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Ausschreibung: Druckereidienste - DE-Wuppertal
Druckereidienste
Dokument Nr...: 515696-2022 (ID: 2022092109265878683)
Veröffentlicht: 21.09.2022
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DE-Wuppertal: Druckereidienste
2022/S 182/2022 515696
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: gkv informatik
Postanschrift: Luisenstr. 64
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42103
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@gkvi.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.gkvi.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMP6DVD/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMP6DVD
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: IT-Dienstleister verschiedener gesetzlicher Krankenkassen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleister verschiedener gesetzlicher
Krankenkassen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Zentrale Druck-Output Management Lösung AOK Rheinland/Hamburg
Referenznummer der Bekanntmachung: 14-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79810000 Druckereidienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist eine zentrale Druck-Output Management
Lösung für den Gesellschafter AOK Rheinland/Hamburg.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist eine zentrale Druck-Output Management
Lösung für den Gesellschafter AOK Rheinland/Hamburg.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Bei der Wertung der Eignung wird hierzu eine Rangfolge der Bieter wie
folgt ermittelt:
- Schritt 1: Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der formalen
Anforderungen
- Schritt 2: Prüfung der Teilnahmeanträge hinsichtlich der
Ausschlusskriterien.
- Schritt 3: Bewertung der Teilnahmeanträge hinsichtlich der
Bewertungskriterien.
- Schritt 4: Bildung einer Rangfolge unter den Bewerbern in
absteigender Reihenfolge nach den höchsten gewichteten
Gesamtpunktwerten. Zur Angebotsabgabe werden, eine ausreichende Anzahl
(d.h. Erfüllung der Ausschlusskriterien) geeigneter Bewerber
vorausgesetzt, die 5 Bewerber mit den höchsten gewichteten
Gesamtpunktwerten aufgefordert. Bei identischen Gesamtpunktwerten
entscheidet das Losverfahren, welcher der betroffenen Bewerber zur
Angebotsabgabe aufgefordert wird; eine Erhöhung der Höchstzahl findet
in diesem Fall also nicht statt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Erweiterung des Vertrages um andere AOK Gesellschafter. Eine
Verpflichtung der anderen AOK Gesellschafter dem Vertrag beizutreten
besteht nicht.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Laufzeit beginnt mit Abschluss der Migration zum 01.01.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- aktueller Auszug Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der
Vorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des
EWR-Abkommens (Kopie nicht älter als 6 Monate)
- Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung der
Sozialversicherung (Kopie nicht älter als 6 Monate);
- Bescheinigung Finanzamt über die Erfüllung der Zahlungspflichten von
Steuern und Abgaben (Kopie nicht älter als 6 Monate)
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Gesamtumsatz in 2019 im Bereich "Druckdienstleistungen für
personalisierte Tagespostverarbeitung" ohne Offsetdruckproduktion in
Höhe von mindestens 2 Millionen Euro netto.
- Gesamtumsatz in 2020 im Bereich "Druckdienstleistungen für
personalisierte Tagespostverarbeitung" ohne Offsetdruckproduktion in
Höhe von mindestens 2 Millionen Euro netto.
- Gesamtumsatz in 2021 im Bereich "Druckdienstleistungen für
personalisierte Tagespostverarbeitung" ohne Offsetdruckproduktion in
Höhe von mindestens 2 Millionen Euro netto.
- Eigenerklärung, dass eine Haftpflichtversicherung mit einer
Deckungshöhe je Schadensfall für (i) Personenschäden in Höhe von EUR
3.000.000, (ii) Sachschäden in Höhe von EUR 1.000.000 und (iii)
Vermögensschaden in Höhe von EUR 500.000, insgesamt begrenzt auf
jeweils zweifache Maximierung für jedes Kalenderjahr im Falle der
Beauftragung abgeschlossen wird oder Vorlage einer Kopie einer bereits
vorhandenen entsprechenden Versicherungspolice (Kopie nicht älter als 6
Monate; die Laufzeit muss erkennbar sein und darf zum Zeitpunkt der
Auftragsvergabe noch nicht abgelaufen sein)
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Als Projektkoordinatoren und zur Qualitätssicherung werden
ausschließlich Mitarbeiter eingesetzt, die ausreichende mündliche und
schriftliche Kenntnisse in der deutschen Sprache besitzen, um den
Verpflichtungen nach dem Datenschutzgesetz, der Datenschutzbelehrung
nachzukommen sowie den Qualitätskontrollen gerecht zu werden. Die
Sprachkenntnisse der Projektkoordinatoren und zur Qualitätssicherung
eingesetzten Mitarbeiter müssen mindestens den Anforderungen B2 des
Goethe-Zertifikates entsprechen.
