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Ausschreibung: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten - DE-Ulm
Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellie
Kabelinfrastruktur
Verlegen von Kabeln
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 513831-2022 (ID: 2022092109102076918)
Veröffentlicht: 21.09.2022
*
DE-Ulm: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen;
Nivellierungsarbeiten
2022/S 182/2022 513831
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Komm.Pakt.Net - Kommunalanstalt des
öffentlichen Rechts namens und im Auftrag des Auftraggebers Gemeinde
Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, 72141 Walddorfhäslach
Postanschrift: Neue Straße 40
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe@iuscomm.de
Telefon: +49 73127052652
Fax: +49 73127052626
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.deutsche-evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/E99491D3-A
5B2-4762-A3ED-007069DFAB5A
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Postanschrift: Panoramastraße 33
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [9]vergabe@iuscomm.de
Telefon: +49 71125359390
Fax: +49 711253593927
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]https://www.deutsche-evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/E99491D3-
A5B2-4762-A3ED-007069DFAB5A
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [12]https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Förderung und Unterstützung des Breitbandausbaus
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Errichtung eines geförderten Glasfasernetzes durch die Gemeinde
Walddorfhäslach Bau- und Planungsl
Referenznummer der Bekanntmachung: 334/22-AZ
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen,
für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen;
Nivellierungsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Errichtung eines geförderten Glasfasernetzes durch die Gemeinde
Walddorfhäslach Bau- und Planungsleistungen, Hausanschlussmanagement
u.a.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 13 050 027.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 1 - Weiße Flecken Walddorhäslach
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45314300 Kabelinfrastruktur
45314310 Verlegen von Kabeln
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) im
Gemeindegebiet Walddorfhäslach. Ziel ist die Erschließung der weißen
NGA-Flecken und der grauen NGA-Flecken im Gemarkungsgebiet gemäß der
jeweiligen Infrastrukturaufrufe sowie der Schulen und der
Gewerbegebiete im grauen NGA-Flecken gemäß der Sonderaufrufe der
Bundesförderung zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und
den dort in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten
Mindestbandbreiten. Das Ausbaukonzept der Maßnahme kann der Anlage
Ausbaukonzeption entnommen werden.
Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden:
- Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland sowie nach der Verwaltungsvorschrift des
Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie
zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)
Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Förderbescheide
des Landes auf Mitfinanzierung soweit vorliegend für das Projekt sind
in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt.
Für den Auftraggeber ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger
sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen
Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge,
Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung
hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken
spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende
Rolle.
Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die
Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des
Gemarkungsgebiets in den Jahren 2023 bis 2025 zu verbessern. Hierzu
werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte
Infrastruktur des Netzbetreibers, Zuleitungsinfrastrukturen in die
Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit
unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt.
Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem
privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der
aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen
Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu
zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer
europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH als Netzbetreiber
vergeben.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu
schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung
auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die
erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur
betriebsfertigen und funktionsfähigen Herstellung des neu zu
schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und
Mitverlegungsmanagement erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind
Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu
errichtende passive NGA-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen
und Gebäudeanschlusspunkte (GAP):
ca. 8.150 m Trassenbau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- 52 Gebäudeanschlusspunkte (GAP)
- ca. 2 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
- ca. 8 Unterverteilungen (RVt)
Darüber hinaus sind vom Generalübernehmer alle Anschlüsse im
vorgenannten Ausbauprojekt, welche gemäß neuer Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s im Download als förderfähig in sog. grauen NGA-Flecken gelten,
ebenfalls in den geplanten Ausbau zu integrieren. Nach derzeitigem
Stand sind dies ca. 123 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im
grauen NGA-Flecken, welche im Zuge des Ausbaus mittels FTTB-Technologie
gemäß Ziffer 3 des Hinweisblattes zum Upgrade für Zuwendungsempfänger
im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm erschlossen werden sollen. Eine
grundsätzliche Förderfähigkeit wurde vom Fördermittelgeber bereits
signalisiert. Die hierfür anzuwendenden Vorgaben des Fördermittelgebers
sowie das der Ausschreibung beigefügte Hinweisblatt zum Upgrade für
Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm sind vom
Generalübernehmer zwingend zu beachten.
