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Ausschreibung: Softwareprogrammierung und -beratung - DE-Köln
Softwareprogrammierung und -beratung
Dokument Nr...: 513311-2022 (ID: 2022092009293976302)
Veröffentlicht: 20.09.2022
*
DE-Köln: Softwareprogrammierung und -beratung
2022/S 181/2022 513311
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Postanschrift: Maarweg 149-161
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: [7]zvs@bzga.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]www.bzga.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Online- und Printmedien
zum Infektionsschutz ([9]www.infektionsschutz.de,
[10]www.impfen-info.de, Darksite für Krisenkommunikation und
Printmedien)
Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_2019_Infektionsschutz
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat einen
Dienstleister für die technische Betreuung der Internetseiten
[11]www.infektionsschutz.de, [12]www.impfen-info.de und die Darksite"
für Krisenkommunikation sowie darüber hinaus für die Konzeption,
Aktualisierung, Pflege und Erweiterung des Basis-Printmedien-Angebotes
zum Infektionsschutz beauftragt. Zum Aufgabenbereich der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung gehört u. a. die Aufklärung der
Bevölkerung zum Infektionsschutz durch Impfungen und Hygienemaßnahmen
sowie die schnelle Information der Bevölkerung bei außergewöhnlichen
Ausbruchsgeschehen (Krisenkommunikation). Zu diesem Zweck hat die BZgA
eine integrierte Kommunikationsstrategie mit einem umfassenden und
qualitätsgesicherten multimedialen Angebot (Print- und Onlinemedien)
für die Allgemeinbevölkerung sowie für Multiplikatoren entwickelt.
Aufgabe des Auftragnehmers ist es, die zu dem Themenbereich bestehenden
Internetseiten kontinuierlich technisch zu betreuen sowie sie
konzeptionell, technisch und gestalterisch weiterzuentwickeln.
Parallel sind die Basis-Printmedien zu pflegen und gestalterisch
weiterzuentwickeln. Die Inhalte sowohl für die Internetseiten als auch
für die Medien werden von der Auftraggeberin oder einer externen
Fachredaktion bereitgestellt; die fachliche Redaktion und Konzeption
gehört folglich nicht zu den Aufgaben des Auftragnehmers.
Zusammengefasst sind folgende Leistungen Gegenstand des Auftrags:
Projektmanagement,
funktionale und nicht-funktionale Erweiterungen der Webauftritte,
Reporting,
Konzeption sowie Aktualisierung, Pflege und Erweiterung des
Basis-Printmedien-Angebotes zum Infektionsschutz,
Gewährleistung und Optimierung der Barrierefreiheit der Webauftritte,
technische Suchmaschinenoptimierung (SEO).
Optionen (Auszug) - Folgende Leistungsgegenstände können dem
Auftragnehmer optional übertragen werden:
technische und gestalterische Betreuung bei außergewöhnlichen
infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Krisenkommunikation): Bei
außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Beispiele:
Grippe- Pandemie 2009/10, EHEC-Ausbruch 2011, Ebola-Ausbruch 2014 oder
Zika-Virus 2016) muss je nach Einstufung eine schnelle Freischaltung
der Darksite" sowie eine tagesaktuelle Aktualisierung der Inhalte
sichergestellt werden. Die fachlichen Hintergrundinformationen werden
von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt; der Auftragnehmer muss
ein wöchentliches Reporting liefern.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 48
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [13]2019/S 222-545207
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: BZgA_2019_Infektionsschutz
Bezeichnung des Auftrags:
Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Online- und Printmedien
zum Infektionsschutz ([14]www.infektionsschutz.de,
[15]www.impfen-info.de, Darksite für Krisenkommunikation und
Printmedien).
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
08/11/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: HauptwegNebenwege GmbH
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1 376 340.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes (Bundeskartellamt)
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: [16]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/09/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
4. Nachtrag Technische und Weiterentwicklung der Online- und
Printmedien zum Infektionsschutz ([17]www.infektionsschutz.de,
[18]www.impfen-info.de, Darksite für Krisenkommunikation und
Printmedien)":
Weitere Dienstleistungen der Kommunikation zur SARS-CoV-2-Pandemie und
der Kommunikation über das Infektionsgeschehen gegenüber Geflüchteten
aus der Ukraine, insbesondere die tagesaktuelle Aktualisierung der
Online- und Printmedien zum Zwecke der Aufklärung der Bevölkerung
hinsichtlich des status quo aber auch in Bezug auf Präventionsmaßnahmen
zur SARS-CoV-2-Pandemie inklusive technischer Betreuung und
Weiterentwicklung der Online- und Printmedien zum Infektionsschutz
([19]www.infektionsschutz.de, [20]www.impfen-info.de, Darksite für
Krisenkommunikation und Printmedien) sind erforderlich.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 2
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 96 520.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: HauptwegNebenwege GmbH
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Der Auftragnehmer ist mit der technischen Betreuung und
Weiterentwicklung der Online- und Printmedien zum Infektionsschutz
([21]www.infektionsschutz.de, [22]www.impfen-info.de, Darksite für
Krisenkommunikation und Printmedien) beauftragt. Aufgrund der
anhaltenden Corona-Pandemie ist unerwartet die Situation eingetreten,
dass umfangreichere und weitere Dienstleistungen der Kommunikation zu
Corona als im ursprünglichen Vertrag vorgesehen, notwendig wurden -
insbesondere die tagesaktuelle Aktualisierung der Online- und
Printmedien zum Zwecke der Aufklärung der Bevölkerung hinsichtlich des
status quo aber auch in Bezug auf Präventionsmaßnahmen zur
SARS-CoV-2-Pandemie. Daher wurden die zusätzlich erforderlichen
Leistungen im Wege von drei Nachträgen beauftragt.
