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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Berlin
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 515619-2022 (ID: 2022092109255178530)
Veröffentlicht: 21.09.2022
*
  DE-Berlin: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2022/S 182/2022 515619
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH
   Postanschrift: Aroser Allee 72-76
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 13407
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]nils.alwardt@vivantes.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://vivantes.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9M6RXH/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9M6RXH
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Juristische Person des Privatrechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Einführung eines Dosismanagementsystems
   Referenznummer der Bekanntmachung: Vivantes - Dosismanagement
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Auftragsgegenständlich ist ein Dosismanagementsystem inklusive der
   notwendigen Implementierungsdienstleistungen und der Softwarepflege.
   Eine weitgehende Integration der gesuchten Lösung in die bereits
   vorhandenen IT Primärsysteme ist zwingend erforderlich.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Lösung soll in Form von Campuslizenzen mit uneingeschränkter
   Nutzung (hinsichtlich gleichzeitiger Benutzeranmeldungen, Anzahl
   Arbeitsplatz-Installationen und integrierter DICOM-Knoten) inklusive
   der relevanten Dienstleistungen beschafft werden.
   Es ist zu berücksichtigen, dass auch Vivantes MVZ GmbH (z.B. MVZ
   Nuklearmedizin und Strahlentherapie) im Dosismanagementsystem
   lizenzrechtlich integriert werden sollen.
   Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
   -Lieferung der Lizenzen (dauerhafte Überlassung)
   -Dienstleistung: initiale Workshops, Konzeptentwicklung, Installation,
   Customizing, Integration, Testphase, Projektleitung, Herstellung der
   Betriebsbereitschaft des Systems und Unterstützung des
   Echtbetriebsbeginns
   -Dienstleistung: 1 Schulungstag/Fachabteilung jeweils vor
   Implementierung in terminlicher Abstimmung mit dem Auftraggeber
   -Dienstleistung: 2 Schulungstage für Key User / IT Betriebsorganisation
   in terminlicher Abstimmung mit dem Auftraggeber, um Vivantes in die
   Lage zu versetzen, die Systeme in Eigenleistung zu konfigurieren und
   weiter auszurollen
   -Dienstleistung: Implementierung von individuellen (nicht proprietären)
   Schnittstellen
   -Wartung, Pflege und Support für die Vertragslaufzeit sowie Option für
   die Folgejahre
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich nach der Grundlaufzeit um
   jeweils weitere 12 Monate, wenn der Auftraggeber nicht drei Monate vor
   dem Ende des laufenden Vertragsjahres den Vertrag kündigt
   ("Verlängerungsoptionen"). Für die Kündigung bedarf es keines Grundes.
   Sollte der Vertrag wegen Kündigung nicht verlängert werden, stehen dem
   Auftragnehmer keinerlei Ersatzansprüche zu. Einzelheiten zum
   Systemservice ergeben sich aus dem EVB-IT Systemvertrag.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebots
   aufgefordert werden, wird begrenzt, sofern genügend geeignete Bewerber
   zur Verfügung stehen. Es ist geplant, drei Bewerber zur Abgabe eines
   Angebots aufzufordern. Es werden die Bewerber aufgefordert, die im
   Ergebnis der nachstehenden Auswahlkriterien die höchste Punktzahl
   erreichen.
   Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die er zur Angebotsabgabe
   auffordert, aufgrund der nachfolgenden objektiven und
   nichtdiskriminierenden Eignungskriterien aus:
   (a) Referenzen (maximal 11 Punkte)
   (b) Spezifischer Umsatz (maximal 5 Punkte)
   (a) Referenzen
   Referenz 1 30 %
   Referenz 2 25 %
   Referenz 3 20 %
   Referenz 4 15 %
   Referenz 5 10 %
   Jede Referenz wird gesamthaft anhand der hierzu eingereichten
   Erklärungen und Nachweise bewertet. Für die Höchstpunktzahl sind je
   Referenz folgende Kompetenzen in den auftragsgegenständlichen
   Leistungsbereichen nachzuweisen:
   - Auswahlkriterium 1: Das Referenzprojekt wurde in einem Krankenhaus
   oder für einen Krankenhausträger mit mehr als 15.000 stationären Fällen
   pro Jahr (1 Punkt), mehr als 20.000 stationären Fällen pro Jahr (2
   Punkte), mehr als 40.000 stationären Fällen pro Jahr (3 Punkte)
   implementiert.
