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Ausschreibung: Softwareprogrammierung und -beratung - DE-Köln
Softwareprogrammierung und -beratung
Dokument Nr...: 513311-2022 (ID: 2022092009293976302)
Veröffentlicht: 20.09.2022
*
  DE-Köln: Softwareprogrammierung und -beratung
   2022/S 181/2022 513311
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
   Postanschrift: Maarweg 149-161
   Ort: Köln
   NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 50825
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [7]zvs@bzga.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]www.bzga.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Online- und Printmedien
   zum Infektionsschutz ([9]www.infektionsschutz.de,
   [10]www.impfen-info.de, Darksite für Krisenkommunikation und
   Printmedien)
   Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_2019_Infektionsschutz
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat einen
   Dienstleister für die technische Betreuung der Internetseiten
   [11]www.infektionsschutz.de, [12]www.impfen-info.de und die Darksite"
   für Krisenkommunikation sowie darüber hinaus für die Konzeption,
   Aktualisierung, Pflege und Erweiterung des Basis-Printmedien-Angebotes
   zum Infektionsschutz beauftragt. Zum Aufgabenbereich der Bundeszentrale
   für gesundheitliche Aufklärung gehört u. a. die Aufklärung der
   Bevölkerung zum Infektionsschutz durch Impfungen und Hygienemaßnahmen
   sowie die schnelle Information der Bevölkerung bei außergewöhnlichen
   Ausbruchsgeschehen (Krisenkommunikation). Zu diesem Zweck hat die BZgA
   eine integrierte Kommunikationsstrategie mit einem umfassenden und
   qualitätsgesicherten multimedialen Angebot (Print- und Onlinemedien)
   für die Allgemeinbevölkerung sowie für Multiplikatoren entwickelt.
   Aufgabe des Auftragnehmers ist es, die zu dem Themenbereich bestehenden
   Internetseiten kontinuierlich technisch zu betreuen sowie sie
   konzeptionell, technisch und gestalterisch weiterzuentwickeln.
   Parallel sind die Basis-Printmedien zu pflegen und gestalterisch
   weiterzuentwickeln. Die Inhalte sowohl für die Internetseiten als auch
   für die Medien werden von der Auftraggeberin oder einer externen
   Fachredaktion bereitgestellt; die fachliche Redaktion und Konzeption
   gehört folglich nicht zu den Aufgaben des Auftragnehmers.
   Zusammengefasst sind folgende Leistungen Gegenstand des Auftrags:
    Projektmanagement,
    funktionale und nicht-funktionale Erweiterungen der Webauftritte,
    Reporting,
    Konzeption sowie Aktualisierung, Pflege und Erweiterung des
   Basis-Printmedien-Angebotes zum Infektionsschutz,
    Gewährleistung und Optimierung der Barrierefreiheit der Webauftritte,
    technische Suchmaschinenoptimierung (SEO).
   Optionen (Auszug) - Folgende Leistungsgegenstände können dem
   Auftragnehmer optional übertragen werden:
    technische und gestalterische Betreuung bei außergewöhnlichen
   infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Krisenkommunikation): Bei
   außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen (Beispiele:
   Grippe- Pandemie 2009/10, EHEC-Ausbruch 2011, Ebola-Ausbruch 2014 oder
   Zika-Virus 2016) muss je nach Einstufung eine schnelle Freischaltung
   der Darksite" sowie eine tagesaktuelle Aktualisierung der Inhalte
   sichergestellt werden. Die fachlichen Hintergrundinformationen werden
   von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt; der Auftragnehmer muss
   ein wöchentliches Reporting liefern.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 48
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [13]2019/S 222-545207
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: BZgA_2019_Infektionsschutz
   Bezeichnung des Auftrags:
   Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Online- und Printmedien
   zum Infektionsschutz ([14]www.infektionsschutz.de,
   [15]www.impfen-info.de, Darksite für Krisenkommunikation und
   Printmedien).
