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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-Magdeburg
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 515665-2022 (ID: 2022092109263578637)
Veröffentlicht: 21.09.2022
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DE-Magdeburg: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2022/S 182/2022 515665
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das
Ministerium für Infrastruktur und Digitales, vertreten durch die
Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Postanschrift: Am Alten Theater 4
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: D-39104
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe@nasa.de
Telefon: +49 391536310
Fax: +49 3915363199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.nasa.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Regionalverband Großraum Braunschweig
Postanschrift: Frankfurter Str. 2
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: D-38122
Land: Deutschland
E-Mail: [8]vergabe@nasa.de
Telefon: +49 391536310
Fax: +49 3915363199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [9]http://www.nasa.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen vertreten durch das
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Postanschrift: Werner-Seelenbinder-Str. 8
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: D-99096
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabe@nasa.de
Telefon: +49 391536310
Fax: +49 3915363199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [11]http://www.nasa.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[12]https://www.daisikomm.de/verfahren/D60188
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[13]https://www.daisikomm.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erbringen von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen im
Schienenpersonennahverkehr auf den Linien des Dieselnetzes
Sachsen-Anhalt II
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Erbringen von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen im
Schienenpersonennahverkehr auf den Linien des Dieselnetzes
Sachsen-Anhalt II. Das Leistungsvolumen beträgt ca. 9,4 Mio. Zugkm pro
Jahr. Nach Maßgabe der Vertragsbedingungen einschließlich der
Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) der Auftraggeber können während
der Vertragslaufzeit weitere Verkehrsleistungen beauftragt oder
beauftragte abbestellt werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEG0A Kyffhäuserkreis
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Hauptort der Ausführung:
Land Sachsen-Anhalt, Freistaat Thüringen und Land Niedersachsen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Erbringen von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen im
Schienenpersonennahverkehr auf folgenden Linien des Dieselnetzes
Sachsen-Anhalt II:
RE 6 Magdeburg Haldensleben Oebisfelde Wolfsburg
RE 11 Magdeburg Oschersleben Halberstadt Thale
RE 21 Magdeburg Oschersleben Halberstadt Goslar
HBX Magdeburg Potsdam Berlin Ostbahnhof (Einzelleistung am
Wochenende)
RE 31 Magdeburg Oschersleben Halberstadt Blankenburg
RE 4 Halle (Saale) Aschersleben Halberstadt Goslar
RE 24 Halle (Saale) Aschersleben Halberstadt
RE 10 Magdeburg Schönebeck (Elbe) Sangerhausen Sömmerda Erfurt
RB 43 Magdeburg Oschersleben
RB 44 Aschersleben Halberstadt
RB 35 Stendal Gardelegen Oebisfelde Wolfsburg
RB 36 Wolfsburg Oebisfelde Haldensleben Magdeburg
RB 47 Halle (Saale) Könnern Bernburg Calbe (Saale) Magdeburg
RB 50 Dessau Köthen Aschersleben
RB 41 Magdeburg Schönebeck (Elbe) Aschersleben
RB 77 Naumburg (Saale) Ost Freyburg (Unstrut) Nebra Wangen
Das Leistungsvolumen beträgt ca. 9,4 Mio. Zugkm pro Jahr. Nach Maßgabe
der Vertragsbedingungen einschließlich der Besonderen
Vertragsbedingungen (BVB) der Auftraggeber können während der
Vertragslaufzeit weitere Verkehrsleistungen beauftragt oder beauftragte
abbestellt werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 96
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124
GWB und ggf. der Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB, wie auch
des Nichtvorliegens der EU-Russlandsanktionsvoraussetzungen gemäß
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1
Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 sind
folgende Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
(1) Eigenerklärung des Bieters (DISA-II_1040_Bewerbererklärung)
(2) Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 6 Abs. 1 WRegG ein
öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines
Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit
einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer
verpflichtet ist, das Wettbewerbsregister zu demjenigen
Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Beim
Bundeskartellamt (Registerbehörde) wurde ein Register zum Schutz des
Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen
(Wettbewerbsregister) eingerichtet und geführt. Mit dem
Wettbewerbsregister werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB
Informationen über Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur
Verfügung gestellt. Um den Abfrageprozess zu beschleunigen, müssen die
Bewerber mit Abgabe des Teilnahmeantrags bereits folgende Informationen
bereitstellen
- Register-Nummer einschließlich Register-Art (z. B. HRB)
- Registergericht
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(3) Nachweis nach § 48 Abs. 5 VgV in Form von Bescheinigungen der
zuständigen Behörde, dass die in § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr.
2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen.
