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Ausschreibung: Messinstrumente - DE-Eggenstein-Leopoldshafen
Messinstrumente
Dokument Nr...: 84709-2022 (ID: 2022021609120823889)
Veröffentlicht: 16.02.2022
*
  DE-Eggenstein-Leopoldshafen: Messinstrumente
   2022/S 33/2022 84709
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Karlsruher Institut für Technologie
   Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   Postleitzahl: 76344
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Yvonne Meichßner
   E-Mail: [6]yvonne.meichssner@kit.edu
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.kit.edu
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Forschung & Lehre
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Infrarot Fourier Spektrometer
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   38300000 Messinstrumente
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung, Installation und Einweisung eines FTIR-Spektrometers.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung, Installation und Einweisung eines FTIR-Spektrometers für das
   Institut für Meteorologie und Klimaforschung in Garmisch-Partenkirchen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Gemäß der technischen Kompatibilität zu vorhandenen Geräten im
   Forschungsprojekt ist nur dieser Hersteller möglich.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 245-0544
   Bezeichnung des Auftrags:
   FTIR-Spektrometer
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   11/02/2022
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Bruker Optics GmbH & Co. KG
   Ort: Ettlingen
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Wir weisen darauf hin, dass der Gesamtauftragswert unter II.1.7) und
   V.2.4) nur als Platzhalter angegeben worden ist, da es sich um ein
   Geschäfts- und Betriebsgeheimnis des Auftragnehmers handelt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Ziff.
   VI.4.1) genannten Vergabekam-mer beantragt werden. Das Verfahren vor
   der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff GWB. Nach § 160 GWB
   gilt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
   Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse
   an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung
   in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbe-achtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu ent-stehen droht. (3) Der Antrag ist
   unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
   bleibt unberührt.
   Nach § 161 GWB gilt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der
   Vergabekammer einzureichen und un-verzüglich zu begründen. Er soll ein
   bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohn-sitz oder
   gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich
   dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich
   dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung
   des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung
   mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
   Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
   Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
   Beteiligten benennen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/02/2022
References
   6. mailto:yvonne.meichssner@kit.edu?subject=TED
   7. http://www.kit.edu/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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