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Ausschreibung: Tragbare Computer - DE-Waiblingen
Tragbare Computer
Videoprojektoren
Leinwände
Dokument Nr...: 514528-2022 (ID: 2022092109163377560)
Veröffentlicht: 21.09.2022
*
  DE-Waiblingen: Tragbare Computer
   2022/S 182/2022 514528
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
   Ort: Waiblingen
   NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]RMK-multimediasysteme@menoldbezler.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.rems-murr-kreis.de/startseite
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6DWN/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6DWN
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rems-Murr-Kreis-Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und
   Installation von Multimediasysteme zum Abruf von Einzelaufträgen für
   die kreiseigenen Schulen des Rems-Murr-Kreises
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2294
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30213100 Tragbare Computer
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Rems-Murr-Kreis beabsichtigt die Neubeschaffung über die Lieferung,
   die Montage und den Support von Multimediaausrüstung zur Modernisierung
   der kreiseigenen Schu-len.
   Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer
   Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Montage und Support von
   Multimediaausrüstung für Schulen.
   Da der konkrete Beschaffungsbedarf derzeit nicht hinreichend konkret
   bestimmt werden kann, soll der abrufberechtigten Auftraggeber die
   Möglichkeit haben, sowohl hinsichtlich Beschaffungsmenge als auch
   Beschaffungszeitraum flexibel Einzelbestellungen tätigen zu können. Um
   diesem Beschaffungsbedarf gerecht zu werden, wird mit dem vorliegenden
   Verfahren eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   38652120 Videoprojektoren
   38653400 Leinwände
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Rems-Murr-Kreis beabsichtigt die Neubeschaffung über die Lieferung,
   die Montage und den Support von Multimediaausrüstung zur Modernisierung
   der kreiseigenen Schu-len.
   Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer
   Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Montage und Support von
   Multimediaausrüstung für Schulen.
   Da der konkrete Beschaffungsbedarf derzeit nicht hinreichend konkret
   bestimmt werden kann, soll der abrufberechtigten Auftraggeber die
   Möglichkeit haben, sowohl hinsichtlich Beschaffungsmenge als auch
   Beschaffungszeitraum flexibel Einzelbestellungen tätigen zu können. Um
   diesem Beschaffungsbedarf gerecht zu werden, wird mit dem vorliegen-den
   Verfahren eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben.
   Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren mit einer
   einmaligen Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre. Hierbei sind im
   Einzelabruf die jeweils maßgebliche Produkt-Generation oder neuer
   anzubieten (vgl. § 4 Abs. 6 des Rahmenvertrags).
   Gegenstand sind: ein gesamtes Konzept und System für Multimedia,
   inklusive Support Unterstützung für eine Laufzeit von vier Jahren.
   Dieser beinhaltet Beamer in 4 Variationen (Decken montiert 1.920 x
   1.200 und 1920 x 1080, Ultrakurzdistanzbeamer 1920 x 1080 und 4K): 57
   bis Höchstabrufmenge 150 Stück, Leinwände (54 bis Höchstabruf-menge 250
   Stück), Lehrer Pult (50 bis Höchstabrufmenge 150 Höchstabrufmenge) und
   Steuerungseinheit (42 bis Höchstabrufmenge 200 Stück). Einige
   Bestehende Teile (z.B. Beamers) sollen weiterhin mit den neuen Geräten,
   unter anderen die neue Steuerung funktionieren.
   Wegen der Einzelheiten zum Leistungsgegenstand wird auf das jeweilige
   Preisblatt mit Leistungsbeschreibung Anlage 3 "Leistungsbeschreibung"
   verwiesen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Verlängerungsoption über 24 Monate
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Vorbemerkung
   Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert
   nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,
   sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
   Bietergemeinschaften vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis
   seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des
   rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen
   bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht
   unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen
   Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der
   Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine
   entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt
   wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner
   Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3)
   hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis
   sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für
   dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von
   Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
   Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und
   III.1.3) entsprechend.
   2. Vorzulegenden Nachweise, Erklärungen und Dokumente
   Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf
   Ausschlussgründe einzureichen:
   (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht
   vorliegen,
   (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
   GWB,
   (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
   (4) Eigenerklärung nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.
   833/2014
   3. Vorzulegenden Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur
   Berufsausübung:
   (1) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das
   Berufs-oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der
   Komplementär-GmbH)
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den
   vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
   (2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit
   einer angemessenen Deckungssumme für Personen- Sach- und
   Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine
   entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen
   Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren
   (2) Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des
   Unternehmens aus den letzten drei Jahren je Referenz
   Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben
   enthalten:
   - Bezeichnung des Auftrags
   - Beschreibung des Leistungsumfangs
   - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
   - Zeitraum der Leistungserbringung
   - Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten
   Leistungszeitraum
   Die Einreichung von mehr als drei Referenzen je Referenz ist nicht
   erwünscht.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   zu (2): Vorlage von mindestens drei Referenzprojekten über die
   Bereitstellung von jeweils mindestens 15 vergleichbarer
   Multimediaausrüstung für Schulen in den vergangenen drei Jahren
   (frühestens 1.1.2019).
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Für Bietergemeinschaften gilt:
   Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die
   Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
   unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
   (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der
   Bietergemeinschaft,
   (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
   (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der
   Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich
   vertritt,
   (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit
   uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
   (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im
   Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/10/2022
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 18/10/2022
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene
   Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
   Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines
   allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich
   hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz
   von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
   Das Angebotsformular ist unter der in Ziffer I.3) angegebenen
   Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein
   Verfahrensleitfaden. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen
   Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie
   aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem
   Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen
   sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor
   Abgabe ihres Angebots und der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der
   Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung
   gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6DWN
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   Fax: +49 721926-3985
   Internet-Adresse: [10]www.rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB).
   Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
   GWB verwiesen. Dieser lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat;
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
   gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote
   für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
   Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für
   Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
   zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
   Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
   durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax
   oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/09/2022
References
   6. mailto:RMK-multimediasysteme@menoldbezler.de?subject=TED
   7. https://www.rems-murr-kreis.de/startseite
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6DWN/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6DWN
  10. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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