- Eingeführtes und zertifiziertes
Informationssicherheitsmanagementsystems nach aktuell und gültiger
ISO/IEC 27001 oder vergleichbare Zertifizierungen bzw. die Bereitschaft
dies bis zum Produktionsstart nachzuholen.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft über das Zertifikat verfügen.
- Eingeführtes und zertifiziertes Qualitätsmanagementsystems nach
aktueller und gültiger DIN EN ISO 9001 oder vergleichbare
Zertifizierungen bzw. Bereitschaft dies bis zum Produktionsstart
nachzuholen.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft über das Zertifikat verfügen.
- Eingeführtes und zertifiziertes Nachhaltigkeitsmanagementsystems nach
aktueller und gültiger DIN EN ISO 14001 oder vergleichbare
Zertifizierungen bzw. Bereitschaft dies bis zum Produktionsstart
nachzuholen.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft über das Zertifikat verfügen.
- Keine Datenschutzverletzung in den letzten drei Jahren, die der
Auftraggeber Bewerbers und/oder der Bewerber an die zuständige
Aufsichtsbehörde und/oder Datenschutzbehörde für Datenschutz und
Informationssicherheit melden musste
- der Bewerber verfügt über mindestens zwei für das Projekt in Frage
kommende Projektkoordinatoren, welche in den letzten 5 Jahren die
Projektkoordination mindestens einer Einführung von
Druckdienstleistungen (personalisierte Tagespostverarbeitung)
erfolgreich übernommen haben
- der Bewerber verfügt über mindestens fünf für das Projekt in Frage
kommende Mitarbeiter mit langjähriger (mehr als zwei Jahre),
kontinuierlichen praktische Erfahrung im Wissensgebiet von
Druckdienstleistungen, im speziellen Print-on-Demand im Farbdruck,
Beimischung von vorproduzierten Offset-Broschüren, Sendungsoptimierung
/ Portooptimierung, DV-Freimachung, Produktionsüberwachung im Sinne
closed-loop, Zusteuerung von Print-on-Demand-Beilagen, mit der
Fähigkeit, komplexe Aufgabenstellungen selbständig und
eigenverantwortlich zu lösen.
- Referenzen aus den vergangenen 5 Jahren über erfolgreiche Einführung
und Durchführung von Druckdienstleistungen nachgewiesen durch
mindestens zwei erfolgreich umgesetzte und im vollumfänglich
produktiven Betrieb befindliche Referenzprojekte/Referenzkunden, in
denen der Bewerber federführend (z.B. als Generalunternehmer, etc.)
tätig war.
Die Referenzprojekte/Referenzkunden werden nur dann als mit der hier
ausgeschriebenen Leistung vergleichbar anerkannt und bewertet, wenn
alle der vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind und in der Referenz
ein täglicher Output von personalisierter Tagespost von mindestens
100.000 Seiten pro Werktag (Montag-Samstag) bzw. 25 Mio. Seiten p.a. in
der Referenz abgewickelt wurde.
- Zwei der vorgenannten Referenzunternehmen müssen aus einer der
folgenden Branchen stammen: Finanzdienstleistungesektor, Steuersektor,
Private Versicherungen, Sozialversicherungsträger oder Private
Krankenversicherungen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/10/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMP6DVD
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden
Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der
seit dem 18.4.2016 geltenden Fassung:
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) [...]
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
[...]
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/09/2022
References
6. mailto:vergabestelle@gkvi.de?subject=TED
7. http://www.gkvi.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMP6DVD/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMP6DVD
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