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Ausschreibung: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen - DE-Bonn
Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen
Dokument Nr...: 515688-2022 (ID: 2022092109274578801)
Veröffentlicht: 21.09.2022
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DE-Bonn: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen
2022/S 182/2022 515688
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [6]rueckfragepool@bbr.bund.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.bbsr.bund.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=478871
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=478871
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bündnis bezahlbarer Wohnraum - Begleitagentur Bündnis bezahlbarer
Wohnraum (Rahmenvertrag)
Referenznummer der Bekanntmachung: 10.08.70.8-22.1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79950000 Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Hintergrund
Am 27.04.2022 hat sich auf Einladung von Bundesministerin Klara Geywitz
das Bündnis bezahlbarer Wohn-raum konstituiert. Insgesamt besteht das
Bündnis aus 35 Mitgliedern aus dem Bereich der Branchenverbände der
Wirtschaft, der Zivilgesellschaft aber auch von den kommunalen
Spitzenverbänden und den Ländern. Sie spiegeln mit ihren jeweiligen
Schwerpunkten die Breite der unterschiedlichen Interessen und Akteure
wider. Begleitet und unterstützt wird die Arbeit im Bündnis durch die
Fachexpertise von sechs ständigen beratenden Gästen sowie sechs
Mitgliedern des Deutschen Bundestags. Mit dem Auftakt hat sich das
Bündnis auf eine gemeinsame Erklärung geeinigt, mit der die gemeinsamen
Ziele, die gemeinsamen Herausforderungen, die gemeinsamen
Handlungsfelder sowie eine gemeinsame Arbeitsstruktur festgelegt
werden. Mit einer Bau-, In-vestitions- und Innovationsoffensive wollen
die Bündnis-Mitglieder die Voraussetzungen schaffen, damit mehr
bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. Im Herbst 2022 wird das Bündnis
Vorschläge für Maßnahmen vorle-gen, mit deren Umsetzung die gemeinsamen
Ziele erreicht werden sollen.
Begleitung des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum ab 2023
Nach der Veröffentlichung des Maßnahmenpakets wird das Bündnis
kontinuierlich die Umsetzung begleiten, deren Wirkung fortlaufend
überprüfen und bei Bedarf nachsteuern. Gleichzeitig setzt das Bündnis
auf die Un-terstützung der vielen weiteren interessierten
Organisationen und Akteure, die sich für das Thema bezahlbarer Wohnraum
engagieren. Das Bündnis baut dabei auf ein weites Netz an
Unterstützerinnen und Unterstützern, die die Arbeit des Bündnisses
begleiten, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen.
Dafür wird es vielfältige Formen des Dialogs und der Beteiligung geben,
zu denen anlassbezogen eingeladen werden soll. Dazu werden u. a.
Fachveranstaltungen mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und
Pra-xis gehören. Die (Fach-)Öffentlichkeit und die breite
Öffentlichkeit sollen ebenfalls kontinuierlich informiert wer-den. Das
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
koordiniert federführend innerhalb der Bundesregierung die Arbeit im
Bündnis bezahlbarerer Wohnraum. Es gibt die inhaltlichen Impul-se,
steuert die Prozesse der Arbeit mit den 35 Bündnis-Mitgliedern und
ständigen beratenden Gästen, bindet die fachlich betroffenen Ressorts
innerhalb der Bundesregierung ein und sichert den Informationstransfer.
Für die Erledigung der Aufgaben ist neben einer ressortinternen
Expertise die externe organisatorische und teilweise inhaltliche
Unterstützung notwendig. Vor diesem Hintergrund wird ein Rahmenvertrag
mit einer Lauf-zeit von drei Jahren ausgeschrieben.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 2 521 000.40 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
siehe "Leistungsbeschreibung"
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 2 521 000.40 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/10/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
siehe "Leistungsbeschreibung"
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen.
Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht
zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs
2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu
übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw.
rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur
Verfügung unter [10]http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen.
Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht
zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs
2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu
übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw.
rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur
Verfügung unter [11]http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
siehe "Eignungskriterien"
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/10/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/10/2022
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: [12]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/09/2022
References
6. mailto:rueckfragepool@bbr.bund.de?subject=TED
7. http://www.bbsr.bund.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=478871
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=478871
10. http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
11. http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
12. http://www.bundeskartellamt.de/
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