   - Auswahlkriterium 2: Das Referenzprojekt wurde in einem Krankenhaus
   oder für einen Krankenhausträger mit mehr als 20 strahlenden
   Modalitäten (1 Punkt), mehr als 50 strahlenden Modalitäten (2 Punkte),
   mehr als 100 strahlenden Modalitäten (3 Punkte) implementiert.
   - Auswahlkriterium 3: Dosisrelevante Daten werden aus folgenden
   Datenquellen übernommen: DICOM-RDSR (1 Punkte) und/oder DICOM-MPPS (1
   Punkt) und/oder DICOM-Header (1 Punkt) und/oder OCR-Analyse (1 Punkt)
   Hinweis: Im Auswahlkriterium 3 wird für jede Datenquelle, aus der
   dosisrelevante Daten übernommen werden, ein Punkt vergeben. Insgesamt
   sind hier also maximal 4 Punkte erreichbar
   - Auswahlkriterium 4: Im Referenzprojekt wurde eine detaillierte
   Zugriffsberechtigung mittels Anbindung an einen Verzeichnisdienst
   umgesetzt (1 Punkt)
   Maximal sind 11 Punkte erreichbar. Die Referenzen werden entsprechend
   der vom Bewerber angegebenen Zuordnung gewichtet. Anschließend wird die
   Gesamtsumme aller gewichteten Referenzpunkte gebildet (Gesamtpunkte).
   Sind weniger als fünf Referenzen wertbar, so werden die nicht wertbaren
   Referenzen mit 0 Punkten in die Wertung eingestellt.
   (b) Spezifischer Umsatz
   Der jeweilige spezifische Jahresumsatz bezogen auf den
   Tätigkeitsbereich des Auftrags (Einführung eines
   Dosismanagementsystems) in EUR (netto) der letzten drei Geschäftsjahre
   vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2021, 2020, 2019) wird für jeden
   Bewerber addiert. Der Bewerber mit dem höchsten addierten spezifischen
   Jahresumsatz erhält 5 Punkte. Die weiteren Punkte (4-0) werden in
   absteigender Reihenfolge vergeben.
   (c) Teilnehmerauswahl
   Die erreichten Punkte in den Kategorien Referenzen und spezifischer
   Umsatz werden addiert.
   Es werden die drei Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe
   aufgefordert, die die meisten Gesamtpunkte auf sich vereinen. Bei
   gleicher Punktzahl und der Notwendigkeit einer Auswahl entscheidet das
   Los.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber kann optional Schulungsleistungen und weitere
   Leistungen auf Abruf beauftragen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des
   Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als
   drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein
   darf. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er
   niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder
   Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B.
   die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
   - Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister
   verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf
   andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder
   Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen
   Vereinigung).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   - Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten
   drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2021, 2020,
   2019),
   - Spezifischer Umsatz: Jahresumsatz bezogen auf den Tätigkeitsbereich
   des Auftrags (Einführung eines Dosismanagementsystems) in EUR (netto)
   bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der
   Teilnahmeantragsfrist (2021, 2020, 2019),
   - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach-
   und Vermögensschäden. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate
   zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein und muss die
   mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen.
   Sofern ein Bewerber über einen Versicherungsschutz verfügt, der die
   Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt, ist neben dem Nachweis
   über den bestehenden Versicherungsschutz die Erklärung eines
   Versicherungsunternehmen einzureichen, nach der der Versicherer sich
   dazu bereit erklärt, den bestehenden Deckungsschutz so zu erweitern,
   dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Es wird ein spezifischer Mindestumsatz bezogen auf den
   Tätigkeitsbereich des Auftrags von mindestens EUR 700.000,- bezogen auf
   die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist
   (2021, 2020, 2019) gefordert.
   Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden
   Mindestdeckungssummen ausweisen:
   - Personenschäden: mind. EUR 3.000.000,00
   - Sachschäden: mind. EUR 3.000.000,00
   - Vermögensschäden: mind. EUR 1.000.00,00
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   - Geeignete Referenzen über früher (letzte drei Jahre vor Ablauf der
   Teilnahmefrist) ausgeführte, weitestgehend abgeschlossene Aufträge in
   Form einer Liste von mindestens zehn produktiven Installationen des
   anzubietenden Dosismanagementsystems mit folgenden Angaben:
   - Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art, Umfang und
   Schwierigkeit
   - Angaben zur Größe des Krankenhauses und zur Integration des Systems
   - Auftragswert in EUR (netto)
   - Leistungszeitraum
   - Erklärung über die Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer,
   Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft
   - Kompetenter Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten
   - Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der fest
   angestellten Mitarbeiter des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte
   der letzten drei Jahre (2021, 2020, 2019) vor Ablauf der
   Teilnahmeantragsfrist ersichtlich ist.
   - Unterauftragsvergabe: Angabe, welche Teile der Bewerber als
   Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, sofern eine derartige Aussage
   bereits möglich ist.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Es sind mindestens zehn Referenzen über Leistungen (Einführung eines
   Dosismanagementsystems) aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der
   Teilnahmefrist im deutschsprachigen Raum nachzuweisen, die mit den
   Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags nach Art, Umfang und
   Schwierigkeit vergleichbar sind. Eine Referenz ist nach Art, Umfang und
   Schwierigkeit mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags
   vergleichbar, wenn die im Folgenden genannten zwei Merkmale vollständig
   erfüllt sind:
   - Einführung eines Dosismanagementsystems und
   - Einsatz in einem Krankenhaus/Krankenhausträger.
   Von den zehn vorgelegten Referenzen müssen darüber hinaus mindestens
   fünf Referenzen zusätzlich folgende Anforderung erfüllen:
   - System mit mehreren Mandanten im Multi-User-Betrieb.
   Es muss anhand der Angaben des Bewerbers überprüfbar sein, ob die
   vorstehend genannten Merkmale erfüllt sind, d.h. die Bewerber sind
   aufgefordert, in der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts auf
   die genannten Merkmale einzugehen, sofern diese vom Bewerber als
   erfüllt angesehen werden.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Mindestvoraussetzungen für das zur Leistungserbringung vorgesehene
   Personal:
   - Kenntnisse der Deutschen Sprachen, entweder als Muttersprachler*in
   oder Deutsche als Fremdsprache mit mindestens Level C1 oder höher
   - Erfahrung in der Einführung von KI-Lösungen in anderen, vergleichbar
   komplexen Krankenhausorganisationen und Kenntnisse der typischen
   medizinischen Anforderungen
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/10/2022
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bewerber haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB
   genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch
   das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. §
   21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1
   i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 124 Abs. 2 GWB
   i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und § 124 Abs. 2
   GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
   (SchwarzArbG) genannten Ausschlussgründe. Für die Erklärung ist das
   Formblatt I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe zu verwenden.
   Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21
   Abs. 4 AentG, § 21 Abs. 1 S. 5 SchwarzArbG sowie § 98c Abs. 3 AufenthG
   i.V.m. § 21 Abs. 4 AEntG verpflichtet ist, vor der Erteilung des
   Zuschlags für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft
   aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO)
   über das (Nicht-)Vorliegen der jeweiligen Ausschlussgründe anzufordern.
   Liegt bei einem Bewerber ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124
   GWB vor, wird er gemäß § 125 Abs. 1 GWB nicht ausgeschlossen, wenn er
   nachweist, dass er
   1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten
   Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs
   verpflichtet hat,
   2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem
   Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang
   stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden
   und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und
   3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen
   ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres
   Fehlverhalten zu vermeiden.
   Der Auftraggeber bewertet die vom Bewerber ergriffenen
   Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt die Schwere und die
   besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet der
   Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen als unzureichend, so
   begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Bewerber.
   Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m.
   § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AEntG und §
   124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG wird der Bewerber
   nicht ausgeschlossen, wenn er die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit
   nachgewiesen hat.
   Kommt der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
   Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nach und ist dies
   durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
   Verwaltungsentscheidung festgestellt (§ 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB),
   unterbleibt ein Ausschluss, wenn der Bewerber nachweist, dass er seinen
   Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass er die Zahlung
   vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur
   Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen
   verpflichtet hat.
   Berufung auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde Dritter
   Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und
   Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) bedienen,
   ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen
   Dritten bestehenden Verbindungen.
   Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss die
   I.2.3_Erklärung Eignungsleihe ausfüllen und unterzeichnet mit dem
   Teilnahmeantrag einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine
   wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen in der
   Auftragsbekanntmachung und dieses I.2_Informationsmemorandums unter
   Verwendung der gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem
   sich der Bewerber darauf beruft.
   Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der
   Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
   sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten
   Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und dieses
   Informationsmemorandums und unter Verwendung der gestellten Formblätter
   individuell und vollständig nachweisen.
   Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Bewerber nur dann
   in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese
   Kapazitäten benötigt werden.
   Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen,
   deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen möchte, die
   entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe
   vorliegen.
   Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht
   vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der
   Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor,
   die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer
   Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird dem Bewerber eine angemessene
   Frist gesetzt.
   Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
   wird verlangt, dass der Bewerber und das Drittunternehmen gemeinsam für
   die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe
   haften, § 47 Abs. 3 VgV.
   Öffentliche Auftraggeber sind bei Aufträgen oberhalb der
   EU-Schwellenwerte verpflichtet, die in der am 8. April 2022 im
   EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.
   April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014
   (nachfolgend: Sanktions-VO) normierten Sanktionen umzusetzen. Nach Art.
   5k der Sanktion-VO besteht insbesondere ein Zuschlagsverbot. Das
   Zuschlagsverbot besagt, dass Personen oder Unternehmen, die der
   Sanktions-VO unterliegen, keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten
   dürfen. Von allen Bewerbern und Bietern bzw. sämtlichen Mitgliedern
   einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist deshalb die vom BMWK zur
   Verfügung gestellte I.2.8_Erklärung Russlandsanktionen abzugeben.
   Teilnahmeanträge bzw. Angebote von Unternehmen, die diese Erklärung
   nicht abgeben, sind vom Verfahren auszuschließen. Die Vergabestellen
   haben hier nach ausdrücklicher Anordnung des BMWK keinen
   Ermessensspielraum. Auf die in dem Formblatt normierten
   Ausschlussgründe wird verwiesen.
   Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerber- bzw.
   Bietergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bewerber- bzw.
   Bietergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber bzw. -bieter behandelt
   (§ 42 Abs. 2 S. 1 VgV). Soweit in den Vergabeunterlagen von Bewerbern
   oder Bietern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbewerber bzw.
   -bieter als auch Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften gemeint.
   Im Teilnahmeantrag haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in der
   I.2.2_Erklärung Bewerbergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter
   für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der
   bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als
   Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung.
   Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied
   einer Bewerbergemeinschaft mittels Formblatt I.2.4_Erklärung Befähigung
   und Erlaubnis zur Berufsausübung und das Nichtvorliegen der
   Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB mit der I.2.7_Erklärung
   Ausschlussgründe individuell nachgewiesen werden. Das Formblatt
   I.2.8_Erklärung Russlandsanktionen ist ebenso individuell einzureichen.
   Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft
   insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die I.2.5_Erklärung
   wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die
   I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit nur soweit
   aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Soweit im Wege der
   Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird, ist
   zusätzlich die I.2.3_Erklärung Eignungsleihe auszufüllen und
   einzureichen.
   Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von
   der Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9M6RXH
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@senweb.berlin.de
   Telefon: +49 3090138-316
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber
   der Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu
   erheben, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
   GWB.
   Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach
   ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen
   zu wollen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/09/2022
References
   6. mailto:nils.alwardt@vivantes.de?subject=TED
   7. https://vivantes.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9M6RXH/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9M6RXH
  10. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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