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Ausschreibung: Fassadenarbeiten - DE-Sindelfingen
Fassadenarbeiten
Verblendmauerwerk
Fertigbauelemente
Fertigbauteile
Verblendungsarbeiten
Fassadenreinigungsarbeiten
Bau von Kliniken
Dokument Nr...: 513816-2022 (ID: 2022092109101776906)
Veröffentlicht: 21.09.2022
*
DE-Sindelfingen: Fassadenarbeiten
2022/S 182/2022 513816
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreiskliniken Böblingen gGmbH im Namen und auf
Rechnung für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement des Landkreises
Böblingen
Postanschrift: Arthur-Gruber-Str. 70
Ort: Sindelfingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71065
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe-ffk@klinikverbund-suedwest.de
Telefon: +49 70319811-062
Fax: +49 70319812-062
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.klinikverbund-suedwest.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]www.klinikverbund-suedwest.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYYGYDDQ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYYGYDDQ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Klinikum
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vorgehängte hinterlüftete Fassade Verblender (Klinkerriemchen auf
Trägerplatte u. Klinkerverblendmauerwerk)
Referenznummer der Bekanntmachung: 241_05
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45443000 Fassadenarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Für die wirtschaftliche Neuordnung des Klinikverbundes Süd-West werden
die Kli-nikstandorte Böblingen und Sindelfingen in einem Neubau auf dem
Flugfeldgelände in Böblingen zusammengelegt. Gemäß Aufgabenstellung
galt es, die medizinischen Belange eines Großklinikums mit seinen engen
Funktionsbeziehungen mit dem städtebaulichen Kontext, aufbauend auf den
Ergebnissen des städtebaulichen Ideen-Wettbewerbs zu vereinen. Dabei
sollen die Bezüge zum Bahnhof Böblingen / Stadtkern, sowie die
städtebauliche Leitidee und Stadtentwicklung nahtlos an das
Planungsgebiet in der Planung berücksichtigt und integriert werden. Es
wird ein Haus mit ca. 700 Betten und 15 OP-Sälen (davon 2
Reserveflächen) geplant. Der Auftraggeber ist die Kreiskliniken
Böblingen gGmbH.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind vorgehängte
hinterlüftete Fassaden als Verblender (Klinkerriemchen auf Trägerplatte
u. Klinkerverblendmauerwerk) einschließlich Abdichtungs- und
Dämmarbeiten.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
1 - Baukörper Süd
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45262521 Verblendmauerwerk
45223821 Fertigbauelemente
45223822 Fertigbauteile
45262650 Verblendungsarbeiten
45452000 Fassadenreinigungsarbeiten
45215130 Bau von Kliniken
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Hauptort der Ausführung:
Flugfeldklinikum Böblingen Flugfeldareal Böblingen 71034 Böblingen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Vorgehängte hinterlüftete Fassade als Verblender aus Klinkerriemchen
auf Trägerplatte u. Klinkerverblendmauerwerk.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
2 - Baukörper Nord
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45262521 Verblendmauerwerk
45223821 Fertigbauelemente
45223822 Fertigbauteile
45262650 Verblendungsarbeiten
45452000 Fassadenreinigungsarbeiten
45215130 Bau von Kliniken
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Hauptort der Ausführung:
Flugfeldklinikum Böblingen Flugfeldareal Böblingen 71034 Böblingen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Vorgehängte hinterlüftete Fassade als Verblender aus Klinkerriemchen
auf Trägerplatte u. Klinkerverblendmauerwerk.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der
Bieter
- in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren
Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
/ § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A;
- in den vergangenen 3 Jahren nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein
Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen
Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im
Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt
ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A;
- in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren
Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch
die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / §
6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A; das Verhalten einer rechtskräftig
verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese
Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt
hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die
sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung; § 6e
EU Abs. 3 gilt entsprechend;
- in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren
Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen
Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 Nr.4 GWB / § 6e
EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A;
- in den vergangenen 3 Jahren keine wesentliche Anforderung bei der
Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB /
§ 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A;
- in den vergangenen 3 Jahren in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB / § 6e
EU Abs. 6 Nr. 8 VOB/A;
- dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB (§ 6e Abs. 1-4 EU
VOB/A) vorliegt;
- dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG,
§ 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegt;
- die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
angebotenen Leistung erfüllt. Falls das Angebot in die engere Wahl
kommt, behält sich der Auftraggeber vor, eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den
Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen zu
fordern;
- seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuerung und Abgaben sowie der
Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das
Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor,
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit
der Bieter beitragspflichtig ist, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das
Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, sowie eine
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vom Bieter zu fordern;
- in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und
Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist.
Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine
gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters
vorzulegen, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine
Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der
in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Angebote,
Kopie/Scan ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher
Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche
Mitglieder der Bietergemeinschaft.
- für die zu erbringende Leistung in die Handwerksrolle eingetragen
ist. Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat einen aktuellen Nachweis
über seine/ihre Eintragung in die Handwerksrolle vorzulegen, der zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote nicht älter als
6 Monate ist (Kopie/Scan ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten
mit deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für
sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Abzugeben ist auch eine Erklärungen zu Artikel 5k der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland).
Die Befähigung zur Berufsausübung kann durch Eintragung in die Liste
des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Nicht
präqualifizierte Bieter oder Bieter, deren Präqualifikation nicht den
Nachweis der gestellten Eignungsanforderungen erfüllt, müssen die
nachstehend genannten Unterlagen mit ihrem Angebot einreichen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters (EUR, netto), der auf
Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen
in Art, Umfang und Auftragssumme vergleichbar sind (siehe
Leistungsbeschreibung), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre.
2) Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, §
98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen.
2. Verpflichtungserklärung, dass die Vorgaben des Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) eingehalten werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben über die abgeschlossene Ausführung in Art, Umfang und
Auftragssumme vergleichbarer Leistungen, die vom Bieter/der
Bietergemeinschaft in den letzten drei Jahren erbracht wurden.
Für jede Referenz sind folgende Angaben im Formular Eignung zu machen:
- Projektbezeichnung;
- Angabe des Unternehmens, das die Leistungen erbracht hat;
- Angabe des Auftraggebers für den die Leistungen erbracht wurden mit
Ansprechpartner (Name, Telefon und E-Mail);
Angaben zum Projekt mit
- Ausführungszeitraum inklusive Datum der Abnahme
- Auftragssumme EUR/netto
- kurze Beschreibung des Projektes unter Angabe der konkreten
Information, welche Leistungen genau ausgeführt wurden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Angabe von mindestens drei vergleichbaren Leistungen, die der
Bieter/die Bietergemeinschaft in den letzten drei Jahren erbracht hat.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/10/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/10/2022
Ortszeit: 10:15
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXRAYYGYDDQ
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268-730
Fax: +49 7219263-985
Internet-Adresse:
[12]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage
nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das
E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Ver-öffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/09/2022
References
6. mailto:vergabe-ffk@klinikverbund-suedwest.de?subject=TED
7. http://www.klinikverbund-suedwest.de/
8. http://www.klinikverbund-suedwest.de/
9. https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYYGYDDQ/documents
10. https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYYGYDDQ
11. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
12. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
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