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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-Potsdam
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 520230-2021 (ID: 2021101309270768189)
Veröffentlicht: 13.10.2021
*
  DE-Potsdam: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
   2021/S 199/2021 520230
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur
   und Landesplanung
   Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
   Ort: Potsdam
   NUTS-Code: DE4 Brandenburg
   Postleitzahl: 14467
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
   E-Mail: [6]SPNV-Vergabe@VBB.de
   Telefon: +49 3025414500
   Fax: +49 3025414515
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.mil.brandenburg.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Zusätzliche SPNV-Leistungen im Verkehrsvertrag Netz Lausitz
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Erbringung von zusätzlichen fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen im
   Verkehrsvertrag Netz Lausitz im Laufweg Falkenberg (Elster)  Ruhland
   sowie Flügelung mit Leistungen der Linie RE10
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4 Brandenburg
   Hauptort der Ausführung:
   Falkenberg (Elster) - Ruhland
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftraggeber bekundet hiermit die Absicht, mit dem Auftragnehmer
   eine Ergänzungsvereinbarung zum Verkehrsvertrag Netz Lausitz über
   weitere SPNV-Leistungen im Laufweg Falkenberg (Elster)  Ruhland im
   Umfang von ca. 291.000 Zugkm p.a. abzuschließen. Die Leistungen sollen
   ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2022 bis zum Fahrplanwechsel im
   Dezember 2035 erbracht werden. Zudem wird die Linie RE10 ebenfalls ab
   dem Fahrplanwechsel im Dezember 2022 mit dem Laufweg Leipzig Hbf 
   Falkenberg (Elster)  Cottbus in Falkenberg (Elster) nach Ruhland
   geflügelt. Mit der Flügelung sind über die oben genannten Zugkm hinaus
   keine Mehrleistungen verbunden. Es ist geplant, zu einem späteren
   Zeitpunkt die Leistungen von Ruhland bis nach Hoyerswerda mit einem
   Leistungsvolumen von ca. 143.000 Zugkm p.a. zu verlängern.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Der Auftraggeber und die DB Regio AG sind Vertragspartner des am
   17.12.2019 als Ergebnis eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens
   geschlossenen Verkehrsvertrags Netz Lausitz (Auftragsbekanntmachung vom
   19.03.2019, [8]2019/S 055-127159). Der Verkehrsvertrag hat eine
   Laufzeit vom Fahrplanwechsel im Dezember 2022 bis zum Fahrplanwechsel
   im Dezember 2035. Der Auftraggeber beabsichtigt, mit einer
   Ergänzungsvereinbarung weitere Verkehrsleistungen auf dem Laufweg
   Falkenberg (Elster)  Ruhland zu beauftragen, die geografisch zum Netz
   Lausitz gehören. Aufgrund eines aktuell erweiterten Bedarfs soll ab dem
   Fahrplanwechsel im Dezember 2022 die Linie RE10 in Falkenberg (Elster)
   geflügelt werden, sodass umsteigefreie Fahrten zwischen Leipzig Hbf und
   Cottbus sowie Leipzig Hbf und Ruhland ermöglicht werden. Zur Zeit der
   Konzeptionierung des Vergabeverfahrens bestanden jedoch abweichende
   Planungen hinsichtlich der betroffenen Relationen, die nunmehr nicht
   weiter verfolgt werden. Es ist geplant, die Leistungen zu einem
   späteren Zeitpunkt bis nach Hoyerswerda zu verlängern.
   Der Abschluss der Ergänzungsvereinbarung ohne Durchführung eines neuen
   Vergabeverfahrens ist nach § 132 GWB zulässig. Der Auftraggeber ist
   nach einer rechtlichen Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass sie keine
   wesentliche Änderung eines öffentlichen Auftrags während der
   Vertragslaufzeit im Sinne von § 132 Abs. 1 Satz 1 GWB darstellt, da
   weder ein Regelbeispiel nach § 132 Abs. 1 Satz 3 GWB erfüllt ist, noch
   eine sonstige wesentliche Änderung nach § 132 Abs. 1 Satz 2 GWB gegeben
   ist. Zudem liegen die Voraussetzungen von § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB
   vor. Nach dieser Regelung ist unbeschadet von § 132 Abs. 1 GWB die
   Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen
   Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder
   Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den
   ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des
   Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht
   erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen
   Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Aufgrund
   der Parallelität bzw. des teilweise identischen Verlaufs der
   hinzukommenden Leistungen mit der Linie RB49 gehören sie faktisch zu
   den mit dem Netz Lausitz bereits beauftragten Leistungen und sind mit
   ihnen funktional eng verschränkt. Ihre Beauftragung führt daher zu
   einer Vervollständigung der Leistungen im Verkehrsvertrag Netz Lausitz.