Da das Infektionsgeschehen weiterhin anhält, sind auch in den nächsten
Monaten weitere Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen der
Kommunikation zur SARS-CoV-2-Pandemie erforderlich. Daher erfolgt ein
vierter Nachtrag gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hier wird für
die Begründung der Auftragsänderung insbesondere § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
herangezogen. Die Änderung des Auftrags ist ohne Durchführung eines
neuen Vergabeverfahrens zulässig, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus
wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit
erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den
öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre (siehe Ziffer VII.2.2).
Zudem wird auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB Bezug genommen. Die Änderung des
Auftrags ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der
öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht
vorhersehen konnte. Zwar war im Laufe des letzten Jahres immer klarer
geworden, dass ein vollständiger Coronaschutz durch Impfen nicht
erreichbar und daher mit einem Andauern der Krise zu rechnen war, aber
folgende Umstände und Entwicklungen waren zum möglichen
Ausschreibungsbeginn nicht vorhersehbar und bleiben weiterhin
unkalkulierbar, u.a.:
- Das damalige und zukünftige Auftreten und die Verbreitung neuer
Virus-Varianten (insbesondere hinsichtlich Virulenz, Infektiosität &
Letalität und Entwicklung weiterer Corona-Impfstoffen)
- Die Diskussion, um Impfempfehlungen von Kindern und die Unsicherheit
bgzl. der Entwicklung und Zulassung
- erweiterte Empfehlungen für Risikogruppen zu Boosterimpfungen
- zukünftige unvorhersehbare Empfehlungen z. B. zu hybriden (Infektion
+ Impfung) Immunität bei Kindern
- Unsicherheit bei der Zulassung eines zukünftigen Kombiimpfstoffs (z.
B. Kombi gegen Grippe + Corona)
- Die hohe Rate von Long Covid-Erkrankungen war nicht abzuschätzen, die
einer gesonderten Kommunikation bedarf (eigene Landing-Page)
Zusätzlich zur SARS-CoV-2-Pandemie ist nun mit dem Beginn des Krieges
im Februar 2022 und der dadurch ausgelösten Fluchtwelle ein weiterer
nicht vorhersehbarer Umstand im Sinne von § 132 GWB Abs. 2 Nr. 3
entstanden, der die weitere Ausbreitung von Infektionen zur Folge haben
könnte. Daher werden Leistungen für die gesundheitliche Aufklärung der
Geflüchteten zum Thema Infektionsschutz benötigt. Die
Durchimpfungsraten von z.B. Corona und Masern, die verwendeten
Corona-Impfstoffe, aber auch die Verteilung von Infektionskrankheiten
wie z.B. HIV und Tuberkulose unterscheiden sich sehr im Vergleich der
Ukraine zur BRD. Zu den anfallenden Leistungen gehören vor allem der
weitere Ausbau der Internetseite für ukrainische Geflüchtete mit
ukrainisch-sprachigen Informationen zum Infektionsschutz.
Aufgrund des 4. Nachtrags verändert sich der Gesamtcharakter des
Auftrags nicht. Die zusätzlich benötigten Leistungen der technischen
Betreuung und Weiterentwicklungen in Form von tageaktuellen
Aktualisierungen der Internetseiten [23]www.infektionsschutz.de,
[24]www.impfen-info.de und die Darksite für Krisenkommunikation zur
Aufklärung der Bevölkerung zu SARS-CoV-2 entsprechen den ursprünglich
beauftragten Leistungen.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Ein Wechsel des Auftragnehmers würde erhebliche technische
Schwierigkeiten und beträchtliche zusätzliche Kosten durch neu
erforderliche Einarbeitungen implizieren. Tatsächlich ist die
Beauftragung eines anderen Unternehmens nicht durchführbar, da der
Auftragnehmer bereits mit der Pflege und Weiterentwicklung der
Internetseiten [25]www.infektionsschutz.de, [26]www.impfen-info.de
betraut ist. Die Beauftragung eines Drittunternehmens würde daher dazu
führen, dass zwei Unternehmen parallel an der technischen Betreuung der
Internetseiten zum Infektionsschutz arbeiten würden. Dies jedoch ist
nicht umsetzbar, da die Zuordnung von Rechten/Rollen vorsieht, dass
Entwickler einen umfassenden Zugriff auf alle Komponenten des
Gesamtsystems haben. Abgrenzbare und transparente Zugriffsbereiche und
Verantwortlichkeiten der jeweiligen Dienstleister wären nur durch eine
Abgrenzung von Berechtigungen herstellbar, die jedoch in der
Hosting-Umgebung der BZgA nicht implementierbar ist.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 2 273 301.38 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 2 369 821.38 EUR
References
7. mailto:zvs@bzga.de?subject=TED
8. http://www.bzga.de/
9. http://www.infektionsschutz.de/
10. http://www.impfen-info.de/
11. http://www.infektionsschutz.de/
12. http://www.impfen-info.de/
13. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:545207-2019:TEXT:DE:HTML
14. http://www.infektionsschutz.de/
15. http://www.impfen-info.de/
16. http://www.bundeskartellamt.de/
17. http://www.infektionsschutz.de/
18. http://www.impfen-info.de/
19. http://www.infektionsschutz.de/
20. http://www.impfen-info.de/
21. http://www.infektionsschutz.de/
22. http://www.impfen-info.de/
23. http://www.infektionsschutz.de/
24. http://www.impfen-info.de/
25. http://www.infektionsschutz.de/
26. http://www.impfen-info.de/
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