Alles Weitere ergbit sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die
vollumfänglich verwiesen wird.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer
Verlegemethoden, Vorort-Präsenz während der Planungsphase,
Qualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektteams,
Referenzprojekte des Projektleiters, Darstellung eines
Organisationskonzeptes, Zeit- und Kostenkontrolle, Konzept zum
Hausanschlussmanagement) / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 75
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 4 028 457.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 30
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt
zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen,
Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen
Förderprogramme einzuhalten.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 2 - Graue Flecken Walddorfhäslach
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45314300 Kabelinfrastruktur
45314310 Verlegen von Kabeln
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) im
Gemeindegebiet Walddorfhäslach. Ziel ist die Erschließung der weißen
NGA-Flecken und der grauen NGA-Flecken im Gemarkungsgebiet gemäß der
jeweiligen Infrastrukturaufrufe sowie der Schulen und der
Gewerbegebiete im grauen NGA-Flecken gemäß der Sonderaufrufe der
Bundesförderung zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und
den dort in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten
Mindestbandbreiten. Das Ausbaukonzept der Maßnahme kann der Anlage
Ausbaukonzeption entnommen werden. Das Projekt soll nach folgenden
Richtlinien gefördert werden:
Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
(Gigabit-Richtlinie) sowie nach der Verwaltungsvorschrift des
Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie Förderung
zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der
Bundesrepublik Deutschland (VwV Gigabitmitfinanzierung)
Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Förderbescheide
des Landes auf Mitfinanzierung soweit vorliegend für das Projekt sind
in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt. Der Förderantrag zur
Ko-Finanzierung des Projekts durch das Land Baden-Württemberg für Los 2
ist beim Innenministerium Baden-Württemberg eingereicht. Eine
Bescheidung steht bislang aus.
Für den Auftraggeber ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger
sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen
Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge,
Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung
hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken
spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende
Rolle.
Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die
Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des
Gemarkungsgebiets in den Jahren 2023 bis 2025 zu verbessern. Hierzu
werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte
Infrastruktur des Netzbetreibers, Zuleitungsinfrastrukturen in die
Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit
unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt.
Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem
privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der
aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen
Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu
zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer
europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH als Netzbetreiber
vergeben.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu
schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung
auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die
erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur
betriebsfertigen und funktionsfähigen Herstellung des neu zu
schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und
Mitverlegungsmanagement erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind
Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu
errichtende passive NGA-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen
und Gebäudeanschlusspunkte (GAP):
- ca. 19.000 m Trassenbau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- 702 Gebäudeanschlusspunkte (GAP)
- 0 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
- ca. 26 Unterverteilungen (RVt)
Der Auftraggeber plant, sollte es eine Upgrade-Förderung für Graue
Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s im Download im Rahmen
der Gigabit-Richtlinie geben, die hiervon betroffenen Hausanschlüsse
ebenfalls im Rahmen dieses Projektes umzusetzen. Nach derzeitigem Stand
können hiervon ca. 430 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im
grauen NGA-Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 1 Gbit/s betroffen
sein. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen hierfür jedoch keine Zusagen des
Fördermittelgebers vor.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die
vollumfänglich verwiesen wird.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer
Verlegemethoden, Vorort-Präsenz während der Planungsphase,
Qualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektteams,
Referenzprojekte des Projektleiters, Darstellung eines
Organisationskonzeptes, Zeit- und Kostenkontrolle) / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 75
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 9 021 570.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 30
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt
zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen,
Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen
Förderprogramme einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültige Eintragung in
das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der
Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und
Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 4 VOB/A sowie nach § 6 EU Abs.
6 VOB/A gemäß Formblatt Zuverlässigkeit.
- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss
nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen
Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLOG.
- Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum
Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und
Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und
Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
(Landes-tariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG) gemäß Formblatt LTMG
abzugeben.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG
vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung fehelender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr.
833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts
der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
gemäß Formblatt Sanktionsverordnung.