Für den Nachweis, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
genügt bei Bewerbern, deren Arbeitnehmer bei mehr als drei
verschiedenen Sozialversicherungsträgern versichert sind, die Vorlage
von Bescheinigungen der drei Versicherungsträger, bei denen die meisten
Arbeitnehmer versichert sind.
(4) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche
Aufträge und Konzessionen nach dem 09. April 2022 nicht an Personen
oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne
dieser Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als
Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder
Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als 10 %, gemessen am
Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung zum Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe ist mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen:
(1) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, zum
Ablauf der Antragsfrist nicht älter als sechs Monate. Zulässig sind
auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister
([14]www.handelsregister.de). Dabei ist der aktuelle Ausdruck (AD)
mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der
chronologische Ausdruck (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf
elektronische Registerführung zu wählen.
(2) Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste in der
Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG oder Beleg,
dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer
Unternehmensgenehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG.
(3) Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG.
(4) Bei Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von
Kommunen am Unternehmen eine Erklärung über die
kommunalverfassungsrechtliche Zulässigkeit der wirtschaftlichen
Betätigung bzw. Beteiligung. Als Erklärung ist eine Stellungnahme der
zuständigen kommunalen Rechtsaufsicht mit rechtlicher Begründung, eine
rechtliche Begründung der beteiligten Kommunen oder ein rechtliches z.
B. anwaltliches Gutachten vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber
anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
erfüllen wird. Hierbei werden auch die Beziehungen zum Gesellschafter
bzw. den Gesellschaftern mit bestehenden und zukünftig vorgesehenen
Ausstattungserklärungen bzw. Ausstattungsbescheinigungen einbezogen.
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen:
(1) Bankerklärung nach § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV, zum Ablauf der
Antragsfrist nicht älter als sechs Monate;
(2) Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte und Bestätigungsvermerke für die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der
Antragsfrist, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der
Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Nicht
bilanzierungspflichtige Bewerber reichen ersatzweise zu den in Satz 1
genannten Nachweisen eine Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist ein.
Sind die in Satz 1 und 2 genannten Unterlagen zum Zeitpunkt der
Antragsabgabe für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht
fertiggestellt, so ist für dieses Geschäftsjahr eine Erklärung
nachfolgend nach Absatz (3) ausreichend.
(3) Erklärungen nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV zum Gesamtumsatz und zum
Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Schienenpersonennahverkehr)
für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der
Antragsfrist, sofern die Informationen nicht bereits in den Nachweisen
zuvor unter Absatz (2) enthalten sind.
(4) Darlegung der Gesellschafterverhältnisse, eventuell bestehende
Ergebnisabführungsverträge oder Patronatserklärungen inkl. soweit
vorhanden einer Erklärung des/der Gesellschafter/s zur zukünftigen
Fortführung der ausreichenden finanziellen Ausstattung der
Gesellschaft.
Für den Fall, dass die Nachweise nach den Absätzen (1) bis (4) nach
Auffassung der Auftraggeber nicht als Grundlage für eine Einschätzung
der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ausreichen,
behalten sie sich vor, weitere geeignete Nachweise anzufordern.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bewerber sind finanziell und wirtschaftlich leistungsfähig, wenn sie
Umsatzerlöse aus der Erbringung von Leistungen des
Eisenbahnpersonenverkehrs mindestens in einem der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mindestens 4 Mio. erzielt
haben und nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass
der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
oder
Aus der Eigenerklärung gemäß Absatz (3) hervorgeht, dass die
Situation des Unternehmens die begründete Prognose für ein
ordnungsgemäß geführtes und gesundes Unternehmen zulässt.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers ist als
gegeben anzusehen, wenn er nach der Einschätzung der Auftraggeber über
die Fachkunde und Erfahrung verfügt, die zur Durchführung der
verfahrensgegenständlichen Leistungen des SPNV erforderlich sind. Der
Bewerber muss innerhalb der letzten fünf Jahre vor Abgabe des
Teilnahmeantrags in mindestens einem Jahr SPNV-Leistungen im Umfang von
mindestens 3 Mio. Zugkm erbracht haben. Mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegende Unterlagen:
(1) Liste der wesentlichen vom Bewerber erbrachten Leistungen im
schienengebundenen Verkehr mit Angaben des Leistungsumfangs, der
Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Wegen
der Besonderheiten einer Vergabe von SPNV-Leistungen und zur
Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs berücksichtigen die
Auftraggeber auch einschlägige Dienstleistungen, die mehr als drei
Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
(2) Der Bewerber hat, sofern dies zutrifft, anzugeben, welche Teile des
Auftrags er als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr.
