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Ausschreibung: Druckereidienste - DE-Wuppertal
Druckereidienste
Dokument Nr...: 515696-2022 (ID: 2022092109265878683)
Veröffentlicht: 21.09.2022
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  DE-Wuppertal: Druckereidienste
   2022/S 182/2022 515696
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: gkv informatik
   Postanschrift: Luisenstr. 64
   Ort: Wuppertal
   NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 42103
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@gkvi.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.gkvi.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMP6DVD/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMP6DVD
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: IT-Dienstleister verschiedener gesetzlicher Krankenkassen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: IT-Dienstleister verschiedener gesetzlicher
   Krankenkassen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Zentrale Druck-Output Management Lösung AOK Rheinland/Hamburg
   Referenznummer der Bekanntmachung: 14-2022
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79810000 Druckereidienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist eine zentrale Druck-Output Management
   Lösung für den Gesellschafter AOK Rheinland/Hamburg.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist eine zentrale Druck-Output Management
   Lösung für den Gesellschafter AOK Rheinland/Hamburg.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Bei der Wertung der Eignung wird hierzu eine Rangfolge der Bieter wie
   folgt ermittelt:
   - Schritt 1: Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der formalen
   Anforderungen
   - Schritt 2: Prüfung der Teilnahmeanträge hinsichtlich der
   Ausschlusskriterien.
   - Schritt 3: Bewertung der Teilnahmeanträge hinsichtlich der
   Bewertungskriterien.
   - Schritt 4: Bildung einer Rangfolge unter den Bewerbern in
   absteigender Reihenfolge nach den höchsten gewichteten
   Gesamtpunktwerten. Zur Angebotsabgabe werden, eine ausreichende Anzahl
   (d.h. Erfüllung der Ausschlusskriterien) geeigneter Bewerber
   vorausgesetzt, die 5 Bewerber mit den höchsten gewichteten
   Gesamtpunktwerten aufgefordert. Bei identischen Gesamtpunktwerten
   entscheidet das Losverfahren, welcher der betroffenen Bewerber zur
   Angebotsabgabe aufgefordert wird; eine Erhöhung der Höchstzahl findet
   in diesem Fall also nicht statt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Erweiterung des Vertrages um andere AOK Gesellschafter. Eine
   Verpflichtung der anderen AOK Gesellschafter dem Vertrag beizutreten
   besteht nicht.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Laufzeit beginnt mit Abschluss der Migration zum 01.01.2024.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   - aktueller Auszug Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der
   Vorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des
   EWR-Abkommens (Kopie nicht älter als 6 Monate)
   - Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung der
   Sozialversicherung (Kopie nicht älter als 6 Monate);
   - Bescheinigung Finanzamt über die Erfüllung der Zahlungspflichten von
   Steuern und Abgaben (Kopie nicht älter als 6 Monate)
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   - Gesamtumsatz in 2019 im Bereich "Druckdienstleistungen für
   personalisierte Tagespostverarbeitung" ohne Offsetdruckproduktion in
   Höhe von mindestens 2 Millionen Euro netto.
   - Gesamtumsatz in 2020 im Bereich "Druckdienstleistungen für
   personalisierte Tagespostverarbeitung" ohne Offsetdruckproduktion in
   Höhe von mindestens 2 Millionen Euro netto.
   - Gesamtumsatz in 2021 im Bereich "Druckdienstleistungen für
   personalisierte Tagespostverarbeitung" ohne Offsetdruckproduktion in
   Höhe von mindestens 2 Millionen Euro netto.
   - Eigenerklärung, dass eine Haftpflichtversicherung mit einer
   Deckungshöhe je Schadensfall für (i) Personenschäden in Höhe von EUR
   3.000.000, (ii) Sachschäden in Höhe von EUR 1.000.000 und (iii)
   Vermögensschaden in Höhe von EUR 500.000, insgesamt begrenzt auf
   jeweils zweifache Maximierung für jedes Kalenderjahr im Falle der
   Beauftragung abgeschlossen wird oder Vorlage einer Kopie einer bereits
   vorhandenen entsprechenden Versicherungspolice (Kopie nicht älter als 6
   Monate; die Laufzeit muss erkennbar sein und darf zum Zeitpunkt der
   Auftragsvergabe noch nicht abgelaufen sein)
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   - Als Projektkoordinatoren und zur Qualitätssicherung werden
   ausschließlich Mitarbeiter eingesetzt, die ausreichende mündliche und
   schriftliche Kenntnisse in der deutschen Sprache besitzen, um den
   Verpflichtungen nach dem Datenschutzgesetz, der Datenschutzbelehrung
   nachzukommen sowie den Qualitätskontrollen gerecht zu werden. Die
   Sprachkenntnisse der Projektkoordinatoren und zur Qualitätssicherung
   eingesetzten Mitarbeiter müssen mindestens den Anforderungen B2 des
   Goethe-Zertifikates entsprechen.
