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Ausschreibung: Stadtplanung - DE-Eppingen
Stadtplanung
Dokument Nr...: 515654-2022 (ID: 2022092109293078911)
Veröffentlicht: 21.09.2022
*
  DE-Eppingen: Stadtplanung
   2022/S 182/2022 515654
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Eppingen
   Postanschrift: Marktplatz 1
   Ort: Eppingen
   NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
   Postleitzahl: 75031
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]altstadtbogen_eppingen@menoldbezler.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.eppingen.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6RER/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater
   Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
   Postanschrift: Stresemannstr. 79
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Postleitzahl: 70191
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Dr. Karsten Kayser
   E-Mail: [9]altstadtbogen_eppingen@menoldbezler.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]www.menoldbezler.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6RER
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Große Kreisstadt Eppingen - Vergabe von Leistungen über die
   Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2079
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71410000 Stadtplanung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen über die
   Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen für die Große
   Kreisstadt Eppingen im Fördergebiet "ALTSTADTBOGEN".
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71410000 Stadtplanung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Große Kreisstadt Eppingen 75031 Eppingen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Große Kreisstadt Eppingen wurde mit dem Sanierungsgebiet
   "ALTSTADTBOGEN" in Eppingen durch Bewilligung des Ministeriums für
   Landesentwicklung und Wohnen (MLW) Baden-Württemberg in das
   Städtebauförderprogramm ab 2022 aufgenommen. Der in dem vorliegenden
   Vergabeverfahren auszuwählende zukünftige Auftragnehmer wird als
   Beauftragter der Stadt gemäß § 157 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) tätig
   sein.
   Bezüglich der Wahl des Sanierungsverfahrens kommt das Regelverfahren
   (umfassendes Verfahren) unter Einbeziehung der Vorschriften des Dritten
   Abschnitts des Zweiten Kapitels des Baugesetzbuches (§§ 152-156a BauGB)
   zur Anwendung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 144
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag wird zunächst für ein Jahr abschlossen. Er verlängert sich
   jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch den Auftraggeber
   spätestens drei 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wird.
   Das Vertragsverhältnis endet spätestens mit Beendigung des
   Bewilligungszeitraumes im Rahmen der Städtebauförderung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle
   Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die
   Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe),
   haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem
   Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Vorbemerkung:
   Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert
   nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,
   sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
   Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner
   Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
   Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
   Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von
   der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen
   bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle
   nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur
   Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die
   Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung
   stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
   hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis
   sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind
   für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von
   Ausschlussgründen nach §123, 124 GWB vorzulegen.
   Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und
   III.1.3) entsprechend.
   2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
   Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder
   Handelsregister
   3. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
   (a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht
   vorliegen,
   (b) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
   GWB,
   (c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG),
   (d) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.
   833/2014,
   (e) Eigenerklärung zum Vorliegen der Voraussetzungen für die
   Beauftragung als Sanierungsträger, § 158 BauGB.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Eigenerklärung über den Abschluss einer
   Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens
   3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder
   Eigenerklärung, bei Vertragsabschluss eine entsprechende Versicherung
   in der geforderten Höhe zu stellen.
   (2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz mit
   vergleichbaren Leistungen in den vergangenen drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahren.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   zu (2): Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei
   Geschäftsjahre muss mindestens 500.000 Euro netto betragen.
   Der geforderte Mindestumsatz ist von Bewerbergemeinschaften in Summe
   nachzuweisen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche
   Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte
   in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
   (2) Nachweis von Erfahrungen bei Leistungen über die Durchführung
   städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen.
   (3) Referenzen über vergleichbare Leistungen in der finanziellen
   Abwicklung und Gesamtabrechnung von Städtebaufördermitteln.
   (4) Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung nach DIN EN
   ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder eines in Regelungstiefe
   und -breite vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   zu (1): Die durchschnittliche Beschäftigungszahl der vergangenen drei
   Geschäftsjahre muss mindestens fünf Mitarbeiter betragen.
   zu (2): Vorlage von zwei Referenzen über die Erbringung von
   vergleichbaren Leistungen über die Durchführung städtebaulicher
   Erneuerungsmaßnahmen im Land Baden-Württemberg. Die
   Erneuerungsmaßnahmen müssen auch privaten Gebäudebestand umfassen sowie
   die energetische Ertüchtigung von Gebäuden zum Gegenstand haben. Das
   Fördervolumen (Bund/ Land/ Stadt) muss jeweils mindestens 5 Mio. Euro
   netto betragen. Die Leistungserbringung darf frühestens am 31. Dezember
   2018 abgeschlossen worden sein.
   zu (3): Vorlage von zwei Referenzen über die finanzielle Abwicklung und
   Gesamtabrechnung von Städtebaufördermitteln (Bund/ Land/ Stadt) im Land
   Baden-Württemberg in Höhe von mindestens 5 Mio. Euro netto. Die
   Leistungserbringung darf frühestens am 31. Dezember 2018 abgeschlossen
   worden sein.
   zu (1): Bei Bietergemeinschaften muss die Mitarbeiterzahl in Summe der
   Mindestanforderung genügen.
   Die Nachweise nach Ziffer (2) und (3) sind von Bietergemeinschaften nur
   einmal vorzulegen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Der Auftragnehmer muss die Voraussetzungen des § 158 BauGB für die
   Beauftragung als Sanierungsträger erfüllen.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die
   Bietergemeinschaft eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung
   abzugeben. In dieser Erklärung muss die Aufgabenteilung der
   Bietergemeinschaft für den Auftragsfall organisatorisch dargestellt
   sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
   aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
   Vertreter zu benennen. Weiterhin ist zu erklären, dass alle Mitglieder
   als Gesamtschuldner haften.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/10/2022
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 21/10/2022
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene
   Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
   Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines
   allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich
   hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz
   von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
   2) Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen
   Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen
   Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie
   aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem
   Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen
   sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor
   Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob
   seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur
   Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu
   beachten sind.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6RER
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   Fax: +49 721926-3985
   Internet-Adresse: [12]www.rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB).
   Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
   GWB verwiesen. Dieser lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat;
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
   gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote
   für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
   Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für
   Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
   zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
   Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
   durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax
   oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/09/2022
References
   6. mailto:altstadtbogen_eppingen@menoldbezler.de?subject=TED
   7. http://www.eppingen.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6RER/documents
   9. mailto:altstadtbogen_eppingen@menoldbezler.de?subject=TED
  10. http://www.menoldbezler.de/
  11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6RER
  12. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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