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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Berlin
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 515619-2022 (ID: 2022092109255178530)
Veröffentlicht: 21.09.2022
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DE-Berlin: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2022/S 182/2022 515619
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH
Postanschrift: Aroser Allee 72-76
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail: [6]nils.alwardt@vivantes.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://vivantes.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9M6RXH/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9M6RXH
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des Privatrechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Einführung eines Dosismanagementsystems
Referenznummer der Bekanntmachung: Vivantes - Dosismanagement
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenständlich ist ein Dosismanagementsystem inklusive der
notwendigen Implementierungsdienstleistungen und der Softwarepflege.
Eine weitgehende Integration der gesuchten Lösung in die bereits
vorhandenen IT Primärsysteme ist zwingend erforderlich.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Lösung soll in Form von Campuslizenzen mit uneingeschränkter
Nutzung (hinsichtlich gleichzeitiger Benutzeranmeldungen, Anzahl
Arbeitsplatz-Installationen und integrierter DICOM-Knoten) inklusive
der relevanten Dienstleistungen beschafft werden.
Es ist zu berücksichtigen, dass auch Vivantes MVZ GmbH (z.B. MVZ
Nuklearmedizin und Strahlentherapie) im Dosismanagementsystem
lizenzrechtlich integriert werden sollen.
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
-Lieferung der Lizenzen (dauerhafte Überlassung)
-Dienstleistung: initiale Workshops, Konzeptentwicklung, Installation,
Customizing, Integration, Testphase, Projektleitung, Herstellung der
Betriebsbereitschaft des Systems und Unterstützung des
Echtbetriebsbeginns
-Dienstleistung: 1 Schulungstag/Fachabteilung jeweils vor
Implementierung in terminlicher Abstimmung mit dem Auftraggeber
-Dienstleistung: 2 Schulungstage für Key User / IT Betriebsorganisation
in terminlicher Abstimmung mit dem Auftraggeber, um Vivantes in die
Lage zu versetzen, die Systeme in Eigenleistung zu konfigurieren und
weiter auszurollen
-Dienstleistung: Implementierung von individuellen (nicht proprietären)
Schnittstellen
-Wartung, Pflege und Support für die Vertragslaufzeit sowie Option für
die Folgejahre
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich nach der Grundlaufzeit um
jeweils weitere 12 Monate, wenn der Auftraggeber nicht drei Monate vor
dem Ende des laufenden Vertragsjahres den Vertrag kündigt
("Verlängerungsoptionen"). Für die Kündigung bedarf es keines Grundes.
Sollte der Vertrag wegen Kündigung nicht verlängert werden, stehen dem
Auftragnehmer keinerlei Ersatzansprüche zu. Einzelheiten zum
Systemservice ergeben sich aus dem EVB-IT Systemvertrag.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebots
aufgefordert werden, wird begrenzt, sofern genügend geeignete Bewerber
zur Verfügung stehen. Es ist geplant, drei Bewerber zur Abgabe eines
Angebots aufzufordern. Es werden die Bewerber aufgefordert, die im
Ergebnis der nachstehenden Auswahlkriterien die höchste Punktzahl
erreichen.
Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die er zur Angebotsabgabe
auffordert, aufgrund der nachfolgenden objektiven und
nichtdiskriminierenden Eignungskriterien aus:
(a) Referenzen (maximal 11 Punkte)
(b) Spezifischer Umsatz (maximal 5 Punkte)
(a) Referenzen
Referenz 1 30 %
Referenz 2 25 %
Referenz 3 20 %
Referenz 4 15 %
Referenz 5 10 %
Jede Referenz wird gesamthaft anhand der hierzu eingereichten
Erklärungen und Nachweise bewertet. Für die Höchstpunktzahl sind je
Referenz folgende Kompetenzen in den auftragsgegenständlichen
Leistungsbereichen nachzuweisen:
- Auswahlkriterium 1: Das Referenzprojekt wurde in einem Krankenhaus
oder für einen Krankenhausträger mit mehr als 15.000 stationären Fällen
pro Jahr (1 Punkt), mehr als 20.000 stationären Fällen pro Jahr (2
Punkte), mehr als 40.000 stationären Fällen pro Jahr (3 Punkte)
implementiert.
- Auswahlkriterium 2: Das Referenzprojekt wurde in einem Krankenhaus
oder für einen Krankenhausträger mit mehr als 20 strahlenden
Modalitäten (1 Punkt), mehr als 50 strahlenden Modalitäten (2 Punkte),
mehr als 100 strahlenden Modalitäten (3 Punkte) implementiert.
- Auswahlkriterium 3: Dosisrelevante Daten werden aus folgenden
Datenquellen übernommen: DICOM-RDSR (1 Punkte) und/oder DICOM-MPPS (1
Punkt) und/oder DICOM-Header (1 Punkt) und/oder OCR-Analyse (1 Punkt)
Hinweis: Im Auswahlkriterium 3 wird für jede Datenquelle, aus der
dosisrelevante Daten übernommen werden, ein Punkt vergeben. Insgesamt
sind hier also maximal 4 Punkte erreichbar
- Auswahlkriterium 4: Im Referenzprojekt wurde eine detaillierte
Zugriffsberechtigung mittels Anbindung an einen Verzeichnisdienst
umgesetzt (1 Punkt)
Maximal sind 11 Punkte erreichbar. Die Referenzen werden entsprechend
der vom Bewerber angegebenen Zuordnung gewichtet. Anschließend wird die
Gesamtsumme aller gewichteten Referenzpunkte gebildet (Gesamtpunkte).