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche
Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre
Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen
und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung
die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen
Sicherheit bietet.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer
Betriebshaftpflichtver-sicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe
von 5.000.000 Euro je Einzelfall für Personen- und Sachschäden bei
einer Bewerbung für Los 1 weißen Flecken Walddorfhäslach und 10.000.000
Euro je Einzelfall für Personen- und Sachschäden bei einer Bewerbung
für Los 2 graue Flecken Walddorfhäslach im Falle der Zuschlagserteilung
gemäß Formblatt Versicherung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es
ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über
eine Versicherung in ent-sprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle
der Zuschlagserteilung stellt.
- Eigenerklärung über den Umsatz Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen aufgeführten Aufträgen bezogen auf die letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind, gemäß Formblatt Umsatz. Der Mindestjahresumsatz netto des
Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) S.
2 VOB/A muss in Bezug auf Bauleistungen und andere Leistungen, die mit
der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr
mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben und zwar
bei einer Bewerbung Los 1: Weiße Flecken Walddorfhäslach 4.000.000,00
Euro netto zzgl. MwSt. Los 2: Graue Flecken Walddorfhäslach
9.000.000,00 Euro netto zzgl. MwSt. Bei Unterauftragnehmern erfolgt
eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen
Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der
Unter-auftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung
Unterauftragnehmer.
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche
Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre
Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzüglich zu belegen
und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung
die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen
Sicherheit bietet.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Eigenerklärung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche
technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags
verfügt gemäß Formblatt technische Ausrüstung.
- Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Für
die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter verwenden. Ferner ist vom
Bewerber eine eigene Anlage mit Gliederung nach Lohngruppen mit
gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal der Bewerbung
beizufügen.
- Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den
letzten 3 abgeschlos-senen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen.
Die Bewerber werden ausdrücklich dazu aufgefordert, die Formblätter für
die Referenzen zu verwenden und von eigenen Anlagen zu den Referenzen
Abstand zu nehmen! Es sind zwingend sämtliche in den Formblättern für
die Referenzen geforderten Angaben zu machen! Im Übrigen gelten
folgende Mindestbedingungen:
Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Bau- und/oder
Planungsleis-tungen bzw. Generalübernehmerleistungen im Bereich der
Errichtung passiver Te-lekommunikationsinfrastrukturen zu erbringen,
wobei mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Planungsleistung und
mindestens 1 Referenz Leistungen im Be-reich Bauleistungen beinhalten
muss. Falls die einzelnen Referenzen sowohl Bau-leistungen als auch
Planungs- und Ingenieurleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen in
diesem Sinne erfassen, kann die Referenz sowohl für die Bauleistungen,
also auch für die Planungs- und Ingenieurleistungen angegeben werden.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die
Bewerbergemeinschaft insgesamt die obigen Vorgaben zu den Referenzen
erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene
Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben. Hinweis
zur Eignungsleihe bei Referenzen: Für den Fall, dass Bewerber z.B.
nicht über eigene Referenzen im Bereich Planungsleistung verfügen und
keine Bietergemeinschaft mit einem Planungsbüro bilden sondern ein
Planungsbüro als Unterauftragnehmer benannt wird, können sich diese
Bewerber mittels der sogenannten Eignungsleihe der Referenzen von
Planungsbüros bedienen, mit denen Sie sich zusammen bewerben möchten.
Allerdings setzt die Eignungsleihe voraus, dass eine entsprechende
Verpflichtungserklä-rung gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung
Unterauftragnehmer für die betref-fenden Planungsbüros als
Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Siehe hierzu obige Ausführungen
unter Ziffer 7. Dasselbe gilt für den umgekehrten Fall, sich
Planungsbüros entsprechender Bauunternehmen bedienen.
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche
Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre
Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzüglich zu belegen
und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung
die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen
Sicherheit bietet.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/10/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 31/10/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2023
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3
Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer
einzureichen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/09/2022
References
6. mailto:vergabe@iuscomm.de?subject=TED
7. https://www.deutsche-evergabe.de/
8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/E99491D3-A5B2-4762-A3ED-007069DFAB5A
9. mailto:vergabe@iuscomm.de?subject=TED
10. https://www.deutsche-evergabe.de/
11. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/E99491D3-A5B2-4762-A3ED-007069DFAB5A
12. https://www.deutsche-evergabe.de/
13. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
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