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   08/11/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: HauptwegNebenwege GmbH
   Ort: Köln
   NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 1 376 340.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes (Bundeskartellamt)
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 228-94990
   Fax: +49 228-9499163
   Internet-Adresse: [16]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 Abs. 1 und 2 GWB:
   "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/09/2022
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   4. Nachtrag Technische und Weiterentwicklung der Online- und
   Printmedien zum Infektionsschutz ([17]www.infektionsschutz.de,
   [18]www.impfen-info.de, Darksite für Krisenkommunikation und
   Printmedien)":
   Weitere Dienstleistungen der Kommunikation zur SARS-CoV-2-Pandemie und
   der Kommunikation über das Infektionsgeschehen gegenüber Geflüchteten
   aus der Ukraine, insbesondere die tagesaktuelle Aktualisierung der
   Online- und Printmedien zum Zwecke der Aufklärung der Bevölkerung
   hinsichtlich des status quo aber auch in Bezug auf Präventionsmaßnahmen
   zur SARS-CoV-2-Pandemie inklusive technischer Betreuung und
   Weiterentwicklung der Online- und Printmedien zum Infektionsschutz
   ([19]www.infektionsschutz.de, [20]www.impfen-info.de, Darksite für
   Krisenkommunikation und Printmedien) sind erforderlich.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 2
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 96 520.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: HauptwegNebenwege GmbH
   Ort: Köln
   NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Der Auftragnehmer ist mit der technischen Betreuung und
   Weiterentwicklung der Online- und Printmedien zum Infektionsschutz
   ([21]www.infektionsschutz.de, [22]www.impfen-info.de, Darksite für
   Krisenkommunikation und Printmedien) beauftragt. Aufgrund der
   anhaltenden Corona-Pandemie ist unerwartet die Situation eingetreten,
   dass umfangreichere und weitere Dienstleistungen der Kommunikation zu
   Corona als im ursprünglichen Vertrag vorgesehen, notwendig wurden -
   insbesondere die tagesaktuelle Aktualisierung der Online- und
   Printmedien zum Zwecke der Aufklärung der Bevölkerung hinsichtlich des
   status quo aber auch in Bezug auf Präventionsmaßnahmen zur
   SARS-CoV-2-Pandemie. Daher wurden die zusätzlich erforderlichen
   Leistungen im Wege von drei Nachträgen beauftragt.
   Da das Infektionsgeschehen weiterhin anhält, sind auch in den nächsten
   Monaten weitere Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen der
   Kommunikation zur SARS-CoV-2-Pandemie erforderlich. Daher erfolgt ein
   vierter Nachtrag gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hier wird für
   die Begründung der Auftragsänderung insbesondere § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
   herangezogen. Die Änderung des Auftrags ist ohne Durchführung eines
   neuen Vergabeverfahrens zulässig, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus
   wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit
   erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den
   öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre (siehe Ziffer VII.2.2).
   Zudem wird auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB Bezug genommen. Die Änderung des
   Auftrags ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der
   öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht
   vorhersehen konnte. Zwar war im Laufe des letzten Jahres immer klarer
   geworden, dass ein vollständiger Coronaschutz durch Impfen nicht
   erreichbar und daher mit einem Andauern der Krise zu rechnen war, aber
   folgende Umstände und Entwicklungen waren zum möglichen
   Ausschreibungsbeginn nicht vorhersehbar und bleiben weiterhin
   unkalkulierbar, u.a.:
   - Das damalige und zukünftige Auftreten und die Verbreitung neuer
   Virus-Varianten (insbesondere hinsichtlich Virulenz, Infektiosität &
   Letalität und Entwicklung weiterer Corona-Impfstoffen)
   - Die Diskussion, um Impfempfehlungen von Kindern und die Unsicherheit
   bgzl. der Entwicklung und Zulassung
   - erweiterte Empfehlungen für Risikogruppen zu Boosterimpfungen
   - zukünftige unvorhersehbare Empfehlungen z. B. zu hybriden (Infektion
   + Impfung) Immunität bei Kindern
   - Unsicherheit bei der Zulassung eines zukünftigen Kombiimpfstoffs (z.