Sind weniger als fünf Referenzen wertbar, so werden die nicht wertbaren
Referenzen mit 0 Punkten in die Wertung eingestellt.
(b) Spezifischer Umsatz
Der jeweilige spezifische Jahresumsatz bezogen auf den
Tätigkeitsbereich des Auftrags (Einführung eines
Dosismanagementsystems) in EUR (netto) der letzten drei Geschäftsjahre
vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2021, 2020, 2019) wird für jeden
Bewerber addiert. Der Bewerber mit dem höchsten addierten spezifischen
Jahresumsatz erhält 5 Punkte. Die weiteren Punkte (4-0) werden in
absteigender Reihenfolge vergeben.
(c) Teilnehmerauswahl
Die erreichten Punkte in den Kategorien Referenzen und spezifischer
Umsatz werden addiert.
Es werden die drei Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe
aufgefordert, die die meisten Gesamtpunkte auf sich vereinen. Bei
gleicher Punktzahl und der Notwendigkeit einer Auswahl entscheidet das
Los.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber kann optional Schulungsleistungen und weitere
Leistungen auf Abruf beauftragen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des
Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als
drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein
darf. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er
niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B.
die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister
verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf
andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder
Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen
Vereinigung).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten
drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2021, 2020,
2019),
- Spezifischer Umsatz: Jahresumsatz bezogen auf den Tätigkeitsbereich
des Auftrags (Einführung eines Dosismanagementsystems) in EUR (netto)
bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der
Teilnahmeantragsfrist (2021, 2020, 2019),
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach-
und Vermögensschäden. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate
zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein und muss die
mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen.
Sofern ein Bewerber über einen Versicherungsschutz verfügt, der die
Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt, ist neben dem Nachweis
über den bestehenden Versicherungsschutz die Erklärung eines
Versicherungsunternehmen einzureichen, nach der der Versicherer sich
dazu bereit erklärt, den bestehenden Deckungsschutz so zu erweitern,
dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es wird ein spezifischer Mindestumsatz bezogen auf den
Tätigkeitsbereich des Auftrags von mindestens EUR 700.000,- bezogen auf
die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist
(2021, 2020, 2019) gefordert.
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden
Mindestdeckungssummen ausweisen:
- Personenschäden: mind. EUR 3.000.000,00
- Sachschäden: mind. EUR 3.000.000,00
- Vermögensschäden: mind. EUR 1.000.00,00
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Geeignete Referenzen über früher (letzte drei Jahre vor Ablauf der
Teilnahmefrist) ausgeführte, weitestgehend abgeschlossene Aufträge in
Form einer Liste von mindestens zehn produktiven Installationen des
anzubietenden Dosismanagementsystems mit folgenden Angaben:
- Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art, Umfang und
Schwierigkeit
- Angaben zur Größe des Krankenhauses und zur Integration des Systems
- Auftragswert in EUR (netto)
- Leistungszeitraum
- Erklärung über die Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer,
Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft
- Kompetenter Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der fest
angestellten Mitarbeiter des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte
der letzten drei Jahre (2021, 2020, 2019) vor Ablauf der
Teilnahmeantragsfrist ersichtlich ist.
- Unterauftragsvergabe: Angabe, welche Teile der Bewerber als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, sofern eine derartige Aussage
bereits möglich ist.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es sind mindestens zehn Referenzen über Leistungen (Einführung eines
Dosismanagementsystems) aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der
Teilnahmefrist im deutschsprachigen Raum nachzuweisen, die mit den
Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags nach Art, Umfang und
Schwierigkeit vergleichbar sind. Eine Referenz ist nach Art, Umfang und
Schwierigkeit mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags
vergleichbar, wenn die im Folgenden genannten zwei Merkmale vollständig
erfüllt sind:
- Einführung eines Dosismanagementsystems und
- Einsatz in einem Krankenhaus/Krankenhausträger.
Von den zehn vorgelegten Referenzen müssen darüber hinaus mindestens
fünf Referenzen zusätzlich folgende Anforderung erfüllen:
- System mit mehreren Mandanten im Multi-User-Betrieb.
