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Ausschreibung: Stadtplanung - DE-Eppingen
Stadtplanung
Dokument Nr...: 515654-2022 (ID: 2022092109293078911)
Veröffentlicht: 21.09.2022
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DE-Eppingen: Stadtplanung
2022/S 182/2022 515654
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Eppingen
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Eppingen
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 75031
Land: Deutschland
E-Mail: [6]altstadtbogen_eppingen@menoldbezler.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.eppingen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6RER/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater
Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Karsten Kayser
E-Mail: [9]altstadtbogen_eppingen@menoldbezler.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.menoldbezler.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6RER
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Große Kreisstadt Eppingen - Vergabe von Leistungen über die
Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2079
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71410000 Stadtplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen über die
Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen für die Große
Kreisstadt Eppingen im Fördergebiet "ALTSTADTBOGEN".
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71410000 Stadtplanung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
Große Kreisstadt Eppingen 75031 Eppingen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Große Kreisstadt Eppingen wurde mit dem Sanierungsgebiet
"ALTSTADTBOGEN" in Eppingen durch Bewilligung des Ministeriums für
Landesentwicklung und Wohnen (MLW) Baden-Württemberg in das
Städtebauförderprogramm ab 2022 aufgenommen. Der in dem vorliegenden
Vergabeverfahren auszuwählende zukünftige Auftragnehmer wird als
Beauftragter der Stadt gemäß § 157 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) tätig
sein.
Bezüglich der Wahl des Sanierungsverfahrens kommt das Regelverfahren
(umfassendes Verfahren) unter Einbeziehung der Vorschriften des Dritten
Abschnitts des Zweiten Kapitels des Baugesetzbuches (§§ 152-156a BauGB)
zur Anwendung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 144
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag wird zunächst für ein Jahr abschlossen. Er verlängert sich
jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch den Auftraggeber
spätestens drei 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wird.
Das Vertragsverhältnis endet spätestens mit Beendigung des
Bewilligungszeitraumes im Rahmen der Städtebauförderung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle
Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die
Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe),
haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem
Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert
nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,
sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner
Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von
der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen
bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle
nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur
Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die
Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung
stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis
sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind
für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von
Ausschlussgründen nach §123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und
III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder
Handelsregister
3. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
(a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht
vorliegen,
(b) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
GWB,
(c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG),
(d) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.
833/2014,
(e) Eigenerklärung zum Vorliegen der Voraussetzungen für die
Beauftragung als Sanierungsträger, § 158 BauGB.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Eigenerklärung über den Abschluss einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens
3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder
Eigenerklärung, bei Vertragsabschluss eine entsprechende Versicherung
in der geforderten Höhe zu stellen.
(2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz mit
vergleichbaren Leistungen in den vergangenen drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu (2): Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei
Geschäftsjahre muss mindestens 500.000 Euro netto betragen.
Der geforderte Mindestumsatz ist von Bewerbergemeinschaften in Summe
nachzuweisen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte
in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
(2) Nachweis von Erfahrungen bei Leistungen über die Durchführung
städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen.
(3) Referenzen über vergleichbare Leistungen in der finanziellen
Abwicklung und Gesamtabrechnung von Städtebaufördermitteln.
(4) Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung nach DIN EN
ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder eines in Regelungstiefe
und -breite vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu (1): Die durchschnittliche Beschäftigungszahl der vergangenen drei
Geschäftsjahre muss mindestens fünf Mitarbeiter betragen.
zu (2): Vorlage von zwei Referenzen über die Erbringung von
vergleichbaren Leistungen über die Durchführung städtebaulicher
Erneuerungsmaßnahmen im Land Baden-Württemberg. Die
Erneuerungsmaßnahmen müssen auch privaten Gebäudebestand umfassen sowie
die energetische Ertüchtigung von Gebäuden zum Gegenstand haben. Das
Fördervolumen (Bund/ Land/ Stadt) muss jeweils mindestens 5 Mio. Euro
netto betragen. Die Leistungserbringung darf frühestens am 31. Dezember
2018 abgeschlossen worden sein.
zu (3): Vorlage von zwei Referenzen über die finanzielle Abwicklung und
Gesamtabrechnung von Städtebaufördermitteln (Bund/ Land/ Stadt) im Land
Baden-Württemberg in Höhe von mindestens 5 Mio. Euro netto. Die
Leistungserbringung darf frühestens am 31. Dezember 2018 abgeschlossen
worden sein.
zu (1): Bei Bietergemeinschaften muss die Mitarbeiterzahl in Summe der
Mindestanforderung genügen.
Die Nachweise nach Ziffer (2) und (3) sind von Bietergemeinschaften nur
einmal vorzulegen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Der Auftragnehmer muss die Voraussetzungen des § 158 BauGB für die
Beauftragung als Sanierungsträger erfüllen.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die
Bietergemeinschaft eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung
abzugeben. In dieser Erklärung muss die Aufgabenteilung der
Bietergemeinschaft für den Auftragsfall organisatorisch dargestellt
sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
Vertreter zu benennen. Weiterhin ist zu erklären, dass alle Mitglieder
als Gesamtschuldner haften.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/10/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/10/2022
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene
Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich
hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz
von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2) Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen
Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen
Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie
aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem
Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen
sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor
Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob
seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur
Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu
beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6RER
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: [12]www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote
für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax
oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/09/2022
References
6. mailto:altstadtbogen_eppingen@menoldbezler.de?subject=TED
7. http://www.eppingen.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6RER/documents
9. mailto:altstadtbogen_eppingen@menoldbezler.de?subject=TED
10. http://www.menoldbezler.de/
11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6RER
12. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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