   Zudem ist die Flügelung der Leistungen auf der Linie RE10 in Falkenberg
   (Elster) nach Cottbus einerseits und Ruhland andererseits technisch und
   rechtlich nur möglich, wenn die Leistungen durch denselben
   Auftragnehmer erbracht werden. Es ist darüber hinaus davon auszugehen,
   dass bei einer Einbeziehung der Leistungen in ein anderes
   Vergabeverfahren bzw. bei ihrer Vergabe in einem isolierten
   Vergabeverfahren mit beträchtlichen Mehrkosten zu rechnen wäre. Denn in
   diesen Fällen wären die Produktionskosten aufgrund des fehlenden
   Zusammenhangs mit den Leistungen des Netzes Lausitz deutlich höher, was
   zu einer unwirtschaftlichen Beschaffung führen würde. Eine Beauftragung
   der Leistungen im Rahmen einer Ergänzungsvereinbarung zum
   Verkehrsvertrag Netz Lausitz überschreitet auch die Obergrenze nach §
   132 Abs. 2 Satz 2 GWB nicht, wonach der Preis um nicht mehr als 50
   Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden darf.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2019/S 055-127159
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   08/10/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: DB Regio AG
   Postanschrift: Babelsberger Straße 18
   Ort: Potsdam
   NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 14473
   Land: Deutschland
   Internet-Adresse:
   [10]https://www.dbregio.de/db_regio/view/wir/schiene.shtml
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
   Konzession: 1.00 EUR
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Angaben in Ziffer II.1.7) und V.2.4) sind unzutreffend und beruhen
   ausschließlich darauf, dass das Computerformular eine Eingabe
   erfordert. Die genannten Angaben sind keine Pflichtangaben nach § 135
   Abs. 3 Satz 2 GWB.
   Bei der für einen späteren Zeitpunkt geplanten Verlängerung der Linie
   RB48 bis nach Hoyerswerda ist geplant, dass für den Streckenabschnitt
   auf dem Gebiet des Zweckverbands Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE) die
   Aufgabenträgerschaft auf den Zweckverband für den Nahverkehrsraum
   Leipzig (ZVNL) im Wege einer delegierenden Zweckvereinbarung nach § 71
   Abs. 1 Satz 1 SächsKomZG übertragen wird, weshalb der ZVOE in diesem
   Fall nicht Auftraggeber wird.
   Zu V.2.1: Das angegebene Datum entspricht dem Tag der Entscheidung über
   den Abschluss der Ergänzungsvereinbarung zum Verkehrsvertrag Netz
   Lausitz. Die hiesige Bekanntmachung erfolgt, um die beabsichtigte
   Ergänzungsvereinbarung transparent zu machen. Ihr Abschluss erfolgt
   gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
   Ministerium für Wirtschaft und Energie
   Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
   Ort: Potsdam
   Postleitzahl: 14473
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 3318661719
   Fax: +49 3318661652
   Internet-Adresse:
   [11]https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfa
   hren/bb1.c.478846.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam,
   wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2.
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den
   Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
   Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung
   des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
   Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
   soll, umfassen. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein
   Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes
   Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
   Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
   durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
   gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.
   Postanschrift: Mittelstr. 5
   Ort: Schönefeld
   Postleitzahl: 12529
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]info@abst-brandenburg.de
   Telefon: +49 303744607-0
   Fax: +49 303744607-21
   Internet-Adresse: [13]https://www.abst-brandenburg.de/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/10/2021
References
   6. mailto:SPNV-Vergabe@VBB.de?subject=TED
   7. http://www.mil.brandenburg.de/
   8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:127159-2019:TEXT:DE:HTML
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:127159-2019:TEXT:DE:HTML
  10. https://www.dbregio.de/db_regio/view/wir/schiene.shtml
  11. https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
  12. mailto:info@abst-brandenburg.de?subject=TED
  13. https://www.abst-brandenburg.de/
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