Es muss anhand der Angaben des Bewerbers überprüfbar sein, ob die
vorstehend genannten Merkmale erfüllt sind, d.h. die Bewerber sind
aufgefordert, in der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts auf
die genannten Merkmale einzugehen, sofern diese vom Bewerber als
erfüllt angesehen werden.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Mindestvoraussetzungen für das zur Leistungserbringung vorgesehene
Personal:
- Kenntnisse der Deutschen Sprachen, entweder als Muttersprachler*in
oder Deutsche als Fremdsprache mit mindestens Level C1 oder höher
- Erfahrung in der Einführung von KI-Lösungen in anderen, vergleichbar
komplexen Krankenhausorganisationen und Kenntnisse der typischen
medizinischen Anforderungen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/10/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bewerber haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB
genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch
das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. §
21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1
i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 124 Abs. 2 GWB
i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und § 124 Abs. 2
GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
(SchwarzArbG) genannten Ausschlussgründe. Für die Erklärung ist das
Formblatt I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe zu verwenden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21
Abs. 4 AentG, § 21 Abs. 1 S. 5 SchwarzArbG sowie § 98c Abs. 3 AufenthG
i.V.m. § 21 Abs. 4 AEntG verpflichtet ist, vor der Erteilung des
Zuschlags für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft
aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO)
über das (Nicht-)Vorliegen der jeweiligen Ausschlussgründe anzufordern.
Liegt bei einem Bewerber ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124
GWB vor, wird er gemäß § 125 Abs. 1 GWB nicht ausgeschlossen, wenn er
nachweist, dass er
1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten
Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs
verpflichtet hat,
2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem
Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang
stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden
und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und
3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen
ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres
Fehlverhalten zu vermeiden.
Der Auftraggeber bewertet die vom Bewerber ergriffenen
Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt die Schwere und die
besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet der
Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen als unzureichend, so
begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Bewerber.
Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m.
§ 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AEntG und §
124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG wird der Bewerber
nicht ausgeschlossen, wenn er die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit
nachgewiesen hat.
Kommt der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nach und ist dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt (§ 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB),
unterbleibt ein Ausschluss, wenn der Bewerber nachweist, dass er seinen
Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass er die Zahlung
vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur
Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen
verpflichtet hat.
Berufung auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde Dritter
Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und
Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) bedienen,
ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen
Dritten bestehenden Verbindungen.
Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss die
I.2.3_Erklärung Eignungsleihe ausfüllen und unterzeichnet mit dem
Teilnahmeantrag einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine
wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche
Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen in der
Auftragsbekanntmachung und dieses I.2_Informationsmemorandums unter
Verwendung der gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem
sich der Bewerber darauf beruft.
Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der
Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten
Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und dieses
Informationsmemorandums und unter Verwendung der gestellten Formblätter
individuell und vollständig nachweisen.
Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Bewerber nur dann
in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese
Kapazitäten benötigt werden.
Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen,
deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen möchte, die
entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe
vorliegen.
Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht
vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der
Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor,
die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer
Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird dem Bewerber eine angemessene
Frist gesetzt.
Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
wird verlangt, dass der Bewerber und das Drittunternehmen gemeinsam für
die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe
haften, § 47 Abs. 3 VgV.
Öffentliche Auftraggeber sind bei Aufträgen oberhalb der
EU-Schwellenwerte verpflichtet, die in der am 8. April 2022 im
EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.
April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014
(nachfolgend: Sanktions-VO) normierten Sanktionen umzusetzen. Nach Art.
5k der Sanktion-VO besteht insbesondere ein Zuschlagsverbot. Das
Zuschlagsverbot besagt, dass Personen oder Unternehmen, die der
Sanktions-VO unterliegen, keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten
dürfen. Von allen Bewerbern und Bietern bzw. sämtlichen Mitgliedern
einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist deshalb die vom BMWK zur
Verfügung gestellte I.2.8_Erklärung Russlandsanktionen abzugeben.
Teilnahmeanträge bzw. Angebote von Unternehmen, die diese Erklärung
nicht abgeben, sind vom Verfahren auszuschließen. Die Vergabestellen
haben hier nach ausdrücklicher Anordnung des BMWK keinen
Ermessensspielraum. Auf die in dem Formblatt normierten
Ausschlussgründe wird verwiesen.
Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerber- bzw.
Bietergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bewerber- bzw.
Bietergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber bzw. -bieter behandelt
(§ 42 Abs. 2 S. 1 VgV). Soweit in den Vergabeunterlagen von Bewerbern
oder Bietern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbewerber bzw.
-bieter als auch Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften gemeint.
Im Teilnahmeantrag haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in der
I.2.2_Erklärung Bewerbergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter
für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der
bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als
Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung.
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied
einer Bewerbergemeinschaft mittels Formblatt I.2.4_Erklärung Befähigung
und Erlaubnis zur Berufsausübung und das Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB mit der I.2.7_Erklärung
Ausschlussgründe individuell nachgewiesen werden. Das Formblatt
I.2.8_Erklärung Russlandsanktionen ist ebenso individuell einzureichen.
Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft
insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die I.2.5_Erklärung
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die
I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit nur soweit
aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Soweit im Wege der
Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird, ist
zusätzlich die I.2.3_Erklärung Eignungsleihe auszufüllen und
einzureichen.
Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von
der Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9M6RXH
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 3090138-316
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber
der Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu
erheben, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
GWB.
Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach
ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/09/2022
References
6. mailto:nils.alwardt@vivantes.de?subject=TED
7. https://vivantes.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9M6RXH/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9M6RXH
10. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
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