   B. Kombi gegen Grippe + Corona)
   - Die hohe Rate von Long Covid-Erkrankungen war nicht abzuschätzen, die
   einer gesonderten Kommunikation bedarf (eigene Landing-Page)
   Zusätzlich zur SARS-CoV-2-Pandemie ist nun mit dem Beginn des Krieges
   im Februar 2022 und der dadurch ausgelösten Fluchtwelle ein weiterer
   nicht vorhersehbarer Umstand im Sinne von § 132 GWB Abs. 2 Nr. 3
   entstanden, der die weitere Ausbreitung von Infektionen zur Folge haben
   könnte. Daher werden Leistungen für die gesundheitliche Aufklärung der
   Geflüchteten zum Thema Infektionsschutz benötigt. Die
   Durchimpfungsraten von z.B. Corona und Masern, die verwendeten
   Corona-Impfstoffe, aber auch die Verteilung von Infektionskrankheiten
   wie z.B. HIV und Tuberkulose unterscheiden sich sehr im Vergleich der
   Ukraine zur BRD. Zu den anfallenden Leistungen gehören vor allem der
   weitere Ausbau der Internetseite für ukrainische Geflüchtete mit
   ukrainisch-sprachigen Informationen zum Infektionsschutz.
   Aufgrund des 4. Nachtrags verändert sich der Gesamtcharakter des
   Auftrags nicht. Die zusätzlich benötigten Leistungen der technischen
   Betreuung und Weiterentwicklungen in Form von tageaktuellen
   Aktualisierungen der Internetseiten [23]www.infektionsschutz.de,
   [24]www.impfen-info.de und die Darksite für Krisenkommunikation zur
   Aufklärung der Bevölkerung zu SARS-CoV-2 entsprechen den ursprünglich
   beauftragten Leistungen.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Ein Wechsel des Auftragnehmers würde erhebliche technische
   Schwierigkeiten und beträchtliche zusätzliche Kosten durch neu
   erforderliche Einarbeitungen implizieren. Tatsächlich ist die
   Beauftragung eines anderen Unternehmens nicht durchführbar, da der
   Auftragnehmer bereits mit der Pflege und Weiterentwicklung der
   Internetseiten [25]www.infektionsschutz.de, [26]www.impfen-info.de
   betraut ist. Die Beauftragung eines Drittunternehmens würde daher dazu
   führen, dass zwei Unternehmen parallel an der technischen Betreuung der
   Internetseiten zum Infektionsschutz arbeiten würden. Dies jedoch ist
   nicht umsetzbar, da die Zuordnung von Rechten/Rollen vorsieht, dass
   Entwickler einen umfassenden Zugriff auf alle Komponenten des
   Gesamtsystems haben. Abgrenzbare und transparente Zugriffsbereiche und
   Verantwortlichkeiten der jeweiligen Dienstleister wären nur durch eine
   Abgrenzung von Berechtigungen herstellbar, die jedoch in der
   Hosting-Umgebung der BZgA nicht implementierbar ist.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 2 273 301.38 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 2 369 821.38 EUR
References
   7. mailto:zvs@bzga.de?subject=TED
   8. http://www.bzga.de/
   9. http://www.infektionsschutz.de/
  10. http://www.impfen-info.de/
  11. http://www.infektionsschutz.de/
  12. http://www.impfen-info.de/
  13. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:545207-2019:TEXT:DE:HTML
  14. http://www.infektionsschutz.de/
  15. http://www.impfen-info.de/
  16. http://www.bundeskartellamt.de/
  17. http://www.infektionsschutz.de/
  18. http://www.impfen-info.de/
  19. http://www.infektionsschutz.de/
  20. http://www.impfen-info.de/
  21. http://www.infektionsschutz.de/
  22. http://www.impfen-info.de/
  23. http://www.infektionsschutz.de/
  24. http://www.impfen-info.de/
  25. http://www.infektionsschutz.de/
  26. http://www.impfen-info.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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