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Ausschreibung: Mobile, modulare Containergebäude - DE-Hochheim am Main
Mobile, modulare Containergebäude
Dokument Nr...: 515140-2022 (ID: 2022092109240078304)
Veröffentlicht: 21.09.2022
*
  DE-Hochheim am Main: Mobile, modulare Containergebäude
   2022/S 182/2022 515140
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Hochheim am Main
   Postanschrift: Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz
   Ort: Hochheim am Main
   NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
   Postleitzahl: 65239
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): vergabestelle@goerg.de
   E-Mail: [6]vergabestelle@goerg.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.hochheim.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung von mobilen Wohncontainern einschließlich Ausstattung
   Referenznummer der Bekanntmachung: 60638-2022
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   44211100 Mobile, modulare Containergebäude
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung von sechs mobilen Tiny-Häusern einschließlich Ausstattung zur
   temporären Unterbringung von Flüchtlingen in Hochheim am Main
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 330 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Stadt Hochheim am Main benötigt für die temporäre Unterbringung von
   Obdachlosen, Flüchtlingen und Asylberechtigten mit
   Familiennachzugberechtigten 6 mobile Wohncontainer mit elektrischer
   Beheizung und elektrischen Feuerstellen einschließlich winterfester
   Ausstattung. Die Asylbewerberunterkunft in Hochheim am Main ist bereits
   an ihre Kapazitätsgrenze gestoßen. Die Wohncontainer sollen über ein
   Wohnzimmer, ein Schlafzimmer mit zwei Einzelbetten, ein Schlafzimmer
   mit einem Doppelbett, eine Küchenzeile sowie eine Dusche mit WC und
   Waschbecken verfügen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Qualitätskriterium - Name: Güte und Qualität des angebotenen
   Wohncontainers / Gewichtung: 34
   Qualitätskriterium - Name: Güte und Qualität des Terminplans /
   Gewichtung: 33
   Preis - Gewichtung: 33
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Bei den unter Ziffer II.2.5) genannten Zuschlagskriterien handelt es
   sich um die maßgeblichen Erwägungen, die die Zuschlagsentscheidung
   beeinflussen. Sie sind nicht als abschließend zu bewerten. Die
   Gewichtung ist rein fiktiver Natur. Es wird zudem klarstellend darauf
   hingewiesen, dass es sich bei den unter Ziffer II.1.7) und V.2.4)
   dieser Bekanntmachung genannten Werten um ca. Angaben handelt.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Der Auftraggeber hat aufgrund seines spezifischen Beschaffungsbedarfs
   erhöhte Anforderungen an die Witterungs- und Wetterbeständigkeit,
   insbesondere an die Dämmung und Isolierung der Wände und Böden (mind.
   80 mm EPS) der mobilen Wohncontainer. Das Dach soll mit mindestens 150
   mm Mineralwolle ausgestattet sein. Die Türen und Fenster sollen über
   eine Mehrfachverriegelung und Isolierverglasung verfügen. Auch Zudem
   ist der Auftraggeber auf eine elektrische Beheizung einschließlich
   Winterkit mit Frostwächter, elektrische Wasserboiler und elektrische
   Feuerstellen (vierflammiges Cerankochfeld, Backofen und Mikrowelle)
   angewiesen. Aufgrund einer umfangreichen, europaweiten Marktanalyse hat
   sich der Auftraggeber die Meinung bilden können, dass diese
   spezifischen Anforderungen ausschließlich von Daalmann Mobilheime GmbH
   erfüllt werden können. Daalmann Mobilheime GmbH ist der einzige auf dem
   Markt verfügbare Anbieter von winterfesten Tiny-Houses, die diese
   spezifischen Anforderungen erüllen, eine entsprechende Dämmung
   bereitstellen und zugleich elektrisch beheizt werden können und über
   eine winterfeste Ausstattung verfügen. Da die Kapazitäten der
   eigentlichen Asylbewohnerunterkunft bereits erschöpft sind und
   gleichfalls die Hotel- und Pensionskapazitäten in der näheren Umgebung
   weggefallen sind, besteht insoweit auch keine Alternative zur
   Beschaffung der Tiny-Houses von Daalmann Mobilheime GmbH.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung von mobilen Wohncontainern einschließlich Ausstattung
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   13/09/2022
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Daalmann Mobilheime GmbH
   Postanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 11
   Ort: Uelsen
   NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
   Postleitzahl: 49843
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]info@daalmann.com
   Telefon: +49 59421966
   Internet-Adresse: [9]www.daalmann.com
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 330 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige
   Ex-ante Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB.
   Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die unter Abschnitt II.2.4) der
   Bekanntmachung dargestellten Lieferleistung ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben werden können. Es ist daher beabsichtigt, den Zuschlag
   nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet
   ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Information, der Daalmann
   Mobilheime GmbH zu erteilen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus)
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6151126601
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 135, §§ 155 ff. GWB.
   Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.
   4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die
   Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung
   einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber
   weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1
   Nr. 1 GWB spätestens 10 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu ergehen
   sind.
   § 135 Abs. 1, 3 GWB lautet wie folgt:
   "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   [...]
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen."
   § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1,4 Satz 2 GWB lautet wie folgt:
   "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   [...]
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2
   bleibt unberührt."
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/09/2022
References
   6. mailto:vergabestelle@goerg.de?subject=TED
   7. http://www.hochheim.de/
   8. mailto:info@daalmann.com?subject=TED
   9. http://www.daalmann.com/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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