   - Eingeführtes und zertifiziertes
   Informationssicherheitsmanagementsystems nach aktuell und gültiger
   ISO/IEC 27001 oder vergleichbare Zertifizierungen bzw. die Bereitschaft
   dies bis zum Produktionsstart nachzuholen.
   Im Fall einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft über das Zertifikat verfügen.
   - Eingeführtes und zertifiziertes Qualitätsmanagementsystems nach
   aktueller und gültiger DIN EN ISO 9001 oder vergleichbare
   Zertifizierungen bzw. Bereitschaft dies bis zum Produktionsstart
   nachzuholen.
   Im Fall einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft über das Zertifikat verfügen.
   - Eingeführtes und zertifiziertes Nachhaltigkeitsmanagementsystems nach
   aktueller und gültiger DIN EN ISO 14001 oder vergleichbare
   Zertifizierungen bzw. Bereitschaft dies bis zum Produktionsstart
   nachzuholen.
   Im Fall einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft über das Zertifikat verfügen.
   - Keine Datenschutzverletzung in den letzten drei Jahren, die der
   Auftraggeber Bewerbers und/oder der Bewerber an die zuständige
   Aufsichtsbehörde und/oder Datenschutzbehörde für Datenschutz und
   Informationssicherheit melden musste
   - der Bewerber verfügt über mindestens zwei für das Projekt in Frage
   kommende Projektkoordinatoren, welche in den letzten 5 Jahren die
   Projektkoordination mindestens einer Einführung von
   Druckdienstleistungen (personalisierte Tagespostverarbeitung)
   erfolgreich übernommen haben
   - der Bewerber verfügt über mindestens fünf für das Projekt in Frage
   kommende Mitarbeiter mit langjähriger (mehr als zwei Jahre),
   kontinuierlichen praktische Erfahrung im Wissensgebiet von
   Druckdienstleistungen, im speziellen Print-on-Demand im Farbdruck,
   Beimischung von vorproduzierten Offset-Broschüren, Sendungsoptimierung
   / Portooptimierung, DV-Freimachung, Produktionsüberwachung im Sinne
   closed-loop, Zusteuerung von Print-on-Demand-Beilagen, mit der
   Fähigkeit, komplexe Aufgabenstellungen selbständig und
   eigenverantwortlich zu lösen.
   - Referenzen aus den vergangenen 5 Jahren über erfolgreiche Einführung
   und Durchführung von Druckdienstleistungen nachgewiesen durch
   mindestens zwei erfolgreich umgesetzte und im vollumfänglich
   produktiven Betrieb befindliche Referenzprojekte/Referenzkunden, in
   denen der Bewerber federführend (z.B. als Generalunternehmer, etc.)
   tätig war.
   Die Referenzprojekte/Referenzkunden werden nur dann als mit der hier
   ausgeschriebenen Leistung vergleichbar anerkannt und bewertet, wenn
   alle der vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind und in der Referenz
   ein täglicher Output von personalisierter Tagespost von mindestens
   100.000 Seiten pro Werktag (Montag-Samstag) bzw. 25 Mio. Seiten p.a. in
   der Referenz abgewickelt wurde.
   - Zwei der vorgenannten Referenzunternehmen müssen aus einer der
   folgenden Branchen stammen: Finanzdienstleistungesektor, Steuersektor,
   Private Versicherungen, Sozialversicherungsträger oder Private
   Krankenversicherungen
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/10/2022
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YMP6DVD
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 52123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden
   Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der
   seit dem 18.4.2016 geltenden Fassung:
   § 134 Informations- und Wartepflicht.
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) [...]
   § 135 Unwirksamkeit.
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   § 160 Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   [...]
   § 168 Entscheidung der Vergabekammer.
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken.
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/09/2022
References
   6. mailto:vergabestelle@gkvi.de?subject=TED
   7. http://www.gkvi.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMP6DVD/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMP6DVD
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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