10 VgV).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bewerber verfügt über ausreichende fachliche und kaufmännische
Qualifikation für die Erbringung von Leistungen des SPNV, wenn er in
den fünf zurückliegenden Jahren vor Einreichung des Teilnahmeantrags in
mindestens einem Jahr Leistungen im SPNV im Umfang von mindestens 3
Mio. Zugkm. erbracht hat.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [15]2022/S 148-425250
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/10/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 10/11/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Nach den Vergabeunterlagen hat der künftige Auftragnehmer den
bestehenden Leasingvertrag für die im Streckennetz DISA I gegenwärtig
eingesetzten Fahrzeuge zu übernehmen. Zu diesem Zweck haben die Bieter
mit ihrem Angebot eine auf die Übernahme des Leasingvertrages
gerichtete Annahmeerklärung einzureichen. Den Zuschlag auf sein Angebot
kann ein Bieter nur erhalten, wenn er nach den vom Leasinggeber
anzuwendenden Vorschriften (gemäß Kreditwesengesetz,
geldwäscherechtlichen Regelungen, sowie weiteren banken- und
versicherungsaufsichtsrechtlichen Regelungen) Leasingnehmer unter dem
Leasingvertrag sein kann. Näheres hierzu ist in den Vergabeunterlagen
geregelt.
2. Das Land Sachsen-Anhalt (für 52 Fahrzeuge) und der Regionalverband
Großraum Braunschweig (für 1 Fahrzeug) werden zugunsten des
Leasinggebers im Rahmen von DISA I bestehende Restwertgarantien auch
für den Vertrag DISA II herauslegen.
3. Die Vergabeunterlagen geben die Übernahme des bestehenden
Instandhaltungsvertrags für die Fahrzeuge des Verkehrsvertrages DISA I
durch den zu bezuschlagenden Auftragnehmer vor. Näheres hierzu ist in
den Vergabeunterlagen geregelt.
4. Am Auftrag interessierte Unternehmen müssen sich gemäß § 9 Abs. 3 S.
1 VgV auf der unter I.3) genannten Internetadresse registrieren.
5. Werden für wesentliche Hauptleistungen, d. h. für die
Verkehrsleistungen mit Eisenbahnfahrzeugen, Unterauftragnehmer
eingesetzt, sind die Eignung und das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach Maßgabe von Ziffer 6.2 lit. d) der
Bewerbungsbedingungen auch für diese Unterauftragnehmer mit dem Angebot
nachzuweisen. Das EVU ist stets verpflichtet, einen bedeutenden Teil
(mehr als 70 %) der Verkehrsleistung mit Eisenbahnfahrzeugen und der
Serviceleistungen in den Zügen durch Zugbegleiter einschließlich der
durch sie durchgeführten Fahrausweisprüfungen selbst erbringen (Art. 4
Abs. 7 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007).
6. Eignungsleihe
Möchte der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er mit
seinem Antrag nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen
Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z. B.
Verpflichtungserklärung). Ein Bieter kann für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur
dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die
diese Kapazitäten benötigt werden. Der Bewerber hat zudem mit seinem
Antrag nachzuweisen, dass das eignungsverleihende Unternehmen die
entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und keine Ausschlussgründe
vorliegen. Für die für das Unternehmen vorzulegenden Nachweise gelten
die Vorgaben der Auftragsbekanntmachung an die Eignungsnachweise
entsprechend. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen
Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so hat der Bieter mit dem
Angebot eine unwiderrufliche Verpflichtung des anderen Unternehmens
vorzulegen, nach welcher der Bieter und das andere Unternehmen
gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe haften.
7. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer EEE
nach § 50 VgV (§ 48 Abs. 3 VgV).
8. Bei Anträgen von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, der
Voraussetzungen für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§
44 VgV), und der Voraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen (§ 45 VgV) und die
Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)
für jedes Mitglied vorgelegt und erfüllt werden.
9. Aufgrund der im Eingabeformular vorgesehenen Zeichenbegrenzung wird
zu Einzelheiten der unter VI.3) genannten Unterlagen auf die
Vergabeunterlagen verwiesen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: +49 3455141529/+49 3455141536
Fax: +49 3455141115
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den
Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung
des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
soll, umfassen.
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/09/2022
References
6. mailto:vergabe@nasa.de?subject=TED
7. http://www.nasa.de/
8. mailto:vergabe@nasa.de?subject=TED
9. http://www.nasa.de/
10. mailto:vergabe@nasa.de?subject=TED
11. http://www.nasa.de/
12. https://www.daisikomm.de/verfahren/D60188
13. https://www.daisikomm.de/
14. http://www.handelsregister.de/
15. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:425250-2022:TEXT:DE:HTML
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