Campus Nord: Entwässerung Außenanlagen, ECA-2020-101, NT5 und
   NT6
   Referenznummer der Bekanntmachung: Vermerk 2022_43
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45111240 Baugrundentwässerungsarbeiten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Projekt Campus Nord: Entwässerung Außenanlagen, ECA-2020-101, NT5 und
   NT6
   Los-Nr.: ECA-2020-101_NT5_NT6
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Hauptort der Ausführung:
   10969 Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfahrens wurden Bauleistungen
   hinsichtlich der Entwässerung der
   Außenanlagen im Projekt Campus Nord vergeben. Der Zuschlag wurde am
   08.12.2022 an das Unternehmen
   Stehmeyer + Bischoff Berlin GmbH & Co. KG erteilt.
   Gegenstand der vorliegenden Beauftragung sind Nachträge zu diesen
   Bauleistungen.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 11/09/2022
   Ende: 05/12/2022
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2020/S 251-627476
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: ECA-2020-101, NT5 und NT6
   Bezeichnung des Auftrags:
   Projekt Campus Nord: Entwässerung Außenanlagen", ECA-2020-101, NT 5
   und NT 6
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   13/09/2022
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Stehmeyer + Bischoff Berlin GmbH & Co. KG
   Postanschrift: Straße am Schaltwerk 14
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 13629
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemomblerstraße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499163
   Internet-Adresse: [11]www.bundeskartellamt.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
   In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160
   GWB:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat;
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/09/2022
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   45111240 Baugrundentwässerungsarbeiten
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Hauptort der Ausführung:
   10969 Berlin
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfahrens wurden Bauleistungen
   hinsichtlich der Entwässerung der
   Außenanlagen im Projekt Campus Nord vergeben. Der Zuschlag wurde am
   08.12.2022 an das Unternehmen
   Stehmeyer + Bischoff Berlin GmbH & Co. KG erteilt.
   Gegenstand der vorliegenden Beauftragung sind Nachträge zu diesen
   Bauleistungen.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 06/09/2022
   Ende: 05/12/2022
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Stehmeyer + Bischoff Berlin GmbH & Co. KG
   Postanschrift: Straße am Schaltwerk 14
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 13629
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Gegenstand der Beauftragungen im Rahmen der Nachträge 5 und 6 sind
   teilweise zusätzliche, teilweise geänderte Leistungen, die in den
   ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren, da sie vom
   Auftraggeber zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens nicht vorhersehbar
   waren.
   Die Nachträge 5 und 6 enthalten Mengenmehrungen bzw. Änderungen, z.B.:
   - Mehrmehrungen im Bereich Verbau sind vor allem Änderungen im
   Bauablauf geschuldet. Die vor Baubeginn festgelegten Baureihenfolgen
   konnten in Teilen nicht eingehalten werden. Leistungen, die in einer
   großen Baugrube zusammen erbracht werden konnten, mussten auf mehrere
   Abschnitte verteilt werden, sodass das Verbau flächenmäßig mehr
   eingesetzt werden musste.
   - Mehrmehrungen im Bereich Aushub von Boden, Boden Hauptverfüllung,
   Füllboden resultierten daraus, dass die Baugruben größer als geplant
   hergestellt und mehr Erdreich ausgehoben werden musste als angenommen,
   da sich während der Erdarbeiten unterschiedliche unvorhergesehene
   Hindernisse im Boden zeigen, z.B. undokumentierte alte
   Gebäudefundamente.
   - Es wurde eine Zulage für den Aushub von Boden vereinbart, da zum
   Zeit-punkt der ursprünglichen Vergabe die genaue Schadstoffsituation im
   Erdreich nicht bekannt war. Die Beprobung der Boden ist baubegleitend
   erfolgt, bzw. die genaue Abfalleinstufung des Bodens wurde während der
   Bauphase ermittelt. Mit dem Fortschritt der Bauarbeiten im Bauabschnitt
   1 hat sich herausgestellt, dass die in der Ausschreibung angenommene
   Mengen für den Boden bis Z1.2, bzw. die im Nachtrag 1 angenommene Menge
   für den Boden größer als Z1.2, der tatsächlichen Situation vor Ort
   nicht entsprechen.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Bei den Nachträgen handelt es sich vorrangig um zusätzliche Leistungen,
   die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren, da
   sie vom Auftraggeber zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens nicht
   vorhersehbar waren. Diese zusätzlichen Leistungen sind aber zwingend
   notwendig, um den Vertragszweck zu erfüllen. Es handelt sich um
   zusätzliche Bauleistungen, die für den Erfolg des Bauprojektes BRICK
   unerlässlich sich.Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre für diese
   Leistungen nicht in Frage gekommen, da es sich größtenteils um
   Mengenmehrungen zu Leistungspositionen handelt, die im ursprünglichen
   Vergabeverfahren bereits vorgesehen waren. Eine nachträgliche Vergabe
   von Teilmengen an einen anderen Auftragnehmer wäre weder wirtschaftlich
   noch technisch sinnvoll.Zudem wären dem Auftraggeber erheblicher
   Aufwand hinsichtlich Kosten und Verzögerungen im Bauprozess
   entstanden.Insofern ist die Beauftragung der Änderung des Vertrages
   gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB möglich.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
References
   7. mailto:ausschreibung.pur-p@bdr.de?subject=TED
   8. http://www.bdr.de/
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:627476-2020:TEXT:DE:HTML
  10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  11. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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